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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Coco25 am 23.09.2025 11:24

Titel: Stufenvorweggewährung
Beitrag von: Coco25 am 23.09.2025 11:24
Hallo miteinander,

Ich habe folgenden Fall. Ich war insgesamt 10+ Jahre im ÖD im Hochschulbereich tätig. Nun steht ein Wechsel zum Land Berlin in der Bezirksverwaltung bevor. Zwischen meinem letzten Arbeitsvertrag und dem anvisierten Beginn des neuen Arbeitsvertrags liegt eine unschädliche Unterbrechung. Laut der Personalstelle kann mir gemäß §16 Abs. 2 S. 3 TV-L maximal Stufe 3 gewährt werden (einschlägige Zeiten) und keine Restlaufzeiten angerechnet werden, da es sich nicht um den selben Arbeitgeber handelt. Förderliche Zeiten würden nicht greifen, weil es genügend qualifizierte Bewerber gab. Das ist natürlich bitter, weil ich schon Stufe 5 erreicht hatte und jetzt quasi 7 Jahre warten müsste, um wieder dort anzukommen, wo ich war. Ich habe gefragt, ob eine Stufenvorweggewährung möglich sei. Daraufhin hieß es, dass dieses Instrument wohl generell nicht angewendet wird in diesem Bezirk. Hat jemand Erfahrung damit und vielleicht noch Ideen, wie ich weiter argumentieren könnte?

Vielen Dank im Voraus.
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 23.09.2025 11:52
Wenn der AG bei "kann" nicht "will", hast du ziemlich schlechte Karten. Das "muss" scheint er bereits geprüft zu haben.

Zulage nach § 16 Abs. 5 dürfte dann auch schwierig sein...
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung
Beitrag von: Rowhin am 23.09.2025 11:59
Zulage nach § 16 Abs. 5 dürfte dann auch schwierig sein...

Wenn schon die förderlichen Zeiten mit dem Verweis auf die zahlreichen qualifizierten Mitbewerbenden abgewiesen werden, wird in der Tat auch bei 16.5 dieselbe Karte gespielt werden, ja.

An dem Punkt muss dann überlegt werden, so hart es klingt, wie sehr man die neue Stelle will, und ob der Vertrag schon unterschrieben ist.
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung
Beitrag von: Coco25 am 24.09.2025 06:47
Zulage nach § 16 Abs. 5 dürfte dann auch schwierig sein...
Wenn schon die förderlichen Zeiten mit dem Verweis auf die zahlreichen qualifizierten Mitbewerbenden abgewiesen werden, wird in der Tat auch bei 16.5 dieselbe Karte gespielt werden, ja.

An dem Punkt muss dann überlegt werden, so hart es klingt, wie sehr man die neue Stelle will, und ob der Vertrag schon unterschrieben ist.

Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Ich hatte schon gesagt, dass alles unter einer Stufe 4 für mich nicht in Frage kommt. Dann kam das "Angebot" und jetzt habe ich noch Bedenkzeit.

Gibt es eigentlich formal irgendeine Möglichkeit für mich zu überprüfen, ob die förderlichen Zeiten nicht doch greifen? Eigentlich ist man als Bewerber:in komplett ausgeliefert und muss darauf vertrauen, dass die Aussagen der Personalstelle, dass es genügend qualifizierte Mitkonkurrent:innen gab, auch stimmen. Natürlich kann das Bewerbungsverfahren aber auch so ausgelegt werden, wie es gerade passt...
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung
Beitrag von: Organisator am 24.09.2025 09:03
Zulage nach § 16 Abs. 5 dürfte dann auch schwierig sein...
Wenn schon die förderlichen Zeiten mit dem Verweis auf die zahlreichen qualifizierten Mitbewerbenden abgewiesen werden, wird in der Tat auch bei 16.5 dieselbe Karte gespielt werden, ja.

An dem Punkt muss dann überlegt werden, so hart es klingt, wie sehr man die neue Stelle will, und ob der Vertrag schon unterschrieben ist.

Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Ich hatte schon gesagt, dass alles unter einer Stufe 4 für mich nicht in Frage kommt. Dann kam das "Angebot" und jetzt habe ich noch Bedenkzeit.

Gibt es eigentlich formal irgendeine Möglichkeit für mich zu überprüfen, ob die förderlichen Zeiten nicht doch greifen? Eigentlich ist man als Bewerber:in komplett ausgeliefert und muss darauf vertrauen, dass die Aussagen der Personalstelle, dass es genügend qualifizierte Mitkonkurrent:innen gab, auch stimmen. Natürlich kann das Bewerbungsverfahren aber auch so ausgelegt werden, wie es gerade passt...

Die Anerkennung von förderlichen Zeiten ist eine Kann-Regelung, um dem AG zu ermöglichen, tarifkonform eine höhere Stufe zu gewähen. Es gibt insoweit keinen Automatismus oder Kontrollmöglichkeit, da es sich um eine Entscheidung nur aufseiten des AG handelt.

Wie es immer bei Verhandlungen ist - wenn die Gegenseite auf deine Forderungen nicht eingehen möchte, muss sie es auch nicht.
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung
Beitrag von: PeterMuellerchen am 24.09.2025 14:07
Wenn dir 3 einfach nicht ausreicht, hättest du die Chance zu schreiben, dass du dankend ablehnst, da du bei Stufe 3 und 4 bessere Angebote vorliegen hast, erst bei 5 wäre der öD interessant. Ist natürlich etwas Risiko und sie könnten dich dann auch nicht nehmen. Aber selbst wenn sie noch genügend "qualifizierte Bewerber" gab, kann das ziehen da sich solche verfahren im öD ja gerne hinziehen und einige der anderen sicher inzwischen woanders unterschrieben haben. Evtl. müssten sie sogar nochmal von vorne anfangen und neu ausschreiben.

Das Druckmittel hast du natürlich nur solange du nochnicht unterschrieben hast.
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung
Beitrag von: fair am 25.09.2025 00:25
Im Hochschulbereich können sie die dir vollen zehn Jahre als einschlägig anerkennen. Das würde ich an deiner Stelle so fordern! Siehe Zitat der Gesetzesstelle im Parallelthread:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126841.msg421637.html#msg421637

und meine längere Antwort darin:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126841.msg421536.html#msg421536
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung
Beitrag von: Coco25 am 29.09.2025 15:00
Es ist ein Wechsel von dem Hochschulbereich (WiMi) in die Landesverwaltung, daher gilt diese Regelung leider nicht...

Jetzt kommt es aber tatsächlich noch viel schärfer. Die Personalstelle will mir auch die einschlägigen Zeiten (sprich Stufe 3) nicht anerkennen, weil die schädliche Unterbrechung länger als 6 Monate (7 Monate) beträgt, aber auch nur weil die den Prozess so in die Länge gezogen haben. Ich hätte auch schon eher anfangen können.

Angeblich greift die Regelung für wissenschaftliche Mitarbeiter (12 Monate = unschädlich) hier nicht. Ich lese den TVL aber nicht so, dass es sich um eine nachfolgende wissenschaftliche Tätigkeit handeln muss. Wie seht ihr das?

Zitat
Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich
der Zeitraum auf längstens zwölf Monate.

Die Stufe 3 wurde mir wohlgemerkt auch schon schriftlich zugesagt. Nun weigert sich aber die Personalstelle.
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung
Beitrag von: fair am 29.09.2025 15:24
Dann sollen sie es dir über die förderlichen Zeiten anerkennen. Sie müssen für die Akten halt eine Begründung schreiben, dass du deutlich der Wunschkandidat bist und du musst deutlich gemacht haben, dass du für die gewünschte Vertragsunterzeichnung deine bisherige Stufe 5 erwartest.

"Förderliche Zeiten würden nicht greifen, weil es genügend qualifizierte Bewerber gab."
Meines Wissens reicht es aus, wenn du der beste bist und es einen gewissen (ggf. kleinen Abstand) zu den nachfolgenden gibt. In den meisten Fällen gilt: wo ein Wille, da ein Weg, d.h. dass man da schon Punkte finden kann, die sich unterscheiden und mit denen man es begründen kann. Umgekehrt gilt aber auch: wenn sie es wirklich nicht wollen und dich lieber ziehen lassen, als dir entgegen zu kommen, dann hast du natürlich keine Chance. Dann musst du dir überlegen, ob du in den sauren Apfel beißt und dich ggf. parallel weiter bewirbst und dir das noch mal gut überlegst, ob du dort bleiben willst, oder...

Ist halt eine Verhandlungssache und für sie tut es ggf. budgetmäßig "ein bisschen weh", aber möglich ist es bei entsprechendem Willen durchaus.
Achte dann darauf, dass es als arbeitsvertragliche Nebenabrede mit drin steht (in der Regel ganz am Ende des Arbeitsvertrags als (vor) letzter Punkt).

Zu deiner Frage:
Zitat
Angeblich greift die Regelung für wissenschaftliche Mitarbeiter (12 Monate = unschädlich) hier nicht. Ich lese den TVL aber nicht so, dass es sich um eine nachfolgende wissenschaftliche Tätigkeit handeln muss. Wie seht ihr das?
Das ergibt sich aus dem Geltungsbereich des § 40 TV-L, da steht ganz oben: "Diese Sonderregelungen gelten für die Beschäftigten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder". Deswegen kann diese Sonderregelung im § 16 TV-L in der Fassung des § 40 TV-L für diese Stelle jetzt nicht zur Anwendung kommen, wenn es ein Arbeitgeber außerhalb der Wissenschaft ist. Wenn es jedoch weiterhin eine Hochschule ist und nur die Stelle im Verwaltungsbereich, dann stimme ich dir zu, dass die Sonderregelung trotzdem gültig sein müsste, da EG 13. In dem Fall müssen sie es über die einschlägige Berufserfahrung anerkennen, übrigens dann auch bei einer längeren Lücke als 12 Monate.

Edit: das hab ich verwechselt. Die Sonderregelung für die das gesagte gilt ist die "Zeiten an anderen Hochschulen oder ... werden grundsätzlich anerkannt". Das mit den 12 Monaten steht ja im allgemeinen TV-L und da steht eben "bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate."
Das Problem wird also wohl sein, dass du zwar vorher Wissenschaftler warst aber jetzt nicht als Wissenschaftler eingestellt wirst. Du könntest mal entsprechende Durchführungshinweise und/oder Gesetzeskommentare studieren, ob das so korrekt interpretiert ist.
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung
Beitrag von: Muschebubu am 02.10.2025 21:11
Das Verfahren mag dich irritieren, aber der Rechnungshof hat hier massiv interveniert und zumindest die Bezirksverwaltungen scheinen hiervor großen Respekt zu haben. Warum auch immer… der Rechnungshof empfiehlt ja eigentlich nur was. Und wenn es ganz streng ausgelegt würde, dann dürfte es die Vorweggeährung innerhalb des Landes Berlin überhaupt nicht geben, weil sich die Dienststellen nicht gegenseitig die DK wegwerben sollen. War das eine Berliner Uni (AG auch das Land Berlin)?… Wenn man will, geht natürlich trotzdem alles. In dem Fall scheint das mit dem Wollen aber nicht so ausgeprägt. Manche Bezirke haben im Bereich Personalausgaben aktuell aber auch eine Haushaltssperre… doof nur, wenn das irgendwie gute Bewerber kostet.