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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: IchWeißEsNicht am 19.05.2025 19:27
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Hallo zusammen,
bei mir in der Kommune ist es nach dem Wechsel der Amtsleitung nun dazu gekommen, dass sie verlangt, alle Mitarbeiter die über den in der DV genannten Rahmen mit ihren Überstunden kommen, diese abfeiern oder auszahlen lassen müssen.
In der DV ist geregelt, dass man maximal Plus 100 Stunden auf dem Gleitzeitkonto haben darf. Weiteres ist in der DV dazu nicht geregelt. Auch wurden bisherige Stundenüberschreitungen weder vom Dienstherren, noch von der Personalabteilung oder der vorherigen Amtsleitung kritisiert.
In allen anderen Ämtern sind die Höhe der Überstunden somit unrelevant.
Wie sieht das denn aus? Darf die neue AL tatsächlich den Abbau oder die Auszahlung der Stunden (über 100) verlangen?
Ich danke euch schon mal!
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Luxusproblem
Bei uns wird gekappt.
Ist allen klar und weil es keine angeordnete Mehrarbeit ist auch völlig legitim
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Wie bitte kommt man überhaupt auf über 100 Stunden? Klingt nach einem Amt, dass die Arbeitsbelastung nicht ordentlich steuert.
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Wenn in der DV geregelt ist, dass die Mitarbeiter nicht mehr als 100 Stunden auf ihrem Zeitkonto haben dürfen, kann man sich überlegen, ob man die Mitarbeiter darauf aufmerksam macht und ihnen eine Frist setzt, bis wann sie ihre Stunden wieder in den erlaubten Bereich gebracht haben müssen. Gibt es nach der Frist weiterhin Überschreitungen, sollten die jeweiligen Mitarbeiter abgemahnt werden.
Darüber hinaus sollte die DV dahingehend geändert werden, dass der Zeitkontozähler entweder bei 100 aufhört zu steigen oder stattdessen monatlich oder meinetwegen auch jährlich alles, was über 100 Stunden Guthaben geht, rigoros weggeschnitten wird. Dann achten die Mitarbeiter wesentlich genauer darauf, dass sich nicht zu viele Stunden ansammeln.
Ich will auch niemandem etwas unterstellen, aber hier gibt es auch relativ viele Mitarbeiter, die einen ordentlichen Haufen Extrastunden auf ihrem Stundenkonto vor sich herschieben. Das würde ich verstehen, wenn die Kollegen aufgrund von Crunshtime zu wenig Zeit für all ihre Aufgaben hätten. Das ist zumindest hier aber nicht gegeben.
Bei den Kollegen, wo das Problem nicht automatisch reguliert wird, muss man als Führungskraft dann eben zusehen, wie man die Mitarbeiter entlasten kann, sodass diese nur die vertraglich geschuldete Zeit mit der Arbeit verbringen müssen.
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Wie sieht das denn aus? Darf die neue AL tatsächlich den Abbau oder die Auszahlung der Stunden (über 100) verlangen?
Eine Dienstvereinbarung ist verpflichtend umzusetzen. Daher darf die Führungskraft nicht nur den Abbau verlangen sondern muss es sogar. Insofern habt ihr Glück, dass alles über 100 Stunden abgefeiert bzw. ausgezahlt werden soll und die Stunden nicht gestrichen und die Mitarbeiter ermahnt werden.
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insgesamt eine sehr arbeitnehmerfreundliche Auslegung dieser DV
würde ich nicht für selbstverständlich nehmen
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Habe ich das richtig verstanden, die Anordnung gilt nur für eine Abteilung, nicht für das ganze Haus?
Sowas sollte natürlich stringent für ALLE gelten und nur in absoluten Ausnahmen anders gemacht werden. So ist es bei uns inzwischen so stark eingerissen, sehr viele, zu viele haben eine Ausnahme. Unsere Personalamtschefin ist sieben Monate früher in Pension gegangen mit Überstunden und Resturlaub :P
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....Sowas sollte natürlich stringent für ALLE gelten und nur in absoluten Ausnahmen anders gemacht werden. So ist es bei uns inzwischen so stark eingerissen, sehr viele, zu viele haben eine Ausnahme. ...
Ist die Regel. Hier in der Gegend wurde mal eine Kappung bei 40h eingeführt. Diese erfolgte auf Ankündigung alle 2 Jahre. Vorher Abbau - keine Auszahlung mgl. Als die erstmalig Kappung angekündigt wurde, rollten über Wochen die tumbleweeds durch die Verwaltung und die Projekte lagen komplett still. Dann wurde festgestellt, dass die Personaldecke allgemein und in den einzelnen Projekten so dünn ist, dass sie gar nicht ohne Überstunden klarkämen. Also gab es großzügig Ausnahmeregelungen. So großzügig, dass die Einhaltung die Ausnahme war.
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In der DV ist geregelt, dass man maximal Plus 100 Stunden auf dem Gleitzeitkonto haben darf. Weiteres ist in der DV dazu nicht geregelt.
Mehr braucht es ja auch nicht zu regeln: Alles über 100 ist nicht erlaubt. Punkt.
Auch wurden bisherige Stundenüberschreitungen weder vom Dienstherren, noch von der Personalabteilung oder der vorherigen Amtsleitung kritisiert.
Freundlicherweise haben also die vorherigen Vorgesetzten die Angestellten nicht abgemahnt, die gegen die DV verstoßen haben. Sondern einfach ihr Führungsversagen zur Schau gestellt.
In allen anderen Ämtern sind die Höhe der Überstunden somit unrelevant.
Nein, sind auch dort offensichtlich genauso wenig nicht von der DV gedeckt, nur wo kein Kläger, da kein ...
Aber wer weiß, vielleicht macht das gute Beispiel Schule.
Oder man kommt auf den Trichter klare Kappungszeitpunkte einzuführen, damit es jeder kapiert, was in der DV steht.
Wie sieht das denn aus? Darf die neue AL tatsächlich den Abbau oder die Auszahlung der Stunden (über 100) verlangen?
Ich danke euch schon mal!
Wie Organisator schon schrieb: Er muss es sogar und ist sogar so nett, dass er weder abmahnt, noch alles auf max 100 setzt, sondern ist so freundlich ist, das Fehlverhalten arbeitnehmerfreundlich auslaufen zu lassen.
Und wenn der AG Probleme damit hat, dass Projekte stillliegen wegen Unterbesetzung (so wie von troubleshooting beschrieben), dann darf er natürlich gerne Überstunden anordnen und einen Aufschlag bezahlen.
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Überstundenanordnung geht natürlich meist nur für Vollzeitbeschäftigte, was ja immer weniger wird.
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Wenn der AG nicht deppert ist, dann machen die TZ erstmal angeordnete Mehrarbeit und bekommen nüscht extra dafür (Arschkrampenregelung!), und dann erst Überstunden, da muss der AG halt nur pfiffig genug sein, bei der AV Ausgestaltung.
Die pfiffigen TZler haben sich davor natürlich geschützt. 8)
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Wenn der AG nicht ganz deppert ist, legt er die maximalen Stunden auf dem Zeitkonto entsprechend der jewieis geleisteten Wochenstunden fest. Selbstredend sind es viele in Teilzeit, deren Konto "überläuft".
Insofern haben überlaufenden Stunden - ich würde sagen recht selten - mit einem übersteigendem Arbeitsanfall zu tun, sondern haben schlicht andere Gründe. Teils auch schlicht Bräsigkeit bei der Aufgabenwahrnehmung und -durchführung.
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Wenn der AG nicht deppert ist, dann machen die TZ erstmal angeordnete Mehrarbeit und bekommen nüscht extra dafür (Arschkrampenregelung!)
Mal ganz allgemein: Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut BAG gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).
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Erstaunlich ist nicht nur die Verwunderung darüber, dass jemand die Regelungen einer Dienstvereinbarung durchsetzen möchte, sondern auch die Tatsache, dass die Mitarbeiter so an ihren Stunden zu hängen scheinen.
Wenn man mehr als 100 Stunden angesammelt hat, dann sind das 100 Stunden, die man mehr als erforderlich bzw. vertraglich geschuldet "gearbeitet" hat. Wäre man da nicht eigentlich bestrebt, diese Mehrbelastung auszugleichen, indem man diese Stunden zeitnah wieder abbummelt? Sonst beklagen sich doch auch alle über die Belastung und den Stress durch die Arbeit.
Der Grund liegt auf der Hand: den Kollegen missfällt, dass sie die Stunden zeitnah nach Weisung des Vorgesetzten abbauen sollen und dabei selbst keinen oder wenig Einfluss darauf haben, wann das passieren soll. Dabei sind diese Stunden doch in den meisten Fällen ergänzend zum Erholungsurlaub fest in die persönliche Fehlzeitenplanung einbezogen. Das führt mich auch zu der Einschätzung, dass der Großteil der Stunden nicht durch tätsächlichen Arbeitsanfall entsteht, sondern durch die Mitarbeiter bewusst angesammelt wird.
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Wie bitte kommt man überhaupt auf über 100 Stunden? Klingt nach einem Amt, dass die Arbeitsbelastung nicht ordentlich steuert.
Ganz einfach. Es gibt diejenigen die solange an ihrer Arbeit herumschwurbeln müssen weil sie übergründlich oder überlangsam sind.
Dann gibt es die Positionen die auch am Wochende oder Nachts um 23 Uhr noch irgendwas machen müssen.
Dann gibt es noch sowas wie die IT. Je nachdem wird da mal am Wochenende gearbeitet oder die IT-Zelle überhitzt um Mitternacht und schlägt Alarm.
Da kommen schnell Zusatzstunden rein.
Und das gepaart mit früh kommen, normal gehen drückt aufs Zeitkonto
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Mal ganz allgemein: Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut BAG gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).
Meines Wissens wurde das für einen bestimmten Tarifvertrag ausgeurteilt und Verdi will sich nicht bewegen, sondern auf eine weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zum eigenen Tarif warten.
Unverschämt eigentlich.
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Für eine Interessensvertretung der AN absolut daneben, es sei denn es (eigene) laufende Verfahren stehen kurz der Entscheidung.
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Mal ganz allgemein: Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut BAG gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).
Meines Wissens wurde das für einen bestimmten Tarifvertrag ausgeurteilt und Verdi will sich nicht bewegen, sondern auf eine weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zum eigenen Tarif warten.
Unverschämt eigentlich.
Nein, kann nicht sein, denn es ist im Urteil des BAG (höchste Arbeitsgerichtliche Instanz) als allgemeiner Leitsatz formuliert.
"Leitsatz
1. Eine tarifvertragliche Regelung, die für das Verdienen von Überstundenzuschlägen auch bei Teilzeitarbeit das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmers voraussetzt, behandelt in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung von in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 TzBfG, wenn es an sachlichen Gründen für die Ungleichbehandlung fehlt."
Insofern es keine hieb- und stichfete sachliche Begründung gibt, ist es danach anzuwenden.
Quelle: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-370-20/
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Mal ganz allgemein: Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut BAG gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).
Meines Wissens wurde das für einen bestimmten Tarifvertrag ausgeurteilt und Verdi will sich nicht bewegen, sondern auf eine weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zum eigenen Tarif warten.
Unverschämt eigentlich.
Das ist falsch!
Genau andersherum wird ein Schuh draus!
In der Forderung von ver.di war auch die Erhöhung der Überstundenzuschläge enthalten. In diesem Zusammenhang auch, dass Ü-Zuschläge bei Anordnung von Überstunden auch bei TZ ab Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit anfallen (müssen).
Die Arbeitgeber hatten kein Interesse an einer Verbesserung (außer Schicht-/Wechselschichtzulagen) und selbst das Urteil erkennen sie nicht an - "Betroffene sollen halt klagen"!
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Wie bitte kommt man überhaupt auf über 100 Stunden? Klingt nach einem Amt, dass die Arbeitsbelastung nicht ordentlich steuert.
Ganz einfach. Es gibt diejenigen die solange an ihrer Arbeit herumschwurbeln müssen weil sie übergründlich oder überlangsam sind.
Dann gibt es die Positionen die auch am Wochende oder Nachts um 23 Uhr noch irgendwas machen müssen.
Dann gibt es noch sowas wie die IT. Je nachdem wird da mal am Wochenende gearbeitet oder die IT-Zelle überhitzt um Mitternacht und schlägt Alarm.
Da kommen schnell Zusatzstunden rein.
Und das gepaart mit früh kommen, normal gehen drückt aufs Zeitkonto
nach 22h und am Wochenende sind es Überstunden mit entsprechenden Zuschlägen. Die fallen nicht unter das im Sachverhalt genannte Zeitkonto für freiwillige Zeitguthaben.
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Mal ganz allgemein: Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut BAG gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).
Meines Wissens wurde das für einen bestimmten Tarifvertrag ausgeurteilt und Verdi will sich nicht bewegen, sondern auf eine weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zum eigenen Tarif warten.
Unverschämt eigentlich.
Komplett falsch.
Der Bund als AG sagt den Gewerkschaften direkt: Verklagt uns doch.
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Komplett falsch.
Der Bund als AG sagt den Gewerkschaften direkt: Verklagt uns doch.
Und, was hindert betroffene AN? Der Leitsatz des BAG steht. Somit wird da auch jede Rechtschutzversicherung dabei sein.
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Komplett falsch.
Der Bund als AG sagt den Gewerkschaften direkt: Verklagt uns doch.
Und, was hindert betroffene AN? Der Leitsatz des BAG steht. Somit wird da auch jede Rechtschutzversicherung dabei sein.
Eine mögliche Antwort: Es gibt kein AG, der Mehrarbeit bei TZkräften anordnet, daher gibt es auch niemanden der klagen könnte.
Denn wenn es schon absolut selten ist, dass bei VZ Überstunden angeordnet werden, dann dürfte es noch seltener bei TZ sein.
Das viele VZ/TZler Stunden aufs Gleitzeitkonto freiwillig parken hat damit nichts zu tun.
Aber traurig ist es schon, dass es im TV drin bleibt, trotz BAG
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Gibt es schriftliche Belege zur Geschichte Verdi/ Teilzeit/ BAG - Urteil irgendwo?
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Was hat man eigentlich von so einer Menge Überstunden ?
Der einzige, der sich darüber freut, ist der Arbeitgeber. Kann sich dringend benötige, zusätzliche Mitarbeiter sparen.
Mittlerweile gibts Mehrarbeit nur noch, wenn diese angeordnet wird.
Dann gibt’s wenigstens einen Zuschlag.
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Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen:
Ist es jetzt ein Luxusproblem oder nicht? :o ::) :P :)
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Absolut! Ihr sollet jeden Tag dankbar sein, so eine rücksichtsvolle Führungsebene zu haben, die dieses Fehlverhalten tolereriert! Das Anspruchsdenken der jungen Generation >:(
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Gibt es schriftliche Belege zur Geschichte Verdi/ Teilzeit/ BAG - Urteil irgendwo?
Das BAG-Urteil kannst du bei diesem nachlesen. Hier der link:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-370-20/
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Gibt es schriftliche Belege zur Geschichte Verdi/ Teilzeit/ BAG - Urteil irgendwo?
Das BAG-Urteil kannst du bei diesem nachlesen. Hier der link:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-370-20/
Nein, ich meinte zur Einstellung von Verdi zur Thematik.
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Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen:
Ist es jetzt ein Luxusproblem oder nicht? :o ::) :P :)
Wenn du es als Luxus ansiehst, das ihr ungebremst Stunden anhäuft, auf die ihr rechtlich keinen Anspruch habt und außer bei euch, alle anderen ALs wegschauen, ja.
Ihr habt keine DV, die besagt, dass ihr mehr als 100 Stunden buchen dürft.
Also dürfte der AG alle Stunden, die ihr versucht über 100 Stunden zu buchen, als unbezahlte Mehrarbeit ansehen und streichen.
Ihr habt den Luxus, dass eure Amtsleitung es euch erlaubt, trotzdem Geld für diese freiwillige Mehrarbeit zu bekommen.
Mit Antowrt #4 ist im Kern alles gesagt:
Wie sieht das denn aus? Darf die neue AL tatsächlich den Abbau oder die Auszahlung der Stunden (über 100) verlangen?
Eine Dienstvereinbarung ist verpflichtend umzusetzen. Daher darf die Führungskraft nicht nur den Abbau verlangen sondern muss es sogar. Insofern habt ihr Glück, dass alles über 100 Stunden abgefeiert bzw. ausgezahlt werden soll und die Stunden nicht gestrichen und die Mitarbeiter ermahnt werden.