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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: bricke am 31.10.2025 11:52
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
da die letzten Beiträge zu dem Thema schon etwas älter sind, schildere ich meine Situation und die Fragestellung in einem neuen Post:
ich werde nächstes Jahr die Möglichkeit nutzen, mit 63 zum 1. Juli 2026 in Rente zu gehen nach dann knapp 47 Beitragsjahren. Meine Vorgesetzten und auch das Haupt- und Personalamt und vor allem meine Teamkollegen sind frühzeitig informiert worden.
Ich war erst einmal davon ausgegangen, dass mein Arbeitsverhältnis dann "auf meinen Wunsch hin" endet, wenn die Rente beginnt. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich entweder einen Auflösungsvertrag schließen oder selbst kündigen muss - Kündigungsfrist sechs Monate. Anderenfalls würde meine Stelle nicht ausgeschrieben werden können und es wird die Gefahr gesehen, dass dann zwei Menschen auf meiner Stelle sitzen würden (die beiden Aussagen schließen sich eigentlich aus).
Obwohl es natürlich mein Wunsch ist, zum 30. Juni das AV zu beenden, tue ich mich schon etwas schwer, zumal mit diesem zeitlichen Vorlauf, einen Auflösungsvertrag abzuschließen. Ich finde es zugegebenermaßen auch nicht gerade angenehm, nicht auf mein Wort zu vertrauen, aber der Umgang meines Arbeitgebers mit seinem Mitarbeitenden ist teilweise noch verbesserungsfähig ;-) Dennoch lege ich es auch nicht auf eine fristlose Kündigung an (auch das wurde zu dem Thema hier im Forum schon empfohlen).
Nach dem, was ich bisher herausgefunden habe, bleibt mir wohl wirklich nur die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages - Kündigung schließe ich aus. Ich frage mich halt, ob ich den wirklich jetzt schon machen muss. Kein Problem hätte ich mit einem Auflösungsvertrag, wenn dann konkret die Rente bewilligt wird, ich will den Rentenantrag auch nach Meldung des Jahresarbeitsverdiensts 2025 stellen.
Vielleicht hat einer von euch noch eine Idee oder einen Tipp, den ich momentan noch nicht sehe.
Liebe Grüße und allen ein schönes Wochenende :)
bricke
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§33 Abs. 1 TVöD
§ 33
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte
Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn, zwischen
dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Arbeitsverhältnis-
ses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach § 41 Satz 3 SGB VI
hinauszuschieben,
also ja, wenn du nicht in die Regelaltersrente gehst, sondern früher gehen möchtest, dann musst du kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Und was soll der Satz?
"Obwohl es natürlich mein Wunsch ist, zum 30. Juni das AV zu beenden, tue ich mich schon etwas schwer, zumal mit diesem zeitlichen Vorlauf, einen Auflösungsvertrag abzuschließen. "
überlegst du es dir etwa noch einmal? Genau das ist der Grund, warum dein AG nicht auf dein Wort vertrauen kann (nicht persönlich gemeint). Wenn du dir sicher bist, stell deinen Rentenantrag und reich die Kündigung ein oder bitte um einen Aufhebungsvertrag.
Edit:
Du kannst als besonders langjährig Versicherter (>45 Beitragsjahre) mit 65 abschlagsfrei in Rente. Solltest du auch nur 1 Monat früher gehen wollen, kannst du nicht mehr auf die abschlagsfreie Rente zugreifen (die gilt nur, wenn tatsächlich ab 65), dann werden die Abschläge ab 67 gerechnet.
Wenn du also mit 64,5 gehst, hast du direkt 30*0,3% Abzug (9%), wenn du mit 63 gehst, hast du 14,4% Abzüge. Lass dich am besten dazu bei der RV beraten.
Änder natürlich nichts an der Kündigungsthematik vor 67.
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Obwohl es natürlich mein Wunsch ist, zum 30. Juni das AV zu beenden, tue ich mich schon etwas schwer, zumal mit diesem zeitlichen Vorlauf, einen Auflösungsvertrag abzuschließen. Ich finde es zugegebenermaßen auch nicht gerade angenehm, nicht auf mein Wort zu vertrauen, aber der Umgang meines Arbeitgebers mit seinem Mitarbeitenden ist teilweise noch verbesserungsfähig ;-)
Es ist nun einmal so, dass du einen Vertrag hast und ihn vorzeitig beenden willst, dass hat doch mit Misstrauen oder ähnliches nichts zu tun, sondern ist ein ganz normales miteinander.
Nach dem, was ich bisher herausgefunden habe, bleibt mir wohl wirklich nur die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages - Kündigung schließe ich aus.
Warum? Weil du dich doch noch nicht 100%ig entschieden hast zum 30.Juni zu gehen?
Ich frage mich halt, ob ich den wirklich jetzt schon machen muss. Kein Problem hätte ich mit einem Auflösungsvertrag, wenn dann konkret die Rente bewilligt wird, ich will den Rentenantrag auch nach Meldung des Jahresarbeitsverdiensts 2025 stellen.
Dann mache es doch eben so wie du es meinst:
Du stellst frühst möglich deinen Rentenantrag und kündigst dann zum 30. Juni, wenn er bewilligt ist.
Falls dann die tarifliche Kündigungsfrist es regulär nicht zu diesem Termin zulässt, dann wird ein Auflösungsvertrag geschlossen.
Wo ist da das Problem?
Warum sollte der der AG da dann rumzicken und auf die Kündigungsfrist pochen?
Das der AG natürlich gerne jetzt schon Rechtssicherheit haben will, ist doch verständlich. Denn wie es nun einmal in der Verwaltung so oft ist, können sie womöglich nicht vorher ausschreiben.
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Hier muss man, so denke ich, ein paar Dinge differenzieren
1.) Du hast einen Arbeitsvertrag bis zum 30.04.2030
2.) Die Weiterbeschäftigung steht dem Rentenanspruch nicht entgegen. Man darf die Rente bekommen und unbegrenzt hinzuverdienen. Es gibt nicht wenige Rentner, die einfach weiter arbeiten uns so bis zu 4 Jahre Rente plus Gehalt bekommen.
3.) Der Rentenbezug ist für den Arbeitgeber kein Grund, Dich fristlos oder fristgemäß zu kündigen. Eine fristlose Kündigung kann daher ausgeschlossen werden. (siehe auch den Hinweis auf den TV von ohjee)
4.) Aufgrund des Rentenbescheides wird das Beschäftigungsverhältnis nicht automatisch vor dem 30.04.2030 beendet. Auch darfst Du nicht alleine aufgrund des Rentenbescheides fristlos kündigen.
Wenn Du also zum 30.06.2026 aufhören möchtest, zu arbeiten, obwohl der Arbeitsvertrag unabhängig von der Rente bis 30.04.2030 läuft, musst Du im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen schriftlich kündigen. Die Schriftform eine solchen Kündigung ist gesetzlich normiert. Eine bloße Ankündigung, man wolle das Arbeitsverhältnis aufgeben, ist rechtlich unverbindlich und reicht daher nicht aus. Der Arbeitgeber hat mit Sicherheit schon ein paar Pferde vor der Apotheke gesehen, und daher hat das nichts mit Vertrauen zu tun und ist auch nichts persönliches.
Die Sorge des Arbeitgebers ist begründet. Wenn Du es Dir nach dem Rentenbescheid auf einmal doch anders überlegst und aufgrund geänderter Lebensumstände doch weiter arbeiten möchtest, hätte der Arbeitgeber auf einmal ab dem 01.07.2026 zwei Arbeitnehmer auf der Stelle sitzen. Dich wird er nicht los und den neuen in der Probezeit wieder zu entlassen ist ja auch irgendwie unangenehm.
Um Deinen Wunsch daher rechtsverbindlich zu machen, musst Du kündigen. Kündigst Du erst, wenn Du den Rentenbescheid hast, kann es sein, dass Du über den Rentenbeginn hinaus arbeiten musst, bevor die Kündigung greift. Das ist aber nicht schlimm. Dann bekommst Du eine Weile Gehalt und Rente. Es ist in Deutschland nicht verboten, reich zu werden. ;)
Ein Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber abschließen, muss er aber nicht. Wenn er dich rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass die Stelle neu besetzt werden muss und Du trotzdem nicht rechtzeitig gekündigt hast, kann er auch darauf bestehen, dass Du ganz normal kündigst und die Kündigungsfrist einhältst.
Unabhängig davon möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass trotz der 45 Jahre eine Rente mit 63 Jahren einen Abschlag von 13,8 % in der gesetzlichen RV bedeutet und einen Abschlag von 10,8 % bei der VBL bedeutet. Am 01.05.2028 dagegen könnte vermutlich die Rente abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Mit den fehlenden Beiträge für die 22 Monate kann das dann auch mal dauerhaft 400 bis 500 EUR weniger Renten pro Monat bedeuten. Und das ein Leben lang für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von nur 22 Monaten, in denen man früher die Rente bekommen kann.
Hast Du Dir mal bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung durchrechnen lassen, wieviel das am Ende ausmacht? Und bei der VBL? Falls nein, würde ich Dir das empfehlen.
Zu Deinem Modell noch ein paar Alternativen, die finanziell deutlich attraktiver sind. Der Einfachheit halber sind hier mal drei zum überlegen dargestellt.
1.) Du arbeitest einfach bis zum 30.04.2028 unverändert weiter und beantragst erst dann die Rente.
2.) Du kündigst zum 30.06.2026 und meldest dich arbeitslos. Solange es der Bundesagentur für Arbeit nicht gelingt, einen anderen Arbeitsplatz zu finden, überbrückst Du die Zeit bis zum 30.04.2028 mit ALG I. Möglicherweise gibt es allerdings eine 12 wöchige Sperre, die Du aus Deinen Ersparnissen überbrücken musst.
3.) Du fragst beim Arbeitgeber nach, ob Du vom 01.07.2026 - 30.04.2028 nur noch Teilzeit arbeiten kann. So würde man die letzten 22 Monate zwar weniger verdienen, bei 75 % Teilzeit hätte man aber vermutlich noch mehr Einkommen, als bei dem vorgezogenen Ruhestand mit den beiden gekürzten Renten. Der Vorteil nach zweiundzwanzig Monaten wäre aber eine dauerhaft deutlich höhere Altersversorgung.
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Obwohl es natürlich mein Wunsch ist, zum 30. Juni das AV zu beenden, tue ich mich schon etwas schwer, zumal mit diesem zeitlichen Vorlauf, einen Auflösungsvertrag abzuschließen. Ich finde es zugegebenermaßen auch nicht gerade angenehm, nicht auf mein Wort zu vertrauen, aber der Umgang meines Arbeitgebers mit seinem Mitarbeitenden ist teilweise noch verbesserungsfähig ;-)
Es ist nun einmal so, dass du einen Vertrag hast und ihn vorzeitig beenden willst, dass hat doch mit Misstrauen oder ähnliches nichts zu tun, sondern ist ein ganz normales miteinander.
Nach dem, was ich bisher herausgefunden habe, bleibt mir wohl wirklich nur die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages - Kündigung schließe ich aus.
Warum? Weil du dich doch noch nicht 100%ig entschieden hast zum 30.Juni zu gehen?
Ich frage mich halt, ob ich den wirklich jetzt schon machen muss. Kein Problem hätte ich mit einem Auflösungsvertrag, wenn dann konkret die Rente bewilligt wird, ich will den Rentenantrag auch nach Meldung des Jahresarbeitsverdiensts 2025 stellen.
Dann mache es doch eben so wie du es meinst:
Du stellst frühst möglich deinen Rentenantrag und kündigst dann zum 30. Juni, wenn er bewilligt ist.
Falls dann die tarifliche Kündigungsfrist es regulär nicht zu diesem Termin zulässt, dann wird ein Auflösungsvertrag geschlossen.
Wo ist da das Problem?
Warum sollte der der AG da dann rumzicken und auf die Kündigungsfrist pochen?
Das der AG natürlich gerne jetzt schon Rechtssicherheit haben will, ist doch verständlich. Denn wie es nun einmal in der Verwaltung so oft ist, können sie womöglich nicht vorher ausschreiben.
eben das. habe meinen Post noch ergänzt um Rentenabschläge, dann überlegt es sich bricke vielleicht nochmal ;-)