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Beamte und Soldaten => Beamte Bayern => Thema gestartet von: Kingrakadabra am 09.09.2025 12:15

Titel: Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
Beitrag von: Kingrakadabra am 09.09.2025 12:15
Hallo zusammen,

gemäß Beihilfe Verordnung zieht die Beihilfe bei einem stationären Aufenthalt ja Eigenanteile ab.

25 Euro bei Wahl Chefarztbehandlung und 7,50 Euro bei Wahl gesonderte Unterkunft. Werden diese Sätze dann noch mit dem persönlichen Bemessungssatz (50 %) berücksichtigt oder gelten die 25 Euro und 7,50 für jeden?
Werden diese Eigenanteile dann von der festgesetzten Beihilfe abgezogen?

Weiß jemand, ob man auch ohne Wahl Chefarzt vom „Chef“ operiert werden würde?

Vielen Dank und VG

Hage
Titel: Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
Beitrag von: Gewerbler am 09.09.2025 13:05
Wenn du keine Wahlleistung in Anspruch nimmst, wirst du vom diensthabenden geeigneten Arzt behandelt. Das kann auch der Chefarzt sein, wenn er der einzige ist, der das kann oder den Fall besonders interessant findet oder so. Dann würde ja auch ein GKV-Mitglied in diesen "Genuss" kommen.
Mit Wahlleistung suchst du dir einen Arzt aus und schließt einen Vertrag mit ihm. Dann hast du auch Anspruch darauf, von genau dieser Person (ggf. von der Stellvertretung) behandelt zu werden. Im anderen Fall ist es halt Zufall oder Glück oder wie auch immer.

Zum Eigenanteil kann ich leider nix sagen. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das nicht mit dem Bemessungssatz verrechnet wird, aber da sollen sich lieber Leute mit mehr Ahnung äußern  8)
Titel: Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
Beitrag von: Illunis am 09.09.2025 13:37
Hab eben nochmal geschaut.
Bei meiner "spontan Blinddarm OP" letztes Jahr wurde für jeden Tag 25€ abgezogen (-75€ bei 4Tagen und 50% Beihilfe erster und letzter Tag zählen als einer)

Zitat von: Beihilfebescheid
0308
Bei Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen wird eine Eigenbeteiligung von 25 € pro Aufenthaltstag im
Krankenhaus von der errechneten Beihilfe abgezogen (Art. 96 Abs. 2 Satz 7 Nr. 1 BayBG). Dabei zählen
Aufnahme- und Entlassungstag als ein Tag (Nr. 28.1.9 Satz 3 BayBhVBek). Die Eigenbeteiligung für
wahlärztliche Leistungen kann bei allen stationären Aufwendungen - auch bei der Krankenhausabrechnung
- abgezogen werden (Nr. 28.1.11Satz 1 BayBhVBek).
Titel: Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
Beitrag von: Kingrakadabra am 10.09.2025 12:38
Hey zusammen,

danke für die Info. Hab ich auch schon "vermutet". Also tgl. 25,00 € und zusätzlich Eigenanteil 7,50 €/Tag.

VG
Titel: Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
Beitrag von: Saxum am 15.09.2025 10:59
Richtig, für diese Fälle kann man eben entweder eine Krankenhaus-Tagegeldversicherung abschließen, welchen diesen Eigenbetrag abdecken würde oder man legt sich Rücklagen an oder stemmt das eben aus der laufenden Besoldung. Alles machbar und es handelt sich ja um einen "AN-Beitrag" zu einer kleinen "freiwilligen Beihilfe-Mehrleistung", daher: nice.