Erstmal gibt es keine "Deckelung" wie lange diese Positionen bezahlt werden, das hängt ja ganz alleine von der medizinischen Indikation ab und nur die aller wenigsten bleiben tatsächlich "lange" im Krankenhaus. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei ungefähr 7,2 Tagen. Wenn dann greift höchstwahrscheinlich bei längeren Behandlungsdauern die ambulante Pflege ggf. mit häuslichem Arztbesuch zuhause dann vorher. Aber auch wenn man jetzt ziemlich oft ins Krankenhaus muss und so die 30 Tage aufgeteilt auf das Jahr "reißt", werden die beihilfefähigen Aufwendungen auch darüber hinaus erbracht - abzüglich der Eigenleistungen.
Die Eigenbeteiligungen für die wahlärztliche Behandlung werden aber nicht gedeckelt, das heißt diese sind auch über die 30 Tage hinaus zu bezahlen - pro Aufenthaltstag. Nur bei den Wahlstationären Leistungen, also dem Zimmer, ist die Eigenbeteiligung auf 30 Tage im Jahr begrenzt.