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Beamte und Soldaten => Beamte Baden-Württemberg => Thema gestartet von: MrPlatin96 am 23.04.2025 16:13

Titel: Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: MrPlatin96 am 23.04.2025 16:13
Hallo liebe Community,

ich bin Beamter in BW und bin dienstlich oft auf Reisen und Trennungsgeldberechtigt, aufgrund einer Abordnung.
Ich habe Anfang März 3 Reisekostenanträge und 1 Trennungsgeldantrag gestellt und bis Dato heute noch nichts erhalten (nach knapp 7 Wochen). Habt ihr aktuell ähnlich lange Wartezeiten?
Insgesamt sind es ca. 1.200€.
Fändet ihr es gerechtfertigt mal anzufragen?

Liebe Grüße :)

[Mod-Edit]:
Länderkürzel
Titel: Antw:Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Imperator am 23.04.2025 17:46
Hallo liebe Community,

ich bin Beamter in BW und bin dienstlich oft auf Reisen und Trennungsgeldberechtigt, aufgrund einer Abordnung.
Ich habe Anfang März 3 Reisekostenanträge und 1 Trennungsgeldantrag gestellt und bis Dato heute noch nichts erhalten (nach knapp 7 Wochen). Habt ihr aktuell ähnlich lange Wartezeiten?
Insgesamt sind es ca. 1.200€.
Fändet ihr es gerechtfertigt mal anzufragen?

Liebe Grüße :)

Hallo,

vor kurzem hatte ich eine Anfrage an das LBV geschickt. Die LBV hatte meine Anfrage innerhalb von zwei Tagen beantwortet. Aus diesem Grund würde ich an deiner Stelle unbedingt nachfragen. 7 Wochen finde ich schon sehr lang ohne irgendeine Antwort.

Viele Grüße
Titel: Antw:Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Versuch am 25.04.2025 00:30
Leider normal, auch bei der Beihilfe.

Ich würde nachfragen, da das nicht sein dürfte.
Titel: Antw:Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Gewerbler am 25.04.2025 06:42
Leider normal, auch bei der Beihilfe.

Ich würde nachfragen, da das nicht sein dürfte.

Hier etwas off-topic, aber meine letzten Beihilfeanträge (über die App, immer nur eine Rechnung pro Antrag) waren in teils (knapp) unter 1 Woche erstattet. Viel schneller geht es an sich ja nicht - die Automatisierung scheint da schon zu funktionieren. Ich kann mich da jedenfalls nicht (mehr) beschweren im Moment. Kann natürlich aber auch sein, dass es jetzt wieder schlimmer ist. Aber laut Homepage ist der letzte unbearbeitet Antrag tatsächlich vom 26.02., also ca. 8 Wochen.

Bzgl. Dienstreisen/Trennungsgeld ist meine letzte zwar schon eine Weile her, da ging es aber glaub ich auch immer schneller. Also freundlich nachfragen schadet sicherlich nichts. Vielleicht auch dran denken, dass jetzt noch zwei Wochen Osterferien waren, wo bestimmt auch im LBV einige Kolleginnen und Kollegen mal Urlaub machen... :)
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Sleyana am 28.04.2025 19:17
Antrag vom Februar noch nicht bearbeitet. Widerspruch vom Januar (10. März eingelegt) noch nicht bearbeitet. Anträge März und April noch nicht bearbeitet.

Übernächste Woche werde ich für den Widerspruch Untätigkeitsklage androhen, zusammen mit dem Februar.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Ozymandias am 28.04.2025 19:47
Selbst mit Untätigkeitsklagen gibt es erst nur vom Gericht weitere Fristverlängerungen.

Sollte man lieber mal den ganzen Home-Officekäse abschaffen, da wird nur nebenher der Haushalt auf Arbeitszeit gemacht.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Umlauf am 28.04.2025 21:30
Selbst mit Untätigkeitsklagen gibt es erst nur vom Gericht weitere Fristverlängerungen.

Sollte man lieber mal den ganzen Home-Officekäse abschaffen, da wird nur nebenher der Haushalt auf Arbeitszeit gemacht.

Dann ist das aber ein organisatorisches bzw. technisches Versagen.
Das kenne ich vom Bund anders.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Sleyana am 28.04.2025 21:35
Was verbleibt mir sonst? Mein Bitte Vorschuss zu leisten wurde ignoriert, mein Januar Antrag rechtswidrig fehlerhaft bearbeitet und weder Heimfahrten noch Antrittsreise abgerechnet und die Tage falsch angesetzt, weil ich den Antrag falsch ausgefüllt haben soll und die meine schriftliche ausführliche Erläuterung ignoriert haben. Wurde nach „Aktenlage“ entschieden. Amtsermittlungsoflicht ist optional… Meine Nachricht kann man ja ignorieren.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Ozymandias am 28.04.2025 22:32
Als Vorstufe die Untätigkeitsklage ankündigen ist natürlich in Ordnung. Bringt vielleicht minimal etwas.
Diese durchzuziehen, würde ich mir aber sparen. Kostet nur unnötig Zeit und Nerven. Da es dann nur Fristverlängerungen vom Gericht gibt, zusätzlich zu den üblichen Gerichtsfristen.

Die machen es eben wann sie wollen. Selbst einfache normale Beihilfenanträge dauern in BW mittlerweile 2-3 Monate.

Man begründet es derzeit damit, dass neue Mitarbeiter angelernt werden. Vielleicht kann sich ja mal ein Insider im Forum melden und sagen woran es wirklich hapert. Zwischenzeitlich wurden Einreichungen innerhalb von 2 Tagen bearbeitet, es geht also doch irgendwie. Jetzt aber wieder 2-3 Monate.

Meine Vermutung ist eben unter anderem der ganze Home-officekäse. Finde ich persönlich gut, aber wenn man mal auf irgendwelchen Parties (privat oder beruflich) fragt, was alles nebenher gemacht wird...
Da wird Wäsche gewaschen, dies und das. Und 100% Kontrolle gibt es nicht.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Sleyana am 14.05.2025 19:50
Die nächste Reisekostenabrechnung beantragt... Wenn ich mir meinen Kontostand anschaue... Kann echt nicht sein das man auf 1500€ Reisekosten sitzen bleibt, weil sich das LBV absolut nicht bewegt.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Versuch am 15.05.2025 07:16
Die nächste Reisekostenabrechnung beantragt... Wenn ich mir meinen Kontostand anschaue... Kann echt nicht sein das man auf 1500€ Reisekosten sitzen bleibt, weil sich das LBV absolut nicht bewegt.
Ich würde ihnen täglich schreiben und zudem bitten den Fall intern der Beschwerdeabteilung weiterzuleiten sowie dies zu bestätigen.

Gleichzeitig würde ich (androhen) Personalrat und Landtagsabgeordnete (zu) informieren.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Sleyana am 15.05.2025 10:56
Die nächste Reisekostenabrechnung beantragt... Wenn ich mir meinen Kontostand anschaue... Kann echt nicht sein das man auf 1500€ Reisekosten sitzen bleibt, weil sich das LBV absolut nicht bewegt.
Ich würde ihnen täglich schreiben und zudem bitten den Fall intern der Beschwerdeabteilung weiterzuleiten sowie dies zu bestätigen.

Gleichzeitig würde ich (androhen) Personalrat und Landtagsabgeordnete (zu) informieren.

Was würde es bringen den Personalrat einzuschalten? Wir sind nicht mal die selbe Behörde, die Gemeinsamkeit endet beim gemeinsamen Ministerium als oberste Behörde und das wars. Ich könnte genau so gut zum Amtsleiter gehen und würde vermutlich das Selbe erreichen, nur da weiß ich das der Amtsleiter wirklich versuchen wird was zu unternehmen.

Landtagsabgeordneter kann man probieren, vielleicht finde ich sogar über das Parteibuch nen Kollegen den ich kenne in der Nähe, aber auch das wird kurzfristig absolut nichts bewirken.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Bannockburn am 15.05.2025 13:42
Also als anekdotische Erfahrung: Meine Reisekostenanträge werden eigentlich immer innerhalb weniger Tage bearbeitet, das macht wohl eine andere Stelle beim LBV als die Beihilfe (da warte ich auch immer mehrere Wochen/Monate). Letzte Woche Dienstag eine DR gehabt, diesen Montag war das Geld auf dem Konto.

Um das schon gezahlte Geld ist es natürlich schade, aber warum lässt du deine Reisen denn nicht über die Dienststelle buchen, wenn du da solche Probleme hast? Kann dich ja meines Wissens niemand zwingen, in Vorleistung zu gehen für Hotel und Fahrtkosten.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Sleyana am 15.05.2025 13:52
Ist ein Trennungsgeldantrag von Februar, März und April sowie ein Widerspruch von Januar Aus Anfang März. Die Summe beträgt ca. 1500€ grob ausgerechnet.

Bezahlt habe ich bisher 1300€ Unterkunft und Verpflegung, Mehrere hundert nochmal an Fahrtkosten für die Heimfahrten. Jedes Wochenende 100km. Wird dann mit dem Tagessatz verrechnet zu meinen Gunsten.

Und das mit 1300€ Netto und eigener Wohnung. Ich bin jeden Monat im Dispokredit, und sobald ich mich raushangle durch besseres Wirtschaften kommt die nächste Abbuchung der Unterkunftskosten. Wohlgemerkt habe ich schon einen Monat gestundet bekommen von der Unterkunft. Es geht einfach nicht mehr länger. Ich muss mir Geld leihen um über die Runden zu kommen.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Eukalyptus am 15.05.2025 22:57
Bitte doch schriftlich um einen Vorschuss auf die Besoldung aus den von dir genannten Gründen. Dann wird im besten Falle ein Sachbearbeiter oder Vorgesetzter aus der Besoldungsstelle sein Gegenüber aus der Trennungsgeldstelle anrufen und den Mißstand für die Zukunft abstellen. Falls es dieselbe Stelle ist, umso besser.
Titel: Antw:[BW] Reisekostenrecht - LBV BW
Beitrag von: Sleyana am 16.05.2025 17:34
Wäre ne Idee... vielleicht gehen die sich dan Gegenseitig an die Gurgel und dann passiert etwas... Ich gehe auch mal zum Personalrat... Fragen ist kostenlos.