Als Ruhestandsbeamter weiterhun Widerspruch einlegen?

Begonnen von flip, 20.11.2025 17:32

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flip

Liebe Mitstreiter!
Seit Jahren habe ich regelmäßig Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung eingelegt.
Jedes Jahr habe ich die Hoffnung auf ein Besoldungsgesetz, das die verfassungsgemäße Besoldung wiederherstellt nicht aufgegeben.
Dieses Jahr bin ich in den Ruhestand.getreten. Ist es sinnvoll als Ruhestandsbeamter weiterhin Widerspruch einzulegen?
Schicke ich den Widerspruch dann an meine Pensionsregelungsbehörde?
Gibt es für Ruhestandsbeamte eine Vorlage bzw. einen Textbaustein zum Widerspruchsschreiben?

Umzug 1

Widerspruch auch als Ruhestrandsbeamter einzulegen kann nicht schaden. Wie die weitere Entwicklung im Bund derzeit endgültig beschieden wird, ist letztlich nicht absehebar. Alle bisherigen Kommentierungen sind letztlich hilfreich, stehen aber unter Vorbehalt keiner vorliegenden Verlautbarung vom BMI:

Den Widerspruch würde ich an die jeweilige für Ruheständler zuständige Besoldungsstelle übersenden. Dies ist mit Wahrscheinlichkeit bei den einzelnen OrgE unterschiedlich. Deshalb z. B. kurze Email oder Telefonat.

Illunis

Zitat von: flip in 20.11.2025 17:32
Ist es sinnvoll als Ruhestandsbeamter weiterhin Widerspruch einzulegen?

Auf jeden Fall! Das neue Urteil bezieht die Versorgung ja explizit mit ein.

flip

Seit 2021 habe ich jedes Jahr fristgerecht Widerspruch eingelegt. Bisher sind alle ruhend gestellt worden. In diesem Jahr habe ich meinen Ruhestand als A8 angetreten. Eben den Widerspruch an meine Pensionsregelungsbehörde (Generalzolldirektion) abgeschickt.
Mal sehen was jetzt passiert...

netzguru

Hallo,

ich sende auch seit dem mir das Ganze bekannt ist eine Runde Widerspruch zur BanstPT.
Ist bis jetzt ruhend gestellt worden.

Gruß
netzguru

Rentenonkel

Zitat von: flip in 27.11.2025 17:34
Seit 2021 habe ich jedes Jahr fristgerecht Widerspruch eingelegt. Bisher sind alle ruhend gestellt worden. In diesem Jahr habe ich meinen Ruhestand als A8 angetreten. Eben den Widerspruch an meine Pensionsregelungsbehörde (Generalzolldirektion) abgeschickt.
Mal sehen was jetzt passiert...

Wenn Du unterjährig in den Ruhestand getreten bist, kann es auch nicht schaden, zwei Widersprüche zu machen. Einen bei Deinem alten Dienstherrn für die Zeit bis zu Pensionierung, und einen bei der Pensionsregelungsbehörde für die Zeit ab der Pensionierung.

MariaK

Moin flip,

mach auf jeden Fall weiter das BVerfG-Urteil vom Oktober 2025 zieht die Versorgungsbezüge ausdrücklich mit rein. Wer jetzt aufhört, verliert unter Umständen die komplette Kette und damit die Nachzahlung ab 2021.

Ich (ebenfalls frisch A9 Ruhestand seit 1.10.2025) habe genau wie du einfach den alten Widerspruchstext genommen, nur oben Ruhegehalt statt Besoldung eingetragen und an die Generalzolldirektion geschickt. Kam gestern die Eingangsbestätigung + Aktenzeichen, wird wieder ruhend gestellt. Läuft.

Wer unterjährig gegangen ist: wie Rentenonkel sagt → doppelt halten (ein Widerspruch für die aktive Zeit, einer für die Pension). Kann nicht schaden, kostet nur eine Briefmarke.

Weiter durchziehen, Kollegen – die kriegen wir noch!

Gruß
euer frischgebackener Pensionär (der trotzdem noch kämpft)

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