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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: websgeisti am 08.08.2025 13:39
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Ab August 2025 werden alle staatlichen Tarifangestellten des Freistaat Bayern auf die digitale Zustellung über den Mitarbeiterservice Bayern umgestellt.
Weitere Infos hier: https://www.lff.bayern.de/startseite-slider/bezuegemitteilung-tarifbeschaeftigte/
Ich finde das gut - große Papierersparnis und man kann die Abrechnung auch am Strand oder egal wo abrufen.
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Das ist ein zweischneidiges Schwert. Für jeden, der sowieso mit dem PC arbeitet sicherlich kein Problem.
Aber nimm mal die 63 jährige Küchenhilfe, die kaum Deutsch spricht. Die soll jetzt plötzlich ihre Abrechnungen nur noch online abrufen können?
Wenn das ganze dann auch noch so kompliziert abläuft, wie z.B. in München (hier ist schon umgestellt), dann hast du noch eine zwei Faktor Authentifizierung und die Installation einer Citrix App am privaten Rechner, nur um deine Abrechnungen zu Hause aufrufen zu können.
Fazit ist dann: Die Leute lassen sich das ganze in der Arbeit ausdrucken.
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Wenn das ganze dann auch noch so kompliziert abläuft, wie z.B. in München (hier ist schon umgestellt), dann hast du noch eine zwei Faktor Authentifizierung und die Installation einer Citrix App am privaten Rechner, nur um deine Abrechnungen zu Hause aufrufen zu können.
Fazit ist dann: Die Leute lassen sich das ganze in der Arbeit ausdrucken.
Nein, so kompliziert läuft das bei den Landesbeschäftigten nicht ab. Es gibt ein Authega Zertifikat und eben die Zugangsdaten. Damit kann der Nutzer sich einloggen und im Digitalen Ordner seine Bezügemitteilungen und Lohnsteuerbescheinigungen abrufen. Es ist auch möglich ausgefüllte Formulare des LfF dort unter „Formulare“ hochzuladen bzw. gewisse Services wie „Änderung der Kontoverbindung“ volldigital in einem Online-Formular auszufüllen und direkt dem Bezügesachbearbeiter zu übermitteln.
Beim Login kann man auch als Alternative zum Authega Zertifikat-Login die App „Sicherer Login“ freischalten. Hierüber muss man dann nur die andere Loginmethode auswählen mit dem Smartphone den QR Code in der App abscannen und schon ist man eingeloggt. Personen die keinen eigenen PC oder Smartphone haben können das Portal in der Dienststelle nutzen. Etwaige Härtefallanträge mit der Begründung „Kein PC“ werden abgelehnt.
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Nein, so kompliziert läuft das bei den Landesbeschäftigten nicht ab. Es gibt ein Authega Zertifikat und eben die Zugangsdaten. Damit kann der Nutzer sich einloggen und im Digitalen Ordner seine Bezügemitteilungen und Lohnsteuerbescheinigungen abrufen. Es ist auch möglich ausgefüllte Formulare des LfF dort unter „Formulare“ hochzuladen bzw. gewisse Services wie „Änderung der Kontoverbindung“ volldigital in einem Online-Formular auszufüllen und direkt dem Bezügesachbearbeiter zu übermitteln.
Exakt. Wir haben das seit Jahren und es ist mega angenehm. Das Zertifikat lässt sich munter zwischen allen Geräten kopieren und man hat sehr niederschwelligen Zugriff auf alle Bezüge mitteilungen, die man jemals erhalten hat. Als ich es mir damals eingerichtet habe, waren zumindest bis zur ersten HiWi Anstellung 2011 zurück alle drin.
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und direkt dem Bezügesachbearbeiter zu übermitteln.
Exakt. Wir haben das seit Jahren und es ist mega angenehm. Das Zertifikat lässt sich munter zwischen allen Geräten kopieren und man hat sehr niederschwelligen Zugriff auf alle Bezüge mitteilungen, die man jemals erhalten hat. Als ich es mir damals eingerichtet habe, waren zumindest bis zur ersten HiWi Anstellung 2011 zurück alle drin.
Genau. Und falls jemand ein „schlechtes Gewissen“ hat wenn man sein eigenes Zertifikat sich selbst per Email schickt kann man sich auch gerne mehrfach für jedes Gerät ein neues Zertifikat holen. Es gibt da keine Begrenzung
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Exakt. Wir haben das seit Jahren und es ist mega angenehm. Das Zertifikat lässt sich munter zwischen allen Geräten kopieren und man hat sehr niederschwelligen Zugriff auf alle Bezüge mitteilungen, die man jemals erhalten hat. Als ich es mir damals eingerichtet habe, waren zumindest bis zur ersten HiWi Anstellung 2011 zurück alle drin.
Das stimmt leider nicht, es geht nur bis November 2009 zurück, alles davor ist im Portal nicht enthalten.
Das Portal ist aber trotzdem Super, Beihilfe, Reiseservice, Stammdaten, Versorgungsauskunft, alles unter einem Dach mittlerweile.
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Exakt. Wir haben das seit Jahren und es ist mega angenehm. Das Zertifikat lässt sich munter zwischen allen Geräten kopieren und man hat sehr niederschwelligen Zugriff auf alle Bezüge mitteilungen, die man jemals erhalten hat. Als ich es mir damals eingerichtet habe, waren zumindest bis zur ersten HiWi Anstellung 2011 zurück alle drin.
Das stimmt leider nicht, es geht nur bis November 2009 zurück, alles davor ist im Portal nicht enthalten.
Das Portal ist aber trotzdem Super, Beihilfe, Reiseservice, Stammdaten, Versorgungsauskunft, alles unter einem Dach mittlerweile.
Ah okay, gut zu wissen, danke - dann kam es mir nur so vor, weil ich eben erst 2011 angefangen habe :)
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Das würde ich mich für NRW auch sehr wünschen...
Mal schauen, wann das kommt
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Dafür müsste dann im Sinne des "Bürokratieabbaus" erst mal eine zweite Behörde neben dem LBV gegründet und mit ein paar hundert neuen Beamtenstellen ausgestattet werden.
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it.nrw ist angeblich dran
das aber auch schon seit jahren und es verschiebt sich jedes jahr wieder weiter nach hinten.
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it.nrw ist angeblich dran
das aber auch schon seit jahren und es verschiebt sich jedes jahr wieder weiter nach hinten.
Die arbeiten doch auch nur nach Auftrag. Wenn da eine Behörde oder ein Amt käme und sagen würde "Wir brauchen das nächste Woche, hier habt ihr genug Geld" wäre es nächste Woche da. Wenn aber das LBV kommt und sagt "Hier, 2.50€, setzt das mal um" setzen die nen Praktikanten dran, wenn mal einer da ist, und in 12 Jahren ist das noch nicht fertig. (Oder wenn das LBV jede Woche die Anforderungen komplett übern Haufen wirft.)
Aber wenn ich gucke, was da an Druckkosten und Porto bei draufgeht, sollte das Geld ja eigentlich keine große Rolle spielen ...
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In einigen Ländern bekommt man seine Gehaltsmitteilung zur Dienststelle mit der Dienstpost (Kurier etc.). Porto fällt da wohl nur für Versorgungsempfänger an. Der Druck liegt im cent-Bereich je Seite. Eine Portallösung dürfte mit Betrieb und vor allem Support deutlich mehr zu Buche schlagen und selbst dann drucken sich das viele dort auch nur wieder aus ...
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In einigen Ländern bekommt man seine Gehaltsmitteilung zur Dienststelle mit der Dienstpost (Kurier etc.). Porto fällt da wohl nur für Versorgungsempfänger an. Der Druck liegt im cent-Bereich je Seite. Eine Portallösung dürfte mit Betrieb und vor allem Support deutlich mehr zu Buche schlagen und selbst dann drucken sich das viele dort auch nur wieder aus ...
Das glaubst du doch selbst nicht. Weißt du wieviele (fast) leere Mitteilungen verschickt werden, teils nur mit einem Einzeilertext? Wieviele Unzustellbar wieder zurück gehen? Außerdem kann man z.B. in Bayern mehr machen wie Abrechnung abrufen:
- Reisekosten beantragen
- Beihilfe beantragen
- Personalstammdatenblatt ansehen
- Jobbike beantragen
- Änderungen von Bankverbindung, VL, Adresse digital melden oder ausgefüllte Formulare hochladen
In Summe kann man da vor allem auf lange Sicht viel Geld sparen.
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Ist/war in RLP ähnlich. Somit ist es an sich eine gute Sache, die Unterlagen digital zu bekommen.
Insbesondere, wenn man gern mal die Jahresbescheinigung verlegt.
Zumal in RLP auch die Zeitbuchungen komplett über das Portal laufen.
Allerdings muss man auch sagen, dass zumindest das Ausdrucken der Gehaltsmitteilungen insofern Sinn macht, dass man bei Kündigung auch den Zugang verliert. Diesen muss man dann umständlich neu beantragen mit Codes per Mail + Post + Zertifikat auf dem Gerät ablegen und trallala.
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Allerdings muss man auch sagen, dass zumindest das Ausdrucken der Gehaltsmitteilungen insofern Sinn macht, dass man bei Kündigung auch den Zugang verliert. Diesen muss man dann umständlich neu beantragen mit Codes per Mail + Post + Zertifikat auf dem Gerät ablegen und trallala.
Selbst dann hat man ja die Möglichkeit, das ganze irgendwo als .pdf oder ähnliches Format digital zu hinterlegen, idealerweise sogar redundant. Da herrscht zumindest bei mir persönlich deutlich einfachere Auffindbarkeit als in irgendwelchen Ordnern im hintersten Regalfach...aber vielleicht bin das auch nur ich ;)
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Allerdings muss man auch sagen, dass zumindest das Ausdrucken der Gehaltsmitteilungen insofern Sinn macht, dass man bei Kündigung auch den Zugang verliert. Diesen muss man dann umständlich neu beantragen mit Codes per Mail + Post + Zertifikat auf dem Gerät ablegen und trallala.
Selbst dann hat man ja die Möglichkeit, das ganze irgendwo als .pdf oder ähnliches Format digital zu hinterlegen, idealerweise sogar redundant. Da herrscht zumindest bei mir persönlich deutlich einfachere Auffindbarkeit als in irgendwelchen Ordnern im hintersten Regalfach...aber vielleicht bin das auch nur ich ;)
Nicht nur du ;)
aber was ich mich frage - wozu braucht man irgendwelche Gehaltsnachweise von früher? Wenn braucht man denn mal mehr als einzelne aus den letzten 12 Monaten?
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Selbst dann hat man ja die Möglichkeit, das ganze irgendwo als .pdf oder ähnliches Format digital zu hinterlegen, idealerweise sogar redundant. Da herrscht zumindest bei mir persönlich deutlich einfachere Auffindbarkeit als in irgendwelchen Ordnern im hintersten Regalfach...aber vielleicht bin das auch nur ich ;)
Also, mein Regal baut eher in Höhe und Breite statt in die Tiefe. Dazu kommt, so viele Gehaltsnachweise waren das im ÖD doch gar nicht, da es immer nur welche bei Veränderungen gab. Nur, wenn ich dran denke, wie ich im ÖD angefangen hatte, wollten die für jeden Mist Nachweise. Ich habe 2x als Zeitarbeiter gearbeitet. Die Arbeitsverträge haben zB der Pers damals nicht gereicht, da darin nicht vermerkt war, als was ich jeweils eingesetzt wurde. Das ergab sich tatsächlich immer nur aus den Abrechnungen mit den Stundenzetteln.
Weiter bin ich digital ein gebranntes Kind. Wenn ich dran denke, wieviel Daten ich auf CD's gebrannt habe und deren Haltbarkeit nicht beachtet...
Aber, jeder wie er mag.
An sich ist so ein Portal aber eben keine schlechte Sache, wenn man es wie in RLP "ganzheitlich" aufzieht und da alles drüber laufen lässt.
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Allerdings muss man auch sagen, dass zumindest das Ausdrucken der Gehaltsmitteilungen insofern Sinn macht, dass man bei Kündigung auch den Zugang verliert. Diesen muss man dann umständlich neu beantragen mit Codes per Mail + Post + Zertifikat auf dem Gerät ablegen und trallala.
Selbst dann hat man ja die Möglichkeit, das ganze irgendwo als .pdf oder ähnliches Format digital zu hinterlegen, idealerweise sogar redundant. Da herrscht zumindest bei mir persönlich deutlich einfachere Auffindbarkeit als in irgendwelchen Ordnern im hintersten Regalfach...aber vielleicht bin das auch nur ich ;)
Nicht nur du ;)
aber was ich mich frage - wozu braucht man irgendwelche Gehaltsnachweise von früher? Wenn braucht man denn mal mehr als einzelne aus den letzten 12 Monaten?
Z.B. falls Lücken im Rentenversicherungsnachweis vorkommen. Daher habe ich alle Entgeltabrechnungen seit Beginn meiner Ausbildung eingescannt in der von mir bezahlten Cloud liegen und lade jeden Monat die neuen Abrechnungen hoch. Dort habe ich auch Scans von allen weiteren wichtigen Daten liegen.
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Also, mein Regal baut eher in Höhe und Breite statt in die Tiefe. Dazu kommt, so viele Gehaltsnachweise waren das im ÖD doch gar nicht, da es immer nur welche bei Veränderungen gab.
Habe mal nachgezählt, weil mir das nicht so vorkam. Bei mir sind es 81 seit 2011, also 5-6 pro Jahr. Kommt schon was rum, obwohl ich eigentlich immer denselben AG hatte (Freistaat Bayern, nur zwei verschiedene Unis), und insgesamt nur 5 unterschiedliche Stellen. Wobei das zugegebenermaßen etwas frontlastig ist, und die letzten Jahre nur so 2-3 kamen.
Nicht nur du ;)
aber was ich mich frage - wozu braucht man irgendwelche Gehaltsnachweise von früher? Wenn braucht man denn mal mehr als einzelne aus den letzten 12 Monaten?
Z.B. falls Lücken im Rentenversicherungsnachweis vorkommen. Daher habe ich alle Entgeltabrechnungen seit Beginn meiner Ausbildung eingescannt in der von mir bezahlten Cloud liegen und lade jeden Monat die neuen Abrechnungen hoch. Dort habe ich auch Scans von allen weiteren wichtigen Daten liegen.
Exakt so habe ich es auch gelöst. Einmal im Mitarbeiterportal, und dann nochmal in der privaten Cloud als Backup.
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In einigen Ländern bekommt man seine Gehaltsmitteilung zur Dienststelle mit der Dienstpost (Kurier etc.). Porto fällt da wohl nur für Versorgungsempfänger an. Der Druck liegt im cent-Bereich je Seite. Eine Portallösung dürfte mit Betrieb und vor allem Support deutlich mehr zu Buche schlagen und selbst dann drucken sich das viele dort auch nur wieder aus ...
"Drucken" ist teurer als man denkt. Du darfst da nicht deine privaten Kosten als Basis ranziehen. Dazu wird auch noch kuvertiert. Auch das sind zwar Kosten, die pro Brief recht gering sind. Aber die Masse machts.
Ich denke es werden pro Beschäftigtem mindestens 3 Bezügemitteilungen pro Jahr verschickt. Einmal die mit der JSZ und dann wieder die ohne. Dazu ändert sich ja durch Tarifverträge eigentlich immer einmal im Jahr etwas, ergo -> min. 3 Stück. Das LBV.NRW schickt die nachhause, also fällt hier jedes mal Druck, kuvertieren und Porto an. Ich würde da schon sagen, mindestens 1€ pro Brief, selbst mit Großkundenrabatten.
NRW hat 746.000 Beschäftigte, also 746.000€ x 3 = 2.238.000€ im Jahr. Dazu kommen noch Personalkosten für Irrläufer die bearbeitet werden müssen, Neuversenden weil was nicht angekommen ist und weitere Änderungen wie Höherstufungen oder Höhergruppierungen. Von dieser Summe würde IT.NRW sicherlich ein ganz brauchbares System entwickeln können.
Selbst in Ländern, wo es wie von dir erwähnt per Kurier an die Dienststelle geht, werden die Kosten nur verlagert. Die kommen an und müssen dann auch erst wieder sortiert und verteilt werden. Übrigens ist auch ein Kurier nicht kostenlos ...
Langfristig würde das überall Geld sparen, man muss halt erstmal nur etwas Geld in die Hand nehmen. Dazu würde es das komplette System beschleunigen. Heute gibts einen festen Tag, bis wohin Änderungen im System sein müssen, dann wird das Gehalt berechnet, ausgedruckt, kuvertiert und verschickt. Über ein Portal bräuchte man das feste Berechnungsdatum nichtmehr, da man keine Deadline hätte, bis wann die Daten beim Druck sein müssen, damit 746.000 Bezügemitteilungen auch sicher pünktlich gedruckt und kuvertiert werden. Es könnte jede Änderung sofort berechnet werden und in sekunden eine aktualisierte Bezügemitteilung im Portal hinterlegt werden.
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Also, mein Regal baut eher in Höhe und Breite statt in die Tiefe. Dazu kommt, so viele Gehaltsnachweise waren das im ÖD doch gar nicht, da es immer nur welche bei Veränderungen gab.
Habe mal nachgezählt, weil mir das nicht so vorkam. Bei mir sind es 81 seit 2011, also 5-6 pro Jahr. Kommt schon was rum, obwohl ich eigentlich immer denselben AG hatte (Freistaat Bayern, nur zwei verschiedene Unis), und insgesamt nur 5 unterschiedliche Stellen. Wobei das zugegebenermaßen etwas frontlastig ist, und die letzten Jahre nur so 2-3 kamen.
Nicht nur du ;)
aber was ich mich frage - wozu braucht man irgendwelche Gehaltsnachweise von früher? Wenn braucht man denn mal mehr als einzelne aus den letzten 12 Monaten?
Z.B. falls Lücken im Rentenversicherungsnachweis vorkommen. Daher habe ich alle Entgeltabrechnungen seit Beginn meiner Ausbildung eingescannt in der von mir bezahlten Cloud liegen und lade jeden Monat die neuen Abrechnungen hoch. Dort habe ich auch Scans von allen weiteren wichtigen Daten liegen.
Exakt so habe ich es auch gelöst. Einmal im Mitarbeiterportal, und dann nochmal in der privaten Cloud als Backup.
Danke für die Info. Dann kommt das wohl sehr stark auf das individuelle Sicherheitsgefühl an.
btw. Sind die Beitragszeiten nicht in der jährlichen Renteninfo mit aufgeführt?
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Wo kann man die dazugehörige Dienstvereinbarung einsehen?
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Wo kann man die dazugehörige Dienstvereinbarung einsehen?
Die erübrigt sich wahrscheinlich aus Sicht des Freistaats auf Basis des Folgenden - siehe Link zur Info im Ursprungspost (https://www.lff.bayern.de/startseite-slider/bezuegemitteilung-tarifbeschaeftigte/):
Für die Bezüge ab August 2025 erhalten nun auch alle Tarifbeschäftigten des Freistaats Bayern ihre Bezügemitteilungen ausschließlich in digitaler Form. Grundlage für diese neue Festlegung ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2025 - 9 AZR 487/24.
Der Großteil der staatlichen Tarifbeschäftigten hat bereits bei Aktivierung des Digitalen Ordners im Mitarbeiterservice Bayern der digitalen Zustellung von Bezügemitteilungen zugestimmt. Für diese ändert sich durch die neue Regelung nichts.
Für alle im Mitarbeiterservice Bayern registrierten staatlichen Tarifbeschäftigten, die der digitalen Zustellung der Bezügemitteilung bislang nicht zugestimmt haben, erfolgt eine automatische Umstellung auf die digitale Bekanntgabe durch das Landesamt für Finanzen. Betroffene Beschäftigte müssen selbst nichts veranlassen.
Das angesprochene Urteil besagt unter anderem: (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltabrechnungen-als-elektronisches-dokument/)
Erteilt der Arbeitgeber Entgeltabrechnungen, indem er diese in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellt, wahrt er damit grundsätzlich die von § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO vorgeschriebene Textform. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts ist eine sog. Holschuld, die der Arbeitgeber erfüllen kann, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein. Es genügt, dass er die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstellt. Hierbei hat er den berechtigten Interessen der Beschäftigten, die privat nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugriffs verfügen, Rechnung zu tragen.
Die in der Konzernbetriebsvereinbarung im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geregelte digitale Zurverfügungstellung der Entgeltabrechnungen greift nicht unverhältnismäßig in die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer ein.