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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: sebulba2906 am 28.10.2025 20:20

Titel: Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: sebulba2906 am 28.10.2025 20:20
ich benötige mal euer Schwarmwissen. Ich möchte nächstes Jahr über Silvester eine längere Urlaubsreise antreten. Beginn der Reise wäre der 30.12.2026. Meine Frage, kann ich den Jahresurlaub 2026 so legen, dass ich im alten Jahr 2026(wäre 1 Tag) anfange und um neuen Jahr 2027 (wären dann 21 Tage)beende? Also sprich, 22 Tage Urlaub zusammenhänegnd aus dem Jahr 2026 bis ins Jahr 2027 beantragen. Wie ist das bei euch geregelt? Gibt es da Gesetzestexte zu? Unsere FDLin Personalmagment sagt NEIN, da in unserem Zeiterfassungsprogramm max. 5 Urlaubstage aus dem vorherigen Jahr durch den FDL zur mitnahme genehmigt werden können. Alles was darüber liegt wird von unserem BGM genehmigt, oder auch nicht. Für mich eine unbefriedigende Antwort der FDLin, aber hat sie recht? Wir hatten diesen Sachverhalt in unserer Verwaltung noch nicht. Macht es Sinn, dass ich mich an den FBL ZA wende und ihn damit belaste? Leider scheinen die 2 Führungskräfte ständig im Stress zu sein und ich komme mir Doof mit dieser Frage vor, weil die Antwort evtl. in einem Gesetzestext zu finden ist. Vielen Dank
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Umlauf am 28.10.2025 23:18
Das kommt auf die bei euch gültigen Regelungen an.

Ich habe das Glück, dass ich meinen Urlaub auch noch im gesamten folgenden Jahr nehmen kann. Das ist aber eine nicht sehr übliche Regelung.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: clarion am 28.10.2025 23:42
Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass überhaupt Urlaubstage ins Folgejahr übertragen werden dürfen, es denn,  dass der Urlaub wegen Krankheit oder aus unvorhersehbaren betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann.

Viele Arbeitsgeber gewähren großzügigerer Regelungen z.B. dass der Resturlaub bis zum 31. März oder 30. September des Folgejahrs genommen werden darf. Sofern es keine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, besteht kein Anspruch auf derartig großzügige Regelungen.

Du wirst also das Gespräch suchen müssen, oder eben den Urlaub 2027 in Anspruch nehmen müssen.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Frank7777 am 29.10.2025 06:55
Bei uns ist der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen. Ausnahmen für einen Übertrag (bis auf Krankheit oder so) gibt es nicht. Auch der Antritt ist nicht ausreichend. Das heißt: Der Urlaub z.B. aus dem Jahr 2025 muss auch im Jahr 2025 komplett verbraucht sein, ansonsten verfällt er.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Kaffeekanzler am 29.10.2025 08:08
du fragst nach "Gesetzestexten". Da du im Forum TVöD Kommunen schreibst, gehe ich davon aus, dass der TVöD VKA bei dir Anwendung findet.

Erholungsurlaub ist hier in § 26 geregelt. Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz (s. § 7 Abs. 3) sowie das von den anderen zuvor Gesagte.
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Muckel am 29.10.2025 12:32
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Jahresurlaub zu nehmen, da dieser der Erholung im jeweiligen Kalenderjahr dient. Wenn nahezu der gesamte Jahresurlaub ins Folgejahr geschoben wird, ist dieses eben nicht gegeben.

Was spricht dagegen, den Urlaub 2026 für das Projekt "Urlaub Jahresanfang 2026" zu nutzen?
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: MoinMoin am 29.10.2025 13:06
Was spricht dagegen, den Urlaub 2026 für das Projekt "Urlaub Jahresanfang 2026" zu nutzen?
längere urlaubsreise?
Titel: Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
Beitrag von: Schmitti am 29.10.2025 13:39
Wir hatten diesen Sachverhalt in unserer Verwaltung noch nicht
Ja nee, ist klar. Absolute 0815-Standardfrage in deutschen Personalabteilungen - und, wie du selber schreibst, bei euch doch auch geregelt? Wenn feststeht, dass der Bürgermeister bei Übertragungen >5 Tage entscheidet, entscheidet wohl der Bürgermeister bei 21 Tagen.
Das diese Grenze von irgendwelchen Einstellung im verwendeten Computerprogramm vorgegeben werden soll, und keiner auf die Idee kommt ins Bundesurlaubsgesetz oder den Tarifvertrag zu schauen, ist halt so ein "Qualiätsmerkmal" vieler kleinerer Personaler/Bürgermeister/Kommunalverwaltungsklitschen...