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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Trst9 am 12.05.2025 13:09
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Ich hätte Urlaub gehabt 5 Tage davon habe 4 abgesagt da ein Kollege der mich vertreten soll weiter krank ist.
Gibt es hier die Möglichkeit eine sonderzahlung zu gute zu bekommen oder fällt das wieder in die Selbstverständlichkeit?
Frage 2, der Kollege ist nun seit 8 Wochen krank, besteht hier die Möglichkeit auf eine zulage? Verdienen das gleiche, durch seine Abwesenheit fange ich die Arbeit mit Überstunden auf.
Vielen Dank
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Für was sollte es eine Sonderzahlung geben? Die Urlaubstage bleiben Dir doch erhalten und Du machst das ja auch freiwillig.
Mehrarbeit ist kein Grund für eine Zulage. WEnn es Überstunden (also angeordnet und vom Personalrat abgesegnet) sind, gibts ja die normalen Zuschläge.
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Ich hätte Urlaub gehabt 5 Tage davon habe 4 abgesagt da ein Kollege der mich vertreten soll weiter krank ist.
Gibt es hier die Möglichkeit eine sonderzahlung zu gute zu bekommen oder fällt das wieder in die Selbstverständlichkeit?
Frage 2, der Kollege ist nun seit 8 Wochen krank, besteht hier die Möglichkeit auf eine zulage? Verdienen das gleiche, durch seine Abwesenheit fange ich die Arbeit mit Überstunden auf.
Vielen Dank
Lass dir die Überstunden anordnen, dann bekommst du eine Zulage. Werden keine angeordnet, brauchst du auch keine freiwillige Mehrarbeit machen.
Hast du freiwillig auf den Urlaub verzichtet? Oder wurde er nicht genehmigt?
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Gibt es hier die Möglichkeit eine sonderzahlung zu gute zu bekommen oder fällt das wieder in die Selbstverständlichkeit?
Frage 2, der Kollege ist nun seit 8 Wochen krank, besteht hier die Möglichkeit auf eine zulage? Verdienen das gleiche, durch seine Abwesenheit fange ich die Arbeit mit Überstunden auf.
Zu 1.: Nein, ist keine Selbstverständlichkeit - genehmigter Urlaub ist zu gewähren. Ausnahme ist nur ein absoluter, z.B. die Existenz des Unternehmens gefährdender Notfall - ob es den im ÖD gibt? Nur Geld gibt's dafür nicht bzw. richtiger, gibt es keine verbindliche Anspruchsgrundlage. Max. kannst Entschädigung verlangen, für Stornierungsgebühren etc.
Zu 2.: Gleichwertige Tätigkeit? Vermutlich, da Vertretungsregelung. Wurden die Überstunden angeordnet? Nein, dann sieht es schlecht aus. im Gegenteil, ich würde mal ansprechen, wie du die angefallenen Überstunden demnächst wieder abbaust?
Und, vergiss deinen Urlaub nicht. Kannst ja auch nicht aufschieben, bis der Kollege wieder gesundet. Was machst, wenn der Kollege erst in einem Jahr oder gar nciht wieder kommt?
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Klassischer Fall von Selbstausbeutung. Dankt dir keiner