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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: RedFlag am 26.04.2025 17:38

Titel: Höhergruppierung von S8a zur S15
Beitrag von: RedFlag am 26.04.2025 17:38
Hey hey,

ich hab leider im Forum keine Antwort finden können, zumindest nicht verständlich. Ich hoffe jemand kann mir Aufschluss geben.
Ich bin Erzieher in der S8a Stufe 4 seit diesem Monat. Nun steht ein Bewerbungsverfahren für die Leitungsposition der Kita an, bei der ich auch arbeite.
Nun meine Frage: Wie verhält sich das mit der Höhergruppierung. Rutsche ich (nach meinen Recherchen) von der S8a Stufe 4 in die S15 Stufe 2 oder nehme ich meine Stufen vollständig mit?

Sollte ich in die S15 Stufe 2 rutschen, würde ich ungefähr genauso viel verdienen wie jetzt, obwohl der Verantwortungszuwachs ja nun mal enorm ist.
Gibt es da vielleicht Verhandlungsspielraum bei den Stufen?

Wie sind eure Erfahrungen?
Titel: Antw:Höhergruppierung von S8a zur S15
Beitrag von: 2strong am 26.04.2025 19:39
Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich.
Titel: Antw:Höhergruppierung von S8a zur S15
Beitrag von: UNameIT am 28.04.2025 11:20
Hey hey,

ich hab leider im Forum keine Antwort finden können, zumindest nicht verständlich. Ich hoffe jemand kann mir Aufschluss geben.
Ich bin Erzieher in der S8a Stufe 4 seit diesem Monat. Nun steht ein Bewerbungsverfahren für die Leitungsposition der Kita an, bei der ich auch arbeite.
Nun meine Frage: Wie verhält sich das mit der Höhergruppierung. Rutsche ich (nach meinen Recherchen) von der S8a Stufe 4 in die S15 Stufe 2 oder nehme ich meine Stufen vollständig mit?

Sollte ich in die S15 Stufe 2 rutschen, würde ich ungefähr genauso viel verdienen wie jetzt, obwohl der Verantwortungszuwachs ja nun mal enorm ist.
Gibt es da vielleicht Verhandlungsspielraum bei den Stufen?

Wie sind eure Erfahrungen?

Kommt drauf an, bist du TVÖD oder TV-L?
Titel: Antw:Höhergruppierung von S8a zur S15
Beitrag von: Zimmer032 am 28.04.2025 15:10
TVöD=Stufengleich