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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: SandraS am 05.10.2025 17:30

Titel: Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: SandraS am 05.10.2025 17:30
Hallo an alle, die sich die Zeit für meine Frage nehmen.

Ich bin Pädagogische Mitarbeiterin an einer Grundschule und habe folgende Situation:
Die Schulen sind (logischerweise) in den Ferien/Feiertagen und Brückentagen geschlossen, somit können wir Pädagogischen Mitarbeiter nicht arbeiten und das ist auch in unserer wöchentlichen Arbeitszeit schon geregelt. D.h. wir arbeiten ein kleines bisschen mehr (anstatt 8 h/Woche sind es z.B. 9 h/Woche) um dieses Defizit auszugleichen.
Es ist aber so, dass die verantwortliche Person an meiner Schule die die Stunden abrechnet und zusammenfasst, wer wieviel noch abzuleisten hat, die Feiertage und Brückentage als Minusstunden erfasst und diese somit nachzuholen sind.
Jedoch sagte mir mein zuständiger Sachbearbeiter vom Regionalem Landesamt für Schule und Bildung, dass Feiertage/Brückentage als geleistet,also als „gearbeitet“ zu sehen sind.
Meine Schule hat eine andere Info und beruft sich darauf.
Vielleicht weiß jemand von euch wie es nun ist, denn es gibt auch im Tarifvertrag und Arbeitsvertrag keine offensichtliche Regelung dazu.
Ich danke vielmals!
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: MoinMoin am 05.10.2025 18:10
Tariflich sind Feiertag keine Arbeitstage und Brückentage, normale Arbeitstage. Soweit die arbeitsrechtliche/ tarifliche Regelung. 
Wenn der AG an Brückentagen den Laden schließt, dann kann er dies machen und die MA bekommen Minusstunden, wenn sie keinen Urlaub nehmen. Bzw. per Dienstplan die Zeiten entsprechend verplanen.
Der AG kann aber natürlich auch so generös sein und diese Brückentage euch schenken.
Letzter müsste in einer Arbeitszeitregelung mit euch geregelt sein.
Müsste der Hauptpersonalrat wissen.
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: Nanum am 05.10.2025 18:11
Hallo,


Feiertage sind mit Regelarbeitszeit zu verbuchen. Der.Rest hängt vom gültigen Tarifvertrag oder und der DV Arbeitszeit ab.
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: clarion am 06.10.2025 06:50
Bei Feiertagen dürfen keine Minusstunden berechnet werden.  Bei den Brückentagen abhängig von der DV durchaus.
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: Warnstreik am 06.10.2025 09:00
D.h. wir arbeiten ein kleines bisschen mehr (anstatt 8 h/Woche sind es z.B. 9 h/Woche) um dieses Defizit auszugleichen.
Es ist aber so, dass die verantwortliche Person an meiner Schule die die Stunden abrechnet und zusammenfasst, wer wieviel noch abzuleisten hat, die Feiertage und Brückentage als Minusstunden erfasst und diese somit nachzuholen sind.

Erfasst ihr denn eure Zeiten nicht? Wenn ihr normalerweise "ein kleines bisschen mehr" arbeitet, z.B. 9 statt 8 Stunden, dann laufen die Stunden doch als Guthaben auf. Und dass man diesen dann Brückentage und Ferien gegenrechnet ist doch normal, oder?
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: MoinMoin am 06.10.2025 09:22
D.h. wir arbeiten ein kleines bisschen mehr (anstatt 8 h/Woche sind es z.B. 9 h/Woche) um dieses Defizit auszugleichen.
Es ist aber so, dass die verantwortliche Person an meiner Schule die die Stunden abrechnet und zusammenfasst, wer wieviel noch abzuleisten hat, die Feiertage und Brückentage als Minusstunden erfasst und diese somit nachzuholen sind.

Erfasst ihr denn eure Zeiten nicht? Wenn ihr normalerweise "ein kleines bisschen mehr" arbeitet, z.B. 9 statt 8 Stunden, dann laufen die Stunden doch als Guthaben auf. Und dass man diesen dann Brückentage und Ferien gegenrechnet ist doch normal, oder?
Meines Erachtens geht es doch darum, welche Sollarbeitszeit für Feiertage und Brückentage hinterlegt werden.
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 06.10.2025 10:12
Zitat
§ 6 Abs. 3 TV-L: 1Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Tabellenentgelts und der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile von der Arbeit freigestellt. 2Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. 3Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.
Protokollerklärung zu § 6 Absatz 3 Satz 3:
Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten, die wegen des Dienstplans am Feiertag frei haben und deshalb ohne diese Regelung nacharbeiten müssten.

Haufe sagt zur (gleichlautenden Regelung) des TVöD:

Zitat
3 Feiertagsbedingt ausfallende Arbeit, Entgeltfortzahlung nach EFZG

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages[1] ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (§ 2 Abs. 1 EFZG).

3.1 Keine Verpflichtung zur Nacharbeit

Die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht vor- oder nachgearbeitet werden.[1] Dies wird im TVöD durch die Regelung zum sog. Sollzeitabzug für Feiertage auch ausdrücklich klargestellt: Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, sofern er auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden. Hinsichtlich der Einzelheiten zur Ermittlung der "dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden" wird auf die Ausführungen in Abschnitt 4 "Der Sollzeitabzug für Feiertage nach TVöD" verwiesen.

Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: Warnstreik am 06.10.2025 10:16
D.h. wir arbeiten ein kleines bisschen mehr (anstatt 8 h/Woche sind es z.B. 9 h/Woche) um dieses Defizit auszugleichen.
Es ist aber so, dass die verantwortliche Person an meiner Schule die die Stunden abrechnet und zusammenfasst, wer wieviel noch abzuleisten hat, die Feiertage und Brückentage als Minusstunden erfasst und diese somit nachzuholen sind.

Erfasst ihr denn eure Zeiten nicht? Wenn ihr normalerweise "ein kleines bisschen mehr" arbeitet, z.B. 9 statt 8 Stunden, dann laufen die Stunden doch als Guthaben auf. Und dass man diesen dann Brückentage und Ferien gegenrechnet ist doch normal, oder?
Meines Erachtens geht es doch darum, welche Sollarbeitszeit für Feiertage und Brückentage hinterlegt werden.

Das lese ich da so nicht raus. Dürfte aber auch einfach sein: Feiertage haben eine Sollarbeitszeit von 0. Brückentage, welche (je nach Vereinbarung) arbeitsfrei sind, haben eine Sollarbeitszeit von 8,xx, je nach "normaler Arbeitszeit".

Ich kenne den Schulbetrieb nicht so genau - deshalb weiß ich nicht, ob und wie Zeiten geplant und erfasst werden. "Normalerweise" muss ja die Arbeitszeit dokumentiert werden. Und wenn dabei im Vorfeld geplant mehr gearbeitet (und auch dokumentiert) wird, dann können für die freien Tage natürlich Minusstunden auflaufen, was aber kein Problem darstellt. Daher die Frage:  Werden Zeiten erfasst? (wie es das Gesetz verlangt)
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: SandraS am 06.10.2025 13:26
Vorab danke ich allen, die sich die Zeit genommen haben.
Ich versuche es aufzuklären:
1) ja die Zeiten werden handschriftlich erfasst, d.h. ich trage in einem Stundenzettel ein, wann ich wie lange gearbeitet habe und die zuständige Person (Lehrkraft) übernimmt das in ihre Excel Tabelle.
2) mit der Schule vereinbart sind drei feste Tage (Mo,Mi,Fr) und an denen erfülle ich mein Soll.
Wenn aber mein festgesteckter Tag, z.B. Freitag ein Brückentag ist, trägt mir die zuständige Person in ihre Ecxel Tabelle Minusstunden ein, also, dass ich diese nachholen muss.
3)Laut den Menschen aus der RLSB sind meine Arbeitsstunden so errechnet worden, dass alle Ferien-und Brückentage als geleistet anzusehen sind.
4)Dazu steht aber nichts in meinem Arbeitsvertrag. In ihm wird nur beschrieben „Unter Berücksichtigung der Ferienzeitregelung beträgt Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit außerhalb der Ferienzeiten xy Stunden.“
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: MoinMoin am 06.10.2025 13:57
Die hast oben was von Feiertagen geschrieben, die werden auch mit Minus eingetragen??

Ansonsten ist es tarifkonform bei Brücken/Ferientagen an denen du nicht arbeitest oder Urlaub hast Minusstunden einzutragen.


zu 3.) ich denke damit ist gemeint, dass du Plusstunden erarbeitest an normalen Tage, so dass du insgesamt dein Jahressoll erreichst.

Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 06.10.2025 16:56

4)Dazu steht aber nichts in meinem Arbeitsvertrag. In ihm wird nur beschrieben „Unter Berücksichtigung der Ferienzeitregelung beträgt Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit außerhalb der Ferienzeiten xy Stunden.“

Muss es auch nicht. Der TV-L sieht ja eine wöchentlich Arbeitszeit vor, die im Ausgleichszeitraum (ein Jahr, bei Wechselschicht/Schichtarbeit sogar noch länger) durchschnittlich erfüllt sein muss. Also wenn Du im Schnitt die 39,x Std. (je nach Bundesland ja unterschiedlich) erreichst (natürlich unter Beachtung der Schutzvorschriften, z.B. max. Höchstarbeitszeit 10 Stunden, Ruhezeiten etc.), ist alles in Ordnung. Der Arbeitgeber kann - im Rahmen des Direktionsrecht und ggfls. unter Beteiligung der Personalvertretung und unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes - die Arbeitszeit frei einteilen/anweisen.
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: SandraS am 06.10.2025 18:32
Ich verstehe die Sachlage um Brückentage. Jedoch, und das sagte der Mensch der RLSB, sind die Schulen an Brückentagen geschlossen, es ist wie ein Ferientag zu sehen und „als Mitarbeiterin kann ich nichts dafür, wenn Arbeitgeber keine Arbeit zur Verfügung stellt“ und deswegen diese Tage schon in meiner Mehrarbeitszeit berücksichtigt wurden. So seine Aussage.
Um das nochmal aufzuklären, als Pädagogische Mitarbeiterin arbeitet man etwas mehr in der Woche um diesen Überschuss an freien Tagen auszugleichen. Weil wir durch die Ferien viel mehr frei haben als ein normaler Urlaubsanspruch hergibt.


Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: MoinMoin am 07.10.2025 09:26
Ich gehe mal davon aus, dass die Brückentag genauso mit minus geschrieben werden, wie die Ferientage.
Und daher du in der Gesamtbetracht durch deine Plus an den Arbeitstagen in der Jahresbetrachtung auf Null kommst.
Und genau das sagt doch die Aussage vom RLSB aus.
Also wo ist dein Problem?
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: SandraS am 07.10.2025 09:59
Genau so sollte es laufen, dass ist das was ich versuche zu erklären. Die zuständige Person schreibt aber in ihrer Tabelle an den Brückentagen Minusstunden auf, so dass ich am Ende des Halbjahres ständig Stunden nachholen muss, obwohl 0 rauskommen müsste. Sie sagt, ihre Informationen zu den Brückentagen sind nämlich andere und sie dem, was der Sachbearbeiter sagt, nicht vertraut.
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: MoinMoin am 07.10.2025 10:22
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ihr Brückentage geschenkt bekommt. Also bezahlt frei.
Ich halt auch die Aussage des Sachbearbeiters als missverständlich und falsch interpretiert.

Wenn es 4 Brückentage im Jahr gibt, dann müssen dies ~4x8h an den regulären Arbeitstagen reingeholt werden. nichts anderes passiert bei dir.
Du sagst du musst halbjährlich Stunden nachholen, man könnte aber auch sagen, du müsstest jeden Tag 30min mehr arbeiten, damit diese FreiZeit ausgeglichen wird.
Und da diese Brückentage variable sind, ist es halt in der Standard Stundenverteilung offensichtlich nicht eingerechnet
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: SandraS am 07.10.2025 11:08
Ich versuche es nochmal: meine Arbeitsstunden wurde so errechnet, dass alle Ferien- und Brückentage berücksichtigt wurden. So die Aussage des Sachbearbeiters und um es genau zu sagen, waren es zwei Sachbearbeiter. Es wird also nichts geschenkt… Ich leiste anstatt 8,… h (für die ich bezahlt werde) 9,… h um Ferien und Brückentage damit auszugleichen. Am Ende des Halbjahres dürfte also 0 bei rumkommen. Und, laut des Sachbearbeiters, ist auch berücksichtig, dass es unterschiedliche Mengen aber maximal 4 Brückentage gibt.

Die Frage ist, warum sollte das Wissen der Sachbearbeiter/innen, vor allem wenn es schon mindestens zwei sind, in Frage gestellt werden. Es ist deren Aufgabe, dies zu wissen.

Ich schließe dieses Thema nun, nochmals vielen Dank an alle, es waren Aussagen dabei die ich genauer recherchieren werde und/oder im Notfall juristisch prüfen lasse.
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: UNameIT am 07.10.2025 11:27
Ich versuche es nochmal: meine Arbeitsstunden wurde so errechnet, dass alle Ferien- und Brückentage berücksichtigt wurden. So die Aussage des Sachbearbeiters und um es genau zu sagen, waren es zwei Sachbearbeiter. Es wird also nichts geschenkt… Ich leiste anstatt 8,… h (für die ich bezahlt werde) 9,… h um Ferien und Brückentage damit auszugleichen. Am Ende des Halbjahres dürfte also 0 bei rumkommen. Und, laut des Sachbearbeiters, ist auch berücksichtig, dass es unterschiedliche Mengen aber maximal 4 Brückentage gibt.

Die Frage ist, warum sollte das Wissen der Sachbearbeiter/innen, vor allem wenn es schon mindestens zwei sind, in Frage gestellt werden. Es ist deren Aufgabe, dies zu wissen.

Ich schließe dieses Thema nun, nochmals vielen Dank an alle, es waren Aussagen dabei die ich genauer recherchieren werde und/oder im Notfall juristisch prüfen lasse.

Rechne doch selber einfach mal nach für ein Halbjahr- die Zeiten die du gearbeitest hast, hast du ja. bspws. 7:30-17:00Uhr -> 9:30-30min Pause -> 9:00 gearbeitet

Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: Iunius am 08.10.2025 17:55
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ihr Brückentage geschenkt bekommt. Also bezahlt frei.
Ich halt auch die Aussage des Sachbearbeiters als missverständlich und falsch interpretiert.

Wenn es 4 Brückentage im Jahr gibt, dann müssen dies ~4x8h an den regulären Arbeitstagen reingeholt werden. nichts anderes passiert bei dir.
Du sagst du musst halbjährlich Stunden nachholen, man könnte aber auch sagen, du müsstest jeden Tag 30min mehr arbeiten, damit diese FreiZeit ausgeglichen wird.
Und da diese Brückentage variable sind, ist es halt in der Standard Stundenverteilung offensichtlich nicht eingerechnet

Könnte hier nicht auch ein Annahmeverzug vorliegen?
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: MoinMoin am 09.10.2025 19:20
Warum, das was da beschrieben wird ist doch ein ganz normaler Dienstplan, der keine Arbeitsstunden an Brückentagen vorsieht.
Titel: Antw:Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?
Beitrag von: Iunius am 09.10.2025 21:27
Warum, das was da beschrieben wird ist doch ein ganz normaler Dienstplan, der keine Arbeitsstunden an Brückentagen vorsieht.

Weil die Ferien regelmäßig, durch die in den Dienstplänen vorgesehenen arbeitsfreien Zeiten, das Direktionsrecht des Arbeitgebers bezüglich der Dienstpläne an Schulen für "Nichtlehrer" ausreizen.
Zugegeben: das sind länderspezifische Regelungen denen wieder Dienstvereinbarungen zugrunde liegen können und sollten.
Wenn nun kommunale oder regionale Entscheidungsträger Brückentage legen sind diese nicht zwangsweise im Dienstplan vorgesehen sondern sollen "nachträglich" eingefügt werden.
Das wäre dann aber die alleinige Entscheidung des AG den AN nicht zur Arbeit "zuzulassen". In diesem Fall würde eine Minderung des Arbeitszeitkontos (so eines besteht) oder eine Zeitschuld nicht eintreten.