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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Meteor am 01.09.2025 14:32
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Hallo Community,
folgenden Sachverhalt kann ich nicht gänzlich nachvollziehen. Und zwar hat meine Freundin kürzlich abteilungsintern in eine höhere Stelle gewechselt (von E9c auf E11). Die Stelle wurde extern ausgeschrieben und meine Freundin hat sich darauf beworben. Sie konnte sich bei dem Bewerbungsverfahren letzten Endes durchsetzen und hat die neue Stelle zur Probe erhalten. Sollte sie sich nicht bewähren, kann sie nach 6 Monaten zurück auf die alte Stelle fallen. Das Besondere an dem Ganzen ist, dass sich am Tätigkeitsprofil rein gar nichts ändert. Die Stellenbeschreibungen/Stellenbewertungen der E9c und E11 sind 1 zu 1 identisch.
Es soll wohl keine Seltenheit beim Arbeitgeber sein, dass Personen mit identischen Stellenbeschreibungen/Bewertungen ungleich eingruppiert sein sollen. Grund dafür soll wohl sein, dass bei der Gründung der Abteilung ausschließlich auf interne Personen gesetzt wurde, die ihre Entgeltgruppe mitgebracht, behalten und dem Arbeitsplatz vererbt haben.
Ungeachtet der Tatsache, dass sich an der täglichen Arbeit absolut gar nichts ändert und alles beim Alten bleibt: Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?
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Die Stellenbeschreibungen/Stellenbewertungen der E9c und E11 sind 1 zu 1 identisch.
sind auch die Zeitanteile der jew. Arbeitsvorgänge identisch?
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Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?
Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.
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Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?
Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.
In unserer Bundesbehörde wird das nur für die Häuptlinge so gemacht. Also AL, RL und SGL.
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Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?
Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.
In unserer Bundesbehörde wird das nur für die Häuptlinge so gemacht. Also AL, RL und SGL.
Das ist wiederum sogar tariflich möglich.
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Eben kein Standard, aber durchaus wird es sogar von MA gewünscht.
Und wenn man sich nicht sicher ist, ob es das Richtige ist, auch das Mittel der Wahl.
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Die Stellenbeschreibungen/Stellenbewertungen der E9c und E11 sind 1 zu 1 identisch.
sind auch die Zeitanteile der jew. Arbeitsvorgänge identisch?
Jupp. Exakt die gleichen Zeitanteile, jeder Wortlaut gleich, jedes Komma, jeder Punkt, jeder Tippfehler identisch.
Eben kein Standard, aber durchaus wird es sogar von MA gewünscht.
Und wenn man sich nicht sicher ist, ob es das Richtige ist, auch das Mittel der Wahl.
Da es die identische Tätigkeit bleibt, durchaus sinnfrei.Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?
Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.
Es handelt sich nicht um eine vorrübergehende Tätigkeit. Es war eine offizielle extern veröffentliche Stellenausschreibung auf die sie sich beworben hat. Den Zuschlag hatte zunächst sogar eine externe Bewerberin erhalten, die jedoch dann nicht aufgeschlagen ist, sodass meine Freundin nachgerutscht ist. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
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Ihr sollt euch doch nicht die Frauen teilen... :o ;)
@ TE oder Schweppes:
Führung auf Probe könnte es nicht sein?
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Ihr sollt euch doch nicht die Frauen teilen... :o ;)
@ TE oder Schweppes:
Führung auf Probe könnte es nicht sein?
Ups, der letzte Post ging über den Lappi von meiner Freundin ;D
Keine Führungsverantwortung
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In meiner Bundesbehörde werden höherwertige Tätigkeiten auch zunächst für 6 Monate "probeweise" übertragen.
Merkwürdig finde ich die identischen Stellenbeschreibungen. Kann ich bitte auch um zwei Entgeltgruppen springen, ohne andere Tätigkeiten zu übernehmen?
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In meiner Bundesbehörde werden höherwertige Tätigkeiten auch zunächst für 6 Monate "probeweise" übertragen.
Merkwürdig finde ich die identischen Stellenbeschreibungen. Kann ich bitte auch um zwei Entgeltgruppen springen, ohne andere Tätigkeiten zu übernehmen?
Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind (zwischen E9c, E10 und E11). Dezernent und Sachgebietsleitung kämpfen wohl schon länger darum, alle Stellen in eine E11 umzuwandeln oder zumindest Neubesetzungen alle auf E11 zu bekommen, stoßen jedoch auf Granit. Personalrat ist für nichts zu gebrauchen. Es scheinen wohl auch zwei Kollegen schon über das Arbeitsgericht gegangen zu sein und konnten ihre Höhergruppierung erkämpfen. Als Strafe dafür wurden dann wohl auch schon Stellen aus dem Sachgebiet gestrichen. Das wird dort wohl auch offen kommuniziert. Kürzlich wurde angekündigt, dass aufgrund der Höhergruppierung einer Stelle die nächste freie Stelle gestrichen wird.
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Wenn es die identischen Tätigkeiten sind, dann sind sie auch identisch eingruppiert und man kann keine höherwertige Tätigkeiten übertragen.
Weder auf Zeit noch dauerhaft.
Dann liegt irgendwo ein Eingruppierungsirrtum oder -betrug vor.
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Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.
Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.
Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
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In meiner Bundesbehörde werden höherwertige Tätigkeiten auch zunächst für 6 Monate "probeweise" übertragen.
Merkwürdig finde ich die identischen Stellenbeschreibungen. Kann ich bitte auch um zwei Entgeltgruppen springen, ohne andere Tätigkeiten zu übernehmen?
Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind (zwischen E9c, E10 und E11). Dezernent und Sachgebietsleitung kämpfen wohl schon länger darum, alle Stellen in eine E11 umzuwandeln oder zumindest Neubesetzungen alle auf E11 zu bekommen, stoßen jedoch auf Granit. Personalrat ist für nichts zu gebrauchen. Es scheinen wohl auch zwei Kollegen schon über das Arbeitsgericht gegangen zu sein und konnten ihre Höhergruppierung erkämpfen. Als Strafe dafür wurden dann wohl auch schon Stellen aus dem Sachgebiet gestrichen. Das wird dort wohl auch offen kommuniziert. Kürzlich wurde angekündigt, dass aufgrund der Höhergruppierung einer Stelle die nächste freie Stelle gestrichen wird.
Und in der Arbeitsplatzbewertung, das ist Teil II des Standardformulars Tätigkeitsbewertung/Arbeitsplatzbewertung stehen in jeder Zeile bei allen die gleichen Zeitanteile?
Da wäre hier aber etwas oberfaul.
Dieses Formular hatte vor 8 Jahren 12 Seiten, wovon einige bei mir nicht benötigt wurden.
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Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Grundsätzlich ist sie sehr zufrieden mit der Arbeit, dem Team und den direkten Vorgesetzten. Tatsächlich tangiert mich die Situation deutlich stärker.
In meiner Bundesbehörde werden höherwertige Tätigkeiten auch zunächst für 6 Monate "probeweise" übertragen.
Merkwürdig finde ich die identischen Stellenbeschreibungen. Kann ich bitte auch um zwei Entgeltgruppen springen, ohne andere Tätigkeiten zu übernehmen?
Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind (zwischen E9c, E10 und E11). Dezernent und Sachgebietsleitung kämpfen wohl schon länger darum, alle Stellen in eine E11 umzuwandeln oder zumindest Neubesetzungen alle auf E11 zu bekommen, stoßen jedoch auf Granit. Personalrat ist für nichts zu gebrauchen. Es scheinen wohl auch zwei Kollegen schon über das Arbeitsgericht gegangen zu sein und konnten ihre Höhergruppierung erkämpfen. Als Strafe dafür wurden dann wohl auch schon Stellen aus dem Sachgebiet gestrichen. Das wird dort wohl auch offen kommuniziert. Kürzlich wurde angekündigt, dass aufgrund der Höhergruppierung einer Stelle die nächste freie Stelle gestrichen wird.
Und in der Arbeitsplatzbewertung, das ist Teil II des Standardformulars Tätigkeitsbewertung/Arbeitsplatzbewertung stehen in jeder Zeile bei allen die gleichen Zeitanteile?
Da wäre hier aber etwas oberfaul.
Dieses Formular hatte vor 8 Jahren 12 Seiten, wovon einige bei mir nicht benötigt wurden.
Uns liegen die beiden detaillierten Arbeitsplatzbewertungen meiner Freundin vor (alte E9c und neue E11). Darüber hinaus hatte meine Freundin einen Einblick bei einer Kollegin, dort war es ebenfalls identisch (E11). Die direkten Vorgesetzten kommunizeren es auch, dass es bei allen Sachbearbeitern keinen Unterschied bei Tätigkeit und Zeitanteilen gibt.
Ja, es ist oberfaul. Wahrscheinlich ist die Erfolgschance relativ hoch, wenn man über eine mögliche Gewerkschaft/Anwalt geht. Das hat dann jedoch andere Konsequenzen, wie beispielsweise das Streichen von Stellen. Am Ende des Tages fehlt es vielen an Mut und/oder Ressourcen, einen solchen Schritt zu gehen.
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Als Strafe dafür wurden dann wohl auch schon Stellen aus dem Sachgebiet gestrichen. Das wird dort wohl auch offen kommuniziert. Kürzlich wurde angekündigt, dass aufgrund der Höhergruppierung einer Stelle die nächste freie Stelle gestrichen wird.
Dann gibt es dort entweder nicht genug Arbeit oder es müssen halt konsequent Vorgänge im Umfang der gestrichenen Stellen liegen bleiben. Wenn der AG meint auf die Art erziehen zu müssen, hilft nur ihn mit eigenen Mitteln schlagen.
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Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.
Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.
Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.
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Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.
Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.
Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.
@ Moin - und damit das Risiko eingehen, die Probezeit nicht zu bestehen und weiterhin nach E9c bezahlt zu werden. Muss jeder für sich selbst ausmachen.
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Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.
Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.
Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.
@ Moin - und damit das Risiko eingehen, die Probezeit nicht zu bestehen und weiterhin nach E9c bezahlt zu werden. Muss jeder für sich selbst ausmachen.
Welche Probezeit? Wieso nach 9c, wenn man aktuell schon Tätigkeiten der 11 hat. Hier liegt doch eher Eingruppierungschaos vor, entweder alle sind 9c 10 oder 11, wenn die Aussage von meteor stimmt.
"Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind"
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Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.
Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.
Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.
@ Moin - und damit das Risiko eingehen, die Probezeit nicht zu bestehen und weiterhin nach E9c bezahlt zu werden. Muss jeder für sich selbst ausmachen.
Welche Probezeit? Wieso nach 9c, wenn man aktuell schon Tätigkeiten der 11 hat. Hier liegt doch eher Eingruppierungschaos vor, entweder alle sind 9c 10 oder 11, wenn die Aussage von meteor stimmt.
"Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind"
Laut Sachverhalt wurde die neue Tätigkeit zur Probe übertragen.
Selbst wenn das nicht rechtmäßig wäre und die Eingruppierung auch eine andere wäre müsste man im Zweifelsfall gerichtlich gegen das System anstinken, welches Widerstand vom AG auslösen wird. Ist die Frage, ob es Sinn hat, sich das anzutun.