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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Bauzi am 25.11.2025 15:40
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Guten Tag,
ich habe nun einen Arbeitsvertrag einer Kommune vorliegen, und finde leider keinerlei Angaben zu der mit der Personalabteilung ausgehandelten Erfahrungsstufe bei Dienstantritt. Ich komme aus der privaten Wirtschaft, und bringe bei meiner Neueinstellung Berufserfahrung mit.
Ist das normal das im Arbeitsvertrag nicht dazu zu finden ist, und wie sichere ich mich vor Unterzeichnung ab?
Danke vorab
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Guten Tag,
ich habe nun einen Arbeitsvertrag einer Kommune vorliegen, und finde leider keinerlei Angaben zu der mit der Personalabteilung ausgehandelten Erfahrungsstufe bei Dienstantritt. Ich komme aus der privaten Wirtschaft, und bringe bei meiner Neueinstellung Berufserfahrung mit.
Ist das normal das im Arbeitsvertrag nicht dazu zu finden ist, und wie sichere ich mich vor Unterzeichnung ab?
Danke vorab
In dem du entweder sie darauf hinweist, dass sie da was vergessen haben und/Oder es händisch selber einträgst.
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Ist das normal das im Arbeitsvertrag nicht dazu zu finden ist, und wie sichere ich mich vor Unterzeichnung ab?
Viele Behörden schreiben die Stufe nicht rein und verweisen darauf, dass diese dann nach Einstellung geprüft wird. Da kann man das Risiko eingehen, sich darauf zu verlassen, dass schon alles stimmen wird, oder wie Moin schreibt handeln.
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Wenn die Erfahrungsstufe mit der PA ausgehandelt wurde, sollte diese auch Bestandteil des Arbeitsvertrages sein.
Warum sollte man im Nachgang der Einstellung prüfen, ob die Voraussetzungen für die entsprechende Eingruppierung vorliegen? Dafür gibt es Vor- und Einstellungsgespräche, nach (mündlicher) Zusage Fixierung zeitnah in Schriftform.
Wenn ich in der PW einen Vertrag unterschreibe, steht da auch das Jahres- oder Monatsgehalt drin - mitsamt allen anderen Vergütungs- und Vertragsbestandteilen, Urlaub etc. - kurz: da sollte man nichts eigenmächtig und händisch "nachtragen" müssen, sondern das Gespräch mit der PA suchen.
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Absolut korrekt, aber man kann den Verwaltungsakt halt abkürzen, in dem man es selber reinschreibt und beide Parteien es unterschreiben.
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Absolut korrekt, aber man kann den Verwaltungsakt halt abkürzen, in dem man es selber reinschreibt und beide Parteien es unterschreiben.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu... Bürokratismus usw.
Wenn überhaupt, dann schreibt es die PA handschriftlich da rein, aber nicht der AN.
Das hat aus meiner Sicht auch etwas mit Professionalität zu tun, es ist ein AV für den öD, kein Mietvertrag für eine Hinterhofgarage. Soll die PA ihre Hausaufgaben machen, von mir wird auch Sorgfalt erwartet.
Jaja, ich weiß... old school...
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Absolut korrekt, aber man kann den Verwaltungsakt halt abkürzen, in dem man es selber reinschreibt und beide Parteien es unterschreiben.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu... Bürokratismus usw.
Wenn überhaupt, dann schreibt es die PA handschriftlich da rein, aber nicht der AN.
Das hat aus meiner Sicht auch etwas mit Professionalität zu tun, es ist ein AV für den öD, kein Mietvertrag für eine Hinterhofgarage. Soll die PA ihre Hausaufgaben machen, von mir wird auch Sorgfalt erwartet.
Jaja, ich weiß... old school...
Nun, ich bin gleichberechtigter Partner beim unterschreiben, also ist meine Handschrift genauso viel Wert wie die der PA.
Und wenn der PA meine Handschrift nicht gefällt, dann kann sie zum Rechner gehen und es eintippen und neu ausdrucken.
Was ich auch bevorzugen würde.
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Ich erkenne hier einen Konsens und schließe das Thema für mich ab... ^^