Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: bebolus am 04.04.2025 21:06
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Ist Gendern in Bundesbehörden erlaubt oder vorgeschrieben (Pressemitteilungen z. B.). Kennt jemand eine Rechtsgrundlage, Erlass o. ä.?
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Das ist in den verschiedenen Behörden unterschiedlich geregelt.
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Bei uns durch einen Erlass des Staatssekretärs verboten. Allerdings bezogen aus so einen Quatsch mit Sternchen und co.
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Formal gilt in Bundesbehörden nur die ARS - Amtliche Rechtschreibung, wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt ist. Dazu gab es auch irgendwann ein Rundschreiben.
Sprich: Die Zweckentfremdung von Sonderzeichen oder die
Binnenmajuskel sind eigentlich nicht erlaubt.
In der Praxis kommt es auch immer auf die Ideologie des Hauses an.
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Wenn es der Lesbarkeit nicht schadet gendere ich, bspw. in der Anrede liebe Mitarbeitende.
Ich bin allerdings auch nicht in einer Bundesbehörde beschäftigt.
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Man in the Loop -->Human in the Loop
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In dem Geschäftsbereich den ich kenne, ist Gendern durch ministerielle Erlasse bzw. Regelungen angeordnet. Die verwendete Bezeichnung ist "geschlechtergerechte Sprache". In der Praxis wirkt sich das so aus, dass jede Stellenausschreibung, Weisung oder ähnliches bei den Gleichstellungsbeauftragten durchlaufende Papier das in "geschlechterungerechter Sprache" verfasst ist, entsprechend korrigiert wird. Das kommt aber inzwischen selten vor, da bereits beim Erstellen solcher Papiere gegendert wird.
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ich glaub, die schlimmsten Zeiten sind da auch schon wieder vorbei. Da waren im Intranet ja zum Teil Artikel, die man gar nicht richtig lesen konnte vor lauter gegendere
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Interessant das die Geschäftsbereiche da so unterschiedlich ticken.
Frei nach einem großen Philosophen: Was erlauben diese BMI?
Aber selbst in diesem Geschäftsbereich kann man Sternchen sehen, obwohl es den ARS-Erlass gibt.
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Wird vermutlich mit der neuen Regierung nicht mehr so gefragt sein. Höchstens noch vereinzelt in den Rot geführten Bereichen. Bei uns wurde es mal eingeführt und nach ner kurzen weile wieder abgeschafft.
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Im Berliner Finanzsenat gilt u.a.:
Empfehlung zu Personalpronomen und Anrede in Signaturen
Ich empfehle, das bevorzugte Pronomen und die Anrede in der eigenen E-Mail-Signatur wie folgt unter den Namen anzuführen:
Manu Musterperson
sie/ihr, Anrede: Sehr geehrte Frau Musterperson oder
er/ihm, Anrede: Sehr geehrter Herr Musterperson oder
kein Pronomen, Anrede: Guten Tag Manu Musterperson
Ich habe aus Berlin schon E-Mails erhalten, wo der/die/das Absender in der Signatur Hinweise darauf gegeben haben, wie man sie ansprechen/anschreiben soll.
Meine Signatur lautet nun:
Seine Hoheit Thomber der Erste
Er/ maskulin/ männlich/ stark
;D
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Wird vermutlich mit der neuen Regierung nicht mehr so gefragt sein. Höchstens noch vereinzelt in den Rot geführten Bereichen. Bei uns wurde es mal eingeführt und nach ner kurzen weile wieder abgeschafft.
Wir wurden (und werden noch!) sogar danach beurteilt...
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Ich frage, weil in Pressemitteilungen gegendert wird und ich nicht erkennen kann, dass das mit der gültigen Rechtschreibung in Einklang zu bringen ist.