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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: neodeo2 am 03.05.2025 23:12

Titel: Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: neodeo2 am 03.05.2025 23:12
Hallo zusammen,

Meine alte Information war, dass DQR6 Abschlüsse keinen im öD interessieren. Daher konnte man sich niemals im gehobenen Dienst verbeamtet lassen.

Habe jetzt was Neues gelesen, siehe link.: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html

Da steht folgendes: In den Laufbahnen des technischen gehobenen Verwaltungsdienstes sowie des naturwissenschaftlichen gehobenen Dienstes wird ein Sonderzugang für Personen mit den beruflichen Fortbildungsabschlüssen „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ geschaffen, wenn zusätzliche Zeiten beruflicher Erfahrung vorliegen.

Heißt das, wenn die irgendwann durch sind, könnten Leute mit z.B. einem Bachelor Professional + zusätzliche Zeiten in den gehobenen Dienst verbeamtet werden?

Thx im Voraus
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Eukalyptus am 04.05.2025 08:19
Das würde ich so sehen. Aber: Trägt dein Meister auch ausdrücklich das Etikett „Bachelor Professional“, z. B. auf der Urkunde oder einer begleitenden Urkunde? Ist anderweitig ausdrücklich festgelegt durch Rechtsverordnung o.ä. dass du mit dem Meister auch „Bachelor Professional“ bist?

In einem mir bekannten Beispiel bekommt man ab ca. 2022 eine entsprechende zusätzliche Urkunde. Davor.. Pech gehabt.
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Faunus am 04.05.2025 12:25
Da wird noch viel "persönlicher Einsatz" von dem einzelnen Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt erfolgen müssen, bis im Tarifvertrag sich sowas ohne "wen und aber" festschreibt und viele Lobbyisten des Bachelorabschlusses wie z.B. den VDI oder die Hochschulen argumentativ festnageln müssen. Zumal es den Meistern an Lobbyarbeitern fehlt.
Auch muss der "Fachkräftemangel" sich weiter fortsetzten - sprich Menschen, die Wissen & Erfahrung & Arbeitsfähigkeit haben und deswegen händeringend  unabhängig vom Abschluss  gesucht werden und bei Gehaltsverhandlungen entspannt lächeln können, da vor der Türe keine 100 anderen stehen, die den Job unbedingt haben wollen.

Der Bachelor ist mit einem früheren Diplomingenieur nicht mal ansatzweise gleichzusetzten. Im Niveau liegt dieser m.M. nach  theoretisch inzw.  ähnlich dem Meister  und praktisch muss er erst mal Erfahrung sammeln - nach seinem Abschluss!  Die Zeichen stehen also aktuell gut, den BoP in den ÖD-Tarif vielleicht in den nächsten 20-30 Jahren auf das B.Eng zu bekommen - wenn man sich dafür einsetzt.
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Eukalyptus am 04.05.2025 23:30
@Faunus: Du hast das Thema verfehlt.
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Faunus am 05.05.2025 07:46
Ja, Du hast Recht. Es ist eine astreine Themaverfehlung.

Die Frage lautete:
Heißt das, wenn die irgendwann durch sind, könnten Leute mit z.B. einem Bachelor Professional + zusätzliche Zeiten in den gehobenen Dienst verbeamtet werden?
Wir befinden uns in einem Unterforum vom TVÖD und was bei TA irgendwann kommen könnte (aus welchen Gründen auch immer),  wird hin und wieder im Bereich der Beamten auch übernommen.

Es ist halt, wie bei allem, man muss sich für seine "Träume" einsetzten.

Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: neodeo2 am 05.05.2025 09:06
Habe mich im Kollegenkreis umgehört, die Bundespolizei erkennt die DQR6 Abschlüsse jetzt schon.

Kollege hat gewechselt auf eine e11 Stelle, mit einer Ausbildung zum FiSi + IHK-Operativen Professional + zusätzliche Zeiten. Obwohl eigt ein richtiger Bachelor gefordert wurde.


Sind euch irgendwelche Fälle bekannt, wo das anerkannt wurde/ wird? Jetzt schon
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Bastel am 05.05.2025 11:40
Der Bachelor ist mit einem früheren Diplomingenieur nicht mal ansatzweise gleichzusetzten. Im Niveau liegt dieser m.M. nach  theoretisch inzw.  ähnlich dem Meister  und praktisch muss er erst mal Erfahrung sammeln - nach seinem Abschluss!  Die Zeichen stehen also aktuell gut, den BoP in den ÖD-Tarif vielleicht in den nächsten 20-30 Jahren auf das B.Eng zu bekommen - wenn man sich dafür einsetzt.

Totaller Bullshit. Seit wann hat ein Dipl. Ingenieur mehr Erfahrung als ein B. Eng.? Wegen einem lächerlichen Praxissemester? An meiner alten FH wurde nur von 8 auf 7 Semester gekürzt, deshalb ist der Abschluss schlechter?
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Beitrag von: Faunus am 05.05.2025 12:07
Habe mich im Kollegenkreis umgehört, die Bundespolizei erkennt die DQR6 Abschlüsse jetzt schon.

Kollege hat gewechselt auf eine e11 Stelle, mit einer Ausbildung zum FiSi + IHK-Operativen Professional + zusätzliche Zeiten. Obwohl eigt ein richtiger Bachelor gefordert wurde.


Sind euch irgendwelche Fälle bekannt, wo das anerkannt wurde/ wird? Jetzt schon

Interessant!
Der Kollege wurde auch nicht um eine Eingruppierung tiefer eingestellt? Also bis E12 wenn man die Voraussetzung erfüllt und wenn nicht E11?
Das wäre ja mal ein Wunder beim ÖD-AG! :D


Mich hat übrigens das "wird" gestört:
Zitat
In den Laufbahnen des technischen gehobenen Verwaltungsdienstes sowie des naturwissenschaftlichen gehobenen Dienstes wird ein Sonderzugang für Personen
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: MoinMoin am 05.05.2025 12:32
Habe mich im Kollegenkreis umgehört, die Bundespolizei erkennt die DQR6 Abschlüsse jetzt schon.

Kollege hat gewechselt auf eine e11 Stelle, mit einer Ausbildung zum FiSi + IHK-Operativen Professional + zusätzliche Zeiten. Obwohl eigt ein richtiger Bachelor gefordert wurde.


Sind euch irgendwelche Fälle bekannt, wo das anerkannt wurde/ wird? Jetzt schon
Ja, mir sind einige Fälle bekannt, wo jemand als sonstiger Beschäftigter im IT Bereich anerkannt wurde.
Da spielte dann aber DQR6 keine Rolle.
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Beitrag von: neodeo2 am 05.05.2025 13:48
Interessant!
Der Kollege wurde auch nicht um eine Eingruppierung tiefer eingestellt? Also bis E12 wenn man die Voraussetzung erfüllt und wenn nicht E11?
Das wäre ja mal ein Wunder beim ÖD-AG! :D

ja genau, keine Minus 1 Regel.

sondern als normaler Bachelor bzw. für die Stelle als ausreichend, auch kein sonstiger Beschäftigter.
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Faunus am 05.05.2025 16:44
Interessant!
Der Kollege wurde auch nicht um eine Eingruppierung tiefer eingestellt? Also bis E12 wenn man die Voraussetzung erfüllt und wenn nicht E11?
Das wäre ja mal ein Wunder beim ÖD-AG! :D

ja genau, keine Minus 1 Regel.

sondern als normaler Bachelor bzw. für die Stelle als ausreichend, auch kein sonstiger Beschäftigter.

Ich kenne nur die -1-Regel oder aber "sonstige Beschäftigte" um als Nicht-Akademiker in E12 zu kommen.
Das war seit 2006 eine elende Hinterhertappelei/Streiterei/Lügerei oder abgrundtiefe Unwissenheit.

Sollte es hier tatsächlich zu einem Dammbruch gekommen sein, würde es mich für engagierte Nichtakademiker, die sich um Ihre WEITER-Bildung selber kümmern müssen in Form von Freizeit & Geld und daher auch mit einer ganz anderen Motivation sich nochmals auf den Hintern setzten, aber richtig freuen.

Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: MoinMoin am 05.05.2025 17:27
Ich kenne nur die -1-Regel oder aber "sonstige Beschäftigte" um als Nicht-Akademiker in E12 zu kommen.
Dann kennst du die Entgeltordnung nicht.
In den meisten Fällen ist für die E12 (inzwischen) beides nicht mehr notwendig und man kann auch ohne Studium und ohne sB oder -1 in die EG12 eingruppiert werden.
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Beitrag von: Eukalyptus am 05.05.2025 23:34
Ist das so? Nach einer Erinnerung wird bei Tätigkeiten mit IT- oder Ingenieurbezug immer noch der absolvierte Studiengang im entsprechenden Teil der Entgeltordnung Bund gefordert.
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: MoinMoin am 06.05.2025 06:12
Ja, das ist so in den meisten Fällen.
Leider nicht überall, es gibt beim Bund, im Gegensatz zu Land Kommune, diese Ausnahme noch insbesondere im IT Bereich.
Dort muss dann die sB Karte gezogen werden.
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Beitrag von: neodeo2 am 06.05.2025 10:25
was ist sB-Karte?

Zitat: "In den meisten Fällen ist für die E12 (inzwischen) beides nicht mehr notwendig und man kann auch ohne Studium und ohne sB oder -1 in die EG12 eingruppiert werden."

Gilt das auch für Quereinsteiger, die zum Beispiel keine Fachinformatiker Ausbildung haben, aber dennoch schon seit 5 Jahren als Fachinformatiker in der freien Wirtschaft arbeiten?
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Roderick85 am 06.05.2025 11:04
Ich denke mal er mein "sonstige Beschäftige"

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Beitrag von: MoinMoin am 06.05.2025 14:09
was ist sB-Karte?

Zitat: "In den meisten Fällen ist für die E12 (inzwischen) beides nicht mehr notwendig und man kann auch ohne Studium und ohne sB oder -1 in die EG12 eingruppiert werden."
sonstige Beschäftigter

Entgeltgruppe 10
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Zitat
Gilt das auch für Quereinsteiger, die zum Beispiel keine Fachinformatiker Ausbildung haben, aber dennoch schon seit 5 Jahren als Fachinformatiker in der freien Wirtschaft arbeiten?
Nein, ich bezweifle, dass man mit dem Lebenslauf schon als sB  angesehen werden kann.
Kommt aber natürlich darauf an, was er in den 5 Jahren gemacht hat.
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Beitrag von: Faunus am 06.05.2025 17:22
Ich kenne nur die -1-Regel oder aber "sonstige Beschäftigte" um als Nicht-Akademiker in E12 zu kommen.
Dann kennst du die Entgeltordnung nicht.
In den meisten Fällen ist für die E12 (inzwischen) beides nicht mehr notwendig und man kann auch ohne Studium und ohne sB oder -1 in die EG12 eingruppiert werden.

Und mit welche Abschnitten in der EGO kann man ohne den "sonstigen Beschäftigten" zu Bemühen z.B. eine Handwerksmeister in E12 eingruppieren? Bitte den Passus angeben, bei dem sich in den letzten 10  Jahren etwas getan hat und den ich tatsächlich nicht kenne. Sorry!

Und komm mir nicht mit " man wird nach seinen Tätigkeiten bezahlt"! Das ist ein sehr, sehr, sehr dehnbarer Ausdruck und wird vielleicht in NRW in Eurer Abt./Behhörde gelebt, aber es ist nicht die Regel!
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Organisator am 06.05.2025 17:47
Und mit welche Abschnitten in der EGO kann man ohne den "sonstigen Beschäftigten" zu Bemühen z.B. eine Handwerksmeister in E12 eingruppieren? Bitte den Passus angeben, bei dem sich in den letzten 10  Jahren etwas getan hat und den ich tatsächlich nicht kenne. Sorry!

Mir fiele da z.B. der Allgemeine Teil ein, aufbauend auf E9b FG 2. Hier ist kein Bildungsabschluss gefordert. Ich glaube aber nicht, dass sich da in letzter Zeit etwas getan hat. Ich glaube aber schon, dass die meisten Arbeitgeber diese tarifliche Möglichkeit nicht nutzen.
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Faunus am 07.05.2025 10:08
Die Unterteilung 9 und 9k war so um 2017.
Und die von Dir genannte 9b samt FG2 dann so ab 2019?

Ich muss gestehen, das Thema war bei mir zu dem Zeitpunkt fast abgeschlossen (SB) und andere Gründe mich noch mit den  Personalern deshalb auseinanderzusetzten .... ne, da fehlen mir inzwischen Interesse und Anlass. 

Es wird sicherlich in Zukunft auf Grund geringerer Anzahl geeigneter AN auf die eine oder andere Art durchlässiger werden - natürlich nur für AN, die sich "regen", aber es wird leichter für diese.
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Beitrag von: MoinMoin am 07.05.2025 10:54
Die Unterteilung 9 und 9k war so um 2017.
Und die von Dir genannte 9b samt FG2 dann so ab 2019?

Ich muss gestehen, das Thema war bei mir zu dem Zeitpunkt fast abgeschlossen (SB) und andere Gründe mich noch mit den  Personalern deshalb auseinanderzusetzten .... ne, da fehlen mir inzwischen Interesse und Anlass. 

Es wird sicherlich in Zukunft auf Grund geringerer Anzahl geeigneter AN auf die eine oder andere Art durchlässiger werden - natürlich nur für AN, die sich "regen", aber es wird leichter für diese.
Beim Bund gab es mW diesen zweiten Strang seit dem Start der EGO also 2014.
Leitet sich glaube ich von den Aufstiegs Vergütungsgruppen aus dem BAT ab, aber da bin ich nicht so drin im Thema, da ich zu der Zeit kein öDler war.

https://www.haufe.de/id/beitrag/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-812-die-entgeltgruppen-9b-bis-12-HI7170478.html
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Faunus am 07.05.2025 12:42
Die Unterteilung 9 und 9k war so um 2017.
Und die von Dir genannte 9b samt FG2 dann so ab 2019?

Ich muss gestehen, das Thema war bei mir zu dem Zeitpunkt fast abgeschlossen (SB) und andere Gründe mich noch mit den  Personalern deshalb auseinanderzusetzten .... ne, da fehlen mir inzwischen Interesse und Anlass. 

Es wird sicherlich in Zukunft auf Grund geringerer Anzahl geeigneter AN auf die eine oder andere Art durchlässiger werden - natürlich nur für AN, die sich "regen", aber es wird leichter für diese.
Beim Bund gab es mW diesen zweiten Strang seit dem Start der EGO also 2014.
Leitet sich glaube ich von den Aufstiegs Vergütungsgruppen aus dem BAT ab, aber da bin ich nicht so drin im Thema, da ich zu der Zeit kein öDler war.

https://www.haufe.de/id/beitrag/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-812-die-entgeltgruppen-9b-bis-12-HI7170478.html

Der Bund war da, glaube ich (heißt nix wissen ;)) zumindest, schneller. Gefühlt: TV-L zockelt immer hinter her.
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Kubus am 23.05.2025 09:08
Der Bachelor ist mit einem früheren Diplomingenieur nicht mal ansatzweise gleichzusetzten. Im Niveau liegt dieser m.M. nach  theoretisch inzw.  ähnlich dem Meister  und praktisch muss er erst mal Erfahrung sammeln - nach seinem Abschluss!  Die Zeichen stehen also aktuell gut, den BoP in den ÖD-Tarif vielleicht in den nächsten 20-30 Jahren auf das B.Eng zu bekommen - wenn man sich dafür einsetzt.

Ich würde dagegen behaupten:
Zu Zeiten des (FH-)Diploms gab es deutlich weniger Wissen/Informationen/Technik, die gelernt und evtl. bedient werden mussten. Vergleiche doch mal Informatik-Studiengänge heute und früher, inhaltlich. Da liegen Welten dazwischen - plus den Zeitdruck, den du früher nicht hattest. Das Praxissemester und die etwas längere Diplomarbeit machen das nicht wett. Daher wurde das auch auf das gleiche Niveau gehoben und nicht auf den Master.

Unabhängig davon nützt der Master in vielen technischen Bereichen auch nicht mehr viel - was bringen dir die paar Vorlesungen und die ausführlichere Masterarbeit denn später? Hier sollte der Tvöd und auch im Laufbahnrecht einiges verändert werden. Meine Meinung.

On Topic:
Ich würde als Handwerker(meister) NIEMALS in den ÖD gehen. Die Verdienstmöglichkeiten sind lächerlich, die Arbeit oft grottig (eintönig). Ich würde mir überlegen in einem Konzern nach Tarif zu arbeiten (Gehälter bis über 100k möglich), sich selbstständig zu machen (noch mehr, hier fehlt aber oft Wissen, das man sich noch aneignen sollte). Aber wirklich, niemals für eine E6-10 in den öD zu gehen.  Gut, kommt natürlich auch auf die Branche an.
Titel: Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
Beitrag von: Meteor am 12.06.2025 05:32
Am Ende des Tages entscheidet jeder öffentliche Arbeitgeber individuell, wie mit der Stellenbesetzung und Bewertung umgegangen wird. Manche erkennen den DQR an, manche nicht. Manche tun sich schwer damit, einem Nichtstudierten eine 10, 11 oder 12 zu geben, andere nicht. Einige Arbeitgeber reagieren auf die Marktbedingungen und Demographie, andere nicht. Immer eine Frage, wie streng oder pragmatisch man die Dinge interpretiert.