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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VielUnterwegs am 15.07.2025 08:27

Titel: Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: VielUnterwegs am 15.07.2025 08:27
Hallo zusammen....wie ist das bei Euch geregelt, wenn Ihr einen Betriebsausflug macht bezüglich der Arbeitszeit? Es ist ja gesetzlich so geregelt, das ich in dieser Zeit zu arbeiten habe, wenn ich nicht mitgehen kann oder möchte, wenn irgendwie möglich. Dies stellt in den meisten Behörden und Einrichtungen auch kein Problem dar und muss laut Gesetz auch so praktiziert werden. Wir werden aktuell (noch) zu Überstundenabbau oder Urlaub gezwungen...
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: MoinMoin am 15.07.2025 09:00
Deine Frage betrifft doch nur Arbeitsplätze, die nicht arbeiten können, wenn sie nicht am Betriebsausflug teilnehmen.
z.B. weil niemand da ist, der die Tür aufschließt.....

Bei uns ist die Teilnahme verpflichtend, da normaler Arbeitstag, man darf aber auch Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
Es wird also niemand zum Zeitausgleich oder Urlaub gezwungen.
Und diejenigen, die während des Zeitausgleiches doch arbeiten, denen wird diese Zeit auch gutgeschrieben, da sind wir sehr flexibel.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: ProfTii am 15.07.2025 09:20
Ich arbeite in einer sehr kleinen Verwaltung (knapp über 50 MA) - bei uns wird es auch so gehandhabt, dass die die nicht mit auf Betriebsausflug gehen Urlaub nehmen müssen oder Überstundenabbau machen.
Wird auch damit begründet, dass wenn nur 2 Leute arbeiten wollen würden, kein geregelter Betrieb gewährleistet ist und entsprechend das Rathaus geschlossen bleibt. Entsprechend wird der Termin aber auch weit über 6 Monate im voraus bekanntgegeben, um diesen Urlaub bzw. die Schließung auch rechtssicher anordnen zu können, ähnlich wie bei den Betriebsferien um Weihnachten.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: VielUnterwegs am 15.07.2025 11:31
Bei uns ist die Teilnahme verpflichtend, da normaler Arbeitstag, man darf aber auch Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
Es wird also niemand zum Zeitausgleich oder Urlaub gezwungen.
Und diejenigen, die während des Zeitausgleiches doch arbeiten, denen wird diese Zeit auch gutgeschrieben, da sind wir sehr flexibel.


Was denn nun - dürft Ihr arbeiten wenn ihr wollt oder müsst Ihr Urlaub / Zeitausgleich nehmen?

Ich arbeite in einer sehr kleinen Verwaltung (knapp über 50 MA) - bei uns wird es auch so gehandhabt, dass die die nicht mit auf Betriebsausflug gehen Urlaub nehmen müssen oder Überstundenabbau machen.
Wird auch damit begründet, dass wenn nur 2 Leute arbeiten wollen würden, kein geregelter Betrieb gewährleistet ist...

Euer Rathaus hat also jeden Tag Vormittags und Nachmittags geöffnet?
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: MoinMoin am 15.07.2025 13:25
Bei uns ist die Teilnahme verpflichtend, da normaler Arbeitstag, man darf aber auch Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
Es wird also niemand zum Zeitausgleich oder Urlaub gezwungen.
Und diejenigen, die während des Zeitausgleiches doch arbeiten, denen wird diese Zeit auch gutgeschrieben, da sind wir sehr flexibel.


Was denn nun - dürft Ihr arbeiten wenn ihr wollt oder müsst Ihr Urlaub / Zeitausgleich nehmen?
Wenn wir arbeiten können und wollen und tatsächliche auch arbeiten (obwohl der Rest ein Betriebsausflug macht) dann bekommen wir diese Stunden als Arbeitsstunden gutgeschrieben.
Wenn wir in einem Bereich arbeiten, in dem wir während des Betriebsausfluges nicht arbeiten können, dann können wir nicht arbeiten und müssen teilnehmen oder frei nehmen.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Philipp am 15.07.2025 21:21
Wie regelt ihr das überhaupt?

Bei meinem alten Arbeitgeber (eine Stadtverwaltung in NRW) hatten wir einmal im Jahr so einen Ausflug alle zusammen mit rund 50 Personen. Es war als Betriebsausflug rund eine Woche vorher mit Aushang angekündigt und die ganze Abteilung an dem Tag geschlossen.

Jetzt habe ich beim jetzigen Arbeitgeber (auch eine Stadtverwaltung) mal gefragt und da hieß es, dass sowas rechtlich gar nicht möglich sei. Man könne nicht mit einer ganzen Abteilung einfach einen Ausflug machen, weil es Vertretungen geben müsste die anwesend sind. Da stellt man sich total quer.
Man könne sowas am Samstag oder Sonntag machen, aber nicht Montags bis Freitags.

Beim alten Arbeitgeber wurde damals auch das Weihnachtsessen aus dem Budget bezahlt. Der jetzige sagt es wäre verboten - der Chef dürfte es nicht mal aus eigener Tasche ausgeben, sondern jeder muss für sich selbst bezahlen.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: MoinMoin am 15.07.2025 21:59
Welches Budget soll das sein?
Wenn es einen Haushaltsposten Weihnachtsessen gibt, dann kann natürlich das Weihnachtsessen daraus gezahlt werden.
Im öD gibt es idR so einen Posten nicht.

Wenn es das nicht gibt, dann kann natürlich eine private Veranstaltung (Weihnachtsessen ) aus privaten Mitteln organisiert werden.
Ob jeder sein essen selbst zahlt und der Chef das Bier, dass bleibt dann der Privatperson überlassen, so etwas ist in Deutschland noch nicht verboten.

Ob und wie man teambildenden Maßnahmen (Betriebsausflug) macht, da ist sicherlich dem AG einiges an Freiheiten gegeben. Sowohl gesetzlich was Arbeitszeit angeht, weniger steuerlich, was geldwerter Vorteil angeht.

Wir haben jährliche Betriebsausflüge, bei denen die Tagessollzeit gutgeschrieben wird, weil teambildenden Maßnahme.
Warum das nicht rechtlich möglich sein soll, kannst du ja mal näher erfragen.
Aber so ists im Leben, die einen finden Lösungen, die anderen Probleme.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Alien1973 am 16.07.2025 07:12
Wir haben mehrere Betriebsausflüge im Jahr (Skifahren, Radfahren, Wandern und Städtereisen). Beim ersten an dem man teilnimmt wird die Tagessollzeit gut geschrieben und der Personalrat gibt einen Zuschuss.
Bei jedem weiteren an dem man teilnehmen möchte muss man frei nehmen/Mehrstunden abbauen und selber bezahlen.

Wir haben zusätzlich eine Weihnachtsfeier, bei der das 3-Gängemenü frei ist inkl. 2 Getränken.

Dazu noch ein Sommerfest mit Buffet und freien Getränken (ausser Getränke an der Bar) für 15 EUR.

Also dahingehend kann ich mich über meinen AG ausnahmsweise mal nicht beschweren.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: VielUnterwegs am 16.07.2025 07:56
Wenn ich mir die Kommentare so durchlese, erschleicht sich mir das Gefühl, dass so ziemlich jede Behörde sein eigenes "Süppchen" kocht. Obwohl sich alle an die Vorschriften halten müssen gibt es da einen ziemlichen Wildwuchs - bei dem es oft auch um Steuergelder geht! Da ich vorher Jahrzehnte in der Privatwirtschaft unterwegs war, kann ich mit Sicherheit sagen, dass die dortigen leitenden Personen eher an die geltenden Regeln gehalten haben und es weit weniger Diskussionsbedarf gegeben hat, wer was wann wie darf und was nicht! Finde ich nicht gut wie das im ÖD manchmal abläuft...
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Steffi am 16.07.2025 09:57
Betriebsausflüge während der Arbeitszeit gibt es bei uns (LK mit 1500 MA) gar nicht. Einzig die Personalversammlung gilt als Arbeitszeit, findet aber am Wochenende, also außerhalb der Öffnungszeiten, statt. Für die Teilnahme werden 3 Stunden gutgeschrieben.

Alles andere, also Amts-, Abteilungsfeiern etc. sind Privatvergnügen nach Feierabend. (Und das ist m. E. auch gut so.) Der Aufschrei wäre riesig, würde man die Verwaltung für so etwas schließen.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 10:31
In Zeiten von HO halte ich eine Argumentation in Bezug auf die Nichtmöglichkeit der Personen, die nicht teilnehmen, zu arbeiten für etwas weltfremd.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: VielUnterwegs am 16.07.2025 10:41
In Zeiten von HO halte ich eine Argumentation in Bezug auf die Nichtmöglichkeit der Personen, die nicht teilnehmen, zu arbeiten für etwas weltfremd.

So geht es mir auch, zumal es ja sogar ein MUSS ist, dann zu arbeiten. Ausnahmen darf es nur geben, wenn keinerlei Tätigkeiten möglich wären, was es z.B. im produzierenden Gewerbe geben kann. Aber niemals in einer Behörde oder Kita usw. !!!
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: MoinMoin am 16.07.2025 10:56
In Zeiten von HO halte ich eine Argumentation in Bezug auf die Nichtmöglichkeit der Personen, die nicht teilnehmen, zu arbeiten für etwas weltfremd.

So geht es mir auch, zumal es ja sogar ein MUSS ist, dann zu arbeiten. Ausnahmen darf es nur geben, wenn keinerlei Tätigkeiten möglich wären, was es z.B. im produzierenden Gewerbe geben kann. Aber niemals in einer Behörde oder Kita usw. !!!
Natürlich gibt es auch in einer Behörde Menschen, die keine Arbeit haben, wenn das Gebäude geschlossen, weil Betriebsausflug, ist.
Dank HO seltener.
Und das die, die an der Gemeinschaftsveranstaltung nicht teilnehmen wollen/können, dafür keinen freien Tag bekommen, sondern arbeiten, Zeitausgleich oder Urlaub nehmen müssen, ist auch unproblematisch.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 11:07
Unproblematisch ist da gar nichts. Das gibt immer wieder Probleme bei den Leuten mit Bereitschaft.

Insofern wie schon geschrieben wurde, sowas wie Ausflüge in der Dienstzeit aber auch Betriebsschließungen tunlichst vermeiden.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Organisator am 16.07.2025 11:30
Unproblematisch ist da gar nichts. Das gibt immer wieder Probleme bei den Leuten mit Bereitschaft.

Insofern wie schon geschrieben wurde, sowas wie Ausflüge in der Dienstzeit aber auch Betriebsschließungen tunlichst vermeiden.

Goodys vermeiden, nur weil es Einzelnen nicht gefällt? Halte ich für den falschen Ansatz. Dann lieber für die Mehrheit etwas Gutes tun und die Minderheitenmeinung aushalten.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 11:33
Welche Meinung?

Du arbeitest also gerne in deinem Urlaub?
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Organisator am 16.07.2025 11:35
Welche Meinung?

Du arbeitest also gerne in deinem Urlaub?

Die Meinung, dass jemand Betriebsausflüge während dier Arbeitszeit doof findet und sich gezwungen fühlt, Urlaub nehmen zu müssen.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 11:47
Ich liebe Ausflüge. Ich mag meine Kollegen. Bier, Wein und schöne Landschaften.

Aber Arbeit ist Arbeit und Schnaps ist Schnaps.

Und Bereitschaft kommt noch oben drauf.

Das kannst du natürlich ebenso doof finden, wie die grundsätzliche Aufgabe, sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Rentenonkel am 16.07.2025 11:49
In Zeiten von HO halte ich eine Argumentation in Bezug auf die Nichtmöglichkeit der Personen, die nicht teilnehmen, zu arbeiten für etwas weltfremd.

Meine Frau und meine Tochter arbeiten in einer Kindertagesstätte. Home Office ist da eher schwierig  ;D
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 11:56
Noch ein Argument für die Terminierung solcher Geschichten außerhalb der gewöhnlichen Dienstzeiten.

Immer dran denken, so etwas ist nur Substitut, für Personen, die es nicht selbständig schon so machen. Also da menschliche pflegen. Ähnliches gilt für die Kindererziehung ;)
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: MoinMoin am 16.07.2025 12:23
Unproblematisch ist da gar nichts. Das gibt immer wieder Probleme bei den Leuten mit Bereitschaft.

Insofern wie schon geschrieben wurde, sowas wie Ausflüge in der Dienstzeit aber auch Betriebsschließungen tunlichst vermeiden.
Ach ihr habt Bereitschaft während der Dienstzeit? Interessantes Problem.

Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Susa am 16.07.2025 12:29
Das ist bei uns auch so. Das Gebäude ist an dem Tag für die Öffentlichkeit geschlossen.
Für den Tag muss aber ein Bereitschaftsdient gewährleistet sein. Das trifft natürlich immer die, die nicht mitfahren.
Die nicht eingeteilt wurden können Urlaub oder Gleitzeit nehmen an dem Tag.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 13:08
Ach ihr habt Bereitschaft während der Dienstzeit? Interessantes Problem.

Ich habe das Thema eines nicht erreichbare Verwaltung durch Ausflug um das Thema Betriebsschließungen (z. B. Weihnachten erweitert).
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Organisator am 16.07.2025 13:37
Ich liebe Ausflüge. Ich mag meine Kollegen. Bier, Wein und schöne Landschaften.

Aber Arbeit ist Arbeit und Schnaps ist Schnaps.

Und Bereitschaft kommt noch oben drauf.

Das kannst du natürlich ebenso doof finden, wie die grundsätzliche Aufgabe, sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Genau. Und dann wärst du der, der arbeiten geht, während die anderen aufm Teamevent sind. Gut so für alle und für mich überhaupt nicht doof.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 13:44
Ich bin dabei. Während ich sehr gerne gesehen sind, sind meine Ansichten zur Arbeitsdisziplin dennoch bekannt.

Wer "soziales" organisieren muss, sollte sich Gedanken über seine Mitarbeiter machen. Ob du etwas doof findest oder nicht, ist nicht wichtig. Hier scheint es um Defizite im sozialen Miteinander zu geben, welche vom AG offensichtlich - evtl. haushalterisch rechtswidrig - korrigiert werden müssen. Das ist neben teils rechtlichen Grenzwertigkeiten auch schlicht übergriffig.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Organisator am 16.07.2025 13:47
Ich bin dabei. Während ich sehr gerne gesehen sind, sind meine Ansichten zur Arbeitsdisziplin dennoch bekannt.

Wer "soziales" organisieren muss, sollte sich Gedanken über seine Mitarbeiter machen. Ob du etwas doof findest oder nicht, ist nicht wichtig. Hier scheint es um Defizite im sozialen Miteinander zu geben, welche vom AG offensichtlich - evtl. haushalterisch rechtswidrig - korrigiert werden müssen. Das ist neben teils rechtlichen Grenzwertigkeiten auch schlicht übergriffig.

Um das soziale Miteinander, z.B. durch Teamausflüge zu stärken braucht es nicht unbedingt Defizite dessen.
Gedanken zur Teamentwicklung übergriffig zu bezeichnen könnte selbst schon übergriffig sein.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 13:56
Wenn es keine Defizite gibt, warum soll ich handeln? Anekdotisch liegen mir Informationen vor, dass es sich durch die "Events" teils auch verschlechtert hat. ;)

Und warum in der Dienstzeit?

Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: MoinMoin am 16.07.2025 14:14
Wenn es keine Defizite gibt, warum soll ich handeln? Anekdotisch liegen mir Informationen vor, dass es sich durch die "Events" teils auch verschlechtert hat. ;)

Und warum in der Dienstzeit?
Weil da die meisten mitkommen können.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Organisator am 16.07.2025 14:41
Wenn es keine Defizite gibt, warum soll ich handeln? Anekdotisch liegen mir Informationen vor, dass es sich durch die "Events" teils auch verschlechtert hat. ;)

Und warum in der Dienstzeit?

Weil man auch gutes (ohne Defizite) noch verbessern kann und in der Dienstzeit, weil eine Teamentwicklung einen dienstlichen Nutzen hat.

Ansonsten sollte man sich auch nicht an schlechten Events orientieren, sondern an guten ;)
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 14:45
Mich überzeugt das nicht. Es sei denn wir sind ein Sonderfall mit der Betriebsversammlung und anschließender Feier, dazu noch das Weihnachtssingen mit Glühwein, Altweiber und private Anlässe.

Ich sehe immer noch nicht den Bedarf eines Ausfluges.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: VielUnterwegs am 16.07.2025 15:30
Wer hat eigentlich für die Verpflegung bei einem Ausflug zu sorgen? Bei uns muss jeder selbst schauen, das er was zu Essen hat. Entweder mitnehmen oder selbst bezahlen im Restaurant...
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: MoinMoin am 16.07.2025 16:45
Mich überzeugt das nicht. Es sei denn wir sind ein Sonderfall mit der Betriebsversammlung und anschließender Feier, dazu noch das Weihnachtssingen mit Glühwein, Altweiber und private Anlässe.

Ich sehe immer noch nicht den Bedarf eines Ausfluges.
Wir sehen bei uns den Bedarf und die positiven Effekte des Betriebsausfluges und freuen uns auf die jährliche Gemeinschaftsaktion.

So unterschiedlich ist die Welt.

Wer hat eigentlich für die Verpflegung bei einem Ausflug zu sorgen? Bei uns muss jeder selbst schauen, das er was zu Essen hat. Entweder mitnehmen oder selbst bezahlen im Restaurant...
Verpflegung wird bei uns vom Team gestellt und per Umlage von den Teilnehmern selbst bezahlt.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Flying am 17.07.2025 12:30
Man kann teilnehmen, frei machen oder arbeiten gehen.
In einigen Abteilungen (Jugendamt z.B.) müssen immer ein paar Leute im Dienst bleiben - war bisher auch nie ein Problem, da sich immer wohl 2-3 finden.

Es wird Geld eingesammelt im Vorfeld, dann hat man an dem Tag aber auch keine eigenen weiteren Kosten mehr.
Wird immer gut angenommen.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Alien1973 am 18.07.2025 07:27
Hier wird einiges durcheinander geworfen.

Ein Betriebsausflug ist für mich für jeden in der Behörde und findet währen der Arbeitszeit statt. Bei uns so wie in meinem ersten Beitrag hierzu geschrieben. Keiner wird gezwungen, der Dienstbetrieb muss allerdings aufrecht erhalten werden. Deswegen gibt's ja mehrere Betriebsausflüge im Jahr und man kann sich da schon sehr gut mit den Kollegen absprechen.

Ein Fest einer einzelnen Abteilung gibt es auch bei uns nur ausserhalb der Arbeitszeit. Wir gehen auch am Abend in den Biergarten oder haben eine kleine interne Weihnachtsfeier im Amt. Gehen auch zu Eishockeyspielen usw. Aber alles ausserhalb der Arbeitszeit und selber zu bezahlen. Da kann mitgehen wer will, oder halt auch nicht.

Und wenn ich dann lese, dass eine Personalversammlung als Arbeitszeit gilt (was auch so sein muss) aber am Wochenende stattfindet, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln. Was ist denn das bitte für ein asozialer Arbeitgeber...?
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2025 07:48
Hier wird einiges durcheinander geworfen.

Ein Betriebsausflug ist für mich für jeden in der Behörde und findet währen der Arbeitszeit statt. Bei uns so wie in meinem ersten Beitrag hierzu geschrieben. Keiner wird gezwungen, der Dienstbetrieb muss allerdings aufrecht erhalten werden. Deswegen gibt's ja mehrere Betriebsausflüge im Jahr und man kann sich da schon sehr gut mit den Kollegen absprechen.

Ein Fest einer einzelnen Abteilung gibt es auch bei uns nur ausserhalb der Arbeitszeit. Wir gehen auch am Abend in den Biergarten oder haben eine kleine interne Weihnachtsfeier im Amt. Gehen auch zu Eishockeyspielen usw. Aber alles ausserhalb der Arbeitszeit und selber zu bezahlen. Da kann mitgehen wer will, oder halt auch nicht. Arbeitgeber...?
Wir haben auch für die Abteilungen für Teambildenenmassnahmen ein Zeitkontigent (1 Nachmittag im Jahr) was für gemeinsame Aktionen genutzt werden kann.
Ansonsten finden natürlich in einem gesundem Team gemeinsame Freizeitaktionen im privatem Umfeld statt.
Zitat
Und wenn ich dann lese, dass eine Personalversammlung als Arbeitszeit gilt (was auch so sein muss) aber am Wochenende stattfindet, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln. Was ist denn das bitte für ein asozialer Arbeitgeber...?
Unter umständen einer der sehr sozial ist und keine Schliessung während der Woche ermöglichen kann.
Es werden doch bei Teilnahme die Stunden gut geschrieben.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Steffi am 18.07.2025 07:58
Und wenn ich dann lese, dass eine Personalversammlung als Arbeitszeit gilt (was auch so sein muss) aber am Wochenende stattfindet, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln. Was ist denn das bitte für ein asozialer Arbeitgeber...?
Wie bei vielen anderen müsste es auch bei uns in einigen Bereichen eine "Notbesetzung" geben, würde sie während der regulären Dienstzeiten stattfinden. So könnte man zwangsläufig nicht allen MA die Teilnahme ermöglichen.
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: Alien1973 am 18.07.2025 08:56
Das ist bei uns auch so.....
Dafür gibt es ja die Personalversammlung 2x im Jahr. Halbjährlich sozusagen und wo eine Besetzung nötig ist geht man da halt nur 1x im Jahr im Wechsel hin.

Dann schreib ich in die Zeitung, dass der Bürger das lesen kann:
Am Nachmittag xy ist das Rathaus geschlossen. Geht ja bei anderen Tagen auch (Weihnachten usw.).

Das ist für mich überhaupt kein Grund eine Personalversammlung auf ein WE zu legen. Weil ich soll schon am WE kommen nur weil Lisa Huber genau am Tag der Personalversammlung ihre fehlenden Unterlagen zu ihrem Bauantrag abgeben will? Das kann sie gerne einen Tag später machen oder am Vormittag kommen.....
Titel: Antw:Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2025 10:00
Beim Rathaus, Bauamt etc. kann man auch ohne Notbesetzung den Laden dicht machen.
Bei der Zentralen IT eher nicht, wenn andere von der Arbeitsfähigkeit abhängig sind.
Müll, Busfahrer etc. haben uU am WE nichts zutun.
Und Jugendamt, Pflegedienst, Krankenhäuser sieht es wieder anders aus.
Da ist WE angebracht, weil keine OPs etc.....

Also es gibt durchaus Bereiche wo es betrieblich angemessen ist, die Personalversammlung auf ein WE zu legen, damit möglichst viele daran teilnehmen können.