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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: CitizenX am 22.08.2025 10:01

Titel: Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: CitizenX am 22.08.2025 10:01
Hallo zusammen,

ich beabsichtige, meinen AG zu wechseln. Momentan werde ich nach EG8 Stufe 5 TVöD Bund bezahlt und bewerbe mich extern auf 9a-Stellen, von denen es bei meinem jetzigen AG leider so gut wie keine gibt. In der Stellenanzeige, auf die ich mich beworben hatte, wird das Gehalt mit EG8 Stufe 1 bis EG9 Stufe 3 (ebenfalls TVöD Bund) angegeben. Die Tätigkeit würde ich rein nach der Beschreibung in der Anzeige als fast gleichwertig bezeichnen.

Ich frage mich Folgendes: habe ich überhaupt eine Chance, bei einem Wechsel von der EG8 zu EG9 aufzusteigen und dann auch noch meine Stufe zu behalten? Ein Wechsel würde sich für mich finanziell nur dann lohnen, wenn ich mind. in EG9 Stufe 4 kommen würde, dann hätte ich ein paar Euro mehr, als jetzt. Lieber wäre mir natürlich Stufe 5, da dies mehrere Hundert Euro mehr im Monat ausmachen würde.

Wie ist eure Erfahrung: lässt sich trotz Vorgaben in der Stellenanzeige über das Gehalt verhandeln, oder hat man da keine Chance? Da dies mein erster AG im öD ist, habe ich leider noch keine Erfahrungen diesbezüglich gesammelt. Dass man nicht automatisch seine aktuelle Stufe mitnimmt, wenn man extern wechselt, ist mir bekannt. Auch habe ich mich vorab beim neuen AG nach der Eingruppierung und Einstufung erkundigt und keine Auskunft erhalten.

Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!

Gruß

CX
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: MoinMoin am 22.08.2025 10:19
bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung (was hier eher unwahrscheinlich ist) hast du Anspruch auf Stufe 3.
Alternativ kann der AG aber auch förderliche Zeiten anerkennen, dann steht dir alles offen (der AG muss nur wollen, du es zur Bedingung machen und es darf kein billigerer gleichguter Mitbewerber da sein)
Denkbar ist auch ein Konstrukt via 16.2a

meine Erfahrung ist in unserem Haus:
Bewerber die wir wollen und wo wir eine schlechte Bewerberlage habe, die bekommen ihre Stufe 4,5,6 bei Einstellung.
Allerdings musste ich unsere Personaler und Hausspitze dahin erziehen, dass sie da an einem Strang ziehen.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: FearOfTheDuck am 22.08.2025 11:52
Über die EG lässt sich nicht verhandeln, diese ergibt sich aus der auszuübenden Tätigkeit. Ob sich über die Ausgestaltung derselben verhandeln lässt, ist eher ungewiss (dann müsste der AG dich a) unbedingt wollen und b) entsprechende Aufgaben "übrig" haben.

 Die Stufe verhandeln solltest du zwingend vor Vertragsschluss und da gilt, was MoinMoin schrieb. Ein Wechsel des AG ist ein "Neubeginn", du steigst dabei nicht auf, kannst also problemlos in höheren EG einsteigen, sofern der AG das möchte.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: CitizenX am 22.08.2025 12:51
@MoinMoin:

Habe ich auch Anspruch auf Stufe 3 in EG9 oder nur in EG8?

Danke fürs Teilen Deiner Erfahrung, das gibt mir Hoffnung.

@FearOfTheDuck:

Ok, wenn sich über die EG nicht verhandeln lässt, dann müsste daraus folgen, dass ich mit meiner bisherigen Tätigkeit in EG8 auch beim neuen AG "nur" eine EG8 bekommen würde. Wenn ich mich jedoch nach Deinem letzten Satz richte, dann darf ich mir durchaus Hoffnungen auf eine EG9 machen. Ich muss es dann nur im Bewerbungsgespräch klar äußern und darauf hoffen, dass der AG mitzieht und keinen "billigeren" Kandidaten vorzieht.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: FearOfTheDuck am 22.08.2025 13:05
Das lässt sich nicht daraus folgen, außer du übst 1:1 dieselbe Tätigkeit aus. Tarifbeschäftigte sind entsprecht ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, Tarifautomatik also. Der AG kann sich darüber lediglich eine Rechtsmeinung bilden, die kann von AG zu AG abweichen. Allerdings bist du ja nicht an deine bisherige Tätigkeit und ihre EG gebunden. Sicherlich wirst du dich auf Tätigkeiten mit höheren EG bewerben?

Anspruch auf mehr als Stufe eins hast du nur mit einschlägiger Berufserfahrung und das unabhängig der EG.

Genau wie du es beschreibst, so wäre der Weg. Du weißt, was du dir Wert bist.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: MoinMoin am 22.08.2025 13:55
@MoinMoin:

Habe ich auch Anspruch auf Stufe 3 in EG9 oder nur in EG8?
Wenn deine 8er Tätigkeiten einschlägige Berufserfahrung für deine 9a Tätigkeiten produzierten, dann auch in der 9a
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: CitizenX am 26.08.2025 14:50
Danke für Eure Antworten!

Kurzes Feedback: ich habe die Frage nach der Eingruppierung im Bewerbungsgespräch gestellt und als Antwort kam, dass dies erst nach allen erfolgten Gesprächen mitgeteilt werden könnte. Mir wurde auch gar nicht wirklich die Möglichkeit gegeben, näher ins Detail zu gehen. Mal sehen, ob ich eine Zusage bekomme und welche EG mir dann angeboten wird.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: MoinMoin am 26.08.2025 15:10
Danke für Eure Antworten!

Kurzes Feedback: ich habe die Frage nach der Eingruppierung im Bewerbungsgespräch gestellt und als Antwort kam, dass dies erst nach allen erfolgten Gesprächen mitgeteilt werden könnte. Mir wurde auch gar nicht wirklich die Möglichkeit gegeben, näher ins Detail zu gehen. Mal sehen, ob ich eine Zusage bekomme und welche EG mir dann angeboten wird.
Würdest du denn für Stufe 1 wechseln wollen? Bzw. hast du signalisiert, dass du erwartest, dass du Stufe 3, 4, 5 bekommst oder das du unter Stufe x nicht kommen würdest?
Ist die EG denn noch nicht geklärt?
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: CitizenX am 26.08.2025 15:16
Für Stufe 1 natürlich nicht. Unter 8/5 bzw. 9/4 würde es für mich eh keinen Sinn machen, zu wechseln, außer wegen der breiteren Palette an Tätigkeiten und einem größeren AG. Und nein, die EG ist nicht geklärt, da sie mit "8 bis 9a" angegeben ist und mir die Frage nach der Eingruppierung heute nicht eindeutig beantwortet wurde. Jetzt muss ich halt abwarten und sehen, was mir angeboten wird, wenn ich die Stelle bekommen sollte. Anscheinend kann man ja später noch nachverhandeln, wenn ich das hier im Forum richtig aus machen Beiträgen rausgelesen habe. Zu verlieren habe ich ja eh nichts.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: Organisator am 26.08.2025 15:30
Anscheinend kann man ja später noch nachverhandeln, wenn ich das hier im Forum richtig aus machen Beiträgen rausgelesen habe.

Nicht wirklich, da du keine gute Verhandlungsposition hast.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: CitizenX am 27.08.2025 13:53
@Organisator: Ich bin etwas verwirrt, wenn ich ehrlich sein soll. Aus einigen vergleichbaren Beiträgen hier im Forum habe ich herausgelesen, dass es auch nach einem Bewerbungsgespräch vor der Vertragsunterzeichnung möglich ist, seinen Gehaltswunsch zu äußern. Ist der AG dann gewillt und sieht er in einem Bewerber ausreichend Potential, dann kann er auf die Gehaltswünsche eingehen. Warum habe ich denn nun keine gute Verhandlungsposition?
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: FearOfTheDuck am 27.08.2025 14:25
Woraus schließt du denn, dass du eine gute Verhandlungsposition hast? Die lässt sich aus deinen Posts bisher nicht herauslesen.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: Organisator am 27.08.2025 14:36
@Organisator: Ich bin etwas verwirrt, wenn ich ehrlich sein soll. Aus einigen vergleichbaren Beiträgen hier im Forum habe ich herausgelesen, dass es auch nach einem Bewerbungsgespräch vor der Vertragsunterzeichnung möglich ist, seinen Gehaltswunsch zu äußern. Ist der AG dann gewillt und sieht er in einem Bewerber ausreichend Potential, dann kann er auf die Gehaltswünsche eingehen. Warum habe ich denn nun keine gute Verhandlungsposition?

Dann habe ich fehlinterpretiert, nämlich dass "später" nach der Vertragsunterzeichnung wäre. So wie du das jetzt beschreibst, ist es korrekt.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: CitizenX am 29.08.2025 09:36
Woraus schließt du denn, dass du eine gute Verhandlungsposition hast?

Ich bringe die meisten Kenntnisse, die für die Stelle relevant sind mit und verfüge über eine Menge Erfahrung im öD auf ähnlichen Stellen. Das Bewerbungsgespräch lief mMn. sehr gut. Natürlich spekuliere ich jetzt darauf, dass der AG einen maximal für die ausgeschriebene Stelle qualifizierten MA sucht und daher bereit ist, auf gewisse Forderungen einzugehen. Wenn dem nicht so ist und er "günstigere" Kandidaten vorzieht, dann ist es halt so.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: VFA West am 31.08.2025 11:31
Die Ausgangslage finde ich ehrlich gesagt gar nicht schlecht. Du bist beim Bund beschäftigt und bewirbst dich um eine Stelle ebenfalls beim Bund. M.M.n. ist hier die Arbeitgeberin dieselbe, nämlich die Bundesrepublik Deutschland.

Bei einem Wechsel auf eine andere EG 08 - Stelle sollte es für dich selbstverständlich sein, dass die bisherige Stufenlaufzeit mitgenommen wird. Alles andere würde überhaupt keinen Sinn machen und dafür hat deine neue Dienststelle sicher Verständnis. In diesem Fall könntest du dich später einfach intern auf eine EG 9a - Stelle bewerben und wirst dann stufengleich höhergruppiert.

Solltest du direkt ein Einstellungsangebot für eine EG 9a - Stelle bekommen, käme vielleicht eine Abordnung in Frage. Mit der Versetzung wirst du dann stufengleich höhergruppiert. Aber auch ohne Abordnung und Versetzung würde ich auf eine stufengleiche Höhergruppierung pochen und mich dabei überhaupt nicht auf Diskussionen einlassen.

Viel Erfolg! :)
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: CitizenX am 19.09.2025 12:24
Viel Erfolg! :)

Danke schön! Ich hatte deinen Beitrag leider nicht mehr gesehen.

Update: ich habe zunächst eine telefonische Zusage erhalten mit dem Hinweis, dass ich in EG8 eingruppiert werde. Auf meine Nachfrage bez. der Einstufung hieß es, dass ich dies mit dem Personalreferat besprechen sollte, das demnächst auf mich zukommen würde. Heute bekam ich eine Mail vom Personal mit dem selben Hinweis auf die Eingruppierung, wie bereits im Telefonat. Ich wurde aufgefordert, diverse Bögen auszufüllen und ein Führungszeugnis vorzulegen, damit mein Arbeitsvertrag erstellt und mir zur Unterschrift zugesendet werden kann.

Meine Frage ist nun: kann ich vor Vertragsunterzeichnung erfahren, wie ich eingestuft werde? Sämtliche Zeugnisse liegen dem AG vor, insofern kann er mMn. bereits jetzt beurteilen, ob und wieviel einschlägige Berufserfahrung ich mitbringe. Oder wird die Einstufung im ö.D. wirklich erst mit der Vorlage des Arbeitsvertrags mitgeteilt? Ich würde am liebsten per Mail oder telefonisch vorab nachfragen und wenn ich keine eindeutige Antwort auf meine Frage erhalte, mir gar nicht erst die Mühe mit dem ganzen Papierkram machen, nur um dann später zu erfahren, dass ich EG8 Stufe 3 bekomme...

Wie sind Eure Erfahrungen?
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: Kaffeekanzler am 19.09.2025 12:47
das wird bei uns vor Vertragsunterzeichnung besprochen.
Andernfalls kann man sich ja ggf. den Termin sparen...
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: MoinMoin am 19.09.2025 12:50
Das man da halt am Ball sein bleiben muss und denen unmissverständlich sagen muss, was im Arbeitsvertrag drin stehen soll.
Also schreibe denen das du erwartest, dass im Arbeitsvertrag deine Stufe fixiert ist und das mindestens es die Stufe 4 sein muss, da du dich sonst finanziell verschlechterst, du aber erwartest, dass dort Stufe 5 steht und bei Stufe 4 es dir noch überlegen würdest.

Ansonsten komme die mit: Das klären wir dann später um die Ecke und die stehst da mit der Stufe 1
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: CitizenX am 19.09.2025 14:52
@Kaffeekanzler: so sehe ich das auch und verstehe daher nicht, warum sich der AG nicht auch die Zeit und den Aufwand sparen möchte, indem man dem Bewerber, basierend auf den eingereichten Unterlagen, ein Angebot mit Einstufung macht.

@MoinMoin: Ich werde denen definitiv schreiben. Allerdings werde ich Stufe 5 als Mindestvoraussetzung angeben, um mich nicht finanziell zu verschlechtern. Habe schon gehört, dass man bei manchen AGs im öD in 6 eingestuft wird, wenn man geschickt verhandelt und gutes Personal gebraucht wird.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: MoinMoin am 19.09.2025 19:04
Wenn du 15 Jahre förderliche Zeiten vorweisen kannst, dann klar.
Wenn nicht, dann viel Glück, denn das wäre übertariflich.

btw wir besprechen das immer im Vorstellungsgespräch.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: CitizenX am 01.10.2025 11:08
Um hier noch kurz abzuschließen: nachdem ich auf Nachfrage ein abschließendes Angebot über EG8 Stufe 3 erhielt, habe ich dankend abgesagt.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: VFA West am 01.10.2025 12:12
Um hier noch kurz abzuschließen: nachdem ich auf Nachfrage ein abschließendes Angebot über EG8 Stufe 3 erhielt, habe ich dankend abgesagt.

Was? Die Stufenlaufzeit muss doch weiterlaufen?! Bin gerade total irritiert. Es hätte sich die EG doch gar nicht geändert und auch nicht die Arbeitgeberin.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: Organisator am 01.10.2025 13:23
Um hier noch kurz abzuschließen: nachdem ich auf Nachfrage ein abschließendes Angebot über EG8 Stufe 3 erhielt, habe ich dankend abgesagt.

Was? Die Stufenlaufzeit muss doch weiterlaufen?! Bin gerade total irritiert. Es hätte sich die EG doch gar nicht geändert und auch nicht die Arbeitgeberin.

Der Ausgangssachverhalt lässt auf einen AG-Wechsel schließen, daher besteht kein Anspruch auf mehr als Stufe 3.

@ TE danke für das Update über den Ausgang. Mich wundert es sehr, wie schlecht manche Arbeitgeber kommunizieren. Da wird einem E9a in Aussicht gestellt und dann kommt zum Schluss doch eine E8 raus, nachdem die Zusage an den Bewerber erfolgt ist. Viel Arbeit für nichts.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: UNameIT am 01.10.2025 14:24
Um hier noch kurz abzuschließen: nachdem ich auf Nachfrage ein abschließendes Angebot über EG8 Stufe 3 erhielt, habe ich dankend abgesagt.

Was? Die Stufenlaufzeit muss doch weiterlaufen?! Bin gerade total irritiert. Es hätte sich die EG doch gar nicht geändert und auch nicht die Arbeitgeberin.

Der Ausgangssachverhalt lässt auf einen AG-Wechsel schließen, daher besteht kein Anspruch auf mehr als Stufe 3.

@ TE danke für das Update über den Ausgang. Mich wundert es sehr, wie schlecht manche Arbeitgeber kommunizieren. Da wird einem E9a in Aussicht gestellt und dann kommt zum Schluss doch eine E8 raus, nachdem die Zusage an den Bewerber erfolgt ist. Viel Arbeit für nichts.

Ich finde es auch sehr befremdlich das zu mindestens die EG (Stufe kann ich verstehen) nicht im Vorstellungsgespräch besprochen wird. Auch die EG8 zu bieten, wenn man mit E9a ausschreibt...Manche wollen vielleicht kein Personal.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: VFA West am 03.10.2025 13:31
Vielleicht war es eine Sammeltausschreibung mit Stellen nach EG 08 und Stellen nach EG 9a ..

Da hier aber ein Wechsel von der EG 08 TVöD-Bund in die EG 08 TVöD-Bund erfolgt wäre, wäre m.M.n. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit ganz selbstverständlich gewesen ...
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: Organisator am 07.10.2025 10:16
Da hier aber ein Wechsel von der EG 08 TVöD-Bund in die EG 08 TVöD-Bund erfolgt wäre, wäre m.M.n. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit ganz selbstverständlich gewesen ...

Es kommt darauf an, ob ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Der angewendete Tarifvertrag ist dabei unerheblich.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: VFA West am 07.10.2025 22:48
Da hier aber ein Wechsel von der EG 08 TVöD-Bund in die EG 08 TVöD-Bund erfolgt wäre, wäre m.M.n. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit ganz selbstverständlich gewesen ...

Es kommt darauf an, ob ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Der angewendete Tarifvertrag ist dabei unerheblich.

Selbst das ist egal .. es ist dieselbe Entgeltgruppe. Selbstverständlich kann bei einem Wechsel die Stufenlaufzeit fortgesetzt werden.

Durch einen Stellenwechsel möchte man sich i.d.R. besser und nicht schlechter stellen. Eigentlich unverschämt dieses Einstellungsangebot ...
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: CitizenX am 08.10.2025 12:51

Der Ausgangssachverhalt lässt auf einen AG-Wechsel schließen, daher besteht kein Anspruch auf mehr als Stufe 3.

@ TE danke für das Update über den Ausgang. Mich wundert es sehr, wie schlecht manche Arbeitgeber kommunizieren. Da wird einem E9a in Aussicht gestellt und dann kommt zum Schluss doch eine E8 raus, nachdem die Zusage an den Bewerber erfolgt ist. Viel Arbeit für nichts.

Exakt, hier ging es um einen AG-Wechsel. Die Stelle war mit EG8 bis EG9a ausgeschrieben. Zu keinem Zeitpunkt vor, während oder nach dem Bewerbungsgespräch ließ sich der AG Infos zur Eingruppierung/Einstufung entlocken. Erst nachdem ich explizit darauf pochte, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben werde, ohne davor die EG/Stufe zu erfahren, rückte man damit raus.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: SozPädBW am 09.10.2025 07:11

Der Ausgangssachverhalt lässt auf einen AG-Wechsel schließen, daher besteht kein Anspruch auf mehr als Stufe 3.

@ TE danke für das Update über den Ausgang. Mich wundert es sehr, wie schlecht manche Arbeitgeber kommunizieren. Da wird einem E9a in Aussicht gestellt und dann kommt zum Schluss doch eine E8 raus, nachdem die Zusage an den Bewerber erfolgt ist. Viel Arbeit für nichts.

Exakt, hier ging es um einen AG-Wechsel. Die Stelle war mit EG8 bis EG9a ausgeschrieben. Zu keinem Zeitpunkt vor, während oder nach dem Bewerbungsgespräch ließ sich der AG Infos zur Eingruppierung/Einstufung entlocken. Erst nachdem ich explizit darauf pochte, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben werde, ohne davor die EG/Stufe zu erfahren, rückte man damit raus.

Klingt nach einer sehr guten Entscheidung, dort nicht anzufangen.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: MoinMoin am 09.10.2025 19:28
Da hier aber ein Wechsel von der EG 08 TVöD-Bund in die EG 08 TVöD-Bund erfolgt wäre, wäre m.M.n. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit ganz selbstverständlich gewesen ...

Es kommt darauf an, ob ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Der angewendete Tarifvertrag ist dabei unerheblich.

Selbst das ist egal .. es ist dieselbe Entgeltgruppe. Selbstverständlich kann bei einem Wechsel die Stufenlaufzeit fortgesetzt werden.

Durch einen Stellenwechsel möchte man sich i.d.R. besser und nicht schlechter stellen. Eigentlich unverschämt dieses Einstellungsangebot ...
Tariflich ist es aber nicht vorgesehen beim AG Wechsel, also ist es eben nicht egal, wenn man nicht übertariflich bezahlen darf.
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: VFA West am 11.10.2025 10:07
Da hier aber ein Wechsel von der EG 08 TVöD-Bund in die EG 08 TVöD-Bund erfolgt wäre, wäre m.M.n. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit ganz selbstverständlich gewesen ...

Es kommt darauf an, ob ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Der angewendete Tarifvertrag ist dabei unerheblich.

Selbst das ist egal .. es ist dieselbe Entgeltgruppe. Selbstverständlich kann bei einem Wechsel die Stufenlaufzeit fortgesetzt werden.

Durch einen Stellenwechsel möchte man sich i.d.R. besser und nicht schlechter stellen. Eigentlich unverschämt dieses Einstellungsangebot ...
Tariflich ist es aber nicht vorgesehen beim AG Wechsel, also ist es eben nicht egal, wenn man nicht übertariflich bezahlen darf.

Siehe § 16 (2) S. 4 und § 16 (3) TVöD-Bund .. was hat das mit übertariflich zu tun? Das sind TARIFLICHE Regelungen ...
Titel: Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
Beitrag von: MoinMoin am 12.10.2025 19:04
Ist mir in der Tat neu, das die Stufenlaufzeit in den genannte Tarifpunkten genannt wird.
Dachte bisher, dass die tarifliche Regelung bei AG Wechsel sich nur um die Stufe kümmert und die Laufzeit bei Null anfängt.
Gibt es dazu Urteile?
16 2 4 ist doch bei dem unmittelbarer Übergang vom Bund zum Bund, oder?
und 16 3 sagt nichts über die Stufenlaufzeit, sondern nur Stufenzuordnung.