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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: cUmydQGVF5pEdG am 30.07.2025 08:42
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Guten Morgen,
wie handhabt ihr konkret Bildschirmpausen bei reinen Bildschirmarbeitsplätzen?
ArbStättV, Anhang 6, Nr. 6.1 Abs. 2:
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
Gruß
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Also ich habe theoretisch einen reinen Bildschirmarbeitsplatz (Sachbearbeitung Brandschutz), dort bin ich aber zum Beispiel für die Rechnungsbearbeitung zuständig. Ich mache meine Bildschirmpausen um unsere technischen Werkstätten nach Lieferscheinen etc. abzuklappern. :D
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Bildschirmpausen=Raucherpausen ;D
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Guten Morgen,
wie handhabt ihr konkret Bildschirmpausen bei reinen Bildschirmarbeitsplätzen?
ArbStättV, Anhang 6, Nr. 6.1 Abs. 2:
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
Gruß
Vorgaben gibt es nicht. Ich erledige 95% meiner Arbeit am Bildschirm, also wechsle ich alleine schon zum Hirn durchlüften ca. alle 45 Minuten Schreibtischposition (dankenswerterweise haben wir Sitz-/Stehschreibtische zum Hochfahren) und nutze diese meist, um kurz bei den Kolleg:innen vorbeizuschauen, Kaffee zu holen, Mappen persönlich abzugeben, etc. pp.