Widerspruch auch als Ruhestrandsbeamter einzulegen kann nicht schaden. Wie die weitere Entwicklung im Bund derzeit endgültig beschieden wird, ist letztlich nicht absehebar. Alle bisherigen Kommentierungen sind letztlich hilfreich, stehen aber unter Vorbehalt keiner vorliegenden Verlautbarung vom BMI:
Den Widerspruch würde ich an die jeweilige für Ruheständler zuständige Besoldungsstelle übersenden. Dies ist mit Wahrscheinlichkeit bei den einzelnen OrgE unterschiedlich. Deshalb z. B. kurze Email oder Telefonat.