Sicherlich können auch Tarifbeschäftigte versetzt werden, aber die Zumutbarkeitsgrenzen sind garantiert niedriger und immer einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung zugänglich.
Naja, arbeitsgerichtlich sind bereits höchstrichterlich Versetzungen ins Ausland für zulässig erklärt worden. Und gegen die Versetzung bei Beamten steht doch auch der Verwaltungsrechtsweg offen.
Willst du wirklich das Pilotenurteil von 2022 anführen? Das wird in der rechtlichen Kommentierung regelmäßig als Sonderfall angeführt.
Wir sollten zudem vielleicht nicht vergessen, dass wir hier im "Länderforum" sind. Insofern reicht der Arm der Arbeitgeber auch nicht allzuweit bzw. die Möglichkeiten sind - wieder bis auf Sonderfälle - auf die Grenzen des Bundeslandes beschränkt.
Viel interessanter ist die vorzunehmende Abwägung nach §315 BGB (billigem Ermessen), die dem §106 GewO Grenzen setzt.
Tatsächlich ist es aber meine Erfahrung, dass bei Beamten wesentlich weniger Rücksicht genommen wurde.
Denn, das gehört mit zur Wahrheit/Überlegung, als Beamter bindet man sich deutlich enger an den Dienstherren.