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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Wissensdurstiger am 01.06.2025 17:24

Titel: Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Wissensdurstiger am 01.06.2025 17:24
Hallo zusammen. Ich habe das Glück, mich vsl. im August diesen Jahres (endlich) verbeamten lassen zu können. Ich arbeite im mittleren Dienst in einer Bundesbehörde und bin (leider schon) 42 Jahre alt. Die grundsätzliche Frage die ich mir stelle ist, ob es sich für mich überhaupt noch lohnt sich verbeamten zu lassen. Aus rein finanziellen Gesichtspunkten ist es so, dass ich jährlich netto 120 Euro mehr verdienen würde wenn ich als Beamter im Endamt bin gegenüber dem Endamt als Tarifangestellter. Bei dieser Rechnung muss man allerdings auch berücksichtigen, dass ich das Endamt als Tarifangestellter vermutlich in 2-3 Jahren erreichen würde (E9a) wohingegen ich als Beamter vsl. in A6 wieder einsteigen würde (auch wenn die Beförderungen vermutlich recht schnell erfolgen werden). Gegenwärtig bekomme ich noch den Familien- und einen Kinderzuschlag (Kind ist 10 Jahre alt, ich bin alleinerziehend), dies wird allerdings spätestens mit Auszug meines Kindes in schätzungsweise 10 Jahren nicht mehr der Fall sein, ich habe die Zuschläge also bei meinem vorherigen Vergleich nicht mit berücksichtigt.

Ein Problem bei mir wäre definitiv der sehr hohe Beitrag für die PKV. Da ich aufgrund diverser Vorerkrankungen nur über die Öffnungsaktion in die PKV kommen könnte und mit 42 leider auch schon einige Lebensjahre auf dem Buckel habe, rechne ich hierbei mit Kosten von 500-520 Euro monatlich. Auch wenn des Öfteren gesagt wird, dass man bei der Wahl des PKV-Anbieters nicht nach dem Preis sonder nach den Leistungen schauen sollte, ist das im Bereich des MD nicht so ohne Weiteres möglich.

Daher jetzt zu meinen Fragen:

1. Würdet ihr euch an meiner Stelle unter den geschilderten Sachverhalten verbeamten lassen?

2. Wovor ich echt Angst habe ist, dass man später in einem PKV-Tarif "gefangen" ist, wenn es dort zu einer Entmischung kommt. Ich hatte gelesen, dass es die Möglichkeit gäbe auch ohne erneute Gesundheitsprüfung (die ich ja aufgrund von Vorerkrankungen nicht bestehen würde) in einen aktuelleren Tarif zu wechseln, dann mit Ausschluss der in diesem Tarif zusätzlichen Leistungen. Ist das korrekt oder man später auf Gedeih und Verderb in einem Tarif gefangen, dessen Kosten dann u.U. explodieren könnten?

3. Zu welcher PKV würdet ihr mir im Rahmen der Öffnungsaktion raten? Debeka ist ja der Klassiker, der Leistungsumfang der Barmenia macht auf mich allerdings einen besseren Eindruck.

4. Da ich keinen Beihilfeergänzungstarif wählen kann wenn ich über die Öffnungsaktion in eine PKV komme, drohen mir da u.U. Versorgungslücken, gerade was Kuraufenthalte, Rehas und Krankenhaustagegeld angeht? Sollte ich Kuren separat versichern?

5. Selbst wenn es sich finanziell nicht lohnen sollte sich verbeamten zu lassen, wäre das sinnvoll wegen dem Wechsel von der Rente in die Pension (die ich in vollem Umfang erhalten würde) und von der GKV in die PKV?

Ich danke euch bereits im Voraus herzlich für Eure Meinungen und Einschätzungen :)
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: wizzard am 01.06.2025 17:49
Zu 1: Nein, aufgrund der Beiträge der PKV (die 500€ sind nur für dich oder inklusive Kind?)
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: clarion am 01.06.2025 18:25
Hallo, Du musst es durchrechnen. Die Parameter scheinen Dir ja bekannt zu sein. 500 Euro ist leider die Realität.  Ich wurde mit 40 Jahre über die Öffnungsaktion verbeamtet und zahle knapp weniger als 500 Euro.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Wissensdurstiger am 01.06.2025 19:21
Zu 1: Nein, aufgrund der Beiträge der PKV (die 500€ sind nur für dich oder inklusive Kind?)

Die 500 Euro sind nur für mich, mein Kind bliebe in der GKV über ihre Mutter versichert.
Parameter wie Pension und überwiegend bessere medizinische Leistungen wären für dich kein Kriterium?
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: conny111 am 01.06.2025 21:07
Hallo,
ich habe mich vor mehreren Jahren mit 38 im mittleren Dienst verbeamten lassen und musste trotz vorheriger 20jähriger Berufserfahrung auch ins Eingangsamt A6. Und mit schnellen Beförderungen konnte ich damals nicht rechnen, da es sich um eine untere Bundesbehörde handelte. Ich habe es trotzdem gemacht und hatte tatsächlich auch einige Nachteile. Meine Kollegen bekamen E9a und ich halt A6. Da ich damals wegen meiner Kinder in Teilzeit arbeitete, war die PKV im Verhältnis zu meiner Bruttobesoldung sehr hoch. Hinzu kam dann noch die längere Wochenarbeitszeit. Ach ja, und ich war trotz meiner langen Berufserfahrung in der Behörde die ersten 3 Jahre nur auf Probe verbeamtet. Dies ist gerade im höheren Alter ein Risiko. Vor meiner Lebenszeitverbeamtung musste ich erneut zum Amtsarzt und da wäre es dann fast gescheitert. Hat dann aber nach Aufsuchen von Fachärzten glücklicherweise geklappt. Ich weiß nicht, was sonst die Folge gewesen wäre. Mein Angestelltenverhältnis wäre ja nicht automatisch wieder aufgelebt.

Nach 4 Jahren wurde ich erstmals befördert. Ein weiteres Jahr später habe ich berufsbegleitend ein Aufstiegsstudium per Fernstudium begonnen. Während dieses Studiums wurde ich dann nach A8 befördert und am Ende nach A9. Das hatte dann den Vorteil, dass ich A9 Stufe 8 bekam, da eine stufengleiche Beförderung erfolgte. Einige Kommolitonen, die dieses Aufstiegsstudium als Tarifbeschäftigte begangen, bekamen die A9 Stufe 1, da wurde die vorherige Tarifbeschäftigung nicht angerechnet.

Zwei weitere Jahre später habe ich mich versetzen lassen. Die Beförderungssituation war in der Behörde sehr schlecht und die Aufgabe machte mir keinen Spaß. 1 weiteres Jahr späte wurde ich dann A10, knapp 3 weitere Jahre später A11. Und auf die A12 hoffe ich im nächsten Jahr.

Bei meiner Verbeamtung hätte ich nie gedacht, dass ich mal A12 oder gar A13 werden würde. Damals hatte die Verbeamtung für mich erstmal wenig Vorteile. Ich bin rückblickend aber sehr froh, dass ich es dennoch gemacht habe.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Wissensdurstiger am 01.06.2025 22:29
Hallo,
ich habe mich vor mehreren Jahren mit 38 im mittleren Dienst verbeamten lassen und musste trotz vorheriger 20jähriger Berufserfahrung auch ins Eingangsamt A6. Und mit schnellen Beförderungen konnte ich damals nicht rechnen, da es sich um eine untere Bundesbehörde handelte. Ich habe es trotzdem gemacht und hatte tatsächlich auch einige Nachteile. Meine Kollegen bekamen E9a und ich halt A6. Da ich damals wegen meiner Kinder in Teilzeit arbeitete, war die PKV im Verhältnis zu meiner Bruttobesoldung sehr hoch. Hinzu kam dann noch die längere Wochenarbeitszeit. Ach ja, und ich war trotz meiner langen Berufserfahrung in der Behörde die ersten 3 Jahre nur auf Probe verbeamtet. Dies ist gerade im höheren Alter ein Risiko. Vor meiner Lebenszeitverbeamtung musste ich erneut zum Amtsarzt und da wäre es dann fast gescheitert. Hat dann aber nach Aufsuchen von Fachärzten glücklicherweise geklappt. Ich weiß nicht, was sonst die Folge gewesen wäre. Mein Angestelltenverhältnis wäre ja nicht automatisch wieder aufgelebt.

Nach 4 Jahren wurde ich erstmals befördert. Ein weiteres Jahr später habe ich berufsbegleitend ein Aufstiegsstudium per Fernstudium begonnen. Während dieses Studiums wurde ich dann nach A8 befördert und am Ende nach A9. Das hatte dann den Vorteil, dass ich A9 Stufe 8 bekam, da eine stufengleiche Beförderung erfolgte. Einige Kommolitonen, die dieses Aufstiegsstudium als Tarifbeschäftigte begangen, bekamen die A9 Stufe 1, da wurde die vorherige Tarifbeschäftigung nicht angerechnet.

Zwei weitere Jahre später habe ich mich versetzen lassen. Die Beförderungssituation war in der Behörde sehr schlecht und die Aufgabe machte mir keinen Spaß. 1 weiteres Jahr späte wurde ich dann A10, knapp 3 weitere Jahre später A11. Und auf die A12 hoffe ich im nächsten Jahr.

Bei meiner Verbeamtung hätte ich nie gedacht, dass ich mal A12 oder gar A13 werden würde. Damals hatte die Verbeamtung für mich erstmal wenig Vorteile. Ich bin rückblickend aber sehr froh, dass ich es dennoch gemacht habe.

Hallo Conny. Vielen Dank für deine Antwort. Es freut mich das es sich letztendlich für dich ausgezahlt hat. Wie wäre denn dein Fazit wenn du kein Aufstiegsstipendium gemacht hättest?
Bei mir sind die Rahmenbedingungen besser, ich würde direkt in die Stufe 7 kommen, Beförderungen erfolgen (zumindest noch) sehr schnell und ich würde direkt auf Lebenszeit verbeamtet werden.
Eine wichtige Info hatte ich übrigens noch vergessen: Ich arbeite ebenfalls in Teilzeit mit 36 Stunden wöchentlich. Nicht optimal mit PKV aber wegen Kind geht das momentan noch nicht anders.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Fragmon am 02.06.2025 09:04
Hallo,
ich habe mich vor mehreren Jahren mit 38 im mittleren Dienst verbeamten lassen und musste trotz vorheriger 20jähriger Berufserfahrung auch ins Eingangsamt A6. Und mit schnellen Beförderungen konnte ich damals nicht rechnen, da es sich um eine untere Bundesbehörde handelte. Ich habe es trotzdem gemacht und hatte tatsächlich auch einige Nachteile. Meine Kollegen bekamen E9a und ich halt A6. Da ich damals wegen meiner Kinder in Teilzeit arbeitete, war die PKV im Verhältnis zu meiner Bruttobesoldung sehr hoch. Hinzu kam dann noch die längere Wochenarbeitszeit. Ach ja, und ich war trotz meiner langen Berufserfahrung in der Behörde die ersten 3 Jahre nur auf Probe verbeamtet. Dies ist gerade im höheren Alter ein Risiko. Vor meiner Lebenszeitverbeamtung musste ich erneut zum Amtsarzt und da wäre es dann fast gescheitert. Hat dann aber nach Aufsuchen von Fachärzten glücklicherweise geklappt. Ich weiß nicht, was sonst die Folge gewesen wäre. Mein Angestelltenverhältnis wäre ja nicht automatisch wieder aufgelebt.

Nach 4 Jahren wurde ich erstmals befördert. Ein weiteres Jahr später habe ich berufsbegleitend ein Aufstiegsstudium per Fernstudium begonnen. Während dieses Studiums wurde ich dann nach A8 befördert und am Ende nach A9. Das hatte dann den Vorteil, dass ich A9 Stufe 8 bekam, da eine stufengleiche Beförderung erfolgte. Einige Kommolitonen, die dieses Aufstiegsstudium als Tarifbeschäftigte begangen, bekamen die A9 Stufe 1, da wurde die vorherige Tarifbeschäftigung nicht angerechnet.

Zwei weitere Jahre später habe ich mich versetzen lassen. Die Beförderungssituation war in der Behörde sehr schlecht und die Aufgabe machte mir keinen Spaß. 1 weiteres Jahr späte wurde ich dann A10, knapp 3 weitere Jahre später A11. Und auf die A12 hoffe ich im nächsten Jahr.

Bei meiner Verbeamtung hätte ich nie gedacht, dass ich mal A12 oder gar A13 werden würde. Damals hatte die Verbeamtung für mich erstmal wenig Vorteile. Ich bin rückblickend aber sehr froh, dass ich es dennoch gemacht habe.

Hallo Conny. Vielen Dank für deine Antwort. Es freut mich das es sich letztendlich für dich ausgezahlt hat. Wie wäre denn dein Fazit wenn du kein Aufstiegsstipendium gemacht hättest?
Bei mir sind die Rahmenbedingungen besser, ich würde direkt in die Stufe 7 kommen, Beförderungen erfolgen (zumindest noch) sehr schnell und ich würde direkt auf Lebenszeit verbeamtet werden.
Eine wichtige Info hatte ich übrigens noch vergessen: Ich arbeite ebenfalls in Teilzeit mit 36 Stunden wöchentlich. Nicht optimal mit PKV aber wegen Kind geht das momentan noch nicht anders.

In welchem Bundesland wirst du verbeamtet? Das eine direkte Verbeamtung auf Lebenszeit möglich ist, wäre mir neu. Es ist eigentlich immer eine Mindestprobezeit zu durchlaufen, um die Bewährung festzustellen.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Johann am 02.06.2025 10:39
In welchem Bundesland wirst du verbeamtet? Das eine direkte Verbeamtung auf Lebenszeit möglich ist, wäre mir neu. Es ist eigentlich immer eine Mindestprobezeit zu durchlaufen, um die Bewährung festzustellen.

Ich arbeite im mittleren Dienst in einer Bundesbehörde und bin (leider schon) 42 Jahre alt.

§ 28 Abs. 1 BLV:
Zitat
Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre.

§ 29 Abs. 1 BLV:
Zitat
Hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprechen, können auf die Probezeit angerechnet werden.

Wie viel maximal angerechnet werden kann, steht nicht in der Laufbahnverordnung. Evetuell sieht der Dienstherr es sehr gnädig und rechnet die berufliche Vorerfahrung in vollem Umfang auf die Probezeit an.

Wenn der Dienstherr aber ganz besonders gnädig wäre, würde er die bisherigen Zeiten nach § 25 BLV komplett für die Einstellung in ein Beförderungsamt anrechnen. Wenn der Fragesteller bspw. schon 20 Jahre bei der Behörde ist, könnte die Zeit ausreichen, um eine Einstellung direkt ins Endamt zu rechtfertigen.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Wissensdurstiger am 02.06.2025 12:40
In der Tat werden bei unserem Dienstherrn die bisherigen Jahre angerechnet, so dass tatsächlich direkt auf Lebenszeit verbeamtet wird. Ich bin seit 2001 in der Behörde (habe dort meine Ausbildung gemacht), leider lautet die grundsätzliche Regelung, dass eine Verbeamtung im Eingangsamt erfolgt. In Ausnahmefällen und unter Hinzuziehung einer finanziellen Vergleichsrechnung kann allerdings auch in einem höheren als dem Einstiegsamt verbeamtet werden wenn sonst deutliche finanzielle Einbußen drohen.

Ich würde aber gerne nochmal auf meine eingängliche Frage verweisen, ob sich aus eurer Sicht eine Verbeamtung lohnt. Und - falls das jemand sagen kann - ob tatsächlich die von mir befürchtete Gefahr besteht, dass man in einem PKV-Tarif "gefangen " ist, in dem eine Entmischung stattgefunden hat (also die jungen, gesunden in einen neueren Tarif gewechselt sind).
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: wizzard am 02.06.2025 18:54
Zu 1: Nein, aufgrund der Beiträge der PKV (die 500€ sind nur für dich oder inklusive Kind?)

überwiegend bessere medizinische Leistungen wären für dich kein Kriterium

Ist mir bisher noch nicht aufgefallen
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: conny111 am 02.06.2025 21:47


Hallo Conny. Vielen Dank für deine Antwort. Es freut mich das es sich letztendlich für dich ausgezahlt hat. Wie wäre denn dein Fazit wenn du kein Aufstiegsstipendium gemacht hättest?
Bei mir sind die Rahmenbedingungen besser, ich würde direkt in die Stufe 7 kommen, Beförderungen erfolgen (zumindest noch) sehr schnell und ich würde direkt auf Lebenszeit verbeamtet werden.
Eine wichtige Info hatte ich übrigens noch vergessen: Ich arbeite ebenfalls in Teilzeit mit 36 Stunden wöchentlich. Nicht optimal mit PKV aber wegen Kind geht das momentan noch nicht anders.

Auch wenn ich das Aufstiegstipendium nicht gemacht hätte, würde ich heute den gleichen Weg gehen, wenn ich nochmal vor der Wahl stehen würde. Dann wäre halt bei A9 Schluss gewesen. Aber so ist es natürlich besser.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: conny111 am 02.06.2025 21:48
In welchem Bundesland wirst du verbeamtet? Das eine direkte Verbeamtung auf Lebenszeit möglich ist, wäre mir neu. Es ist eigentlich immer eine Mindestprobezeit zu durchlaufen, um die Bewährung festzustellen.

Meine jetzige Behörde verbeamtet auch im ersten Beförderungsamt und direkt auf Lebenszeit, sofern man schon einige Jahre auf einer entsprechenden Stelle in der Behörde gearbeitet hat. So gut hatte ich es damals nicht.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: 2strong am 02.06.2025 22:37
Die Sorge um einen möglicherweise entmischten PKV-Tarif würde mich bei den großen, bekannten Versicherern nicht umtreiben.

Grundsätzlich sähe ich Vorteile einer Verbeamtung in der medizinischen Versorgung (insb. schnellere Facharzttermine) und in der relativ hohen Pension.

Während des aktiven Berufslebens wird sich die Verbeamtung gleichwohl  wirtschaftlich nicht rechnen. Unter Berücksichtigung von 500€ PKV hast Du erst in A 9 vergleichbar viel raus wie derzeit in Entgeltgruppe 9a.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Printmaster am 03.06.2025 07:40
Ich bin 2008 als Tarifbeschäftigter bei einer obersten Bundesbehörde in die E9 Endstufe eingestellt worden und 2012 im Alter von 45 Jahren in der A8/8 auf Probe verbeamtet worden, 2013 folgte dann nach einem Jahr die Verbeamtung auf Lebenszeit. 2016 dann die A9 und 2019 die A9mZ, das ist bei uns im mD der übliche Rhythmus. Versichert bin ich bei HUK und zahle "mittlerweile" inklusive Beihilfeergänzungstarif 385,-/Monat inkl. eines Risikozuschlags. Aus finanzieller Sicht und vor dem Hintergrund der medizinischen Versorgung würde ich es vermutlich wieder machen. Hinsichtlich Versorgung bin ich etwas zwiegespalten, da ich nicht unerhebliche Rentenansprüche erworben habe und mich die zu erwartende Ruhensregelung zumindest von der psychologischen Komponente ziemlich ärgern wird ;-)
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: NWB am 03.06.2025 08:45
Hinsichtlich Versorgung bin ich etwas zwiegespalten, da ich nicht unerhebliche Rentenansprüche erworben habe und mich die zu erwartende Ruhensregelung zumindest von der psychologischen Komponente ziemlich ärgern wird ;-)

Kannst du das näher erläutern?
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Hans1W am 03.06.2025 09:19
Hinsichtlich Versorgung bin ich etwas zwiegespalten, da ich nicht unerhebliche Rentenansprüche erworben habe und mich die zu erwartende Ruhensregelung zumindest von der psychologischen Komponente ziemlich ärgern wird ;-)

Kannst du das näher erläutern?
Um eine Überversorgung zu vermeiden(aka wir sparen Geld) wird seine Pension um Anteil gekürzt die von der Rente getragen wird. Es wird eine Vergleichsrechung geben(Wenn er von Anfang an Beamter gewesen wäre, wie viel anrechungsfähige Dienstjahren bekommen wir zusammen), kommt man mit Pension+Rente über den Betrag der Vergleichsrechnung wird die Pension um diesen "überhang" gekürzt.
Man will also die Kosten maximal in die gestzliche Rente schieben, macht sich politisch besser.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: NWB am 03.06.2025 09:32
Danke!

Das bedeutet, es kann eine Situation geben, wo gesetzliche Rente + Pension höher ist als der maximale Pensionsanspruch.

Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Printmaster am 03.06.2025 10:06
Hans1W hat es auf den Punkt gebracht. Bei mir kommt, Eintritt in den Ruhestand mit Regelaltersgrenze 67 aufgrund der Gnade der späten Geburt angenommen ein nach heutigem Stand erworbener Rentenanspruch von rund € 1.500 ins Spiel. Fiktive Maximalversorgung wären nach Stand heute bei A9/8 mZ in meinem Fall € 3.305. Da Versorgung und Rente zusammen diesen Betrag nicht übersteigen dürfen, ruht ein Teil der Bezüge. Da spielen aber noch andere Faktoren wie Mindestversorgung usw. rein. Ist ziemlich kompliziert, kann man sich aber im Bezügerechner im Detail ausrechnen lassen https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgung/Versorgungsauskuenfte-Vorabentscheidungen/Versorgungsrechner-Online/versorgungsrechner-online_node.html
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: 2strong am 03.06.2025 10:51
Unter'm Strich bekommst Du doch fast 72% Deiner letzten Bezüge. Worüber ärgerst Du Dich da?
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Hans1W am 03.06.2025 11:18
Naja, man hat in die Rentenkasse Beiträge geleistet, also weniger netto als wenn man gleich Beamter gewesen wäre und gleichzeitig hat man später als Beamter weniger brutto( weil der Diensther damit Rückstellung für die Pension bildet, siehe Eckmannvergleich und die 0,2 % Abzug bei Besoldungserhöhungen), allerdings bekommt man nicht die volle Pension ausgezahlt, obwohl man mit den Abzügen beim Brutto seinen Beitrag geleistet hat.

Hätte ich entweder die Rentenbeiträge anlegen können, oder den Anteil der Besoldung der mit vorenthalten wurde, aber jetzt gar nicht ausgezahlt wird, hätte ich sicher eine schöne Rendite haben können. Alternativ mit etwas kaufen können. Jetzt habe die davon einfach nichts.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: NWB am 03.06.2025 11:58
Inwiefern unterscheidet das von anderen Rentnern, die im Zweifel deutlich mehr in die RV eingezahlt haben als sie ausgezahlt bekommen?
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Organisator am 03.06.2025 12:03
Hätte ich entweder die Rentenbeiträge anlegen können, oder den Anteil der Besoldung der mit vorenthalten wurde, aber jetzt gar nicht ausgezahlt wird, hätte ich sicher eine schöne Rendite haben können. Alternativ mit etwas kaufen können. Jetzt habe die davon einfach nichts.

Das ist zutreffend. Alternativ hättest du weiterhin Angestellter bleiben können. Insoweit sind sämtliche Folgen vorab bekannt.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Hans1W am 03.06.2025 13:01
Inwiefern unterscheidet das von anderen Rentnern, die im Zweifel deutlich mehr in die RV eingezahlt haben als sie ausgezahlt bekommen?
Die Rentenkasse basiert auf Punkten, der Wert der Punkte hängt von vielen Faktoren ab. Es gibt ja auch Punkte die man bekommt ohne dafür Geld eingezahlt zu haben. Ob man mehr Auszahlung erhält als man eingezahlt hat, hängt vom Dauer des Lebens nach dem Rentenbezug ab.
Der Beamte(auch wenn er nie Sozialversicherungspflichtig war) bezahlt ja auch die Rente mit, duch den Steuerzuschuss der jedes Jahr geleistet wird.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Hans1W am 03.06.2025 13:05
Hätte ich entweder die Rentenbeiträge anlegen können, oder den Anteil der Besoldung der mit vorenthalten wurde, aber jetzt gar nicht ausgezahlt wird, hätte ich sicher eine schöne Rendite haben können. Alternativ mit etwas kaufen können. Jetzt habe die davon einfach nichts.

Das ist zutreffend. Alternativ hättest du weiterhin Angestellter bleiben können. Insoweit sind sämtliche Folgen vorab bekannt.
Es geht hier nicht um micht, sondern um Printmaster. Als Angestellter kann man sich aber nicht von den Rentenbeiträgen befreien lassen, sonst hätten es viele getan, besonder von der heutigen Generation bei der ein AN deutlich mehr Renter versorgen darf.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Saggse am 03.06.2025 13:56
Das bedeutet, es kann eine Situation geben, wo gesetzliche Rente + Pension höher ist als der maximale Pensionsanspruch.
Wird nicht allzu häufig sein, kann aber vorkommen - insbesondere dann, wenn Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis (für die ja Rentenbeiträge entrichtet wurden) als ruhegehaltsfähig anerkannt werden.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: SGLBund am 03.06.2025 19:39
Zu 1 würde ich die Frage für mich persönlich mit NEIN beantworten.

Längere Arbeitszeit, Rückstufung in A6 mit entsprechenden Gehaltsverlusten in den Jahren (auch mit Bezug auf die Arbeitszeit) gegenüber E9a und die massiven PKV Beiträge. Das lohnt sich erst ab A9 und wie realistisch eine A9 Stelle ist müssen Sie selbst bewerten, bei uns 3 von 50 Leuten, und dann müssen Sie rechnen ob Sie den zuvor erlittenen Gehaltsverlust in den verbleibenden Jahren nach der A9 Beförderung noch wieder reinholen, zumal der PKV Beitrag tendenziell eher steigen wird.

Habe auch eine Mitarbeiterin die jetzt erstmal in A7 hängt (braucht halt 8 Punkte in der Regelbeurteilung für die Beförderung nach A8) und sich seit der Ernennung nur noch beklagt. Die zahlt auch knapp 500€ für die PKV (ich nur 210) und jammert da z.B. nicht mehr auf Reha fahren zu können, da die PKV eben keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt (nur die reinen Heilbehandlungskosten) und sie sich den Fehlbetrag nicht aus eigener Tasche leisten kann. Da sie schon 42 war und Vorerkrankungen hatte, hat die PKV den Abschluss eines ausgleichenden Reha-Tagesgeldes verweigert.

In dem Alter würde ich persönlich einfach Angestellter bleiben und weiter in Rente und VBL (die als Bruttozahlbetrag auch auf die Pension angerechnet wird) einzahlen. Da ist der Zug eben abgefahren, es sei denn man macht noch den Aufstieg in den g.D. und da müssen Sie dann wieder überlegen, wie realistisch dass bei Ihnen ist.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: NWB am 03.06.2025 20:10
Am Ende des Tages hat halt niemand eine Glaskugel und kann sagen, was geschieht.
Letztendlich ist es eine individuelle Entscheidung, wo sich in meinen Augen keine Lösung klar aufdrängt.
Viel Erfolg bei der Entscheidung!
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Eukalyptus am 03.06.2025 21:09
Das bedeutet, es kann eine Situation geben, wo gesetzliche Rente + Pension höher ist als der maximale Pensionsanspruch.
Wird nicht allzu häufig sein, kann aber vorkommen - insbesondere dann, wenn Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis (für die ja Rentenbeiträge entrichtet wurden) als ruhegehaltsfähig anerkannt werden.

....Nein? Ist die Gesamthöhe der Altersbezüge doch gedeckelt auf die maximal mögliche Versorgungshöhe, und bei Überschreiten wird die Versorgung gekürzt?
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Wissensdurstiger am 03.06.2025 22:10
Zu 1 würde ich die Frage für mich persönlich mit NEIN beantworten.

Längere Arbeitszeit, Rückstufung in A6 mit entsprechenden Gehaltsverlusten in den Jahren (auch mit Bezug auf die Arbeitszeit) gegenüber E9a und die massiven PKV Beiträge. Das lohnt sich erst ab A9 und wie realistisch eine A9 Stelle ist müssen Sie selbst bewerten, bei uns 3 von 50 Leuten, und dann müssen Sie rechnen ob Sie den zuvor erlittenen Gehaltsverlust in den verbleibenden Jahren nach der A9 Beförderung noch wieder reinholen, zumal der PKV Beitrag tendenziell eher steigen wird.

Habe auch eine Mitarbeiterin die jetzt erstmal in A7 hängt (braucht halt 8 Punkte in der Regelbeurteilung für die Beförderung nach A8) und sich seit der Ernennung nur noch beklagt. Die zahlt auch knapp 500€ für die PKV (ich nur 210) und jammert da z.B. nicht mehr auf Reha fahren zu können, da die PKV eben keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt (nur die reinen Heilbehandlungskosten) und sie sich den Fehlbetrag nicht aus eigener Tasche leisten kann. Da sie schon 42 war und Vorerkrankungen hatte, hat die PKV den Abschluss eines ausgleichenden Reha-Tagesgeldes verweigert.

In dem Alter würde ich persönlich einfach Angestellter bleiben und weiter in Rente und VBL (die als Bruttozahlbetrag auch auf die Pension angerechnet wird) einzahlen. Da ist der Zug eben abgefahren, es sei denn man macht noch den Aufstieg in den g.D. und da müssen Sie dann wieder überlegen, wie realistisch dass bei Ihnen ist.

Danke für deine Einschätzung. Es gibt bei mir noch einige Rahmenbedingungen, die ich anfangs nicht genannt hatte um den Rahmen nicht zu sprengen. Bei unserem Dienstherrn ist es so, dass wir stellenmäßig gut ausgestattet sind, so dass wenn man nur lange genug dabei ist nach derzeitigem Stand ziemlich sicher davon ausgegangen werden kann, dass ich auch das Endamt erreichen werde. Zusätzlich besteht bei uns auch die Möglichkeit der Gewährung einer Zulage, wie realistisch dies für mich wäre kann ich allerdings nicht einschätzen. Da ich noch vsl. 27 Jahre arbeiten werde, habe ich da vermutlich auch noch Chancen in diesen Genuß zu kommen. Es muss bei mir nicht so laufen aber alle die letztes Jahr im Eingangsamt eingestellt wurden, wurden nach 1-1,5 Jahren befördert. Bis A8 sollte das also vermutlich recht schnell gehen. Was das ganze temporär für mich etwas abfedert ist, dass ich noch Familien- und Kinderzuschlag erhalte mit etwa 250 Euro.
Die längere Arbeitszeit ist tatsächlich ein Argument gegen die Verbeamtung, dass die geforderte Absenkung tatsächlich irgendwann einmal kommen wird wage ich zu bezweifeln. Momentan arbeite ich mit 36 von 39 Stunden, würde ich das fortsetzen wäre das das schon deutlich spürbar. Andererseits sind die Beförderungszeiten als Beamter insgesamt kürzer und es ist einfacher ins Endamt befördert zu werden weil hier nicht der Arbeitsplatz entsprechend angereichert werden muss.
Was mir halt von der Sache her Sorgen bereitet, ist, dass der PKV-Beitrag logischerweise nicht mit dem Einkommen skaliert. Die A9 werde ich schon erreichen, in Teilzeit zu bleiben werde ich mir dann aber vermutlich eher nicht leisten können - zumindest nicht wenn dann in knapp 10 Jahren die Familienleistungen wegfallen wenn mein Kind dann ausziehen sollte (oder bereits früher wenn es die Ausbildung beginnt).
Die Möglichkeit mich verbeamten zu lassen ist tatsächlich einmalig und ich bin nach wie vor unschlüssig. Vielleicht ist es auch mein großes Sicherheitsbedürfnis, das mir solche Bauchschmerzen beschert denn mit der GKV weiß ich wenigstens was ich habe (auch wenn die Leistungen insgesamt schlechter sind und die enorm langen Wartezeiten dazukommen).
Die Chance besteht übrigens, dass ich u.U. in ein höheres als das Eingangsamt eingestellt werde - immerhin habe ich schon zwei Jahrzehnte beim gleichen Arbeitgeber auf dem Buckel. Aber das ist eine Einzelfallentscheidung und hängt auch maßgeblich von den PKV-Beiträgen ab.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: 2strong am 03.06.2025 22:30
Das bedeutet, es kann eine Situation geben, wo gesetzliche Rente + Pension höher ist als der maximale Pensionsanspruch.
Wird nicht allzu häufig sein, kann aber vorkommen - insbesondere dann, wenn Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis (für die ja Rentenbeiträge entrichtet wurden) als ruhegehaltsfähig anerkannt werden.
Ganz genau. Das ist die Krux. Die Zeiten im öffentlichen Anstellungsverhältnis werden oftmals praktisch doppelt gezählt. Deswegen ist der Pensionsaspekt hier sicherlich einer der bedeutendsten Aspekte.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Johann am 05.06.2025 00:53
Das bedeutet, es kann eine Situation geben, wo gesetzliche Rente + Pension höher ist als der maximale Pensionsanspruch.
Wird nicht allzu häufig sein, kann aber vorkommen - insbesondere dann, wenn Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis (für die ja Rentenbeiträge entrichtet wurden) als ruhegehaltsfähig anerkannt werden.
Ganz genau. Das ist die Krux. Die Zeiten im öffentlichen Anstellungsverhältnis werden oftmals praktisch doppelt gezählt. Deswegen ist der Pensionsaspekt hier sicherlich einer der bedeutendsten Aspekte.
Für die Vordienstzeiten, die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, werden die gesammelten Renten- und VBL-Bezüge gegen die Pension gerechnet. Es findet also keine doppelte Altersversorgung statt. (https://www.bverwg.de/pm/2015/95)

Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.
Titel: Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Beitrag von: Alexander79 am 05.06.2025 07:38
Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.
Selbst wenn ...
Wie willst du mit 15 Jahren als 40% Teilzeitbeschäftigter auf deine Maximalversorgung kommen.
Dir fehlen ja dann defakto 9 Jahre.
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Beitrag von: Johann am 05.06.2025 14:56
Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.
Selbst wenn ...
Wie willst du mit 15 Jahren als 40% Teilzeitbeschäftigter auf deine Maximalversorgung kommen.
Dir fehlen ja dann defakto 9 Jahre.
Wenns die doppelte Altersversorgung geben würde, wäre das easy. Du brauchst für die Maximalversorgung eigentlich 40 Vollzeitjahre. Wenn man annimmt, dass man als TB mit seinen Renten- und VBL-Beiträgen ca. 1% pro Jahr erwirbt, kriegt man bei doppelter Altersversorgung, weil Pensionsprozente ohne Kürzung auf die Renten- und VBL-Beiträge draufgerechnet werden, ca. 2,8% pro Jahr hin.
Nimmt man noch zusätzlich an, dass man mit 23 als TB anfängt und sich mit 38 verbeamten lässt, sammelt man 15 Jahre lang jedes Jahr 2,8% Anspruch. Das wären 42%. Ab da sammelt man nur noch 1,8%. Insgesamt hat man dann mit 50 60%. Ab 50 macht man mit 40% Teilzeit weiter, sammelt also ca. 0,7% pro Jahr, landet man mit 67 bei 72%.
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Beitrag von: 2strong am 05.06.2025 17:30
Für die Vordienstzeiten, die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, werden die gesammelten Renten- und VBL-Bezüge gegen die Pension gerechnet. Es findet also keine doppelte Altersversorgung statt. (https://www.bverwg.de/pm/2015/95)
Was Du sagst stimmt für den Fall, dass die Summe aus Rente + Pension das Niveau der Maximalpension (rd. 72%) übersteigen würde. Bis zu diesem Niveau findet nach meinem Verständnis jedoch keine Verrechnung statt. Eine späte Verbeamtung schadet - mit Blick auf die Altersversorgung - also nicht, wenn man zuvor lange Jahre bereits Angestellter im öffentlichen Dienst war.
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Beitrag von: clarion am 06.06.2025 07:05
Im von Johann aufgezeichneten Szenario gibt es sogar eine doppelte Berücksichtigung für die Zeit als TB. Einmal wenn die Zeit als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollte und es trotz der Anerkennung eine Rente gibt. Das darf man Nichtbeamten gar nicht erzählen.

Beamte werden mit Pension immer besser fahren als Rentner, auch wenn man im Fall von Tarifbeschäftigten die VBL dazu rechnet.
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Beitrag von: MoinMoin am 06.06.2025 08:27
Im von Johann aufgezeichneten Szenario gibt es sogar eine doppelte Berücksichtigung für die Zeit als TB. Einmal wenn die Zeit als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollte und es trotz der Anerkennung eine Rente gibt. Das darf man Nichtbeamten gar nicht erzählen.

Beamte werden mit Pension immer besser fahren als Rentner, auch wenn man im Fall von Tarifbeschäftigten die VBL dazu rechnet.
Wie schon mehrfach im Forum dargelegt, gilt das für Beamte des hD, beim Rest nicht so grundsätzlich.

Ein TBler kann, wenn er lebenslang TBler ist, durchaus mehr als der Beamte als Altersversorgung bekommen.
Insofern kleine Korrektur:
Beamte werden mit Pension meistens besser fahren als Rentner, auch wenn man im Fall von Tarifbeschäftigten die VBL dazu rechnet.
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Beitrag von: BVerfGBeliever am 07.06.2025 12:15
Im von Johann aufgezeichneten Szenario gibt es sogar eine doppelte Berücksichtigung für die Zeit als TB. Einmal wenn die Zeit als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollte und es trotz der Anerkennung eine Rente gibt. Das darf man Nichtbeamten gar nicht erzählen.

Grundsätzlich hast du völlig Recht: Die Zeit als TB generiert gesetzliche Rentenansprüche UND erhöht gleichzeitig die Zahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre, wird also quasi "doppelt" gewertet. Das darf man in der Tat keinem Nichtbeamten erzählen..  ;)

Allerdings gehe ich davon aus, dass bei einer etwaigen Unterschreitung der 40 Jahre an ruhegehaltsfähiger Dienstzeit (z.B. falls man zu exzessiv von der oben genannten Teilzeit-Option Gebrauch macht) die Summe aus Pension und gesetzlicher Rente entsprechend reduziert wird (auch wenn eigentlich "genügend" Rente vorhanden wäre, um auf den vollen Ruhegehaltssatz zu kommen)..
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Beitrag von: BVerfGBeliever am 07.06.2025 12:39
P.S. Ich habe gerade noch mal einen kurzen Blick in § 55 BeamtVG geworfen und ziehe meinen obigen zweiten Absatz zurück.  :)

(Ich bin allerdings gerade im Urlaub, daher ist mein Hirn entsprechend heruntergefahren. Also gerne gegebenenfalls korrigieren..)
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Beitrag von: BVerfGBeliever am 07.06.2025 15:13
Für die Vordienstzeiten, die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, werden die gesammelten Renten- und VBL-Bezüge gegen die Pension gerechnet. Es findet also keine doppelte Altersversorgung statt. (https://www.bverwg.de/pm/2015/95)

Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.

Im von dir zitierten Urteil geht es nach meinem Verständnis darum, dass ausländische Altersversorgungsbezüge NICHT zu einer Verringerung der Pension führen. Entsprechend muss logischerweise die Anzahl der ruhegehaltsfähigen Jahre reduziert werden, wenn ansonsten eine Überversorgung (oberhalb der 71,75%) erreicht würde.


Das hat in meinen Augen aber nichts mit deinem Teilzeit-Bespiel zu tun:
- Jemand ist zunächst viele Jahre TB und generiert dadurch beispielsweise einen gesetzlichen Rentenanspruch von 1.500 Euro.
- Anschließend lässt er sich verbeamten.
- Für seine Pension werden sowohl die TB-Jahre als auch die Beamten-Jahre voll als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt.

Angenommen, seine volle Pension (nach mindestens 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren) beträgt 5.000 Euro.
- Dann spricht in meinen Augen doch nichts dagegen, dass er seine ruhegehaltsfähige Dienstzeit (also die Summe aus seinen TB- und Beamten-Jahren) wie von dir beschrieben durch exzessive Teilzeit auf 28 Jahre reduziert.
- Er bekommt dann zwar nur eine Pension von 3.500 Euro, aber zusammen mit seiner Rente von 1.500 Euro landet er trotzdem bei einer "Gesamtversorgung" von 5.000 Euro.

Oder habe ich etwas übersehen?
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Beitrag von: Eukalyptus am 07.06.2025 18:52
Spiele es doch mit dem Versorgungsrechner des Bundes durch:
https://versorgungsrechner.bund.de/lip/form/display.do?%24context=30C53EA355AAD507130C

Ich behaupte, es funktioniert so nicht.
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Beitrag von: BVerfGBeliever am 07.06.2025 20:05
Doch, scheint zu passen, siehe Anhang.

- Fiktiver Geburtstag am 01.01.1974, Pensionsbeginn im Alter von 67 am 01.01.2041
- Im Alter zwischen 25 und 39: 14 Jahre lang Vollzeit-TB
- Im Alter zwischen 39 und 67: 28 Jahre lang Teilzeit-Beamter mit 50%, somit nur 14 ruhegehaltsfähige Jahre

Trotz der vermutlich unrealistisch hoch angesetzten gesetzlichen Rente von 1.500 € (für die 14 TB-Jahre) gibt es laut Rechner keine Kürzung bei der resultierenden (A15-)Pension, die somit bei 3.832 € liegt.

Also bekäme man insgesamt 5.332 €, obwohl man effektiv nur 28 Jahre lang gearbeitet hätte..


P.S. Zur Vereinfachung habe ich weitere ruhegehaltsfähige Zeiten wie Zivildienst, Studium, etc. außer Acht gelassen.
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Beitrag von: InternetistNeuland am 07.06.2025 22:59
Doch, scheint zu passen, siehe Anhang.

- Fiktiver Geburtstag am 01.01.1974, Pensionsbeginn im Alter von 67 am 01.01.2041
- Im Alter zwischen 25 und 39: 14 Jahre lang Vollzeit-TB
- Im Alter zwischen 39 und 67: 28 Jahre lang Teilzeit-Beamter mit 50%, somit nur 14 ruhegehaltsfähige Jahre

Trotz der vermutlich unrealistisch hoch angesetzten gesetzlichen Rente von 1.500 € (für die 14 TB-Jahre) gibt es laut Rechner keine Kürzung bei der resultierenden (A15-)Pension, die somit bei 3.832 € liegt.

Also bekäme man insgesamt 5.332 €, obwohl man effektiv nur 28 Jahre lang gearbeitet hätte..


P.S. Zur Vereinfachung habe ich weitere ruhegehaltsfähige Zeiten wie Zivildienst, Studium, etc. außer Acht gelassen.


1 Rentenpunkt pro Jahr bringt 39 € Rente x 14 Jahre sind 546 € Rente.
14 ruhegehaltsfähige Jahre x 1,79375 % sind 25,1125 % x (A15 Bund 7.846€) = 1.970 €
Laut Absatz 4 sind es aber mindestens 35% x 7.846 € = 2.746 €

In deinem Beispiel ist der Ruhegehaltssatz falsch berechnet.
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Beitrag von: clarion am 08.06.2025 00:10
Und wenn die 14 Jahre als TB als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden, gibt es bei A15 Bund knapp 4.000 Euro Pension zuzüglich der Rente, die bei 14 Jahren in der EG 13 auch höher als 546 Euro sein dürfte.
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Beitrag von: BVerfGBeliever am 08.06.2025 06:26
Und wenn die 14 Jahre als TB als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden, gibt es bei A15 Bund knapp 4.000 Euro Pension zuzüglich der Rente, die bei 14 Jahren in der EG 13 auch höher als 546 Euro sein dürfte.

Exakt. 14 TB-Jahre plus 28 "halbe" Beamten-Jahre ergibt insgesamt 28 ruhegehaltsfähige Dienstjahre, also einen Ruhegehaltssatz von rund 50% (siehe Seite 3 im oben angehängten PDF) und somit eine Pension von 3.832 € (Seite 2 im PDF).

Und im Gegensatz zu meiner ursprünglich geäußerten Befürchtung wird diese Pension auch NICHT gekürzt, obwohl man zusätzlich eine gesetzliche Rente aus den 14 TB-Jahren erhält.


P.S. Zu einer Kürzung der Pension käme es im Beispiel erst dann, wenn die gesetzliche Rente höher als rund 1.670 € wäre (siehe Seite 5/6 im oben angehängten PDF). Eine Überversorgung (oberhalb der 71,75%) wird nämlich leider in § 55 BeamtVG explizit ausgeschlossen..
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Beitrag von: clarion am 08.06.2025 08:54
Hallo,

Was heißt "leider", das ist schon eine extreme Bevorzugung bestimmter Lebensläufe, und das sage ich, obwohl ich selbst vermutlich Nutznießer dieser Regelung sein werden mit 10 Jahren Tarifbeschäftigung im ÖD vor der Verbeamtung.
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Beitrag von: BVerfGBeliever am 08.06.2025 09:08
"Leider" in dem Sinne, dass es noch schöner wäre, wenn es die 71,75%-Obergrenze nicht gäbe.

Aber du hast natürlich völlig Recht, die "doppelte" Wertung mancher Zeiträume (gilt ja beispielsweise auch für den Zivildienst) ist in der Tat ein ziemlich "großzügiges" Feature für uns Beamte..
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Beitrag von: MoinMoin am 08.06.2025 13:17
Und wenn die 14 Jahre als TB als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden, gibt es bei A15 Bund knapp 4.000 Euro Pension zuzüglich der Rente, die bei 14 Jahren in der EG 13 auch höher als 546 Euro sein dürfte.
Der 13er macht in Stufe 6 so 1,7 Rentenpunkte pro Jahr, also keine 1000€ in den 14 Jahren
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Beitrag von: Eukalyptus am 08.06.2025 14:23
Vorausgesetzt, er stiege schon mit Stufe 6 ein. Das halte ich nicht nur für unwahrscheinlich, sondern für unmöglich. In der Praxis dürften solche Fälle mit den von BVerfGBeliever genutzten extremen Zahlen nicht vorkommen. Ich halte die Verwendung solcher Zahlen auch für unklug, vermitteln sie doch ein falsches Bild vom Sachverhalt. Und werden dann ggf. zu reißerischen Vereinfachungen von interessierter Seite genutzt.