Autor Thema: Jahresurlaub über Jahreswechsel  (Read 3454 times)

MoinMoin

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Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
« Antwort #15 am: 31.10.2025 08:20 »
Bei uns kann man auch seinen kompletten Jahresurlaub theoretisch mitnehmen und muss ihn bis Ende September des folgenden Jahres genommen haben, ansonsten verfällt er.
Tariflich idR nur bis März, bei uns wurde es aber für die Angestellten auch auf Sep erweitert um gleichgestellt zu sein mit den Beamten.

Angelsaxe

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Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
« Antwort #16 am: 10.11.2025 09:54 »
Bei uns kann man auch seinen kompletten Jahresurlaub theoretisch mitnehmen und muss ihn bis Ende September des folgenden Jahres genommen haben, ansonsten verfällt er.
Tariflich idR nur bis März, bei uns wurde es aber für die Angestellten auch auf Sep erweitert um gleichgestellt zu sein mit den Beamten.

Föderalismus  ;D
In NRW durfte ich (wohlgemerkt als Beamter!) Urlaub bis zu 15(!) Monate nach dem Anspruchsjahr nehmen. Also bis März des übernächsten Jahres. So wäre mir bei einer Versetzung nach Sachsen (hier gelten neun Monate) fast Urlaub verfallen.  ::)
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Olympe de Gouges

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Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
« Antwort #17 am: 13.11.2025 16:12 »
Die Frage regelt §7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG:

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

Sprich, wenn der Urlaub nicht im laufenden Jahr genommen werden konnte, muss eine schriftliche (in der Regel betriebliche) Begründung abgegeben werden, bspw. wenn man wegen der Wahlvorbereitungen, der Durchführung und der Wahlnachbereitungen quasi 3 Monate keine Möglichkeit hatte auch nur 1 Urlaubstag zu nehmen...

dregonfleischer

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Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
« Antwort #18 am: 13.11.2025 16:28 »
es muss überhaupt nichts beantragt werden ich hab  seit 15 jahren jedes jahr durch circa 60 neue urlaubstage  Gewohnheitsrecht

Angelsaxe

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Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
« Antwort #19 am: 13.11.2025 20:17 »
es muss überhaupt nichts beantragt werden ich hab  seit 15 jahren jedes jahr durch circa 60 neue urlaubstage  Gewohnheitsrecht

Sehr gut!  ;D
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.