Einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag bekommt dadurch niemand – wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss in der Regel eigene Urlaubstage nutzen. Die Vereinbarung verankert lediglich den Anspruch, auf den sich etwa Beamte, Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens berufen können.Eine ähnliche Regelung gibt es für Protestanten bereits am Buß- und Bettag.
Schön mal wieder, wie das bei unterschiedlichen Medien unterschiedlich klingt...beim Spiegel hießt es, nur beispielsweise (Hervorhebung von mir):ZitatEinen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag bekommt dadurch niemand – wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss in der Regel eigene Urlaubstage nutzen. Die Vereinbarung verankert lediglich den Anspruch, auf den sich etwa Beamte, Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens berufen können.Eine ähnliche Regelung gibt es für Protestanten bereits am Buß- und Bettag.
Ob Nachrichten oder nicht, ich sehe weit mehr inhaltliche Fehler Spiegel - Zitat.
Zitat von: Rowhin am 28.09.2025 11:00Schön mal wieder, wie das bei unterschiedlichen Medien unterschiedlich klingt...beim Spiegel hießt es, nur beispielsweise (Hervorhebung von mir):ZitatEinen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag bekommt dadurch niemand – wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss in der Regel eigene Urlaubstage nutzen. Die Vereinbarung verankert lediglich den Anspruch, auf den sich etwa Beamte, Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens berufen können.Eine ähnliche Regelung gibt es für Protestanten bereits am Buß- und Bettag.Schüler bekommen dann wahrscheinlich frei. Diese Sondergeschenk gab es schon zu meiner Schulzeit vor ca. 20 Jahren.
Muss man nicht dem Arbeitgeber seine Konfession mitteilen, damit dieser die Weltanschauungsgemeinschaftsteuern abführen kann? Oder ist das nur bei Christen so? Im Grunde könnte man sich so gegen Steuerzahlung ja 2 zusätzliche Feiertage erkaufen.