Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Isa87 am 28.04.2025 14:45

Titel: 4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Isa87 am 28.04.2025 14:45
Hallo zusammen,

aufgrund eines Wohnortwechsels habe ich bei meinem vorherigen Arbeitgeber TVÖD gekündigt. Ich war bis dato E6 Stufe 4. Aufgrund der Langsamkeit der Personalabteilung ist jetzt erst zum 1.4 eine neue Einstellung beim neuen Arbeitgeber TV-L möglich gewesen, sodass ich 4 Wochen nicht beim Öffentlichen Dienst angestellt war sondern arbeitslos gemeldet.
Jetzt habe ich gerade erfahren, dass ich dort jetzt nur E6 Stufe 3 bekommen werde, weil man sobald man 1 Tag nicht mehr beim Öffentlichen Dienst angestellt war als Neueinstellung zählt und mit Stufe 3 starten muss statt Stufe 4. Ich bin fassungslos. Weil ich jetzt wieder 3 Jahre warten soll??? Obwohl die Stufe 4 schon fast fertig war und ich fast in Stufe 5 gewesen wäre. Ist das zulässig?

Es gibt diesen Antrag auf Vorweggewährung der Stufenlaufzeit. Macht das hier Sinn?

Herzliche Grüße und lieben Dank im Voraus.

Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Maggus am 28.04.2025 14:56
Da es sich um einen Wechsel des Arbeitgebers handelt, handelt es sich um eine Neueinstellung.
Verfügt die Bewerberin über einschlägige Berufserfahrung von mehr als drei Jahren, besteht Anspruch auf Stufe 3.
Darüber hinaus gibt es keinen Anspruch; dennoch kann der Arbeitgeber auch weitere Zeiten anrechnen.

Wieso wurde das Gehalt (Jahresentgelt oder konkrete Entgeltgruppe mit Stufe) im Vorstellungsgespräch nicht geklärt? Das Gehalt ist doch eines der wichtigsten Themen, die man festmachen muss um sich für eine Zusage oder Absage zu entscheiden!

P.S. es handelt sich auch bei nahtlosem Übergang um eine Neueinstellung wenn es ein anderer Arbeitgeber ist.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: FearOfTheDuck am 28.04.2025 14:57
Jeder Arbeitergeber-Wechsel dürfte eine Neueinstellung darstellen. Insofern: Ja, das ist zulässig. Je nachdem, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt oder nicht, gibt es auch nur den Anspruch auf Stufe 1 (bei eB bis Stufe 3).
Spielt man mit Begründung auf § 16 Abs 2a an: Dort steht halt, 1. dass das AV "unmittelbar" anschließen muss und 2. bleibt es eine "kann"-Bestimmung.


§ 16 Abs. 5 TVL könnte durchaus eines Versuches wert sein.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Rowhin am 28.04.2025 15:08
Da beim Wechsel zwischen TVöD und TV-L sowieso nicht derselbe AG möglich gewesen wäre und damit die Stufen zwischen TVöD und TV-L sowieso nicht direkt übernommen werden, lag es hier ausnahmsweise, wie meine Vorredner schon sagen, mal nicht an der weit verbreiteten Langsamkeit der Personalabteilungen oder vorgeschalteten Stellen, so dass mit oder ohne Lücke das Ergebnis so korrekt ist.

16.5 kann man probieren, insofern man nicht schon unterschrieben hat. Einen Versuch ist es allemal wert.

Du gehörst damit einerseits zu den vielen Leidtragenden eines Stufensystems, das einen Wechsel zwischen den öffentlichen AGs unterschiedlicher Tarifverträge / Ebenen nicht belohnt. Auf der anderen Seite waren alle diese Informationen öffentlich zugänglich, man wird dir also eventuell vorwerfen, dich nicht ausreichend informiert zu haben.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Umlauf am 28.04.2025 18:25
Bei uns in der Bundesbehörde werden mittlerweile bis zu 6 Monate als unschädlich angesehen.

Das wurde in den letzten Jahren gelockert. Ich kann mich aber noch an Vorstellungsgespräche bei uns erinnern, in denen unsere Personalchefin die Bewerber extra darauf hinwies, dass nicht durch irgendwelche Umstände ein Tag Lücke entsteht. Dann war die Stufenmitnahme futsch. Das ist bei uns zum Glück Geschichte.

Aber das vorher abklären ist immer die beste Wahl.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: MoinMoin am 29.04.2025 07:16
Förderliche Zeiten nach 16.2 wären da das Mittel der Wahl gewesen.
Und das steht dann im Arbeitsvertrag.
So bleibt nur 16.5 und parallel das Wegbewerben, falls der AG da sein Ermessenspielraum nicht ausüben will.

Ein Trauerspiel wie immer noch Personalabteilungen agieren und die Ahnungslosigkeit der zukünftigen Mitarbeiter ausnutzen..
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Albeles am 29.04.2025 09:19
Ihr seid doch keine Sklaven. Wenn das Geld nicht passt, geht man halt wieder, oder lässt den AG einen Weg finden wie er mich zufrieden stellt. Die Zeit war nie besser als jetzt für AN. Wer das nicht erkennt, oder nutzt, ist selber schuld  :D
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: FearOfTheDuck am 29.04.2025 12:39
Du hast recht. Nutzt aber dem EG6-Kindchen erstmal nix, wenn es in den Brunnen gefallen ist. Auf dem 2.Bewerbungsweg allerdings schon. ;)
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Bastel am 29.04.2025 14:56
Sie kann über Stufe 3 froh sein. Viele AGs hätten Sie in die 1 gesteckt...
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: troubleshooting am 29.04.2025 15:06
Sie kann über Stufe 3 froh sein. Viele AGs hätten Sie in die 1 gesteckt...

Es gehören immer 2 dazu, dass ein Vertrag zustande kommt!
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Rowhin am 29.04.2025 15:42
Wir können jetzt lange "das hätte der künftige Vorgesetzte/die Personalabteilung/die Personalvertretung/sonstwer aber vorher erwähnen müssen/sollen/können" vs. "ich informiere mich, bevor ich unterschreibe, ist doch klar, dass der AG da nicht nach meinen besten Interessen handelt" spielen. Die einen sehen die eine Seite in Schuld, die anderen die anderen, manche beide. Oder man sucht die Schuld im System TV-L ;)
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Isa87 am 29.04.2025 22:29
Vielen Dank für alle eure Antworten.

Bezüglich der Frage warum ich mich nicht eingelesen habe. Ganz einfach: Ich bin vor 3 Jahren von Tv-L zu TvöD gewechselt und da wurde nicht so ein Zirkus veranstaltet. Ich kam ganz normal in Stufe 4! Deswegen bin ich fast vom Stuhl gefallen, als ich das gestern gehört habe.
Zudem wurde mir in einem anderen Vorstellungsgespräch dieses Arbeitgebers bei einer ähnlichen Stelle Stufe 4 versprochen.... aber natürlich nix schriftlich.

Insofern. Wir werden es über Zulagen bzw. bestimmte Paragraphen probieren. Weil jetzt nochmal in der gleichen Stufe starten, in der ich 2019 ohne Berufserfahrung im ÖD gestartet bin, nur mit Erfahrung in der freien Wirtschaft - werde ich nicht akzeptieren. Das ist doch der größte Fehler im System.

Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Isa87 am 29.04.2025 22:33
Sie kann über Stufe 3 froh sein. Viele AGs hätten Sie in die 1 gesteckt...

Das ist übrigens der größte Bulls***, den ich seit langem gehört habe. Niemand hätte mich mit über 13 Berufserfahrung in Stufe 1 gesteckt.
Aber vielen Dank für den wertvollen Beitrag.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: FearOfTheDuck am 29.04.2025 22:39
Bastel hat aber völlig korrekt den Rechtsanspruch beschrieben, den du ohne einschlägige Berufserfahrung hattest. Dass du dann ggf. mehr herausverhandelt hättest, steht auf einem anderen Blatt.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: troubleshooting am 30.04.2025 07:18

Zudem wurde mir in einem anderen Vorstellungsgespräch dieses Arbeitgebers bei einer ähnlichen Stelle Stufe 4 versprochen.... aber natürlich nix schriftlich.


Auch da, hättest du etwas tun können. Wenn es etwas ÖD-typisches gibt, dann ist das Dokumentation. Immer getreu dem Motto "Wer schreibt der bleibt" wird alles dokumentiert/protokolliert, so auch Vorstellungsgespräche. Und, bei dir wichtigen Themen bittest du dir aus, dass dies im Protokoll aufgenommen wird.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Rowhin am 30.04.2025 07:31
Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....

Das ist Standard. Die Stufe wird fast immer erst im Nachhinein berechnet, sofern nicht etwas Spezifisches verhandelt wurde. Bei uns kommt die Stufenfestlegung oft weit nach dem Arbeitsvertrag.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: MoinMoin am 30.04.2025 08:17
Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....

Das ist Standard. Die Stufe wird fast immer erst im Nachhinein berechnet, sofern nicht etwas Spezifisches verhandelt wurde. Bei uns kommt die Stufenfestlegung oft weit nach dem Arbeitsvertrag.
Und dann legt ihr weit nach dem Arbeitsvertrag fest, dass ihr förderliche Zeiten gewährt?
Nett, aber da würde bei uns der Rechnungshof den A* für aufreißen.

daher ist bei uns Standard, dass im Einstellungsvermerk die Stufe drin steht und sofern eine kann Regelung (16.2 /2a) gewährt wird, dies auch im AV steht.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Rowhin am 30.04.2025 08:22
Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....

Das ist Standard. Die Stufe wird fast immer erst im Nachhinein berechnet, sofern nicht etwas Spezifisches verhandelt wurde. Bei uns kommt die Stufenfestlegung oft weit nach dem Arbeitsvertrag.
Und dann legt ihr weit nach dem Arbeitsvertrag fest, dass ihr förderliche Zeiten gewährt?
Nett, aber da würde bei uns der Rechnungshof den A* für aufreißen.

daher ist bei uns Standard, dass im Einstellungsvermerk die Stufe drin steht und sofern eine kann Regelung (16.2 /2a) gewährt wird, dies auch im AV steht.

Ich sage ja nicht, dass das gut ist (ist es nämlich definitiv nicht), aber so läuft es hier und an meinen vorigen Unis seit...keine Ahnung, seit sämtliche Leute da sind, die ich jemals dazu gesprochen habe. Ob der bayerische Rechnungshof da toleranter ist, kann ich dir nicht sagen. Förderliche Zeiten werden in die Feststellung aufgenommen, bzw. geben die Einstellenden an, was sie alles anrechnen wollen würden, aber ob das funktioniert, weißt du als AN erst, wenn du schon unterschrieben hast.

Das Argument der Leitung der Personalverwaltung, gerade frisch diesen Monat in der Personalversammlung vorgebracht ist folgendes: das müsste der Einstellende/Vorgesetzte im Bewerbungsgespräch transparent darstellen, was für eine Stufe wahrscheinlich ist, ein guter erfahrener Vorgesetzter könne das einerseits einschätzen und andererseits gegenüber der Personalabteilung/dem Rechnungshof/welchem Gespenst auch immer entsprechend herausargumentieren zu versuchen, aber ob das dann wirklich in der Prüfung, die nur erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vorlägen und sicher sei, dass der Mitarbeiter komme, dann auch rauskommt, ist nie 100% sicher. Für Vorprüfungen prospektiver Mitarbeiter sei schlicht keine Kapazität vorhanden.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: MoinMoin am 30.04.2025 08:29
Und formal "kann" dir nichts mehr angerechnet werden, da die Grundlage zur Anwendung von fZ fehlt.
Bei uns wird das Thema fZ im VG angesprochen und abgefragt, wo die Schmerzgrenze des AN ist.

Ob und wieviel fZ angerechnet werden kann, dafür brauchen wir 5 Minuten, wenn der Lebenslauf/Zeugnisse vorliegt und Unklarheiten werden im VG geklärt.

Und der Uni Personalbereich ist der grusseligste den ich bisher erleben durfte (4 Unis in 3 BL)
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Rowhin am 30.04.2025 08:43
Und der Uni Personalbereich ist der grusseligste den ich bisher erleben durfte (4 Unis in 3 BL)

Amen. Habe zwar nur 14 Jahre und zwei Unis auf dem Buckel, aber was ich inzwischen so gesehen habe, da trifft es gruselig ganz gut. Je mehr Einblick man bekommt, umso schlimmer wird es. Und es liegt meiner Erfahrung nach selten an faulen, inkompetenten oder unmotivierten Sachbearbeiterinnen, da ist das Problem höher angesiedelt...aber gut, dazu muss man jetzt nicht den ganzen Thread derailen.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: troubleshooting am 30.04.2025 08:48
Für Vorprüfungen prospektiver Mitarbeiter sei schlicht keine Kapazität vorhanden.

Made my day! Als ich mich damals in ÖD beworben habe, bekam ich von dem zuständigen Herrn aus der Pers. einen Anruf: Sie möchten mich zum Vorstellungsgespräch einladen, aber vorher die Rahmenbedingungen klären. Anhand meiner Bewerbungsunterlagen würde ich mit der EG XX Stufe 3 angestellt. Er wollte vorher klären, ob das für mich OK ist? Es spart mehr Zeit das vorher zu klären, als das ein Haufen Leute im Vorstellungsgespräch sitzen und die Bewerber dann sagen: Zu den Konditionen nicht.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Isa87 am 01.05.2025 09:03

Und der Uni Personalbereich ist der grusseligste den ich bisher erleben durfte (4 Unis in 3 BL)

Ja... bei mir gehts hier auch um den Wechsel von einer Uni zur anderen... kann ich also nur bestätigen.
Bin ja froh dass das mit den Stufen nicht nur bei mir nicht im Vertrag steht.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: DiVO am 02.05.2025 07:01
Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....

Das ist Standard. Die Stufe wird fast immer erst im Nachhinein berechnet, sofern nicht etwas Spezifisches verhandelt wurde. Bei uns kommt die Stufenfestlegung oft weit nach dem Arbeitsvertrag.

Bei uns wird dem potenziellen neuen Beschäftigten mit dem Vertragsangebot als Anlage zum Vertrag eine Entgeltfestsetzung gegeben, aus der neben EG und Stufe natürlich auch das Bruttogehalt in Zahlen aufgeführt ist.

Wie will denn der neue Mitarbeiter sonst vorher das Vertragsangebot prüfen oder beurteilen?

Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Rowhin am 02.05.2025 08:16
Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....

Das ist Standard. Die Stufe wird fast immer erst im Nachhinein berechnet, sofern nicht etwas Spezifisches verhandelt wurde. Bei uns kommt die Stufenfestlegung oft weit nach dem Arbeitsvertrag.

Bei uns wird dem potenziellen neuen Beschäftigten mit dem Vertragsangebot als Anlage zum Vertrag eine Entgeltfestsetzung gegeben, aus der neben EG und Stufe natürlich auch das Bruttogehalt in Zahlen aufgeführt ist.

Wie will denn der neue Mitarbeiter sonst vorher das Vertragsangebot prüfen oder beurteilen?

Kann er nicht im Detail oder mit Sicherheit. Siehe:

Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....

Das ist Standard. Die Stufe wird fast immer erst im Nachhinein berechnet, sofern nicht etwas Spezifisches verhandelt wurde. Bei uns kommt die Stufenfestlegung oft weit nach dem Arbeitsvertrag.
Und dann legt ihr weit nach dem Arbeitsvertrag fest, dass ihr förderliche Zeiten gewährt?
Nett, aber da würde bei uns der Rechnungshof den A* für aufreißen.

daher ist bei uns Standard, dass im Einstellungsvermerk die Stufe drin steht und sofern eine kann Regelung (16.2 /2a) gewährt wird, dies auch im AV steht.

Ich sage ja nicht, dass das gut ist (ist es nämlich definitiv nicht), aber so läuft es hier und an meinen vorigen Unis seit...keine Ahnung, seit sämtliche Leute da sind, die ich jemals dazu gesprochen habe. Ob der bayerische Rechnungshof da toleranter ist, kann ich dir nicht sagen. Förderliche Zeiten werden in die Feststellung aufgenommen, bzw. geben die Einstellenden an, was sie alles anrechnen wollen würden, aber ob das funktioniert, weißt du als AN erst, wenn du schon unterschrieben hast.

Das Argument der Leitung der Personalverwaltung, gerade frisch diesen Monat in der Personalversammlung vorgebracht ist folgendes: das müsste der Einstellende/Vorgesetzte im Bewerbungsgespräch transparent darstellen, was für eine Stufe wahrscheinlich ist, ein guter erfahrener Vorgesetzter könne das einerseits einschätzen und andererseits gegenüber der Personalabteilung/dem Rechnungshof/welchem Gespenst auch immer entsprechend herausargumentieren zu versuchen, aber ob das dann wirklich in der Prüfung, die nur erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vorlägen und sicher sei, dass der Mitarbeiter komme, dann auch rauskommt, ist nie 100% sicher. Für Vorprüfungen prospektiver Mitarbeiter sei schlicht keine Kapazität vorhanden.

Aber freut mich zu hören, dass es zumindest nicht überall so läuft.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: MoinMoin am 02.05.2025 08:33
Kann er nicht im Detail oder mit Sicherheit. Siehe:

Wenn der AG zu schlecht organisiert ist diese Prüfung vorher zu machen. Dann muss der AN entweder es selbst in den AV eintragen und dann kann der Ag sich überlegen, ob er es unterschreibt oder Gottvertrauen haben, das der AV so sein wird wie er es möchte.

Und ein PR, der in der Mitbestimmung ist und der Einstellung ohne diese Unterlagen blind zustimmt ist, halt ein ziemlicher mieser PR.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Tagelöhner am 02.05.2025 08:42
Davon gibt es ziemlich viele PR-Vertreter, die ihre Funktion nur halbgar begreifen und ihre Aufgabe nur halbherzig verfolgen. Nach außen wird das dann gerne als "Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem PR und der Dienststellenleitung" verkauft.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Rowhin am 02.05.2025 09:33
Und ein PR, der in der Mitbestimmung ist und der Einstellung ohne diese Unterlagen blind zustimmt ist, halt ein ziemlicher mieser PR.
Davon gibt es ziemlich viele PR-Vertreter, die ihre Funktion nur halbgar begreifen und ihre Aufgabe nur halbherzig verfolgen. Nach außen wird das dann gerne als "Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem PR und der Dienststellenleitung" verkauft.

Das Verhältnis zwischen unserem PR und der Personalabteilung ist eng. Wenn sich die Leitung letzterer also da hinstellt und sagt es geht aber nur so und nicht anders, dann stellt sich der Personalrat dahinter und sagt "nur so können wir überhaupt den Laden am Laufen halten und überhaupt jemand einstellen." Leider.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: TVOEDAnwender am 02.05.2025 21:45
Kann er nicht im Detail oder mit Sicherheit. Siehe:


Und ein PR, der in der Mitbestimmung ist und der Einstellung ohne diese Unterlagen blind zustimmt ist, halt ein ziemlicher mieser PR.

Die Mitbestimmung des PR bei Stufenzuordnung besteht nur für den Tatbestand der "einschlägigen Berufserfahrung".
Bei einer Stufenzuordnung bei Anerkennung förderlicher Zeiten und/oder Wechsel im öD besteht keine Mitbestimmung, da Ermessensentscheidungen des AG der Mitbestimmung entzogen sind. (Ausnahme nur: Es besteht eine festgeschriebene betriebliche Regelung zur Anerkennung fZ, gibts aber nirgendwo).

Quelle: https://www.bund-verlag.de/dam/jcr:e585f94c-8a0b-4d27-8e7f-69bbeca0f8b7/Uebersicht_Stufenzuordnung.pdf?srsltid=AfmBOopjkiWqd4w9ZKLmVe-jdcnCdOgSTrGFP4QxHtxUYJnv8-_RXRTa

Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: MoinMoin am 03.05.2025 06:44
Ja, das stimmt grundsätzlich.
Aber das eine Zauberwort ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit, das andere das man Grundsätze zur Ausfüllung der tariflichen Ermächtigung vereinbart, so wie bei uns.

und dann durch die Hintertür sollte man sich den Zugriff auf diese Einstellungsentscheidung besorgen. Denn man ist bei der Einstellung in der Mitbestimmung, sprich man schaut z.B. ob die Rangfolge korrekt abgelaufen ist.
Und wenn die Zusage zur Stelle von der Höhe des Gehaltes abhängt, dann sollte man diese zugesagte Höhe als PR auch kennen.
Ansonsten kann der AG den Platz 1 Kandidaten sagen, du bekommst nur Stufe 1 und dadurch eine Absage provozieren und dem Platz 2 Kandidaten dann eine Stufe 6 gewähren.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: ike am 03.05.2025 10:06
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvlm_a7e5344e1fad34f361cda5bd82074a0a%27%20and%20%40outline_id%3D%27tvlm_data%27%5D (https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvlm_a7e5344e1fad34f361cda5bd82074a0a%27%20and%20%40outline_id%3D%27tvlm_data%27%5D)


Zitat
Hinweis für die Praxis

Gemäß den Durchführungshinweisen der TdL zu § 16 vom 20.11.2006i. V. m. den Beschlüssen der 5./2007 und der 7./2014 Sitzung der Mitgliederversammlung der TdL vom 25./ 26.9.2007 bzw. 15./16.12.2014 können Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bei anderen Arbeitgebern, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegen übertariflich anerkannt werden. I m Interesse der Gleichbehandlung wurde dieser Beschluss seinerzeit auch auf Wiedereinstellungen ausgedehnt. Dieser Beschluss hat sich durch die Entscheidung des BAG vom 3.7.2014 – 6 AZR 1088/12 – ZTR 2014, 660 inhaltlich überholt (vgl. Erl. 6.4); durch die Erstreckung des Geltungsbereichs der PE Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L auf Einstellungen von anderen Arbeitgebern besteht kein Handlungsbedarf. Nach hier vertretener Ansicht sollte von dieser Beschlusslage kein Gebrauch gemacht werden. Zum einen stellt sich bei längeren Unterbrechungen mehr denn je die Frage nach der Aktualität der Vorerfahrung, zum anderen dürfte die häufigere Anwendung dem Gleichbehandlungsgebot unterliegen. In der Endkonsequenz würden die tarifliche Frist in allen Fallkonstellationen unterlaufen und durch eine mitbestimmungspflichtige dreijährige Frist ersetzt werden.
Titel: Antw:4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
Beitrag von: Rowhin am 03.05.2025 11:22
Die entsprechende Regelung im TV-L findet sich in §17(3): (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html)

Zitat
(3) 1Den Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit im Sinne des § 16 Absatz 3 Satz 1 stehen gleich:
a)
Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz,
b)
Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 bis zu 39 Wochen,
c)
Zeiten eines bezahlten Urlaubs,
d)
Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitgeber vor dem Antritt schriftlich ein dienstliches beziehungsweise betriebliches Interesse anerkannt hat,
e)
Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr,
f)
Zeiten der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.
2 Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden, und Elternzeit sowie Zeiten einer Unterbrechung bei Beschäftigten, die für eine jahreszeitlich begrenzte regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Saisonbeschäftigte), sind unschädlich; sie werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. 3 Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren erfolgt eine Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als bei einer Neueinstellung; die Stufenlaufzeit beginnt mit dem Tag der Arbeitsaufnahme. 4 Zeiten, in denen Beschäftigte mit einer kürzeren als der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten beschäftigt waren, werden voll angerechnet.

Admin-Edit:
Vollzitat des gelöschten Beitrags entfernt.