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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Lou17vFv am 30.09.2025 12:35
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Hallo Zusammen,
ich habe 56 Monate im TV-L gearbeitet und beziehe jetzt eine befristete volle Erwerbsminderungsrente.
Mir fehlen jetzt faktisch nur 4 Monate und ich hätte zusätzlich eine Rente aus der VBL beziehen können.
Mein Arbeitsvertrag ruht bis zum Ende der befristeten Erwerbsminderungsrente.
Das ist natürlich extrem ärgerlich, weil man das Geld während der befristeten Erwerbsminderungsrente gut gebrauchen könnte.
Kennt jemand eine Lösung?
LG, Lou
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Ich nehme an, dass der folgende Fall (https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-2) nicht zutrifft?
Besonderheit:
Wird der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz ausgelöst, kann ein Anspruch sogar dann entstehen, wenn die Wartezeit bei der VBL noch nicht erfüllt ist.
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Ja, der trifft nicht zu
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Ich bin mir nicht sicher, ob ein ruhender Vertrag bei der VBL schädlich ist und ggf. nur ohne Zahlung weiterläuft.
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Der Vertrag bei der VBL wird wahrscheinlich wie auch den Arbeitsvertrag ruhen. Hier werden keine Beiträge mehr eingezahlt. Für eine Rentenzahlung durch die VBL benötigst du aber 60 Beitragsmonate. D. h. aktuell bekommst du keine Rente von der VBL. Wenn deine befristete volle EM Rente in eine unbefristete EM Rente oder nahtlos in eine Rente wegen Alters mündet , hast du keinen Rentenanspruch bei der VBL.
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Umgekehrt kann er, falls er die 60 Monate nach Ende der Befristung nicht mehr erreichen sollte, sich die selbst gezahlten Beiträge zur VBL als Einmalzahlung erstatten lassen.
https://www.vbl.de/de/beitrags-erstattung
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Wie würde es gehandhabt, wenn man neben der Rente im zulässigen Maß, ohne den Rentenanspruch zu verlieren, dazu verdienen würde im bisherigen Job in Teilzeit (unter 3h pro Tag bei voller EM-Rente)? Vielleicht werden dann wieder Beiträge geleistet und man kann die fehlenden 4 Monate noch voll machen.
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Die 60 Monate müssen zum Zeitpunkt des Beginns der DRV Rente erfüllt sein. Eine spätere Einzahlung führt zu keinem rückwirkenden Rentenanspruch.
Allerdings kann es sein, dass durch Krankengeld oder Lohnfortzahlung, durch die zunächst weiter Beiträge in die VBL eingezahlt wurden, bis die DRV über den Rentenantrag entschieden hat, die weiteren 4 Monate doch zwischenzeitlich erfüllt sind. Das wirkt sich jedoch erst dann aus, wenn man eine Altersrente der DRV bezieht. Daher kann es ratsam sein, sofern man bis zur Altersrente durchgehend erwerbsgemindert sein sollte, so früh wie möglich die Altersrente zu beantragen, um ab da die VBL in Anspruch nehmen zu können.
Bis dahin bleibt einem nur, falls die Rente der DRV nicht ausreichen sollte, entweder bedarfsorientierte Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld zu beantragen oder einen Minijob neben der Rente aufzunehmen.
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Es wäre also strategisch klug gewesen, erstmal längere Zeit Krankengeld zu beziehen bzw abwechselnd einige Zeit auszufallen, es wieder zu versuchen etc, und den Rentenantrag erst zu stellen nachdem die 60 Monate voll sind.
Wobei VBL ja ohnehin meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist...
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Es wäre also strategisch klug gewesen, erstmal längere Zeit Krankengeld zu beziehen bzw abwechselnd einige Zeit auszufallen, es wieder zu versuchen etc, und den Rentenantrag erst zu stellen nachdem die 60 Monate voll sind.
Wobei VBL ja ohnehin meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist...
Ich finde gut 1/3 on Top zur gesetzlichen Altersrente doch etwas mehr als einen Tropfen.
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Es wäre also strategisch klug gewesen, erstmal längere Zeit Krankengeld zu beziehen bzw abwechselnd einige Zeit auszufallen, es wieder zu versuchen etc, und den Rentenantrag erst zu stellen nachdem die 60 Monate voll sind.
Wobei VBL ja ohnehin meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist...
Den Rentenbeginn bei der DRV kann man als Betroffener meistens nur bedingt selbst frei bestimmen.
Daher ist es generell ratsam, ab der Aufnahme einer Berufstätigkeit eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Diese kann man dann irgendwann auslaufen lassen, sobald man mit DRV und VBL eine auskömmliche Absicherung hat.
Allerdings hilft der Rat hier nicht weiter. Wenn das Haus brennt, ist es für eine Feuerversicherung leider zu spät ...
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Ich finde gut 1/3 on Top zur gesetzlichen Altersrente doch etwas mehr als einen Tropfen.
bis zur Rente ist es halt kaum noch was wert, dann sind es bestenfalls noch 10% bis maximal 15% der Rente, die im Gegensatz zur VBL stetig mit den Durchschnittslöhnen mit steigt.
Aber gut für eine jetzt ausgezahlte Erwerbsminderungsrente käme das freilich noch nicht zum Tragen.
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Ich finde gut 1/3 on Top zur gesetzlichen Altersrente doch etwas mehr als einen Tropfen.
bis zur Rente ist es halt kaum noch was wert, dann sind es bestenfalls noch 10% bis maximal 15% der Rente, die im Gegensatz zur VBL stetig mit den Durchschnittslöhnen mit steigt.
Dafür werden die jährlichen Rentenanwartschaften zu Beginn faktorisiert. Anderes Prinzip, gleiches Ergebnis.
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Nein, nicht gleiches Ergebnis. Je nach Inflation und Gehaltsentwicklung landet man mit der VBL (West, wie sie derzeit konstruiert ist) nach 40 Jahren irgendwo bei 10-15% des letzten Brutto-Lohns.
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Bei einem Rentenniveau von 45 % entsprechen weitere 15 % des letzten Bruttos in etwa 1/3 des Zahlbetrages der gesetzlichen Rente ;D
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Nein, nicht gleiches Ergebnis. Je nach Inflation und Gehaltsentwicklung landet man mit der VBL (West, wie sie derzeit konstruiert ist) nach 40 Jahren irgendwo bei 10-15% des letzten Brutto-Lohns.
Das erklär mir bitte.
Wenn ich mit 25 Jahren eine Anwartschaft in der GRV (Entgeltpunkt oder Teile davon) erwirtschafte, wird dieser über die nächsten 40 Jahre regelmäßig erhöht.
Wenn ich mit 25 Jahren eine Anwartschaft in der VBL erwirtschafte, wird sie durch einen Faktor von ca. 2,0 verdoppelt. Macht nach 40 Jahren in etwa soviel, wie eine regelmäßige Erhöhung bei der GRV.
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Die VBL-Punkte verlieren auf zwei Wegen an Wert:
*) Einmal aufgrund der Inflation: Einmal erwirtschaftete Anwartschaften sind konstant 4€/Punkt, egal wie viele Jahre in der Zukunft die Auszahlung liegt. Dadurch sinkt die Kaufkraft des Auszahlungsbetrags. (Formal müsste man, damit man den Gegenwert im Jetzt dieser zukünftigen Auszahlung kennt, diese rückwirkend abzinsen.)
*) Und zum zweiten aufgrund der Lohnsteigerungen: Durch zukünftig höhere Löhne nimmt der Anteil des bereits erwirtschafteten Auszahlungsbetrags relativ zum zukünftigen Lohn ab.
Bei einer Inflationsrate und Lohnsteigerung von 0%/Jahr hätte man vom 27.-67. Lebensjahr pro 1000€ Brutto-Monatsverdienst insgesamt 52 VBL-Punkte erhalten, also 208€ Renten-Anwartsschaft, entspricht ca. 21% des letzten Brutto-Monatslohns.
Bei einer überspitzt angenommenen Inflationsrate = Lohnsteigerung von 100%/Jahr hätte man pro 1000€ Brutto-Monatsverdienst im Start-Jahr der Überlegung
mit 27 Jahren: 2,2 VBL-Punkte (d.h. 8,8€ Betriebsrente), entspricht 0,88% des aktuellen Brutto-Lohns
mit 28 Jahren: 2,2 alte + 4,4 neue VBL-Punkte (d.h. 26,4€ Betriebsrente), entspricht 1,32% des aktuellen Brutto-Lohns,
mit 29 Jahren: 6,6 alte + 8,4 neue VBL-Punkte (d.h. 60€ Betriebsrente), entspricht 1,5% des aktuellen Brutto-Lohns,
mit 30 Jahren: 15 alte + 16 neue VBL-Punkte (d.h. 124€ Betriebsrente), entspricht 1,55% des aktuellen Brutto-Lohns,
mit 31 Jahren: 31 alte + 32 neue VBL-Punkte (d.h. 252€ Betriebsrente), entspricht 1,575% des aktuellen Brutto-Lohns,
Mit 32 Jahren: 63 alte + 60,8 neue VBL-Punkte (d.h. 495,2€ Betriebsrente), entspricht 1,5475% des aktuellen Brutto-Lohns
usw.
Ich muss gerade in die nächste Veranstaltung; es dürfte aber klar sein, dass man in diesem Extrem-Beispiel kaum über 2% des letzten Brutto-Lohns hinaus kommt. (Tatsächlich dürften es durch die geringeren Altersfaktoren kurz vor Rentenbeginn eher 1% des letzten Brutto-Lohns, oder gar noch weniger sein.) Die früher erwirtschafteten Anwartschaften werden durch die Inflation so entwertet, dass sie kaum noch ins Gewicht fallen.
Ich habe vor ner Weile das mal mit den von der EZB angesetzten Wunsch-Inlfationsrate (und angenommener Lohnsteigerung auf gleichem Niveau) von 2%/Jahr durchgerechnet und kam bei 12% des letzten Brutto-Lohns heraus.
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Die VBL-Punkte verlieren auf zwei Wegen an Wert:
(...)
Genau - allerdings wird dieser Wertverlust durch einen Faktor ausgeglichen.
Ich verstehe immer noch nicht, warum der Faktor den Wertverlust (analog zu einer jährlichen Steigerung des aktuellen Rentenwertes) nicht ausgleichen sollte.
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Bei einem Rentenniveau von 45 % entsprechen weitere 15 % des letzten Bruttos in etwa 1/3 des Zahlbetrages der gesetzlichen Rente ;D
Das ist natürlich richtig. Gesetzliche + betriebliche Rente werden irgendwo bei etwas um die 60%, wenn es gut läuft, vielleicht 65% liegen.
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Ich verstehe immer noch nicht, warum der Faktor den Wertverlust (analog zu einer jährlichen Steigerung des aktuellen Rentenwertes) nicht ausgleichen sollte.
Siehe mein Beispiel von oben; das dürfte die Frage doch recht plastisch beantworten; die Altersfaktoren gleichen hier nichts aus, sie sind einfach fest. Und sie führen bei einer angenommenen Inflationsrate und Lohnsteigerung von 2%/Jahr eben zu deutlich weniger Betriebsrente (nach 40 Beitragsjahren) als 20% des letzten Nettolohns.
Die VBL ist als Wette auf eine geringe Inflationsrate und Lohnsteigerungen konstruiert: Je geringer diese ausfallen, desto besser ist die VBL (relativ gesehen). Und je höher die Inflation, desto schlechter fällt sie aus.
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Die VBL ist als Wette auf eine geringe Inflationsrate und Lohnsteigerungen konstruiert: Je geringer diese ausfallen, desto besser ist die VBL (relativ gesehen). Und je höher die Inflation, desto schlechter fällt sie aus.
Genau - und mal plastisch:
bei durchschnittlich 2% Inflation über 40 Jahre brauchst du einen Faktor von 2,2, um keinen Verlust zu erleiden. Und so hoch ist in etwa der Faktor bei 25-Jährigen.
Insoweit ist es natürlich eine Wette, allerdings sehe ich keinen "garantierten" Wertverlust gegenüber der gesetzlichen Rente.
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Die VBL ist als Wette auf eine geringe Inflationsrate und Lohnsteigerungen konstruiert: Je geringer diese ausfallen, desto besser ist die VBL (relativ gesehen). Und je höher die Inflation, desto schlechter fällt sie aus.
Genau - und mal plastisch:
bei durchschnittlich 2% Inflation über 40 Jahre brauchst du einen Faktor von 2,2, um keinen Verlust zu erleiden. Und so hoch ist in etwa der Faktor bei 25-Jährigen.
Ich weiß nicht, was du mit "keinem Verlust"meinst, aber die Absicherung durch die VBL schließt nicht -- wie oft behauptet -- die Lücke zur Beamten-Pension; 70% des letzten Brutto-Lohns aus GRV+VBL sind utopisch.
btw: Wenn ich dich richtig verstehe, dann macht der Ü25-Jährige dann aber durchaus Minus -- der hat ja noch 42 Jahre. Spätestens ab der Zeit, wo der Altersfaktor unter 1 fällt, sollte das dann aber klar sein.
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Die VBL ist als Wette auf eine geringe Inflationsrate und Lohnsteigerungen konstruiert: Je geringer diese ausfallen, desto besser ist die VBL (relativ gesehen). Und je höher die Inflation, desto schlechter fällt sie aus.
Genau - und mal plastisch:
bei durchschnittlich 2% Inflation über 40 Jahre brauchst du einen Faktor von 2,2, um keinen Verlust zu erleiden. Und so hoch ist in etwa der Faktor bei 25-Jährigen.
Ich weiß nicht, was du mit "keinem Verlust"meinst, aber die Absicherung durch die VBL schließt nicht -- wie oft behauptet -- die Lücke zur Beamten-Pension; 70% des letzten Brutto-Lohns aus GRV+VBL sind utopisch.
btw: Wenn ich dich richtig verstehe, dann macht der Ü25-Jährige dann aber durchaus Minus -- der hat ja noch 42 Jahre. Spätestens ab der Zeit, wo der Altersfaktor unter 1 fällt, sollte das dann aber klar sein.
1. interessiert nur die Netto Rente
Denn 70% von letzter Pension ist Netto weniger als 70% des letzten Lohns
2. wurde oft genug vorgerechnet, dass langjährig im öD beschäftigte sehr wohl die eine höhere Rente haben als der vergleichbare Beamte als Pensionär. (im mD,gD)
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Ich weiß nicht, was du mit "keinem Verlust"meinst, aber die Absicherung durch die VBL schließt nicht -- wie oft behauptet -- die Lücke zur Beamten-Pension; 70% des letzten Brutto-Lohns aus GRV+VBL sind utopisch.
btw: Wenn ich dich richtig verstehe, dann macht der Ü25-Jährige dann aber durchaus Minus -- der hat ja noch 42 Jahre. Spätestens ab der Zeit, wo der Altersfaktor unter 1 fällt, sollte das dann aber klar sein.
Mit "keinem Verlust" meine ich den Vergleich zur gesetzlichen Rente und deren regelmäßige Anpassung des aktuellen Rentenwerts.
Die Lücke zur Beamten-Pension haben wir hier im Forum schon ein paar mal durchgerechnet mit dem Ergebnis, dass zumindest bis E11/A11 bei vergleichbaren langjährigen Erwerbsbiographien die Lücke - wenn überhaupt - recht gering ist. Ab dem hD geht sie weiter auf, was aber logisch ist, da auch das Einkommen der Beamten im hD höher ist, als das der vergleichbaren Angestellten.
btw. Auch nicht wirklich. Folgendes Rechenbeispiel:
Der 25-Jährige verdient das deutsche Durchschnittseinkommen, was ca. 4 VBL-Punkte ergibt. Faktoriert sind es dann 8.
40 Jahre später hat sich das deutsche Durchschnittseinkommen (2% jährliche Steigerung) verdoppelt. Also erhält er dann auch 8 VBL-Punkte, faktoriert immernoch 8.
(Nachkommastellen der Vereinfachung mal außen vor gelassen)