Autor Thema: Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt  (Read 1210 times)

Kingrakadabra

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Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
« am: 09.09.2025 12:15 »
Hallo zusammen,

gemäß Beihilfe Verordnung zieht die Beihilfe bei einem stationären Aufenthalt ja Eigenanteile ab.

25 Euro bei Wahl Chefarztbehandlung und 7,50 Euro bei Wahl gesonderte Unterkunft. Werden diese Sätze dann noch mit dem persönlichen Bemessungssatz (50 %) berücksichtigt oder gelten die 25 Euro und 7,50 für jeden?
Werden diese Eigenanteile dann von der festgesetzten Beihilfe abgezogen?

Weiß jemand, ob man auch ohne Wahl Chefarzt vom „Chef“ operiert werden würde?

Vielen Dank und VG

Hage

Gewerbler

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Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
« Antwort #1 am: 09.09.2025 13:05 »
Wenn du keine Wahlleistung in Anspruch nimmst, wirst du vom diensthabenden geeigneten Arzt behandelt. Das kann auch der Chefarzt sein, wenn er der einzige ist, der das kann oder den Fall besonders interessant findet oder so. Dann würde ja auch ein GKV-Mitglied in diesen "Genuss" kommen.
Mit Wahlleistung suchst du dir einen Arzt aus und schließt einen Vertrag mit ihm. Dann hast du auch Anspruch darauf, von genau dieser Person (ggf. von der Stellvertretung) behandelt zu werden. Im anderen Fall ist es halt Zufall oder Glück oder wie auch immer.

Zum Eigenanteil kann ich leider nix sagen. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das nicht mit dem Bemessungssatz verrechnet wird, aber da sollen sich lieber Leute mit mehr Ahnung äußern  8)

Illunis

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Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
« Antwort #2 am: 09.09.2025 13:37 »
Hab eben nochmal geschaut.
Bei meiner "spontan Blinddarm OP" letztes Jahr wurde für jeden Tag 25€ abgezogen (-75€ bei 4Tagen und 50% Beihilfe erster und letzter Tag zählen als einer)

Zitat von: Beihilfebescheid
0308
Bei Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen wird eine Eigenbeteiligung von 25 € pro Aufenthaltstag im
Krankenhaus von der errechneten Beihilfe abgezogen (Art. 96 Abs. 2 Satz 7 Nr. 1 BayBG). Dabei zählen
Aufnahme- und Entlassungstag als ein Tag (Nr. 28.1.9 Satz 3 BayBhVBek). Die Eigenbeteiligung für
wahlärztliche Leistungen kann bei allen stationären Aufwendungen - auch bei der Krankenhausabrechnung
- abgezogen werden (Nr. 28.1.11Satz 1 BayBhVBek).

Kingrakadabra

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Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
« Antwort #3 am: 10.09.2025 12:38 »
Hey zusammen,

danke für die Info. Hab ich auch schon "vermutet". Also tgl. 25,00 € und zusätzlich Eigenanteil 7,50 €/Tag.

VG

Saxum

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Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
« Antwort #4 am: 15.09.2025 10:59 »
Richtig, für diese Fälle kann man eben entweder eine Krankenhaus-Tagegeldversicherung abschließen, welchen diesen Eigenbetrag abdecken würde oder man legt sich Rücklagen an oder stemmt das eben aus der laufenden Besoldung. Alles machbar und es handelt sich ja um einen "AN-Beitrag" zu einer kleinen "freiwilligen Beihilfe-Mehrleistung", daher: nice.

Kingrakadabra

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Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
« Antwort #5 am: 18.09.2025 10:29 »
Hey,

danke für die Infos. So hätte ich das auch gesehen.
Die Beihilfe zahlt dann aber die Rechnungen der Wahlärzte anstandslos, oder?

Stimmt, KH-Tagegeld ist optional. Ich habe keins, aber die Besoldung läuft ja Gott sei Dank weiter.

VG

railjet

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Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
« Antwort #6 am: 19.09.2025 21:33 »
Hey,

danke für die Infos. So hätte ich das auch gesehen.
Die Beihilfe zahlt dann aber die Rechnungen der Wahlärzte anstandslos, oder?

Stimmt, KH-Tagegeld ist optional. Ich habe keins, aber die Besoldung läuft ja Gott sei Dank weiter.

VG

Die Beihilfe erstattet normalerweise ohne Probleme zieht aber bei der Rechnung die zuerst kommt die Eigenanteile ab.
Beispiel Schlaflabor:
Erst kommt die allgemeine Krankenhausrechnung, die wird zusammen mit der Entlassanzeige eingereicht. Dort werden dann auch die Einbehalte getätigt. Danach kommt für jeden Wahlarzt eine gesonderte Rechnung bei der ordentlich zugelangt wird. z.B. erst vom Chefarzt Anästhesie für Blutentnahme usw. und dann vom Chefarzt Schlafmedizin für die Schlafuntersuchungen. Hier wird sehr oft der Maximalfaktor 3,5 angesetzt bei den teuersten GOÄ Positionen. Einbehalte werden aber nicht mehr getätigt, die sind ja schon geflossen.
Bei meinen Kollegen und mir hat die Beihilfe bisher keine Probleme gemacht.
Das kommt aber wie bei jeder Arztrechnung natürlich auf die Qualität der Abrechnung an.

Kingrakadabra

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Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
« Antwort #7 am: 22.09.2025 11:34 »
Moin moin,

die Einbehalte gelten für 30 Tage im Kalenderjahr?
Danach ist aber trotzdem die "Chefarztbehandlung" möglich, die Beihilfe zieht nichts mehr ab. Richtig?
Oder erstattet die Beihilfe ab Tag 31 keine Rechnungen des Wahlarztes mehr?

Vielen Dank und VG

Hage

Saxum

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Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
« Antwort #8 am: 22.09.2025 12:36 »
Erstmal gibt es keine "Deckelung" wie lange diese Positionen bezahlt werden, das hängt ja ganz alleine von der medizinischen Indikation ab und nur die aller wenigsten bleiben tatsächlich "lange" im Krankenhaus. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei ungefähr 7,2 Tagen. Wenn dann greift höchstwahrscheinlich bei längeren Behandlungsdauern die ambulante Pflege ggf. mit häuslichem Arztbesuch zuhause dann vorher. Aber auch wenn man jetzt ziemlich oft ins Krankenhaus muss und so die 30 Tage aufgeteilt auf das Jahr "reißt", werden die beihilfefähigen Aufwendungen auch darüber hinaus erbracht - abzüglich der Eigenleistungen.

Die Eigenbeteiligungen für die wahlärztliche Behandlung werden aber nicht gedeckelt, das heißt diese sind auch über die 30 Tage hinaus zu bezahlen - pro Aufenthaltstag. Nur bei den Wahlstationären Leistungen, also dem Zimmer, ist die Eigenbeteiligung auf 30 Tage im Jahr begrenzt.

Kingrakadabra

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Antw:Beamte Bayern / stationärer Aufenthalt
« Antwort #9 am: 26.09.2025 11:53 »
Erstmal gibt es keine "Deckelung" wie lange diese Positionen bezahlt werden, das hängt ja ganz alleine von der medizinischen Indikation ab und nur die aller wenigsten bleiben tatsächlich "lange" im Krankenhaus. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei ungefähr 7,2 Tagen. Wenn dann greift höchstwahrscheinlich bei längeren Behandlungsdauern die ambulante Pflege ggf. mit häuslichem Arztbesuch zuhause dann vorher. Aber auch wenn man jetzt ziemlich oft ins Krankenhaus muss und so die 30 Tage aufgeteilt auf das Jahr "reißt", werden die beihilfefähigen Aufwendungen auch darüber hinaus erbracht - abzüglich der Eigenleistungen.

Die Eigenbeteiligungen für die wahlärztliche Behandlung werden aber nicht gedeckelt, das heißt diese sind auch über die 30 Tage hinaus zu bezahlen - pro Aufenthaltstag. Nur bei den Wahlstationären Leistungen, also dem Zimmer, ist die Eigenbeteiligung auf 30 Tage im Jahr begrenzt.

Vielen Dank, das hilft mir gut weiter. :)