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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Bastel am 28.09.2025 08:16
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Bald gibt’s für die Leute in SH mehr Feiertage!
Zwei freie Tage für Muslime
„Ein Punkt im Vertrag aber wird vermutlich für Zündstoff sorgen. In der Pressemitteilung heißt es: „Zudem wird die religiöse Praxis anerkannt: Der erste Tag des Ramadanfestes sowie der erste Tag des Opferfestes werden als islamische Feiertage gewürdigt. Im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Schulgesetzes können Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen freigestellt werden.“ Andere Bundesländer wie zum Beispiel Hamburg haben bisher Kindern einen Tag schulfrei gegeben“
https://www.bild.de/regional/schleswig-holstein/in-schleswig-holstein-muslime-bekommen-zusaetzliche-feiertage-68d8340588300c7476b9983f
Der öD in SH sollte komplett konvertieren, das kostet das Land/Kommunen dann ein paar schöne Millionen. Vielleicht werden auch Mehrehen usw. erlaubt!
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Das grüne U-Boot hat wieder zugeschlagen.
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Ich denke, wer sich halbwegs mit den verschiedenen Religionen auskennt, sieht den offensichtlichen Unfug in diesen ganzen Regelungen, insbesondere wenn sie die Teilhabe betreffen.
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Schön mal wieder, wie das bei unterschiedlichen Medien unterschiedlich klingt...beim Spiegel hießt es, nur beispielsweise (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schleswig-holstein-muslime-duerfen-zu-ramadan-und-opferfest-kuenftig-freinehmen-a-88f65ea8-9fbd-4a2b-ab4c-f787e78609d5?sara_ref=re-so-app-sh) (Hervorhebung von mir):
Einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag bekommt dadurch niemand – wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss in der Regel eigene Urlaubstage nutzen. Die Vereinbarung verankert lediglich den Anspruch, auf den sich etwa Beamte, Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens berufen können.
Eine ähnliche Regelung gibt es für Protestanten bereits am Buß- und Bettag.
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Schön mal wieder, wie das bei unterschiedlichen Medien unterschiedlich klingt...beim Spiegel hießt es, nur beispielsweise (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schleswig-holstein-muslime-duerfen-zu-ramadan-und-opferfest-kuenftig-freinehmen-a-88f65ea8-9fbd-4a2b-ab4c-f787e78609d5?sara_ref=re-so-app-sh) (Hervorhebung von mir):
Einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag bekommt dadurch niemand – wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss in der Regel eigene Urlaubstage nutzen. Die Vereinbarung verankert lediglich den Anspruch, auf den sich etwa Beamte, Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens berufen können.
Eine ähnliche Regelung gibt es für Protestanten bereits am Buß- und Bettag.
Das klingt scho sehr anders.
Immer dieses Stille-Post-Spiel im Nachrichtenbereich…
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Wo hast du hier Nachrichten gesehen? Oben wird nur ein Boulevard-Medium zitiert, was dafür bekannt ist, es mit Exaktheit nicht so genau zu nehmen, wenn sich doch mit Empörungs-Journalismus viel mehr Geld umsetzen lässt…
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Ich sehe keine Fehler im Zitat. Wo siehst du sie?
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Ich wollte nur zurechtrücken, dass die Veröffentlichung des Axel-Springer-Verlags hier fälschlicherweise als „Nachrichten“ bezeichnet wurde — oder man zumindest die Äußerung so deuten könnte.
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Ob Nachrichten oder nicht, ich sehe weit mehr inhaltliche Fehler Spiegel - Zitat.
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Ob Nachrichten oder nicht, ich sehe weit mehr inhaltliche Fehler Spiegel - Zitat.
Die Ideologie: Muslimen-Schmusen!
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Schön mal wieder, wie das bei unterschiedlichen Medien unterschiedlich klingt...beim Spiegel hießt es, nur beispielsweise (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schleswig-holstein-muslime-duerfen-zu-ramadan-und-opferfest-kuenftig-freinehmen-a-88f65ea8-9fbd-4a2b-ab4c-f787e78609d5?sara_ref=re-so-app-sh) (Hervorhebung von mir):
Einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag bekommt dadurch niemand – wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss in der Regel eigene Urlaubstage nutzen. Die Vereinbarung verankert lediglich den Anspruch, auf den sich etwa Beamte, Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens berufen können.
Eine ähnliche Regelung gibt es für Protestanten bereits am Buß- und Bettag.
Schüler bekommen dann wahrscheinlich frei. Diese Sondergeschenk gab es schon zu meiner Schulzeit vor ca. 20 Jahren.
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Schön mal wieder, wie das bei unterschiedlichen Medien unterschiedlich klingt...beim Spiegel hießt es, nur beispielsweise (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schleswig-holstein-muslime-duerfen-zu-ramadan-und-opferfest-kuenftig-freinehmen-a-88f65ea8-9fbd-4a2b-ab4c-f787e78609d5?sara_ref=re-so-app-sh) (Hervorhebung von mir):
Einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag bekommt dadurch niemand – wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss in der Regel eigene Urlaubstage nutzen. Die Vereinbarung verankert lediglich den Anspruch, auf den sich etwa Beamte, Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens berufen können.
Eine ähnliche Regelung gibt es für Protestanten bereits am Buß- und Bettag.
Schüler bekommen dann wahrscheinlich frei. Diese Sondergeschenk gab es schon zu meiner Schulzeit vor ca. 20 Jahren.
Im ideologischen Zeitalter der "fluiden Vielfalt" könnten sich MIo dt. AN als "Muslim" definieren und dies zur uneingeschränkten Beachtung stellen.
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Muss man nicht dem Arbeitgeber seine Konfession mitteilen, damit dieser die Weltanschauungsgemeinschaftsteuern abführen kann? Oder ist das nur bei Christen so? Im Grunde könnte man sich so gegen Steuerzahlung ja 2 zusätzliche Feiertage erkaufen.
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Muss man nicht dem Arbeitgeber seine Konfession mitteilen, damit dieser die Weltanschauungsgemeinschaftsteuern abführen kann? Oder ist das nur bei Christen so? Im Grunde könnte man sich so gegen Steuerzahlung ja 2 zusätzliche Feiertage erkaufen.
... Für die man weiterhin eigene Urlaubstage einsetzen muss. Also ist da nicht viel gewonnen, außer man hat einen AG der gerne Urlaubstage nicht genehmigt.
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Muss man nicht dem Arbeitgeber seine Konfession mitteilen, damit dieser die Weltanschauungsgemeinschaftsteuern abführen kann? Oder ist das nur bei Christen so? Im Grunde könnte man sich so gegen Steuerzahlung ja 2 zusätzliche Feiertage erkaufen.
Du kannst dir die freien Tage nicht erkaufen. Muslime können sich an diesen Tag Urlaub nehmen, der nicht abgelehnt werden darf.
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Springer rotzt wieder was bewusst missverständliches in die Welt, damit die Wutbürger wieder lospoltern können weil sie zu doof sind und Bild-Berichte für bare Münze nehmen.
Aber wo sich jetzt schon alle als Frau definieren wollten um vermeintliche Vorteile durch den Geschlechtswechsel abzugreifen, werden wir bald ganz viele muslimische Neu-Frauen haben, oder? ;-) (Den Feiertag [für den man Urlaub nehmen muss] gibts aber nur mit Kopftuch)
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Störend ist doch im Grunde nur diese öffentliche Berichterstattung (vermutlich, weil sich irgendwer dadurch besser fühlt). ::)
Soll es doch eine (interne) Regelung geben, die erlaubt, dass man Urlaub an bestimmten Tagen nehmen darf, ohne dass dieser abgelehnt wird - ist das nicht ohnehin so bei religiösen Feiertagen?
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Springer rotzt wieder was bewusst missverständliches in die Welt, damit die Wutbürger wieder lospoltern können weil sie zu doof sind und Bild-Berichte für bare Münze nehmen.
Jetzt warst Du aber nicht nett zu Bastel ;)
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Soll es doch eine (interne) Regelung geben, die erlaubt, dass man Urlaub an bestimmten Tagen nehmen darf, ohne dass dieser abgelehnt wird - ist das nicht ohnehin so bei religiösen Feiertagen?
Ist wohl bisher eher eine Soll Regelung als eine Muss Regelung. Siehe Haufe: (https://www.haufe.de/id/beitrag/religion-am-arbeitsplatz-13-beruecksichtigung-religioeser-feiertage-bei-urlaubsgewaehrung-HI16802392.html)
Laut Arbeitszeitgesetz gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot an staatlich anerkannten gesetzlichen Feiertagen. Die gesetzlich anerkannten Feiertage beruhen vornehmlich auf dem christlichen Glauben. An Feiertagen anderer Religionen ist eine bezahlte Freistellung nicht vorgesehen.
Arbeitnehmer mit anderer Religionszugehörigkeit können für Feiertage ihres Glaubens Urlaubstage nutzen. § 7 BUrlG verpflichtet Arbeitgeber, auf Urlaubswünsche Rücksicht zu nehmen. Wünscht ein Mitarbeiter Urlaub wegen eines religiösen Feiertags, ist diesem Wunsch im Hinblick auf Art. 4 GG grundsätzlich nachzukommen. Ein Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht jedoch nicht.
Im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und des Diskriminierungsverbots aufgrund von Religion sind Arbeitgeber gut beraten, Urlaubswünsche für religiöse Feiertage ausreichend zu berücksichtigen. Sind Urlaubstage bereits verbraucht, hat sich in der Praxis als Kompromiss eine unbezahlte Freistellung bewährt.
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Für mich eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Bisher ist es schon so, dass dem Urlaubswunsch stattgegeben werden soll. Insofern besteht hier gar kein Handlungsdruck. Wer den Feiertag begehen möchte, setzt seinen Erholungsurlaub ein und bekommt frei.
Durch den Vertrag erfahren die muslimischen Feiertage nun eine besondere staatliche Behandlung. In der Wahrnehmung kommt dies einer Anerkennung muslimischer Feiertage als staatliche Feiertage gleich. Ich kann nachvollziehen, wenn dies auf manche Mitmenschen befremdlich wirkt.
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Das sollte man auf alle Sekten-FEiertage ausweiten. Wer beten will, nimmt Urlaub.
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Bisher ist es schon so, dass dem Urlaubswunsch stattgegeben werden soll. Insofern besteht hier gar kein Handlungsdruck. Wer den Feiertag begehen möchte, setzt seinen Erholungsurlaub ein und bekommt frei.
Die einzige Änderung ist doch nur, dass der Erholungsurlaub für den Tag auch gewährt werden soll — mit etwas mehr Nachdruck als bisher; sonst ändert sich nichts. Und natürlich gibt es sowohl Behörden als auch andere Institutionen (z.B. Krankenhaus), wo nicht jeder Urlaubswunsch einfach so durchgewunken wird. An der Uni oder Schule darf ich auch nicht so während der Vorlesungs- bzw. Schulzeit Urlaub nehmen. Dort wird Leuten muslimischen Glaubens gerade ermöglicht, ggf. (sofern machbar) Urlaub zu nehmen — dagegen bekommen an christlichen Feiertagen alle frei, ohne Urlaub dafür einsetzen zu müssen.
Wo siehst du hier irgendeine Gleichstellung oder Anerkennung in dieser Regelung? (Mal davon abgesehen, dass gar nicht so wenige Muslime in Deutschland leben, dass die Feiertags-Situation dies aber kaum abbildet…)
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Für mich eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Bisher ist es schon so, dass dem Urlaubswunsch stattgegeben werden soll. Insofern besteht hier gar kein Handlungsdruck. Wer den Feiertag begehen möchte, setzt seinen Erholungsurlaub ein und bekommt frei.
Durch den Vertrag erfahren die muslimischen Feiertage nun eine besondere staatliche Behandlung. In der Wahrnehmung kommt dies einer Anerkennung muslimischer Feiertage als staatliche Feiertage gleich. Ich kann nachvollziehen, wenn dies auf manche Mitmenschen befremdlich wirkt.
Was steht denn dieser offiziellen Regel bzw. derer Kommunikation entgegen? Zum einen bildet es die Lebensrealität in vielen Bundesländern ab. Dazu ist es schon ein Stück weit Wertschätzung der muslimischen Bevölkerung gegenüber. Was es auf keinen Fall ist: Ein Fall das negativ zu diskutieren. (zumindest meiner Meinung nach)
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Ihr diskutiert hier jetzt warum?
Es wird alles so laufen, wie ihr es bestellt habt. Kein Beitrag hier wird etwas ändern.
Einfach zurücklehnen und genießen. ;D
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Für mich eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Bisher ist es schon so, dass dem Urlaubswunsch stattgegeben werden soll. Insofern besteht hier gar kein Handlungsdruck. Wer den Feiertag begehen möchte, setzt seinen Erholungsurlaub ein und bekommt frei.
Durch den Vertrag erfahren die muslimischen Feiertage nun eine besondere staatliche Behandlung. In der Wahrnehmung kommt dies einer Anerkennung muslimischer Feiertage als staatliche Feiertage gleich. Ich kann nachvollziehen, wenn dies auf manche Mitmenschen befremdlich wirkt.
Kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt KEINE zusätzlichen Urlaubstage und auch KEINE generelle Anerkennung als gesetzliche Feiertage. Es bleibt also alles, wie es ist - nur wird die Zurückweisung eines Urlaubsantrags eben mit einer weiteren Hürde versehen.
Menschen, die das jetzt anders wahrnehmen, können oder wollen diesen doch sehr simplen Sachverhalt kognitiv nicht durchdringen. Das ist dann ein Problem mangelnder Bildung, oder eben eine "Gesinnungsfrage".
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Für mich eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Bisher ist es schon so, dass dem Urlaubswunsch stattgegeben werden soll. Insofern besteht hier gar kein Handlungsdruck. Wer den Feiertag begehen möchte, setzt seinen Erholungsurlaub ein und bekommt frei.
Durch den Vertrag erfahren die muslimischen Feiertage nun eine besondere staatliche Behandlung. In der Wahrnehmung kommt dies einer Anerkennung muslimischer Feiertage als staatliche Feiertage gleich. Ich kann nachvollziehen, wenn dies auf manche Mitmenschen befremdlich wirkt.
Kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt KEINE zusätzlichen Urlaubstage und auch KEINE generelle Anerkennung als gesetzliche Feiertage. Es bleibt also alles, wie es ist - nur wird die Zurückweisung eines Urlaubsantrags eben mit einer weiteren Hürde versehen.
Menschen, die das jetzt anders wahrnehmen, können oder wollen diesen doch sehr simplen Sachverhalt kognitiv nicht durchdringen. Das ist dann ein Problem mangelnder Bildung, oder eben eine "Gesinnungsfrage".
Im christlich geprägten Abendland spielt hierbei die Gesinnung keine Rolle, egal wie schön und einfach das für unsere GEZ-Versteher auch wäre. Ich könnte euch jetzt erklären, warum der Islam in christlichen Länder eigentlich nie hätte erlaubt werden dürfen, aber warum die Saat auf den steinigen Boden werfen?
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Es besteht Einigkeit darüber, dass es hier nur um marginale Änderungen handelt. Natürlich kann man sich über den Pöbel echauffieren, der nur die Überschriften oder reißerische Artikel liest und nun tatsächlich denkt, den Muslimen werden zwei Feiertage geschenkt. Durch diese Haarspalterei lenkt man aber von der eigentlichen Frage ab: ist es richtig, dass der Staat durch diesen offiziellen Akt einen Schritt zur Verankerung des Islam in unserer Gesellschaft unternimmt.
Man kann das gerne als begrüßenswerte "Wertschätzung der muslimischen Bevölkerung gegenüber" und eine Anerkennung der Lebenswirklichkeit ansehen. Ob es der Diskussionskultur in Deutschland allerdings zuträglich ist, skeptische und andersdenkende Mitbürger bei erstbester Gelegenheit in ein Licht zu rücken, durch das sie als bildungsferne Menschen mit gefährlicher Gesinnungen abgestempelt werden, wage ich zu bezweifeln.
Wir erleben seit Jahren einen Zustrom von mittlerweile Millionen Menschen aus Ländern mit islamisch geprägten Gesellschaften. Oft wird der Aufenthalt dieser Menschen in Deutschland pauschal mit Verfolgung und Unterdrückung in den Herkunftsländern gerechtfertigt. Rechte von Mädchen und Frauen, Umgang mit Homosexuellen und Andersgläubigen - wir alle kennen die Berichte.
Nun lassen wir in Größenordnungen zahlreiche muslimische Männer in unser Land und das nicht nur vorübergehend, sondern mit einer Bleibeperspektive. Genau die Männer, die in ihren Herkunftsländern als dominantes Geschlecht in Ausübung und im Namen ihrer Religion für Zustände sorgen, die wir als Flucht- und Asylgrund anerkennen.
Vor diesem Hintergrund muss es legitim und zulässig sein, seine Sorgen zu äußern. Es gibt zahlreiche Beispiele von gut integrieren Muslimen. Häufig dort, wo sie in der Minderheit sind. Dort, wo sie in der Mehrzahl sind oder zumindest eine bestimmte Anzahl erreicht haben, sieht es mit Toleranz und Friedfertigkeit oft anders aus. Das gilt sowohl für einzelne Einrichtungen wie Schulen als auch teilweise ganze Stadtviertel.
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Es besteht Einigkeit darüber, dass es hier nur um marginale Änderungen handelt. Natürlich kann man sich über den Pöbel echauffieren, der nur die Überschriften oder reißerische Artikel liest und nun tatsächlich denkt, den Muslimen werden zwei Feiertage geschenkt. Durch diese Haarspalterei lenkt man aber von der eigentlichen Frage ab: ist es richtig, dass der Staat durch diesen offiziellen Akt einen Schritt zur Verankerung des Islam in unserer Gesellschaft unternimmt.
Man kann das gerne als begrüßenswerte "Wertschätzung der muslimischen Bevölkerung gegenüber" und eine Anerkennung der Lebenswirklichkeit ansehen. Ob es der Diskussionskultur in Deutschland allerdings zuträglich ist, skeptische und andersdenkende Mitbürger bei erstbester Gelegenheit in ein Licht zu rücken, durch das sie als bildungsferne Menschen mit gefährlicher Gesinnungen abgestempelt werden, wage ich zu bezweifeln.
Wir erleben seit Jahren einen Zustrom von mittlerweile Millionen Menschen aus Ländern mit islamisch geprägten Gesellschaften. Oft wird der Aufenthalt dieser Menschen in Deutschland pauschal mit Verfolgung und Unterdrückung in den Herkunftsländern gerechtfertigt. Rechte von Mädchen und Frauen, Umgang mit Homosexuellen und Andersgläubigen - wir alle kennen die Berichte.
Nun lassen wir in Größenordnungen zahlreiche muslimische Männer in unser Land und das nicht nur vorübergehend, sondern mit einer Bleibeperspektive. Genau die Männer, die in ihren Herkunftsländern als dominantes Geschlecht in Ausübung und im Namen ihrer Religion für Zustände sorgen, die wir als Flucht- und Asylgrund anerkennen.
Vor diesem Hintergrund muss es legitim und zulässig sein, seine Sorgen zu äußern. Es gibt zahlreiche Beispiele von gut integrieren Muslimen. Häufig dort, wo sie in der Minderheit sind. Dort, wo sie in der Mehrzahl sind oder zumindest eine bestimmte Anzahl erreicht haben, sieht es mit Toleranz und Friedfertigkeit oft anders aus. Das gilt sowohl für einzelne Einrichtungen wie Schulen als auch teilweise ganze Stadtviertel.
Ich sprach von bildungsfern ODER gefährlicher Gesinnung. Dabei bleibe ich auch.
Mir wird in Deiner Argumentation auch nicht ganz klar, worin Du eine staatliche "Verankerung" des Islams durch die vorgeschlagene Regelung erkennen willst. In meinem, säkularen Denken ist Religion eine Privatsache. Wenn bestimmte Religionsgemeinschaften eine gewisse Dimension erreichen, dann ist es durchaus legitim, den Angehörigen dieser Glaubensgemeinschaften die Partizipation an den zugehörigen Festlichkeiten zu ermöglichen. Da werden ja keine Sonderurlaube gewährt. Es geht hierbei auch in größerem Maße um diejeniegen, die hier bereits seit Jahrzehnten und zumeist gut integriert leben.
Aufgemerkt! Soziokulturell bedingte Probleme und Herausforderungen bei der Integration Geflüchteter sind eine ganz andere Ebene und die Religion ist hier eine Koinzidenz, keine Kausalität.
Es ist aktuell Oktoberfest. Das dort gezeigte Verhalten mag uns vertraut vorkommen, das Saufen, Kotzen und Grapschen wird in zivilisierten Gesellschaften aber sicher als höchst befremdlich wahrgenommen - hoffen wir mal, dass wir mit diesem "kuturellen Malus" nicht selbst einmal flüchtend um Anerkennung in einem anderen Land betteln müssen.
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Ich könnte euch jetzt erklären, warum der Islam in christlichen Länder eigentlich nie hätte erlaubt werden dürfen, aber warum die Saat auf den steinigen Boden werfen?
Da wir in keinem christlichen Land leben sondern in einem säkulären, wäre diese Erklärung auch irrelevant für uns.
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Springer rotzt wieder was bewusst missverständliches in die Welt, damit die Wutbürger wieder lospoltern können weil sie zu doof sind und Bild-Berichte für bare Münze nehmen.
Das Outing funktioniert doch perfekt ;)
*ich komme aus dem Lachen nicht mehr raus*
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Das sollte man auf alle Sekten-FEiertage ausweiten. Wer beten will, nimmt Urlaub.
Gibt es und sagt das Wort schon:
Buß- und Bettag - muss man Urlaub nehmen, wenn man beten will.
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Schön mal wieder, wie das bei unterschiedlichen Medien unterschiedlich klingt...beim Spiegel hießt es, nur beispielsweise (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schleswig-holstein-muslime-duerfen-zu-ramadan-und-opferfest-kuenftig-freinehmen-a-88f65ea8-9fbd-4a2b-ab4c-f787e78609d5?sara_ref=re-so-app-sh) (Hervorhebung von mir):
Einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag bekommt dadurch niemand – wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss in der Regel eigene Urlaubstage nutzen. Die Vereinbarung verankert lediglich den Anspruch, auf den sich etwa Beamte, Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens berufen können.
Eine ähnliche Regelung gibt es für Protestanten bereits am Buß- und Bettag.
Damit ist eigentlich alles gesagt. Und bevor der Thread komplett in die falsche Richtung (Rassismus und Islamophobie) abbiegt, ist hier erstmal zu.