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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Meteor am 01.09.2025 14:32

Titel: Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Meteor am 01.09.2025 14:32
Hallo Community,

folgenden Sachverhalt kann ich nicht gänzlich nachvollziehen. Und zwar hat meine Freundin kürzlich abteilungsintern in eine höhere Stelle gewechselt (von E9c auf E11). Die Stelle wurde extern ausgeschrieben und meine Freundin hat sich darauf beworben. Sie konnte sich bei dem Bewerbungsverfahren letzten Endes durchsetzen und hat die neue Stelle zur Probe erhalten. Sollte sie sich nicht bewähren, kann sie nach 6 Monaten zurück auf die alte Stelle fallen. Das Besondere an dem Ganzen ist, dass sich am Tätigkeitsprofil rein gar nichts ändert. Die Stellenbeschreibungen/Stellenbewertungen der E9c und E11 sind 1 zu 1 identisch.

Es soll wohl keine Seltenheit beim Arbeitgeber sein, dass Personen mit identischen Stellenbeschreibungen/Bewertungen ungleich eingruppiert sein sollen. Grund dafür soll wohl sein, dass bei der Gründung der Abteilung ausschließlich auf interne Personen gesetzt wurde, die ihre Entgeltgruppe mitgebracht, behalten und dem Arbeitsplatz vererbt haben.

Ungeachtet der Tatsache, dass sich an der täglichen Arbeit absolut gar nichts ändert und alles beim Alten bleibt: Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Kaffeekanzler am 01.09.2025 14:37
Zitat
Die Stellenbeschreibungen/Stellenbewertungen der E9c und E11 sind 1 zu 1 identisch.

sind auch die Zeitanteile der jew. Arbeitsvorgänge identisch?
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Organisator am 01.09.2025 15:00
Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?

Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Umlauf am 01.09.2025 15:33
Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?

Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.

In unserer Bundesbehörde wird das nur für die Häuptlinge so gemacht. Also AL, RL und SGL.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Organisator am 01.09.2025 16:25
Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?

Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.

In unserer Bundesbehörde wird das nur für die Häuptlinge so gemacht. Also AL, RL und SGL.
Das ist wiederum sogar tariflich möglich.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: MoinMoin am 01.09.2025 17:03
Eben kein Standard, aber durchaus wird es sogar von MA gewünscht.
Und wenn man sich nicht sicher ist, ob es das Richtige ist, auch das Mittel der Wahl.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Schweppes am 01.09.2025 18:30
Zitat
Die Stellenbeschreibungen/Stellenbewertungen der E9c und E11 sind 1 zu 1 identisch.

sind auch die Zeitanteile der jew. Arbeitsvorgänge identisch?

Jupp. Exakt die gleichen Zeitanteile, jeder Wortlaut gleich, jedes Komma, jeder Punkt, jeder Tippfehler identisch.

Eben kein Standard, aber durchaus wird es sogar von MA gewünscht.
Und wenn man sich nicht sicher ist, ob es das Richtige ist, auch das Mittel der Wahl.

Da es die identische Tätigkeit bleibt, durchaus sinnfrei.
Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?

Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.


Es handelt sich nicht um eine vorrübergehende Tätigkeit. Es war eine offizielle extern veröffentliche Stellenausschreibung auf die sie sich beworben hat. Den Zuschlag hatte zunächst sogar eine externe Bewerberin erhalten, die jedoch dann nicht aufgeschlagen ist, sodass meine Freundin nachgerutscht ist. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: FearOfTheDuck am 01.09.2025 20:32
Ihr sollt euch doch nicht die Frauen teilen...  :o ;)

@ TE oder Schweppes:

Führung auf Probe könnte es nicht sein?
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Meteor am 01.09.2025 20:56
Ihr sollt euch doch nicht die Frauen teilen...  :o ;)

@ TE oder Schweppes:

Führung auf Probe könnte es nicht sein?

Ups, der letzte Post ging über den Lappi von meiner Freundin ;D

Keine Führungsverantwortung
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: VFA West am 02.09.2025 00:10
In meiner Bundesbehörde werden höherwertige Tätigkeiten auch zunächst für 6 Monate "probeweise" übertragen.

Merkwürdig finde ich die identischen Stellenbeschreibungen. Kann ich bitte auch um zwei Entgeltgruppen springen, ohne andere Tätigkeiten zu übernehmen?
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Meteor am 02.09.2025 00:53
In meiner Bundesbehörde werden höherwertige Tätigkeiten auch zunächst für 6 Monate "probeweise" übertragen.

Merkwürdig finde ich die identischen Stellenbeschreibungen. Kann ich bitte auch um zwei Entgeltgruppen springen, ohne andere Tätigkeiten zu übernehmen?

Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind (zwischen E9c, E10 und E11). Dezernent und Sachgebietsleitung kämpfen wohl schon länger darum, alle Stellen in eine E11 umzuwandeln oder zumindest Neubesetzungen alle auf E11 zu bekommen, stoßen jedoch auf Granit. Personalrat ist für nichts zu gebrauchen. Es scheinen wohl auch zwei Kollegen schon über das Arbeitsgericht gegangen zu sein und konnten ihre Höhergruppierung erkämpfen. Als Strafe dafür wurden dann wohl auch schon Stellen aus dem Sachgebiet gestrichen. Das wird dort wohl auch offen kommuniziert. Kürzlich wurde angekündigt, dass aufgrund der Höhergruppierung einer Stelle die nächste freie Stelle gestrichen wird.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: MoinMoin am 02.09.2025 07:24
Wenn es die identischen Tätigkeiten sind, dann sind sie auch identisch eingruppiert und man kann keine höherwertige Tätigkeiten übertragen.
Weder auf Zeit noch dauerhaft.
Dann liegt irgendwo ein Eingruppierungsirrtum oder -betrug vor.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Organisator am 02.09.2025 07:39
Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.

Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.

Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Umlauf am 02.09.2025 09:20
In meiner Bundesbehörde werden höherwertige Tätigkeiten auch zunächst für 6 Monate "probeweise" übertragen.

Merkwürdig finde ich die identischen Stellenbeschreibungen. Kann ich bitte auch um zwei Entgeltgruppen springen, ohne andere Tätigkeiten zu übernehmen?

Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind (zwischen E9c, E10 und E11). Dezernent und Sachgebietsleitung kämpfen wohl schon länger darum, alle Stellen in eine E11 umzuwandeln oder zumindest Neubesetzungen alle auf E11 zu bekommen, stoßen jedoch auf Granit. Personalrat ist für nichts zu gebrauchen. Es scheinen wohl auch zwei Kollegen schon über das Arbeitsgericht gegangen zu sein und konnten ihre Höhergruppierung erkämpfen. Als Strafe dafür wurden dann wohl auch schon Stellen aus dem Sachgebiet gestrichen. Das wird dort wohl auch offen kommuniziert. Kürzlich wurde angekündigt, dass aufgrund der Höhergruppierung einer Stelle die nächste freie Stelle gestrichen wird.

Und in der Arbeitsplatzbewertung, das ist Teil II des Standardformulars Tätigkeitsbewertung/Arbeitsplatzbewertung stehen in jeder Zeile bei allen die gleichen Zeitanteile?

Da wäre hier aber etwas oberfaul.


Dieses Formular hatte vor 8 Jahren 12 Seiten, wovon einige bei mir nicht benötigt wurden.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Meteor am 02.09.2025 16:49
Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!

Grundsätzlich ist sie sehr zufrieden mit der Arbeit, dem Team und den direkten Vorgesetzten. Tatsächlich tangiert mich die Situation deutlich stärker.

In meiner Bundesbehörde werden höherwertige Tätigkeiten auch zunächst für 6 Monate "probeweise" übertragen.

Merkwürdig finde ich die identischen Stellenbeschreibungen. Kann ich bitte auch um zwei Entgeltgruppen springen, ohne andere Tätigkeiten zu übernehmen?

Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind (zwischen E9c, E10 und E11). Dezernent und Sachgebietsleitung kämpfen wohl schon länger darum, alle Stellen in eine E11 umzuwandeln oder zumindest Neubesetzungen alle auf E11 zu bekommen, stoßen jedoch auf Granit. Personalrat ist für nichts zu gebrauchen. Es scheinen wohl auch zwei Kollegen schon über das Arbeitsgericht gegangen zu sein und konnten ihre Höhergruppierung erkämpfen. Als Strafe dafür wurden dann wohl auch schon Stellen aus dem Sachgebiet gestrichen. Das wird dort wohl auch offen kommuniziert. Kürzlich wurde angekündigt, dass aufgrund der Höhergruppierung einer Stelle die nächste freie Stelle gestrichen wird.

Und in der Arbeitsplatzbewertung, das ist Teil II des Standardformulars Tätigkeitsbewertung/Arbeitsplatzbewertung stehen in jeder Zeile bei allen die gleichen Zeitanteile?

Da wäre hier aber etwas oberfaul.


Dieses Formular hatte vor 8 Jahren 12 Seiten, wovon einige bei mir nicht benötigt wurden.

Uns liegen die beiden detaillierten Arbeitsplatzbewertungen meiner Freundin vor (alte E9c und neue E11). Darüber hinaus hatte meine Freundin einen Einblick bei einer Kollegin, dort war es ebenfalls identisch (E11). Die direkten Vorgesetzten kommunizeren es auch, dass es bei allen Sachbearbeitern keinen Unterschied bei Tätigkeit und Zeitanteilen gibt.

Ja, es ist oberfaul. Wahrscheinlich ist die Erfolgschance relativ hoch, wenn man über eine mögliche Gewerkschaft/Anwalt geht. Das hat dann jedoch andere Konsequenzen, wie beispielsweise das Streichen von Stellen. Am Ende des Tages fehlt es vielen an Mut und/oder Ressourcen, einen solchen Schritt zu gehen.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: troubleshooting am 02.09.2025 16:54
Als Strafe dafür wurden dann wohl auch schon Stellen aus dem Sachgebiet gestrichen. Das wird dort wohl auch offen kommuniziert. Kürzlich wurde angekündigt, dass aufgrund der Höhergruppierung einer Stelle die nächste freie Stelle gestrichen wird.

Dann gibt es dort entweder nicht genug Arbeit oder es müssen halt konsequent Vorgänge im Umfang der gestrichenen Stellen liegen bleiben. Wenn der AG meint auf die Art erziehen zu müssen, hilft nur ihn mit eigenen Mitteln schlagen.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: MoinMoin am 02.09.2025 19:03
Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.

Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.

Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Organisator am 03.09.2025 09:04
Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.

Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.

Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.

@ Moin - und damit das Risiko eingehen, die Probezeit nicht zu bestehen und weiterhin nach E9c bezahlt zu werden. Muss jeder für sich selbst ausmachen.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: MoinMoin am 03.09.2025 12:25
Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.

Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.

Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.

@ Moin - und damit das Risiko eingehen, die Probezeit nicht zu bestehen und weiterhin nach E9c bezahlt zu werden. Muss jeder für sich selbst ausmachen.
Welche Probezeit? Wieso nach 9c, wenn man aktuell schon Tätigkeiten der 11 hat. Hier liegt doch eher Eingruppierungschaos vor, entweder alle sind 9c 10 oder 11, wenn die Aussage von meteor stimmt.


"Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind"
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Organisator am 03.09.2025 13:29
Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.

Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.

Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.

@ Moin - und damit das Risiko eingehen, die Probezeit nicht zu bestehen und weiterhin nach E9c bezahlt zu werden. Muss jeder für sich selbst ausmachen.
Welche Probezeit? Wieso nach 9c, wenn man aktuell schon Tätigkeiten der 11 hat. Hier liegt doch eher Eingruppierungschaos vor, entweder alle sind 9c 10 oder 11, wenn die Aussage von meteor stimmt.


"Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind"

Laut Sachverhalt wurde die neue Tätigkeit zur Probe übertragen.

Selbst wenn das nicht rechtmäßig wäre und die Eingruppierung auch eine andere wäre müsste man im Zweifelsfall gerichtlich gegen das System anstinken, welches Widerstand vom AG auslösen wird. Ist die Frage, ob es Sinn hat, sich das anzutun.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: MoinMoin am 03.09.2025 18:21
Lt SV wurde eine neue Stelle mit identischer Tätigkeit auf Probe übertragen.

hat die neue Stelle zur Probe erhalten. Sollte sie sich nicht bewähren, kann sie nach 6 Monaten zurück auf die alte Stelle fallen. Das Besondere an dem Ganzen ist, dass sich am Tätigkeitsprofil rein gar nichts ändert
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Meteor am 04.09.2025 03:21
Noch einmal zusammenfassend liegen zwei Probleme vor:

Problem 1: Meine Freundin hat sich Abteilungsintern auf eine höherbewertete Sachbearbeiterstelle beworben, die extern ausgeschrieben wurde und hat den Zuschlag erhalten. Sie war darüber hinaus nur zweite Wahl, der erste erfolgreiche externe Bewerber hat die Stelle nicht angenommen. Mit dem Zuschlag hat sie die Stelle für 6 Monate zur Probe erhalten. Das ist meiner Meinung nach sehr unüblich und kommt in der Regel nur bei Führungspositionen vor. Eventuell könnte ich auch noch einen Sinn dahinter verstehen, wenn man als völlig Fachfremder auf die neue Stelle kommt. Sie sitzt jedoch seit einigen Jahren in dieser Abteilung in derselben Sachbearbeitung. Hinzu kommt, dass es zwischen der vorherigen Stelle (E9c) und der neuen Stelle (E11) keinerlei Unterschiede in der zu verrichtenden Tätigkeiten und den Zeitanteilen gibt. Aus dieser Warte heraus finde ich die Pseudoprobezeit eine Frechheit.

Problem 2: In der Abteilung verfügen alle Stellenzeichen der Sachbearbeiter über das identsiche Tätigkeitsfeld und identische Zeitanteile, werden jedoch unterschiedlich bewertet. Begründet wird der Sachverhalt damit, dass man bei Gründung der Abteilung alles genommen hat, was sich intern bereiterklärt hat. Diese Leute haben ihre Entgeltgruppen mitgebracht und dem Stellenzeichen vererbt. Scheinbar kommt diese Praxis in der gesamten Behörde vor. Dezernatsleitung, Sachgebietsleitung und Abteilungsleitung kämpfen bereits seit längerer Zeit für eine Vereinheitlichung auf E11. Mindestens 2 Sachbearbeiter haben sich die Höhergruppierung auf die E11 eingeklagt. Infolge dessen werden, offiziell von der Personalabteilung angekündigt, Stellen gestrichen, weil sich Personen höhergruppieren lassen haben. Tatsächlich, und die Information ist neu, hat man der Abteilungsleitung auch gedroht, dass wenn meine Freundin die Stelle bekommt, ihre alte Stelle gestrichen wird. Legt man sich mit der Personalabteilung und den Figuren im Hintergrund an, sorgt man unmittelbar für verbrannte Erde.

Die Situation belastet mich gedanklich deutlich mehr als meine Freundin. Sie ist grundsätzlich mit der Arbeit und Abteilung zufrieden und sie zieht erst Konsequenzen, wenn es für sie erforderlich wird.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: MoinMoin am 04.09.2025 06:41
Ein Erprobung einer Person mittels der vorübergehenden Übertragung von Tätigkeiten ist nicht unüblich und tariflich nicht zu beanstanden. In diesem Fall ist das Problem aber ganz woanders.

Der Rest klingt nach klingt nach einem bewussten ignorieren der Tarifautomatik.
Man ist aufgrund seiner auszuübender Tätigkeit eingruppiert und da spielen Stellen oder haushaltärische  Erwägungen keine Rolle.

Wen also alle die identischen auszuübenden Tätigkeitsprofile haben, die zu einer EG11 führen, dies den Personaler bewusst ist, sie aber den Mitarbeitern weiterhin nur das Geld der EG9c bezahlen, dann ist das sehr nahe an Betrug.

In einem solchen Fall sollte man gut dokumentiert dieses illegale Vorgehen der Personalabteilung begegnen.
Sei es durch entsprechende Aufklärung der Hausspitze und kollektives einklagen des tariflich zustehenden Entgelts.

Den Drohungen der Personalabteilung Stellen unbesetzt zu lassen, sollte der Abteilungsleiter durch Überlastungsanzeigen und Dokumentation des Schadens begegnen, inklusive den Hinweis, dass dadurch die Personalkosten steigen, da man externe Hilfen benötigt und angeordnete Überstunden entlohnen muss.

Auch da muss man der Hausspitze nur klar und nachweisbar dokumentieren, welchen Schaden die PA erzeugt.

Oder es so machen wie deine Freundin, sich verarschen lassen und dabei glücklich sein, auch wenn man weiß, dass man Monat für Monat um sein Entgelt betrogen wird.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Meteor am 04.09.2025 12:15
Den Drohungen der Personalabteilung Stellen unbesetzt zu lassen, sollte der Abteilungsleiter durch Überlastungsanzeigen und Dokumentation des Schadens begegnen, inklusive den Hinweis, dass dadurch die Personalkosten steigen, da man externe Hilfen benötigt und angeordnete Überstunden entlohnen muss.

Auch da muss man der Hausspitze nur klar und nachweisbar dokumentieren, welchen Schaden die PA erzeugt.

So wie ich das verstehe, wird das alles bereits unternommen. Es liegen bereits Überlastungsanzeigen vor. Es werden externe Dienstleister beauftragt, die ganze Teile der Sachbearbeitung übernehmen. Die PA agiert nicht selbstständig, sondern nach dem Mund der Hausspitze. Die Hausspitze hat damit deutlich weniger Probleme, teure externe Dienstleister zu beauftragen, als das vorhandene Personal fair zu behandeln. Das wirkt schon fast politik-ideologisch getrieben.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: MoinMoin am 04.09.2025 13:32
Na, dann kann man nur hoffen, das diese Geldverschwendung irgendwann der übergeordnet Behörde oder nem Rechnungshof oder der Presse auffällt.
Insbesondere wenn da irgendwelche Hausspitzen im Aufsichtsrat der beauftragten Firmen sitzt 🥳
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Meteor am 20.09.2025 14:19
Es gibt eine neue Entwicklung in dem Thema:

Meine Freundin hat die Stelle zum 15.07. erhalten. Die erste Gehaltszahlung der neuen Stelle erfolgt mit der Septemberzahlung inkl. Nachzahlung für die Monate Juli und August.

In der Gehaltsabrechnung, die Sie heute bekommen hat, mussten wir feststellen, dass meine Freundin nicht nach EG11 vergütet wird, sondern eine Zulage auf die alte Entgeltgruppe für eine höherwetigere Tätigkeit erhält. Dies ging so aus der bisherigen Korrespondenz nicht hervor. Dort hieß es, ihr wird das Stellenzeichen XYZ mit der Vergütung EG 11 zur Probe übertragen.

Soll das bedeuten, dass meine Freundin bis zum Ablauf der Probe eine Zulage bekommt? Was ist dann mit der Stufenlaufzeit? Durch diese künstliche Verzögerung wird das Zurücksetzen der Stufenlaufzeit um 6 Monate verzögert?
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Umlauf am 20.09.2025 21:22
Ja, das sollte bis zum Ende der Probe gehen. Die Stufenlaufzeit sollte bei einem nahtlosen Übergang bereits mit der Zulage starten, so dass die Stufe nicht künstlich verlängert wird. §17 TVöD samt Protokollnotizen.
Titel: Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
Beitrag von: Organisator am 22.09.2025 08:03
Es gibt eine neue Entwicklung in dem Thema:

Meine Freundin hat die Stelle zum 15.07. erhalten. Die erste Gehaltszahlung der neuen Stelle erfolgt mit der Septemberzahlung inkl. Nachzahlung für die Monate Juli und August.

In der Gehaltsabrechnung, die Sie heute bekommen hat, mussten wir feststellen, dass meine Freundin nicht nach EG11 vergütet wird, sondern eine Zulage auf die alte Entgeltgruppe für eine höherwetigere Tätigkeit erhält. Dies ging so aus der bisherigen Korrespondenz nicht hervor. Dort hieß es, ihr wird das Stellenzeichen XYZ mit der Vergütung EG 11 zur Probe übertragen.

Soll das bedeuten, dass meine Freundin bis zum Ablauf der Probe eine Zulage bekommt? Was ist dann mit der Stufenlaufzeit? Durch diese künstliche Verzögerung wird das Zurücksetzen der Stufenlaufzeit um 6 Monate verzögert?

Na das korrespondiert ja wurnderbar zu meinem ersten Posting und dem damit beschriebenen tarifkonformen Verhaltens des Arbeitgebers.
Zur ersten Frage: ja, zur letzten Frage: nein - s. Umlauf.