Neueste Beiträge

#41
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von Aleksandra - Heute um 14:12
Schon wild wie hier die Pfründe verteidigt werden, wobei diese nicht einmal zur Disposition stehen.
#42
TV-L / Aw: TV-L Versetzung Stufenzuor...
Letzter Beitrag von E15TVL - Heute um 14:03
Das ist ist ganz normale Höhergruppierung von E 10/4 nach E 11/4. Berufserfahrung spielt bei der Stufenfestsetzung eine Rolle, also bspw. bei Neueinstellung, aber nicht bei der Höhergruppierung.
#43
Beamte der Länder / Aw: [MV] Besoldungsrunde 2025-...
Letzter Beitrag von rs - Heute um 14:03
Wenn man erkannt hat (und das ist offensichtlich), dass die Besoldung auch nach Übernahme des Tarifergebnisses nicht verfassungsgemäß ist, dürfte ein Gesetz, das eine solche Übernahme umsetzt, gar nicht erst kommen.
Da wären zwar viele geschockt, die einzig rechtmäßige Lösung wäre aber eine Komplettlösung.
Ich vermute, deshalb ist der Richterbund MV auch so wütend.
#44
Kurzes Update:

Mir wurde vom LAF nur mündlich mitgeteilt, dass der Inhalt des BMF-Schreibens für meinen Fall zwar zutreffend aber aktuell technisch nicht umsetzbar sei.

Man hoffe dort auf die (technische) Einführung der pauschalen Beihilfe als Heilsbringer.
#45
TV-L / Aw: Kinderkrankengeld
Letzter Beitrag von ich1974 - Heute um 13:39
Die Berechnung der Krankenkasse kann man nachvollziehen, wenn man davon ausgeht, dass das Brutto-Krankengeld maximal 90 % des Netto-Verdienstes ist. Den vorliegenden Fall verstehe ich so, dass bei Kind-Krank das Brutto-Krankengeld 100 % des Netto-Verdienstes ist (83,12 €). Hier gehen, wie beim Krankengeld auch, noch Beiträge zur Sozialversicherung ab. Die Berechnung der Krankenkasse mit den Zahlen ist richtig.
Evtl. ist die Meldung vom AG falsch. Bitte BBG und Höchstbeträge für KKG vom AG prüfen lassen.
#46
Zitat von: LandNRWOle in 19.02.2026 18:08Das Land rundet auf.

Gibt es dafür eine Quelle oder einen Beleg?
Mir liegen zwei unterschiedliche Dokumente vor.
Der VBE behauptet, er werde aufgrundet.
Die BezReg Münster veröffentlicht eine Tabelle, die sagt bei 2,1 wird bei 3 ausgezahlt?!

Wir sind verwirrt und bearbeiten daher die Anträge nicht im Moment.
#47
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von Rheini - Heute um 13:28
Zitat von: MeTe in Heute um 13:11Auf die Gefahr hin dass ich mich immer und immer wieder wiederhole: Weil der Fragesteller genau diesen Teilaspekt angesprochen had und du gefragt hast ob der Gehaltsunterschied auch noch bestehen würde bei gleicher Stundenzahl. Das hast DU gefragt. Ich habe DEINE Nachfrage beantwortet: Ja sie besteht immer noch und beträgt in meinem Fall z.B. 10-15.000€ pro Jahr.

Ich greife den Teilaspekt auf weil dieser Teilaspekt die Frage des Fragestellers ist bzw. DU danach gefragt hast. Kann echt nicht nachvollziehen wieso das so ein Problem für dich ist.
"ohne Ausrede" daher, weil bei dem Thema erfahrungsgemäß immer sofort versucht wird, es anzuzweifeln ob es denn wirklich so ist (was auch dein erster Reflex war -> "aber mehr Stunden"). Nein, der Unterschied ist vorhanden. Kann sich jeder für seine Gehaltsgruppe ausrechnen, wobei mir die ganz konkret genannte Zahl herauskommt. Mit dem Verweis auf "ohen Ausreden" möchte ich zum Ausdruck bringen dass all diese 0815-Standardeinwäde  "aber mehr Stunden, aber PKV, und überhaupt" natürlich berücksichtigt wurden und der Gehaltsunterschied einfach tatsächlich real wirklich vorhanden ist.

Wieso es dir so schwer fällt diesen Fakt einfach hinzunehmen erschließt sich mir nicht. Ich habe deine Frage beantwortet mit ganz konkreten Zahlen für meinen konkreten Fall. Statt zufrieden zu sein, dass ich deine Frage beantwortet habe diskutierst du (über was überhaupt?), vermutlich weil die Antwort wohl nicht so ausfällt wie du willst oder was weiß ich... 

Na dein "ohne Ausreden" bedeutet für mich, dass Du den Unterschied bei den Einkünften mehr Gewicht zusprichst, als den anderen Unterschieden. Das mag für dich subjektiv so sein, ist es aber für jemand anderen nicht. Jemand anderes legt evtl. auf einen anderen Teilaspekt mehr Gewicht.

Daher dann nochmal für dich, ich habe nie abgestritten das es einen Unterschied zwischen z. B. E13 und A13 gibt. Aber es gibt eben auch weitere Unterschiede darüberhinaus. Das kannst Du weiterhin als Ausrede bezeichnen, ist aber so.

Am Ende ist es doch wie immer. Du hast dir es ausgesucht. Wenn Du damit nicht zufrieden bist, gibt es immer noch die Wahl der Veränderung. Und wenn Du damit zufrieden bist, dann heul nicht rum  8) .
#48
TV-L / Aw: Tarifrunde TV-L 2025 - Dis...
Letzter Beitrag von cyrix42 - Heute um 13:19
Zitat von: BTSV1 in Heute um 12:41Bald ist die Inflation  wieder bei 5-6 % und wir bekommen 2,8% ;-)

Bald sind Zwischenwahlen in den USA; und damit die nicht völlig für die republikaner gegen den Baum gehen, wird auch -- zumindest aus Sicht des Menschen im Weißen Haus, der gern nur in Großbuchstaben schreibt -- diese kleine "militärische Intervention" im Iran vorbei sein. Hohe Ölpreise und Inflation kann er sich nicht leisten...

Die Frage ist, ob sein israelischer Kompagnon, auf den, sollte er im Herbst nicht wiedergewählt werden, eine Korruptionsanklage wartet, das ähnlich sieht. Andererseits: Wenn der eine dem anderen den Geldhahn zudreht...

Jedenfalls glaube ich nicht an eine langfristig erhöhte Inflation.
#49
TVöD Kommunen / Aw: Stufenlaufzeit bei Wechsel...
Letzter Beitrag von KlammeKassen - Heute um 13:13
Zitat von: Bürokratos in 10.03.2026 13:25Hallo zusammen,

ich arbeite in einem landeseigenen Unternehmen. In meinem Team ist eine Führungsposition (E14) ausgeschrieben, auf die ich mich intern bewerben möchte. Jedoch würde sich beim Wechsel die Stufenlaufzeit resetten (Bin E12, Stufe 3).

Macht es denn in diesem Fall nicht Sinn, die Bewerbung noch ein Jahr hinauszuzögern, bis ich in Stufe 4 bin um diese dann mitzunehmen? Ich gehe davon aus, dass aufgrund der aktuellen Marktsituation keine geeigneten externen Bewerber gefunden werden.

Danke vorab!

Meinst du denn, dass die Stelle nächstes Jahr noch frei ist bzw. wieder zu besetzen ist?
So eine Möglichkeit ergibt sich ja auch nicht immer
#50
Die Beamten mit vielen Kindern kriegen dermaßen hohen Zuschläge, die können auch für Ehefrau und Kinder mitbezahlen.

Macht dann 174.000 für die Beamtenfamilie mit 4 Kindern.