Autor Thema: Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9  (Read 3979 times)

CitizenX

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #15 am: 19.09.2025 12:24 »
Viel Erfolg! :)

Danke schön! Ich hatte deinen Beitrag leider nicht mehr gesehen.

Update: ich habe zunächst eine telefonische Zusage erhalten mit dem Hinweis, dass ich in EG8 eingruppiert werde. Auf meine Nachfrage bez. der Einstufung hieß es, dass ich dies mit dem Personalreferat besprechen sollte, das demnächst auf mich zukommen würde. Heute bekam ich eine Mail vom Personal mit dem selben Hinweis auf die Eingruppierung, wie bereits im Telefonat. Ich wurde aufgefordert, diverse Bögen auszufüllen und ein Führungszeugnis vorzulegen, damit mein Arbeitsvertrag erstellt und mir zur Unterschrift zugesendet werden kann.

Meine Frage ist nun: kann ich vor Vertragsunterzeichnung erfahren, wie ich eingestuft werde? Sämtliche Zeugnisse liegen dem AG vor, insofern kann er mMn. bereits jetzt beurteilen, ob und wieviel einschlägige Berufserfahrung ich mitbringe. Oder wird die Einstufung im ö.D. wirklich erst mit der Vorlage des Arbeitsvertrags mitgeteilt? Ich würde am liebsten per Mail oder telefonisch vorab nachfragen und wenn ich keine eindeutige Antwort auf meine Frage erhalte, mir gar nicht erst die Mühe mit dem ganzen Papierkram machen, nur um dann später zu erfahren, dass ich EG8 Stufe 3 bekomme...

Wie sind Eure Erfahrungen?

Kaffeekanzler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #16 am: 19.09.2025 12:47 »
das wird bei uns vor Vertragsunterzeichnung besprochen.
Andernfalls kann man sich ja ggf. den Termin sparen...

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,071
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #17 am: 19.09.2025 12:50 »
Das man da halt am Ball sein bleiben muss und denen unmissverständlich sagen muss, was im Arbeitsvertrag drin stehen soll.
Also schreibe denen das du erwartest, dass im Arbeitsvertrag deine Stufe fixiert ist und das mindestens es die Stufe 4 sein muss, da du dich sonst finanziell verschlechterst, du aber erwartest, dass dort Stufe 5 steht und bei Stufe 4 es dir noch überlegen würdest.

Ansonsten komme die mit: Das klären wir dann später um die Ecke und die stehst da mit der Stufe 1

CitizenX

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #18 am: 19.09.2025 14:52 »
@Kaffeekanzler: so sehe ich das auch und verstehe daher nicht, warum sich der AG nicht auch die Zeit und den Aufwand sparen möchte, indem man dem Bewerber, basierend auf den eingereichten Unterlagen, ein Angebot mit Einstufung macht.

@MoinMoin: Ich werde denen definitiv schreiben. Allerdings werde ich Stufe 5 als Mindestvoraussetzung angeben, um mich nicht finanziell zu verschlechtern. Habe schon gehört, dass man bei manchen AGs im öD in 6 eingestuft wird, wenn man geschickt verhandelt und gutes Personal gebraucht wird.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,071
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #19 am: 19.09.2025 19:04 »
Wenn du 15 Jahre förderliche Zeiten vorweisen kannst, dann klar.
Wenn nicht, dann viel Glück, denn das wäre übertariflich.

btw wir besprechen das immer im Vorstellungsgespräch.

CitizenX

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #20 am: 01.10.2025 11:08 »
Um hier noch kurz abzuschließen: nachdem ich auf Nachfrage ein abschließendes Angebot über EG8 Stufe 3 erhielt, habe ich dankend abgesagt.

VFA West

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 624
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #21 am: 01.10.2025 12:12 »
Um hier noch kurz abzuschließen: nachdem ich auf Nachfrage ein abschließendes Angebot über EG8 Stufe 3 erhielt, habe ich dankend abgesagt.

Was? Die Stufenlaufzeit muss doch weiterlaufen?! Bin gerade total irritiert. Es hätte sich die EG doch gar nicht geändert und auch nicht die Arbeitgeberin.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,800
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #22 am: 01.10.2025 13:23 »
Um hier noch kurz abzuschließen: nachdem ich auf Nachfrage ein abschließendes Angebot über EG8 Stufe 3 erhielt, habe ich dankend abgesagt.

Was? Die Stufenlaufzeit muss doch weiterlaufen?! Bin gerade total irritiert. Es hätte sich die EG doch gar nicht geändert und auch nicht die Arbeitgeberin.

Der Ausgangssachverhalt lässt auf einen AG-Wechsel schließen, daher besteht kein Anspruch auf mehr als Stufe 3.

@ TE danke für das Update über den Ausgang. Mich wundert es sehr, wie schlecht manche Arbeitgeber kommunizieren. Da wird einem E9a in Aussicht gestellt und dann kommt zum Schluss doch eine E8 raus, nachdem die Zusage an den Bewerber erfolgt ist. Viel Arbeit für nichts.

UNameIT

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 828
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #23 am: 01.10.2025 14:24 »
Um hier noch kurz abzuschließen: nachdem ich auf Nachfrage ein abschließendes Angebot über EG8 Stufe 3 erhielt, habe ich dankend abgesagt.

Was? Die Stufenlaufzeit muss doch weiterlaufen?! Bin gerade total irritiert. Es hätte sich die EG doch gar nicht geändert und auch nicht die Arbeitgeberin.

Der Ausgangssachverhalt lässt auf einen AG-Wechsel schließen, daher besteht kein Anspruch auf mehr als Stufe 3.

@ TE danke für das Update über den Ausgang. Mich wundert es sehr, wie schlecht manche Arbeitgeber kommunizieren. Da wird einem E9a in Aussicht gestellt und dann kommt zum Schluss doch eine E8 raus, nachdem die Zusage an den Bewerber erfolgt ist. Viel Arbeit für nichts.

Ich finde es auch sehr befremdlich das zu mindestens die EG (Stufe kann ich verstehen) nicht im Vorstellungsgespräch besprochen wird. Auch die EG8 zu bieten, wenn man mit E9a ausschreibt...Manche wollen vielleicht kein Personal.

VFA West

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 624
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #24 am: 03.10.2025 13:31 »
Vielleicht war es eine Sammeltausschreibung mit Stellen nach EG 08 und Stellen nach EG 9a ..

Da hier aber ein Wechsel von der EG 08 TVöD-Bund in die EG 08 TVöD-Bund erfolgt wäre, wäre m.M.n. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit ganz selbstverständlich gewesen ...

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,800
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #25 am: 07.10.2025 10:16 »
Da hier aber ein Wechsel von der EG 08 TVöD-Bund in die EG 08 TVöD-Bund erfolgt wäre, wäre m.M.n. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit ganz selbstverständlich gewesen ...

Es kommt darauf an, ob ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Der angewendete Tarifvertrag ist dabei unerheblich.

VFA West

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 624
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #26 am: 07.10.2025 22:48 »
Da hier aber ein Wechsel von der EG 08 TVöD-Bund in die EG 08 TVöD-Bund erfolgt wäre, wäre m.M.n. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit ganz selbstverständlich gewesen ...

Es kommt darauf an, ob ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Der angewendete Tarifvertrag ist dabei unerheblich.

Selbst das ist egal .. es ist dieselbe Entgeltgruppe. Selbstverständlich kann bei einem Wechsel die Stufenlaufzeit fortgesetzt werden.

Durch einen Stellenwechsel möchte man sich i.d.R. besser und nicht schlechter stellen. Eigentlich unverschämt dieses Einstellungsangebot ...

CitizenX

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #27 am: 08.10.2025 12:51 »

Der Ausgangssachverhalt lässt auf einen AG-Wechsel schließen, daher besteht kein Anspruch auf mehr als Stufe 3.

@ TE danke für das Update über den Ausgang. Mich wundert es sehr, wie schlecht manche Arbeitgeber kommunizieren. Da wird einem E9a in Aussicht gestellt und dann kommt zum Schluss doch eine E8 raus, nachdem die Zusage an den Bewerber erfolgt ist. Viel Arbeit für nichts.

Exakt, hier ging es um einen AG-Wechsel. Die Stelle war mit EG8 bis EG9a ausgeschrieben. Zu keinem Zeitpunkt vor, während oder nach dem Bewerbungsgespräch ließ sich der AG Infos zur Eingruppierung/Einstufung entlocken. Erst nachdem ich explizit darauf pochte, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben werde, ohne davor die EG/Stufe zu erfahren, rückte man damit raus.

SozPädBW

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #28 am: 09.10.2025 07:11 »

Der Ausgangssachverhalt lässt auf einen AG-Wechsel schließen, daher besteht kein Anspruch auf mehr als Stufe 3.

@ TE danke für das Update über den Ausgang. Mich wundert es sehr, wie schlecht manche Arbeitgeber kommunizieren. Da wird einem E9a in Aussicht gestellt und dann kommt zum Schluss doch eine E8 raus, nachdem die Zusage an den Bewerber erfolgt ist. Viel Arbeit für nichts.

Exakt, hier ging es um einen AG-Wechsel. Die Stelle war mit EG8 bis EG9a ausgeschrieben. Zu keinem Zeitpunkt vor, während oder nach dem Bewerbungsgespräch ließ sich der AG Infos zur Eingruppierung/Einstufung entlocken. Erst nachdem ich explizit darauf pochte, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben werde, ohne davor die EG/Stufe zu erfahren, rückte man damit raus.

Klingt nach einer sehr guten Entscheidung, dort nicht anzufangen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,071
Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #29 am: 09.10.2025 19:28 »
Da hier aber ein Wechsel von der EG 08 TVöD-Bund in die EG 08 TVöD-Bund erfolgt wäre, wäre m.M.n. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit ganz selbstverständlich gewesen ...

Es kommt darauf an, ob ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Der angewendete Tarifvertrag ist dabei unerheblich.

Selbst das ist egal .. es ist dieselbe Entgeltgruppe. Selbstverständlich kann bei einem Wechsel die Stufenlaufzeit fortgesetzt werden.

Durch einen Stellenwechsel möchte man sich i.d.R. besser und nicht schlechter stellen. Eigentlich unverschämt dieses Einstellungsangebot ...
Tariflich ist es aber nicht vorgesehen beim AG Wechsel, also ist es eben nicht egal, wenn man nicht übertariflich bezahlen darf.