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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Rob92 am 04.09.2025 21:12

Titel: Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Rob92 am 04.09.2025 21:12
Hallo zusammen,

ich bin seit nun knapp 3 Jahren Beschäftigter im ÖD nach dem TV-L.
Ich bin in der Stufe E6 eingruppiert, habe in meinem vorherigen Berufsleben keine Berufserfahrung in der klassischen Verwaltung gesammelt. Von meiner Stelle her habe ich bisher verwaltende, organsatorische und kaufmännische Tätigkeiten übernommen.
Der Beamtenstatus bietet natürlich einige Vorteile. Größere Auswahl an Stellen, bessere und schnellere Gesundheitsversorgung, besserer Kündigungsschutz vor Entlassung im Krankheitsfall, bessere Konditionen bei Krediten und vorallem keine Sozialabgaben.
Eine Verbeamtung ist in der heutigen Zeit natürlich nicht so leicht möglich, wie vor 20-30 Jahren.
Die wäre höchstens möglich wenn genau eine solche Stelle ausgeschrieben wäre, wo eine Verbeamtung nach einiger Zeit in Aussicht gestellt wird. Ob diese dann auch wirklich umgesetzt wird, sei mal dahingestellt.
Oder hatte sich die Chance für einen von euch schon so gestellt?

Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:

Wenn ich mich entscheiden würde eine Ausbildung im Beamtenverhältnis zu absolvieren, wird dann meine bisherige Berufserfahrung als Beschäftigter, bei der Eingruppierung berücksichtigt?
Wenn ich die Ausbildung abgeschlossen hätte, wäre ich 40 Jahre alt.

Wäre ab 40 Jahren noch genug Zeit vorhanden, durch Beförderungen höhere Dienstgrade zu erreichen?
Wie ist da der Rhytmus? Oder wäre es besser sich direkt auf besser dotierte Stellen zu bewerben?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: MeTe am 06.09.2025 01:05
Zitat
Der Beamtenstatus bietet natürlich einige Vorteile.
Und auch ziemlich viele Nachteile. Sollte man nicht vergessen und zumindest berücksichtigen bei der Entscheidung.

Zitat
Eine Verbeamtung ist in der heutigen Zeit natürlich nicht so leicht möglich, wie vor 20-30 Jahren.
Ganz im Gegenteil. In den nächsten Jahren dürften sehr viele Beamte in Pension gehen und entsprechend Dienstposten frei werden. Das dürfte deine Chance sein.

Zitat
Wenn ich die Ausbildung abgeschlossen hätte
Kenne es eigentlicht so, dass Angestellte mit entsprechener Qualifikation, Vorbildung etc. einfach einen direkten "Statuswechsel" von Angestellter auf Beamter durchführen.

Also ohne "Ausbildung" (welche Ausbildung?) oder sowas. Man geht morgens hin als E-XY, und abends dann eben als A-XY nach Hause. Die Qualifikation hat man ja scho - sonst wäre man ja nicht auf einen entsprechen Angestellten-Posten. Von den Beamten hier lief das bei (fast - bis auf wenige Ausnahmen) allen so. Keiner davon hat irgendwelche "Beamten-Ausbildungen" gemacht. Wurden als Angestellte eingestellte, und dann eben "per Handauflegen" vom Angestellten zum Beamten (von E-XY zu A-XY). Machen den gleichen Job und haben die gleiche Qualifkation/Ausbildung. Manche eben als Angestellte, manche als Beamte.

(Einschlägige) Vorerfahrugn wird berücksichtig. Gibt bei uns einige Fälle die dann direkt mit der End-Erfahrugnsstufe eingestiegen sind. Sollte eine Verbeamtung nicht möglich sein, musst du dich eben auf einen entsprechenden Dienstposten bewerben auf den das möglich ist.

Zitat
Wäre ab 40 Jahren noch genug Zeit vorhanden, durch Beförderungen höhere Dienstgrade zu erreichen?
Dienstgrade wirst du gar keine erreichen - ausser du gehst zum Militär.

Zitat
Wie ist da der Rhytmus?
Gibt keinen. Ist weitgehend willkürlich, pardon Glück. Manche haben Glück und es wird schon noch 2 Jahre was passendes frei, anderen bleiben bis zur Pension 30 Jahre oder länger in der Besoldungsstufe in der sie eingestellt wurden ohne auch nur eine einzige Beförderung in ihrem gesamten Berufsleben zu erleben (trotz Leistung und Engagement). Das ist nicht planbar.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: MoinMoin am 06.09.2025 07:23
Richtig, wenn jemand auf einen A9 Posten sitzt, dann bleibt er sein leben lang A9
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: clarion am 06.09.2025 08:41
Im gehobenen und höheren Dienst gibt es Ausbildungen! Was schwebt Dir Rob denn vor? Ein Verwaltungsstudium dürfte Dich relativ sicher in eine Verbeamtung bringen.

Eine Verbeamtung hat nicht nur Vorteile. längere Arbeitszeit, kein Recht auf Beförderung, Umsetzungen
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Rob92 am 06.09.2025 13:44
Im gehobenen und höheren Dienst gibt es Ausbildungen! Was schwebt Dir Rob denn vor? Ein Verwaltungsstudium dürfte Dich relativ sicher in eine Verbeamtung bringen.

Eine Verbeamtung hat nicht nur Vorteile. längere Arbeitszeit, kein Recht auf Beförderung, Umsetzungen

Ein Studium traue ich mir nicht zu. Es spielt natürlich eine Rolle die Gesetze und Richtlinien zu kennen, wissen wo Sie niedergeschrieben sind und vorallem korrekt anzuwenden. Der Umfang schreckt mich bei einem Studium eher ab. Ich hatte in meinem Berufsleben kaum Berührungspunkte mit Gesetzen. Jetzt durch meine Stelle eher, das man bei einer Fallbearbeitung mal nachschlagen muss. Also den ganzen Arbeitstag, mich mit juristischen Fragestellungen auseinanderzusetzen, glaube ich das ich dafür keinen langen Atem habe. Das kommt dann später auf eine Stelle an, die mich anspricht.

Ich überlege, ob eine Ausbildung als Verwaltungswirt eine Möglichkeit für mich ist. Das dann deutlich jüngere mit mir im Klassenraum sitzen, ist für mich nicht ausschlaggebend. Aber von den Ausbildungsinhalten habe ich so wenig Vorstellung was die Verwaltungsschule betrifft. Da müsste ich mich informieren, oder mir wirklich mal ein Schulbuch nehmen um zu sehen, welche Inhalte mich dort erwarten.

Zu deinen Nachteilen:
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: MeTe am 06.09.2025 16:22
Warum hat man kein Anrecht auf eine Beförderung?

Aus was würdest du sowas denn ableiten? Natürlich hat man kein Recht auf ne Beförderung. Wie gesagt, gibt genug Leute die mit A-X eingestellt werden und dann nach 30 Jahren mit A-X in Pension gehen ohne auch nur einmal Befördert worde zu sein.

Die Beförderung ist doch abhängig von den Dienstjahren
Nein. Schlichtweg nein. Nur weil man X Jahre dabei ist, wird man nicht automatisch befördert. Ich wiederhole mich: Es gibt genug Leute die mit A-X eingestellt werden und dann nach 30 Jahren mit A-X in Pension gehen ohne auch nur einmal befördert worde zu sein. Richtig ist natürlich, wenn man sich bewährt hat, bekannt ist, hat man gute Chancen genommen zu werden und sich gegen andere Bewerber die völlig neu/unbekannt sind durchzusetzen. Theoretisch. Manchmal.

und ob die Stelle die Beförderung rechtfertigt?
Das schon eher. Wenn du nen Dienstposten bekommst der mit A-X+1 besoldet ist, dann bekommste eben die Beförderung von A-X auf A-X+1. Aber das fliegt einenm ja nicht einfach zu. Du musst dich aktiv auf den Dienstposten bewerben und dann muss man, unter allen Bewerbern, ausgerechnet dich für den neuen Dienstposten auswählen.

Wenn du auf nem A-X Dienstposten sitzt, und dich auf nen A-X+1 bewirbst aber nicht genommen wirst, bleibste eben auf deinem bisheringen A-X Dienstposten. Automatisch passiert da gar nichts (ausser Ausnahmen wie etwa dem Einstiegsämtern, ganz am Anfang, oder so Koppelstellen etc.). Man muss sich auf höher-dotierte Dienstposten aktiv bewerben und dann auch genommen werden. Und dafür gibt es nunmal keine Garantie (sei es weil einfach kein Diensposten frei ist oder gar kein passender existiert, weil man nen anderen Bewerber ausgewählt hat, was weiß ich).

Somit sind Beförderungen absolut optional. Etwas das passieren könnte, aber nichts womit man rechnen sollte. Ist doch bei Angestellen auch nicht anders. Wenn du als E-X eingstellt wirst, wirste ja auch nicht automatisch einfach irgendwann auf E-Y befördert. Kann sein wenn du dich bewirbst und genommen wirst, sonst bleibste eben bei E-X.


Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Virvo am 08.09.2025 09:16
Hier müsste man noch eine Weiterbildung besuchen (höherer Dienst) für etwa ein halbes Jahr.
Allerdings sind die Plätze wohl begrenzt und aufgrund aktueller Entwicklungen glaube ich nicht, dass man die Chance nochmal bekommen wird.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Thomber am 08.09.2025 10:31
Hier müsste man noch eine Weiterbildung besuchen (höherer Dienst) für etwa ein halbes Jahr.
Allerdings sind die Plätze wohl begrenzt und aufgrund aktueller Entwicklungen glaube ich nicht, dass man die Chance nochmal bekommen wird.


Die Ausgangsfrage fand ich schon halb zweifelhaft.... zu diesem Beitrag hier schreibe ich liebe nichts....
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Virvo am 08.09.2025 11:00
Warum? Diskussion bzw Austausch ist doch immer gut
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Organisator am 08.09.2025 11:03
Warum?

Die Ausgangsfrage betrifft eine Verbeamtung bei einer aktuellen Tätigkeit nach E6. Jetzt kommst du mit "Weiterhildung" für den höheren Dienst.

Abgesehen davon, dass eine halbjährige Weiterbildung für eine Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst fragwürdig ist, geht es hier wohl um den mittleren Dienst.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: DiVO am 08.09.2025 12:57
Bilde dich nebenberuflich weiter und erhöhe deinen Martkwert. Bewirb dich, wenn du im öD bleiben möchtest, auf höher dotierte Stellen und arbeite dort als Tarifbeschäftigter. So steigst du monetär betrachtet deutlich schneller und einfacher auf, als durch irgendeine starre Beamtenlaufbahn.

Praktisches Beispiel: Mein Bruder ist seit inzwischen 19 Jahren Beamter und ist inzwischen in A9, was auch das Ende bei seiner Laufbahn im mittleren Dienst bedeutet. Ich bin vor zehn Jahren als Quereinsteiger, ebenfalls mit Ausbildung, in den öD eingestiegen und bin aktuell in E11 plus Zulage.

Wenn du keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst hast, ist eine Verbeamtung aus meiner Sicht nicht erstrebenswert.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Muenchner82 am 12.09.2025 09:11
Wenn ich mich entscheiden würde eine Ausbildung im Beamtenverhältnis zu absolvieren, wird dann meine bisherige Berufserfahrung als Beschäftigter, bei der Eingruppierung berücksichtigt?

Nein, weil Beamte nicht eingruppiert werden. Die bereits erworbene Erfahrung kann bei Festsetzung der Erfahrungsstufe angerechnet werden.
Verbeamtung ist i.d.R. immer im Eingangsamt der jeweiligen Besoldungsgruppe. In der 2.QE n.t.D. A6, t.D. A7.
Ämter einer Besoldungsgruppe sind zudem regelmäßig zu durchlaufen, heisst Überspringen einer Besoldungsgruppe ist nicht möglich.
Auf Beförderugen besteht kein Anspruch, das wurde aber schon gesagt.
Veretzungen können theoretisch willkürlich erfolgen.
etc.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: egotrip am 14.09.2025 18:47
Warum hat man kein Anrecht auf eine Beförderung?
Die Beförderung ist doch abhängig von den Dienstjahren und ob die Stelle die Beförderung rechtfertigt?[/li][/list]

Ich glaube ja fast, dass es hier einen Irrtum in den Begrifflichkeiten gibt.

Eine Beförderung führt von einer Besoldungsgruppe (Beispielsweise A8) in eine höhere Besoldungsgruppe (Beispielsweise A9).

Das ist nicht zu verwechseln mit den Stufen der Besoldungstabelle, bei denen es eine Art Automatismus gibt:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sl/stufen.html
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Suffer1981de am 18.10.2025 14:06
Eine Verbeamtung hat nicht nur Vorteile. längere Arbeitszeit, kein Recht auf Beförderung, Umsetzungen

Ich glaube bis auf die längere Arbeitszeit sind die hier dargestellten Nachteile doch bei Tarifbeschäftigten (und auch in der freien Wirtschaft) nicht anders? Als Tarifbeschäftigter habe ich ebenfalls kein Recht auf Beförderung, einer Umsetzung oder Versetzung bin ich ähnlich ausgeliefert.

Den einzigen Unterschied den ich in der Diskussion erkennen kann, ist die Grenze von m.D. zu g.D. Wenn der Threadersteller im m.D. verbeamtet werden würde, wäre mit A9 Schluss. Als Tarifbeschäftigter ist die Grenze weicher (weil zwischen EG 5 und EG 12 zumindestens im TV-L keine "harte" Grenze ist). Wenn man aber in beiden Bereichen im m.D. (als bis A9 und EG9a) bleibt, halte ich eine Verbeamtung für Vorteilhaft.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Tagelöhner am 18.10.2025 14:30
Sicherlich können auch Tarifbeschäftigte versetzt werden, aber die Zumutbarkeitsgrenzen sind garantiert niedriger und immer einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung zugänglich.

Ansonsten ist das Beamtenverhältnis spätestens dann attraktiver, wenn Ehe und viele Kinder in die Gleichung mit aufgenommen werden. Siehe Baden-Württemberg, wo es ab dem dritten Kind fast 1000€ on top gibt.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Suffer1981de am 18.10.2025 16:20
Sicherlich können auch Tarifbeschäftigte versetzt werden, aber die Zumutbarkeitsgrenzen sind garantiert niedriger und immer einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung zugänglich.

Naja, arbeitsgerichtlich sind bereits höchstrichterlich Versetzungen ins Ausland für zulässig erklärt worden. Und gegen die Versetzung bei Beamten steht doch auch der Verwaltungsrechtsweg offen.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: MoinMoin am 18.10.2025 17:19
Sicherlich können auch Tarifbeschäftigte versetzt werden, aber die Zumutbarkeitsgrenzen sind garantiert niedriger und immer einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung zugänglich.
Kommt doch auf den AV an.

Ich habe mich zwar damit noch nicht beschäftigt, aber wäre mal interessant, wo jemand erfolg hatte, sich gegen ein Versetzung zu wehren.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: MoinMoin am 18.10.2025 17:21
Eine Verbeamtung hat nicht nur Vorteile. längere Arbeitszeit, kein Recht auf Beförderung, Umsetzungen
Also bei uns ist kein Arbeitsunterschied.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: troubleshooting am 20.10.2025 15:55
Sicherlich können auch Tarifbeschäftigte versetzt werden, aber die Zumutbarkeitsgrenzen sind garantiert niedriger und immer einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung zugänglich.

Naja, arbeitsgerichtlich sind bereits höchstrichterlich Versetzungen ins Ausland für zulässig erklärt worden. Und gegen die Versetzung bei Beamten steht doch auch der Verwaltungsrechtsweg offen.

Willst du wirklich das Pilotenurteil von 2022 anführen? Das wird in der rechtlichen Kommentierung regelmäßig als Sonderfall angeführt.

Wir sollten zudem vielleicht nicht vergessen, dass wir hier im "Länderforum" sind. Insofern reicht der Arm der Arbeitgeber auch nicht allzuweit bzw. die Möglichkeiten sind - wieder bis auf Sonderfälle - auf die Grenzen des Bundeslandes beschränkt.
Viel interessanter ist die vorzunehmende Abwägung nach §315 BGB (billigem Ermessen), die dem §106 GewO Grenzen setzt.

Tatsächlich ist es aber meine Erfahrung, dass bei Beamten wesentlich weniger Rücksicht genommen wurde.
Denn, das gehört mit zur Wahrheit/Überlegung, als Beamter bindet man sich deutlich enger an den Dienstherren.
Titel: Antw:Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
Beitrag von: Tagelöhner am 20.10.2025 21:20
So sieht es aus. Verstehe das ganze whataboutism nicht. Ein Beamter wird im Hoheitsgebiet seines Dienstherrn aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses immer einfacher versetzbar sein, als ein 0815 Tarifbeschäftigter mit Standardarbeitsvertrag. Und nichts anderes habe ich oben erwähnt. Zumal die Grenzen des Direktionsrechts eben arbeitsgerichtlich überprüfbar sind, also Willkür ausgeschlossen ist und die sonstigen Abwägungen der gegenseitigen Interessen auch schlüssig und glaubwürdig dargelegt werden müssen.