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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: flip am 20.11.2025 17:32

Titel: Als Ruhestandsbeamter weiterhun Widerspruch einlegen?
Beitrag von: flip am 20.11.2025 17:32
Liebe Mitstreiter!
Seit Jahren habe ich regelmäßig Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung eingelegt.
Jedes Jahr habe ich die Hoffnung auf ein Besoldungsgesetz, das die verfassungsgemäße Besoldung wiederherstellt nicht aufgegeben.
Dieses Jahr bin ich in den Ruhestand.getreten. Ist es sinnvoll als Ruhestandsbeamter weiterhin Widerspruch einzulegen?
Schicke ich den Widerspruch dann an meine Pensionsregelungsbehörde?
Gibt es für Ruhestandsbeamte eine Vorlage bzw. einen Textbaustein zum Widerspruchsschreiben?
Titel: Antw:Als Ruhestandsbeamter weiterhun Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Umzug 1 am 20.11.2025 19:51
Widerspruch auch als Ruhestrandsbeamter einzulegen kann nicht schaden. Wie die weitere Entwicklung im Bund derzeit endgültig beschieden wird, ist letztlich nicht absehebar. Alle bisherigen Kommentierungen sind letztlich hilfreich, stehen aber unter Vorbehalt keiner vorliegenden Verlautbarung vom BMI:

Den Widerspruch würde ich an die jeweilige für Ruheständler zuständige Besoldungsstelle übersenden. Dies ist mit Wahrscheinlichkeit bei den einzelnen OrgE unterschiedlich. Deshalb z. B. kurze Email oder Telefonat.
Titel: Antw:Als Ruhestandsbeamter weiterhun Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Illunis am 20.11.2025 20:24
Ist es sinnvoll als Ruhestandsbeamter weiterhin Widerspruch einzulegen?

Auf jeden Fall! Das neue Urteil bezieht die Versorgung ja explizit mit ein.