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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: cocoloco am 02.04.2025 09:03

Titel: Entzug der Zulage wegen fehlender II. Prüfung -
Beitrag von: cocoloco am 02.04.2025 09:03
Hallo zusammen,

ich bitte einmal um Rat, weil ich mir nicht ganz sicher bin, dass meine Dienststelle da korrekt handelt oder es sich einfach nur bequem macht.

Ich hab mich 2021 auf eine personalentwicklungsstelle (9c) beworben und wurde genommen. Ich wurde dann in der 9a gelassen und habe dann die Zulage zur 9c bekommen. Ich bin aber genau zu dem Zeitpunkt der Gespräche Schwanger geworden. Eine II. Prüfung war mir also erstmal nicht möglich, da erst Beschäftigungsverbot und dann anschließende Elternzeit und jetzt Teilzeit. Ich habe, obwohl ich nicht musste, die Dienststelle von der Schwangerschaft früh in Kenntnis gesetzt und im Vorstellungsgespräch drauf verwiesen, dass ich nicht wieder komme und sofort für den Ang. II zur Verfügung stehe wegen der Kinderbetreuung.

Im Mai 2024 bin ich dann wieder in Teilzeit angefangen. Ich wurde auf eine 9c Stelle als Elternzeitvertretung gesetzt und habe weiterhin die 9a mit einer Zulage zur 9c bekommen. Jetzt im Mai soll ich wieder versetzt werden. Eingruppierung der Stelle ist nur unbekannt wahrscheinlich 9b/9c und die Dienststelle beruft sich darauf, dass sie mir ja die Prüfung anbieten und ich sie nicht machen will.
Ich habe aber gar nicht die Möglichkeiten, nicht genügend Betreuungsoptionen, Teilzeitvertrag etc. Mir soll jetzt die Zulage zur 9c gestrichen werden und ich soll nur noch eine Zulage zur 9b bekommen. Wenn die Stelle das nur hergibt - ist das auch fein für mich.

Relevant sind da:

 ...vorgeschriebene Prüfung nicht abgelegt, ist ihr/ihm alsbald die Möglichkeit zu geben, Ausbildung und Prüfung nachzuholen. Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage.

Die Zulage entfällt vom Ersten des folgenden Monats an, wenn die/der Beschäftigte [...] nicht an der ihrer/seiner Tätigkeit entsprechenden Ausbildung und Prüfung teilnimmt, nachdem ihr/ihm die Möglichkeit hierzu geboten worden ist.

Ich stelle mir da jetzt die Frage, inwieweit das jeweils gilt und zu bewerten ist. Ist meine Schwangerschaft plus Folgen ein Grund den ich nicht zu vertreten habe und habe ich dass zu vertreten, dass ich keine Betreuung habe, mein Mann nicht kann und ich keine Oma/Opa habe - damit ich die Prüfung machen kann? Handelt die Dienststelle da korrekt oder sollte man das rechtliche prüfen lassen.

Vielen Dank für eure Einschätzung.
Titel: Antw:Entzug der Zulage wegen fehlender II. Prüfung -
Beitrag von: Der Geograph am 02.04.2025 09:23
Die Personalstelle handelt hier korrekt.
Vorraussetzungen war das Ablegen der Prüfung Ang II- da diese grundlegende Voraussetzung nicht erfüllt ist, bleibst  du in EG 9a/b.
Titel: Antw:Entzug der Zulage wegen fehlender II. Prüfung -
Beitrag von: Schokokeks am 02.04.2025 10:38
... genau zu dem Zeitpunkt der Gespräche Schwanger ...

stelle ich mir weird vor, so während dem Gespräch, aber gut, jeder wie er so mag  :o

... Ist meine Schwangerschaft plus Folgen ein Grund den ich nicht zu vertreten habe ...

Ähm, erklärt sich von selbst, außer der AG ist ursächlich für die Schwangerschaft, siehe vorheriges Zitat.

Und ja, hier wird korrekt gehandelt, für Deine Lebensumstände bist Du selbst verantwortlich, nicht der AG 👍
Titel: Antw:Entzug der Zulage wegen fehlender II. Prüfung -
Beitrag von: Hain am 02.04.2025 14:00
... genau zu dem Zeitpunkt der Gespräche Schwanger ...

stelle ich mir weird vor, so während dem Gespräch, aber gut, jeder wie er so mag  :o

... Ist meine Schwangerschaft plus Folgen ein Grund den ich nicht zu vertreten habe ...
Eine Benachteiligung für eine nach dem TzBfG eingerichtete Teilzeit ist nicht zulässig (§ 5 TzBfG), insoweit ist es Risiko der Arbeitgeberin keinen Teilzeitausbildung zum Erreichen einer Ausbildung anbieten zu können. Zu vertreten ist der Umstand von der Beschäftigten dann, wenn eine Ausbildung in Teilzeit abgelehnt wird.

Ähm, erklärt sich von selbst, außer der AG ist ursächlich für die Schwangerschaft, siehe vorheriges Zitat.

Und ja, hier wird korrekt gehandelt, für Deine Lebensumstände bist Du selbst verantwortlich, nicht der AG 👍
Titel: Antw:Entzug der Zulage wegen fehlender II. Prüfung -
Beitrag von: Schokokeks am 02.04.2025 14:36

Eine Benachteiligung für eine nach dem TzBfG eingerichtete Teilzeit ist nicht zulässig (§ 5 TzBfG), insoweit ist es Risiko der Arbeitgeberin keinen Teilzeitausbildung zum Erreichen einer Ausbildung anbieten zu können. Zu vertreten ist der Umstand von der Beschäftigten dann, wenn eine Ausbildung in Teilzeit abgelehnt wird.


Und was willst Du damit anmerken, außer dass Du nicht zitieren kannst?

Der AG bietet es doch augenscheinlich weiterhin an, die TE kann (will) das Angebot wohl nicht annehmen. Wo liegt hier eine Benachteiligung im Sinne Deines § vor?
Titel: Antw:Entzug der Zulage wegen fehlender II. Prüfung -
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2025 14:42
Der AG bietet es doch augenscheinlich weiterhin an, die TE kann (will) das Angebot wohl nicht annehmen.
Die TE will das Angebot annehmen, kann es aber wegen des Kindes nicht.
Die Frage ist, liegt hier eine Benachteiligung nach irgendeinem Paragraphen vor?
Titel: Antw:Entzug der Zulage wegen fehlender II. Prüfung -
Beitrag von: Albeles am 02.04.2025 15:18
Augen auf beim Geschlechtsverkehr  :)
Aber jetzt mal Spaß beiseite...der AG gewährt Dir die Zulage für eine Gegenleistung. Das wäre ja der Lehrgang bzw. die Prüfung davon. Bisher hat der AG ja bezahlt, ohne seine Gegenleistung zu bekommen. Der AG verlangt ja auch nicht das zu unrecht erhaltene Entgelt zurück. Mit welcher Rechtsgrundlage (von der Moralischen Sicht mal abgesehen) möchtest Du denn die Zulage haben?
Jetzt ganz nüchtern betrachtet zahlte der AG für etwas, was er nicht bekommen hat und anscheinend es auch absehbar nicht bekommen wird. Aus welchen Gründen Du das nicht machst, ist ja dein persönliches Ding. Möchte ich auch nicht anzweifeln. Eine Betreuung für das Kind, kann ja nicht das Problem des AG sein. Die kann man auch gegen finanzielle Mittel besorgen. Ob das eine Win Situation für dich ist, obliegt ja auch nicht in der Verantwortung des AG.

Bleibt halt die Frage worauf Du dich berufen möchtest? Im Zweifel such Dir bei einem Fachanwalt Hilfe, die wenigsten User hier sind vermutlich RA für Arbeitsrecht.

LG Albeles
Titel: Antw:Entzug der Zulage wegen fehlender II. Prüfung -
Beitrag von: Sjuda am 03.04.2025 08:09
Wenn man es kurz aus einem anderen Blickwinkel betrachtet: Teilzeitmuttis im öffentlichen  Dienst sind eher der Standard- als der Ausnahmefall. Die tariflichen Regelungen würden so ziemlich ins Leere laufen, wenn man sich ab der Schwangerschaft für die nächsten, sagen wir mal bis zu 10 Jahre unter Berufung auf die Kinderbetreuung seinen Pflichten entziehen könnte. Eine berufsbegleitende Qualifizierung kann durch die persönlichen Lebensumstände zusätzlich erschwert werden. Das ist Problem des Beschäftigten, der diesen Weg gewählt hat, aber nicht des Arbeitgebers.

Titel: Antw:Entzug der Zulage wegen fehlender II. Prüfung -
Beitrag von: Casa am 03.04.2025 10:44
Zitat
Jetzt im Mai soll ich wieder versetzt werden. Eingruppierung der Stelle ist nur unbekannt wahrscheinlich 9b/9c und die Dienststelle beruft sich darauf, dass sie mir ja die Prüfung anbieten und ich sie nicht machen will.
Ich habe aber gar nicht die Möglichkeiten, nicht genügend Betreuungsoptionen, Teilzeitvertrag etc. Mir soll jetzt die Zulage zur 9c gestrichen werden und ich soll nur noch eine Zulage zur 9b bekommen. Wenn die Stelle das nur hergibt - ist das auch fein für mich.

Und wieso kannst du in Teilzeit arbeiten (=Kinderbetreuung gesichert) aber nicht in Teilzeit einen Kurs besuchen und die Prüfung ablegen?