Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Iamlost am 27.08.2025 20:28
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Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema Rufbereitschaft in Teilzeit.
Ich habe eigentlich ein Vollzeit Arbeitsverhältnis. Aktuell bin ich Vollzeit und wechsele ab Oktober in Teilzeit da mein Sohn (2 Jahre) zu betreuen ist...
Im Vollzeit AV ist regulär die Regelung hinsichtlich der Rufbereitschaft enthalten.
In meiner Änderung des AV bzgl. der Teilzeit ist dies nicht aufgeführt. Da findet sich lediglich der Stundenanteil wieder.
Ist die Regelung aus dem Vollzeit AV automatisch im geänderten Teilzeit AV gültig? Also kann mich der Arbeitgeber verpflichten?
Mein Partner ist beruflich auf Montage und somit in der Woche nicht zuhause somit bin ich gebunden und kann das Kind ja nicht Alleine lassen wenn Ich ein Einsatz hätte
(Bisher hat er elternzeit gehabt und ich konnte wieder arbeiten vz)
Ich bin etwas verunsichert. Darf der Arbeitgeber mich jetzt herabstufen nur weil es mir aus Familie Gründen nicht mehr möglich ist RB zu übernehmen?
Ich bin verunsichert
Gibt es irgendwelche Gesetze im öffentlichen Dienst die es bei Teilzeit Kräften wenn es unzumutbar wäre??
Ich habe schon vor wenn die Kinder alt genug sind wieder auf Vollzeit zu gehen aber das wird noch einige Jahre dauern
Bitte helft mir
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Teilzeitkräfte können nur zur Rufbereitschaft herangezogen werden, wenn es im AV geregelt ist oder freiwillig.
§6 Absatz 5 Tvöd
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Welchen Wortlaut hat die Änderung des AV denn? Ist er ganz neu gefasst oder steht da nur "die Arbeitszeit wird ab .... auf Stunden festgesetzt"?
Unterschrift
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Da steht Stunden Reduzierung nur
Was kann ich tun oder werde ich dann eine Lohn Gruppe herab Gestuft
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Wenn mit dem Änderungsvertrag nur die wöchentliche Arbeitszeit verändert wurde, gelten alle anderen Bedingungen im Arbeitsvertrag weiter.
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Da steht Stunden Reduzierung nur
Was kann ich tun oder werde ich dann eine Lohn Gruppe herab Gestuft
Wieso solltest du herabgestuft werden? Du bist nach deinen auszuübenden Tätigkeiten eingestuft. Ich gehe jetzt mal davon aus, das du während der Rufbereitschaft keine Tätigkeiten machst, die du normal auch machst.
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Genau ich bin nur da wenn ich gerufen werde und bearbeite dann den Einsatz
Es steht im Vollzeit Vertrag halt drin das, man es machen muss
Also verstehe ich es jetzt so das im TVöD mit Begründung die Pflicht zur Teilnahme ausgesetzt ist
Wenn ich in ein paar Jahren wieder Vollzeit arbeiten kann kann ich es ja auch wieder machen mir geht es ja nur um die Kinder Betreuung und das ich dachte ich werde dann herab Gestuft
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Wenn in deinem AV explizit drin steht, dass du es machen musst, dann ist §6 ausgehebelt.
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Also statt Vollzeit nun Teilzeit , nur im Tagdienst und ohne RB, das freut die Kollegen. Als Ärztin oder in einer Einsatzleitstelle macht man sich damit Freunde. Aber der AG kann ja für den fehlenden Personalanteil jemanden einstellen, die Stellenteile sind ja frei, damit der Dienstbetrieb nicht leidet.
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Also statt Vollzeit nun Teilzeit , nur im Tagdienst und ohne RB, das freut die Kollegen. Als Ärztin oder in einer Einsatzleitstelle macht man sich damit Freunde.
Ja nun, der Arbeitgeber hat dies ja so festgelegt, indem er den Tarifvertrag unterschrieben hat. Nichts, was der Arbeitnehmer zu verantworten hätte.
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Also statt Vollzeit nun Teilzeit , nur im Tagdienst und ohne RB, das freut die Kollegen. Als Ärztin oder in einer Einsatzleitstelle macht man sich damit Freunde.
Ja nun, der Arbeitgeber hat dies ja so festgelegt, indem er den Tarifvertrag unterschrieben hat. Nichts, was der Arbeitnehmer zu verantworten hätte.
und in dem diesem Fall hat der AG doch im AV die Rufbereitschaft als verpflichtend geregelt, sprich auch bei TZ gilt diese Verpflichtung weiterhin.
So ist zumindest meine Interpretation.