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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-H (Hessen) => Thema gestartet von: c3p0 am 04.04.2025 12:01

Titel: Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: c3p0 am 04.04.2025 12:01
Hallo,

und zwar würde ich gerne ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) als Nebentätigkeit anmelden. Dies muss ich natürlich bei meinem Arbeitgeber anzeigen.

Jetzt heißt es wohl aber auch ich muss einen Verdienstnachweis meines Kleingewerbes einreichen.

Wieso geht meinen Arbeitgeber dieser Nebenverdienst in meiner Freizeit bzw. meines Gewerbes das in meiner Freizeit ausgeübt wird etwas an?

Kann der Arbeitgeber sich die genauen Zahlen beim Finanzamt einholen? Ich gehe eigtl. davon aus dass er dies nicht kann, da hier das Steuergeheimnis vorliegt.

Bitte mal um Antworten.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: Bodycount02 am 04.04.2025 12:28
Das geht deinen Arbeitgeber insoweit an, als er gerne Wissen möchte wo der monetäre Schwerpunkt deiner beruflichen Tätigkeit liegt.

Und nein, der AG kann die Daten nicht beim Finanzamt erfragen, er kann allerdings die Genehmigung widerrufen, bzw. nicht neu erteilen, für den Fall dass du dich weigerst.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: c3p0 am 04.04.2025 14:02
Muss mich ja nicht weigern aber die Frage ist ob es dann der tatsächliche Umsatz / Gewinn gemeldet werden muss.

Er kann mir ja dann nur offiziell untersagen die Nebentätigkeit auszuführen.
Aber mein Gewerbe ja nicht?!
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: Bodycount02 am 04.04.2025 14:24
Also der aktuelle TV-H sieht vor, dass bzgl. Nebentätigkeiten die beamtenrechtlichen Regelungen gelten. Kann das mal jemand bestätigen? :)

Für die Nebentätigkeiten der Beschäftigten finden die für die Beamtinnen und
Beamten des Landes jeweils geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung.
2Insbesondere kann für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst eine Abliefe-
rungspflicht nach den für die Beamtinnen und Beamten des Landes jeweils gel-
tenden Bestimmungen zur Auflage gemacht werden
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 04.04.2025 14:42
Steht zumindest so drin. ;)
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: c3p0 am 04.04.2025 15:34
Genau steht so drin, aber am Ende bin ich weiterhin Angestellter.

Aus meiner Sicht auch nicht dazu verpflichtet gewerbliche Einkünfte anzugeben, bin ja effektiv kein Beamter der Sklave des Landes ist ...
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: Casa am 04.04.2025 16:25
Zitat
Genau steht so drin, aber am Ende bin ich weiterhin Angestellter.

Aus meiner Sicht auch nicht dazu verpflichtet gewerbliche Einkünfte anzugeben, bin ja effektiv kein Beamter der Sklave des Landes ist ...

Zitat
Für die Nebentätigkeiten der Beschäftigten finden die für die Beamtinnen und Beamten des
Landes jeweils geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung.

https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/4_tarif_besoldung/entgelttabellen/09_tarifvertrag_hessen.pdf


Wo bestehen noch Fragen? Die Regeln finden sinngemäß Anwendung. Das heißt, die Regelungen für Beamte gelten sinngemäß für Beschäftigte / sind für Beschäftigte sinngemäß anzuwenden.

Es wurde einfach nur darauf verzichtet alle Regeln zur Nebentätigkeit für Beamte in den TV zu schreiben.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: c3p0 am 04.04.2025 18:41
Wenn ich aber selbes recht wie Beamte in dieser Sache haben soll, dann sollen die mich auch wie einen Beamten verdienen lassen …
Safe alles nicht rechtens auch wenn es natürlich so im TV-H drinsteht. Altmodischer Müll der noch nie überarbeitet wurde.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: 2strong am 04.04.2025 19:03
Dann zeig die Tätigkeit halt einfach nicht an. Problem gelöst.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: c3p0 am 04.04.2025 19:48
Was ist „besser“ Tätigkeit nicht anzeigen oder falsche Zahlen melden.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: 2strong am 04.04.2025 20:41
Kommt drauf an, was Du konkret machen willst. Ich bin in 20 Jahren noch nie um einen Nachweis gebeten worden. Im Zweifel meldest Du ohnehin nur Gewinn. Und wenn Du nicht auf den Kopf gefallen bist, dürfte der ja im Rahmen bleiben.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: c3p0 am 04.04.2025 21:12
Hast du aber deine Tätigkeit/ Gewerbe angegeben??
Oder welchen Nachweis meinst du jetzt?

Ja wieso sollte der Gewinn aber nicht allzuhoch werden? Kann sich ja über die Jahre ändern und immer mehr werden.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: Bodycount02 am 04.04.2025 21:33
Wenn ich aber selbes recht wie Beamte in dieser Sache haben soll, dann sollen die mich auch wie einen Beamten verdienen lassen …
Safe alles nicht rechtens auch wenn es natürlich so im TV-H drinsteht. Altmodischer Müll der noch nie überarbeitet wurde.

Oh mein Gott. Werd erwachsen und lese dir sowas künftig durch, bevor du ein Angestellten-Verhältnis im öffentlichen Dienst eingehst.  Safe alles altmodischer Müll, wenn Angestellte so verdienen möchten wie Beamte. Dann hätteste halt die entsprechende Laufbahnbefähigung erreichen müssen. Haste nicht. Und jetzt tausch dich weiter darüber aus, wie du deinen Arbeitgeber bestmöglich verarschen kannst :)
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: 2strong am 04.04.2025 23:47
Hast du aber deine Tätigkeit/ Gewerbe angegeben??
Oder welchen Nachweis meinst du jetzt?

Ja wieso sollte der Gewinn aber nicht allzuhoch werden? Kann sich ja über die Jahre ändern und immer mehr werden.
Selbstverständlich habe ich mir sämtliche Tätigkeiten anzeigen und genehmigen lassen.

Je höher der Gewinn, je höher die Steuer.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: c3p0 am 05.04.2025 14:02
Hast du aber deine Tätigkeit/ Gewerbe angegeben??
Oder welchen Nachweis meinst du jetzt?

Ja wieso sollte der Gewinn aber nicht allzuhoch werden? Kann sich ja über die Jahre ändern und immer mehr werden.
Selbstverständlich habe ich mir sämtliche Tätigkeiten anzeigen und genehmigen lassen.

Je höher der Gewinn, je höher die Steuer.


Ja im Kleingewerbe ist der Gewinn vorerst irrelevant.

Bei mir müsste ich im Q1 jeden Jahres zahlen meines Gewerbes melden was ich sehr sus finde.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: 2strong am 05.04.2025 14:03
Welche Zahlen sollen denn genau gemeldet werden?
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: c3p0 am 07.04.2025 07:05
anscheinend der Brutto Umsatz ... was ja auch nicht viel aussagt

weil je nach einkauf usw ist man im minus oder +-0 am anfang
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: 2strong am 08.04.2025 13:54
Erkundigen Dich mal genau. Denn Bruttoumsatz macht eigentlich gar keinen Sinn und findet auch keinen Anknüpfungspunkt in der NebentätigkeitsVO.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: troubleshooting am 16.04.2025 08:39
Hallo,

und zwar würde ich gerne ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) als Nebentätigkeit anmelden. Dies muss ich natürlich bei meinem Arbeitgeber anzeigen.

Jetzt heißt es wohl aber auch ich muss einen Verdienstnachweis meines Kleingewerbes einreichen.

Wieso geht meinen Arbeitgeber dieser Nebenverdienst in meiner Freizeit bzw. meines Gewerbes das in meiner Freizeit ausgeübt wird etwas an?


Lasst uns das doch mal sortieren:
Wenn ich es richtig sehe, sind in Hessen genehmigungspflichtig (!): "... alle in § 73 Abs. 1 HBG aufgeführten Nebentätigkeiten, soweit nicht
nach § 72 HBG eine Verpflichtung zu deren Übernahme besteht"

Im Weiteren wird so ziemlich alles, was Einkommen bringt aufgeführt.

ABER: Drunter wird nochmal abgestuft, was nur anzeigenpflichtig (!) ist:
u.a.  "Nebentätigkeiten von geringem Umfang, d. h. solche, die gemäß § 7 HNV außerhalb der
Dienstzeit ausgeübt werden, keinen gesetzlichen Versagungsgrund erfüllen und bei denen die Bruttovergütung insgesamt maximal 1.230 Euro im Kalenderjahr beträgt"


Könnte nicht genau da der Haase im Pfeffer liegen, dass du deine Nebentätigkeit (nur) angezeigt hast und die jetzt prüfen wollen, ob es nicht genehmigungspflichtig ist?
Da spricht eben auch die Angabe der "Bruttovergütung" für.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: 2strong am 16.04.2025 13:50
Bruttoumsatz ist nicht dasselbe wie Bruttovergütung.
Titel: Antw:Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?
Beitrag von: troubleshooting am 16.04.2025 16:22
Bruttoumsatz ist nicht dasselbe wie Bruttovergütung.

Joah, das ist mir klar, nur weiß der TE ja auch nicht so recht, was sie haben wollen?
Eine Aussage, wie "anscheinend der Brutto-Umsatz" klingt nicht grad sicher.

Wobei ich es schon interessant finde, wie streng es Hessen nimmt, insbesondere was die auch noch genehmigen wollen. Die Nachbarn sind da nur bei anzeigenpflichtig.