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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: sebulba2906 am 28.10.2025 20:20

Titel: Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: sebulba2906 am 28.10.2025 20:20
ich benötige mal euer Schwarmwissen. Ich möchte nächstes Jahr über Silvester eine längere Urlaubsreise antreten. Beginn der Reise wäre der 30.12.2026. Meine Frage, kann ich den Jahresurlaub 2026 so legen, dass ich im alten Jahr 2026(wäre 1 Tag) anfange und um neuen Jahr 2027 (wären dann 21 Tage)beende? Also sprich, 22 Tage Urlaub zusammenhänegnd aus dem Jahr 2026 bis ins Jahr 2027 beantragen. Wie ist das bei euch geregelt? Gibt es da Gesetzestexte zu? Unsere FDLin Personalmagment sagt NEIN, da in unserem Zeiterfassungsprogramm max. 5 Urlaubstage aus dem vorherigen Jahr durch den FDL zur mitnahme genehmigt werden können. Alles was darüber liegt wird von unserem BGM genehmigt, oder auch nicht. Für mich eine unbefriedigende Antwort der FDLin, aber hat sie recht? Wir hatten diesen Sachverhalt in unserer Verwaltung noch nicht. Macht es Sinn, dass ich mich an den FBL ZA wende und ihn damit belaste? Leider scheinen die 2 Führungskräfte ständig im Stress zu sein und ich komme mir Doof mit dieser Frage vor, weil die Antwort evtl. in einem Gesetzestext zu finden ist. Vielen Dank
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Umlauf am 28.10.2025 23:18
Das kommt auf die bei euch gültigen Regelungen an.

Ich habe das Glück, dass ich meinen Urlaub auch noch im gesamten folgenden Jahr nehmen kann. Das ist aber eine nicht sehr übliche Regelung.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: clarion am 28.10.2025 23:42
Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass überhaupt Urlaubstage ins Folgejahr übertragen werden dürfen, es denn,  dass der Urlaub wegen Krankheit oder aus unvorhersehbaren betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann.

Viele Arbeitsgeber gewähren großzügigerer Regelungen z.B. dass der Resturlaub bis zum 31. März oder 30. September des Folgejahrs genommen werden darf. Sofern es keine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, besteht kein Anspruch auf derartig großzügige Regelungen.

Du wirst also das Gespräch suchen müssen, oder eben den Urlaub 2027 in Anspruch nehmen müssen.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Frank7777 am 29.10.2025 06:55
Bei uns ist der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen. Ausnahmen für einen Übertrag (bis auf Krankheit oder so) gibt es nicht. Auch der Antritt ist nicht ausreichend. Das heißt: Der Urlaub z.B. aus dem Jahr 2025 muss auch im Jahr 2025 komplett verbraucht sein, ansonsten verfällt er.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Kaffeekanzler am 29.10.2025 08:08
du fragst nach "Gesetzestexten". Da du im Forum TVöD Kommunen schreibst, gehe ich davon aus, dass der TVöD VKA bei dir Anwendung findet.

Erholungsurlaub ist hier in § 26 geregelt. Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz (s. § 7 Abs. 3) sowie das von den anderen zuvor Gesagte.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Muckel am 29.10.2025 12:32
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Jahresurlaub zu nehmen, da dieser der Erholung im jeweiligen Kalenderjahr dient. Wenn nahezu der gesamte Jahresurlaub ins Folgejahr geschoben wird, ist dieses eben nicht gegeben.

Was spricht dagegen, den Urlaub 2026 für das Projekt "Urlaub Jahresanfang 2026" zu nutzen?
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: MoinMoin am 29.10.2025 13:06
Was spricht dagegen, den Urlaub 2026 für das Projekt "Urlaub Jahresanfang 2026" zu nutzen?
längere urlaubsreise?
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Schmitti am 29.10.2025 13:39
Wir hatten diesen Sachverhalt in unserer Verwaltung noch nicht
Ja nee, ist klar. Absolute 0815-Standardfrage in deutschen Personalabteilungen - und, wie du selber schreibst, bei euch doch auch geregelt? Wenn feststeht, dass der Bürgermeister bei Übertragungen >5 Tage entscheidet, entscheidet wohl der Bürgermeister bei 21 Tagen.
Das diese Grenze von irgendwelchen Einstellung im verwendeten Computerprogramm vorgegeben werden soll, und keiner auf die Idee kommt ins Bundesurlaubsgesetz oder den Tarifvertrag zu schauen, ist halt so ein "Qualiätsmerkmal" vieler kleinerer Personaler/Bürgermeister/Kommunalverwaltungsklitschen...
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Alien1973 am 30.10.2025 07:12
Bei uns dürfen max. 8 Urlaubstage ins nächste Jahr mitgenommen werden. Urlaub, der noch im alten Jahr begonnen wird, findet darauf bei uns keine Anrechnung.

Also bei uns ginge das und du dürftest sogar danach noch 8 weitere Tage alten Urlaub haben, den du aber bis 30. März genommen haben musst. Aber auch hier wieder gilt das Datum des Beginns des Urlaubes. Nächstes Jahr fällt Ostern super, da könnte man dann davon weitere Tage in den April ziehen.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Muckel am 30.10.2025 08:09
Was spricht dagegen, den Urlaub 2026 für das Projekt "Urlaub Jahresanfang 2026" zu nutzen?
längere urlaubsreise?

Das habe ich gelesen: 21 Tage schreibt die Fragestellerin im Eingangs-Post. Daher meine Frage, warum diese 21 Tage nicht aus dem Urlaubsanspruch 2026 (30 Tage) stammen sollen?
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Organisator am 30.10.2025 08:29
Was spricht dagegen, den Urlaub 2026 für das Projekt "Urlaub Jahresanfang 2026" zu nutzen?
längere urlaubsreise?

Das habe ich gelesen: 21 Tage schreibt die Fragestellerin im Eingangs-Post. Daher meine Frage, warum diese 21 Tage nicht aus dem Urlaubsanspruch 2026 (30 Tage) stammen sollen?

Eben - laut Sachverhalt wird Urlaub aus dem Vorjahr (2025) nicht genannt. 1 Tag 2026, 21 Tage 2027. Ich sehe da gar kein Problem, die 21 Tage aus 2026 oder aus 2027 zu nehmen. Urlaub über den Jahreswechsel ist ja einigermaßen üblich.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: dregonfleischer am 30.10.2025 11:10
Das kommt auf die bei euch gültigen Regelungen an.

Ich habe das Glück, dass ich meinen Urlaub auch noch im gesamten folgenden Jahr nehmen kann. Das ist aber eine nicht sehr übliche Regelung.

natuerlich kann man auch im nächsten jahr seinen kompletten urlaub nehmen ich hab e zb dann 35 tage urlaub und 28 tage rest
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: MoinMoin am 30.10.2025 12:32
Das kommt auf die bei euch gültigen Regelungen an.

Ich habe das Glück, dass ich meinen Urlaub auch noch im gesamten folgenden Jahr nehmen kann. Das ist aber eine nicht sehr übliche Regelung.

natuerlich kann man auch im nächsten jahr seinen kompletten urlaub nehmen ich hab e zb dann 35 tage urlaub und 28 tage rest
Nein, dass ist nicht natürlich, das ist nur eine Großzügigkeit des AGs dir gegenüber.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: FearOfTheDuck am 30.10.2025 13:21
Und diese Großzügigkeit scheint beim AG des TE zumindest auch möglich zu sein. Warum der vorgegebene Weg nicht gewählt wird, ist m.E. die noch einzig zu beantwortende Frage.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Flying am 30.10.2025 14:30
Bei uns kann man auch seinen kompletten Jahresurlaub theoretisch mitnehmen und muss ihn bis Ende September des folgenden Jahres genommen haben, ansonsten verfällt er.

Das beschriebene Szenario wäre bei uns somit kein Problem. Wie es anderweitig geregelt ist, ist natürlich schwer zu sagen. Im schlimmsten Fall müsstest du halt einen Tag aus 26 nehmen und den Rest aus 27. Wäre ja jetzt nun auch nicht so dramatisch..
Ggf. kann man auch noch ein paar Überstunden aufbauen und die dann mitabfeiern, wenn man nicht so viel Urlaub so früh in 27 abgeben will - auch das hängt natürlich wieder am Arbeitgeber, ob das erlaubt ist.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: MoinMoin am 31.10.2025 08:20
Bei uns kann man auch seinen kompletten Jahresurlaub theoretisch mitnehmen und muss ihn bis Ende September des folgenden Jahres genommen haben, ansonsten verfällt er.
Tariflich idR nur bis März, bei uns wurde es aber für die Angestellten auch auf Sep erweitert um gleichgestellt zu sein mit den Beamten.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Angelsaxe am 10.11.2025 09:54
Bei uns kann man auch seinen kompletten Jahresurlaub theoretisch mitnehmen und muss ihn bis Ende September des folgenden Jahres genommen haben, ansonsten verfällt er.
Tariflich idR nur bis März, bei uns wurde es aber für die Angestellten auch auf Sep erweitert um gleichgestellt zu sein mit den Beamten.

Föderalismus  ;D
In NRW durfte ich (wohlgemerkt als Beamter!) Urlaub bis zu 15(!) Monate nach dem Anspruchsjahr nehmen. Also bis März des übernächsten Jahres. So wäre mir bei einer Versetzung nach Sachsen (hier gelten neun Monate) fast Urlaub verfallen.  ::)
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Olympe de Gouges am 13.11.2025 16:12
Die Frage regelt §7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG:

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

Sprich, wenn der Urlaub nicht im laufenden Jahr genommen werden konnte, muss eine schriftliche (in der Regel betriebliche) Begründung abgegeben werden, bspw. wenn man wegen der Wahlvorbereitungen, der Durchführung und der Wahlnachbereitungen quasi 3 Monate keine Möglichkeit hatte auch nur 1 Urlaubstag zu nehmen...
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: dregonfleischer am 13.11.2025 16:28
es muss überhaupt nichts beantragt werden ich hab  seit 15 jahren jedes jahr durch circa 60 neue urlaubstage  Gewohnheitsrecht
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Angelsaxe am 13.11.2025 20:17
es muss überhaupt nichts beantragt werden ich hab  seit 15 jahren jedes jahr durch circa 60 neue urlaubstage  Gewohnheitsrecht

Sehr gut!  ;D
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Kryne am 17.11.2025 10:47
Bei uns darf regulär überhaupt kein Urlaub mehr mitgenommen werden, sofern es keine dringenden Gründe gibt die dagegen sprechen.

Unsere Personalabteilung weist schon ab ca. September des laufenden Jahres öfter drauf hin, dass jeglicher Urlaub zu nehmen ist und es "sinngemäß" keine Gründe gibt, ihn zu übertragen, die sie zählen lassen würden.

Die einzige Ausnahme ist ein zusammenhängender Urlaub der noch im "alten" Jahr angetreten wird. Diesen kann man antreten und unbegrenzt Urlaubstage zusammenhängend nehmen.

Situation wie vom TE würde bei uns also problemlos möglich sein.