Neueste Beiträge

#41
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von Zealord - Gestern um 19:26
Zitat von: xap in Gestern um 19:18Bzw. indirekt auch in der Regierung. Nennen sich Spahn, Reiche und Co. Da muss man tatsächlich nicht ins Ausland schauen.

Interessant wäre allerdings was nun aus der Ressortabstimmung geworden ist bzw. ob diese tatsächlich eingestellt worden ist.
Lediglich die für gestern geplante Ressortbesprechung als konkreter Austauschtermin ist aus nicht genannten Gründen abgesagt worden. Nicht die Ressortabstimmung als Verfahren insgesamt.

Wenn man spekulieren möchte, dann könnte man natürlich anführen, dass das sich abzeichnende Gegenfeuer etwas damit zu tun hatte
#42
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von GoodBye - Gestern um 19:24
Zitat von: Finanzer in Gestern um 19:08Man muss nicht in die Welt hinausziehen. Der Fehlbetrag wäre drinne, wenn man nicht die Körperschaftssteuer gesenkt hätte. Kerosinsteuer und Gastrosteuer als weitere Stichworte.

Gerade die KSt ist ein schönes Beispiel für ein Steuergeschenk für Überreiche.

Also lasst das Ausland aus dem Spiel, die die uns abziehen sind im Inland (oder halt in der Schweiz oder anderen Steuerparadiesen).

Ob der Gastronom jetzt 0 von 19% oder 0 von 7% zahlt, ist ja nun wirklich egal.
#43
Beamte Nordrhein-Westfalen / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von Rheini - Gestern um 19:23
Zitat von: Robertbob in Gestern um 19:11Ich glaube hier wird am Ziel des Urteils des BVERFG vorbei debattiert, es geht um die Erhöhung des Grundgehaltes und nur und ausschließlich darum. Wer glaubt, das es bei einer eventuellen Erhöhung auch um den Familienzuschlag geht, wird sich sichlich enttäuscht sehen. Diese Erhöhung wurde vor einigen Jahren durchgeführt,  in der Hoffnung das Grundgehalt für alle nicht anpassen zu müssen. (Stichwort Kostenersparnis)

Ich wurde sogar behaupten das mit Erhöhung des Grundgehaltes, eine Senkung der FmZ einhergeht.
#44
Sooo..
Das war es dann wohl!  >:(

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/nw/nw-v-18-5108.pdf

Das ist ja ganz klasse.

Habe seit 2010 ein Amt mit massiver Mehrbelastung inne. Dann kam 2022 die Beförderung auf A13. Ohne Entlastungsstunden. Die Beförderungsurkunde kann dann in die Tonne, die tägliche Mehrarbeit bleibt, Stundenentlastung wird durch SL verweigert ( da hier das Land reagieren soll).

Ganz Klasse!!

Wehe, die Menschen im 1. Beförderungsamt A13 werden bewusst ausgespart 😞.

Wir haben 140 Kollegen und 1400 SuS an der Gesamtschule. Aber keinen A13 Koordinator als Gesamtschulrektor....!

Unbeantwortet:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/frage-zum-1-befoerderungsamt-sek1-was-geschieht-mit-denjenigen-die-eine-revision-durchgefuehrt-haben-nach?pk_campaign=share-native&pk_source=native-share



Info zu einem Gesamtschulrektor A13 als Koordinator:

Koordinatorinnen und Koordinatoren

1 Ihnen werden besondere schulische Aufgaben im Sinne von § 2 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG (BASS 11-11 Nr. 1) übertragen. Die Verteilung von Sonderaufgaben durch die Lehrerkonferenz gemäß § 68 Absatz 3 Nr. 2 SchulG bleibt im Übrigen unberührt.

1.1 Ihnen können im Rahmen des (Beförderungs-)Amtes nach der Bes.Gr. A 13 LBesO insbesondere folgende Aufgaben übertragen werden:

- Planung, Aufbau und Verwaltung umfangreicher Sammlungen und Medieneinrichtungen,

- Planung und Durchführung der Berufsorientierung in der Schule,

- Planung und Durchführung besonderer Schulveranstaltungen und kleinerer Schulversuche,

- Koordination der Arbeit in einzelnen Fächern und Lernbereichen,

- Mitarbeit bei der Erstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen.
#45
Zitat von: Robertbob in Gestern um 19:11Ich glaube hier wird am Ziel des Urteils des BVERFG vorbei debattiert, es geht um die Erhöhung des Grundgehaltes und nur und ausschließlich darum. Wer glaubt, das es bei einer eventuellen Erhöhung auch um den Familienzuschlag geht, wird sich sichlich enttäuscht sehen. Diese Erhöhung wurde vor einigen Jahren durchgeführt,  in der Hoffnung das Grundgehalt für alle nicht anpassen zu müssen. (Stichwort Kostenersparnis)


Hier geht's erstmal um NRW und die werden weiterhin versuchen, es kostengünstig anders zu lösen. Und darum ging es gerade, dass eben die Familienzuschüsse auch nicht wirklich fair sind.

Aber ich gebe dir Recht, natürlich sollte eine Neuregelung die Grundbesoldung betreffen, um es für alle gleich zu halten.
#46
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von xap - Gestern um 19:18
Bzw. indirekt auch in der Regierung. Nennen sich Spahn, Reiche und Co. Da muss man tatsächlich nicht ins Ausland schauen.

Interessant wäre allerdings was nun aus der Ressortabstimmung geworden ist bzw. ob diese tatsächlich eingestellt worden ist.
#47
Zitat von: AR76 in Gestern um 19:12Äh, wir haben 3 in Solingen seit der letzten Änderung. 4 war es vorher....nützt dir also nichts...

Ach echt? Das ist mir entgangen. Zumal im allgemeinen Mietspiegel Wuppertal IV werden sollte, aber NRW sich noch an andere Pläne hält. Verstehe wer will.
#48
Sooo..
Das war es dann wohl!  >:(

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/nw/nw-v-18-5108.pdf

Das ist ja ganz klasse.

Habe seit 2010 ein Amt mit massiver Mehrbelastung inne. Dann kam 2022 die Beförderung auf A13. Ohne Entlastungsstunden. Die Beförderungsurkunde kann dann in die Tonne, die tägliche Mehrarbeit bleibt, Stundenentlastung wird durch SL verweigert ( da hier das Land reagieren soll).

Ganz Klasse!!

Wehe, die Menschen im 1. Beförderungsamt A13 werden bewusst ausgespart 😞.

Wir haben 140 Kollegen und 1400 SuS an der Gesamtschule. Aber keinen A13 Koordinator als Gesamtschulrektor....!

Unbeantwortet:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/frage-zum-1-befoerderungsamt-sek1-was-geschieht-mit-denjenigen-die-eine-revision-durchgefuehrt-haben-nach?pk_campaign=share-native&pk_source=native-share



Info zu einem Gesamtschulrektor A13 als Koordinator:

Koordinatorinnen und Koordinatoren

1 Ihnen werden besondere schulische Aufgaben im Sinne von § 2 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG (BASS 11-11 Nr. 1) übertragen. Die Verteilung von Sonderaufgaben durch die Lehrerkonferenz gemäß § 68 Absatz 3 Nr. 2 SchulG bleibt im Übrigen unberührt.

1.1 Ihnen können im Rahmen des (Beförderungs-)Amtes nach der Bes.Gr. A 13 LBesO insbesondere folgende Aufgaben übertragen werden:

- Planung, Aufbau und Verwaltung umfangreicher Sammlungen und Medieneinrichtungen,

- Planung und Durchführung der Berufsorientierung in der Schule,

- Planung und Durchführung besonderer Schulveranstaltungen und kleinerer Schulversuche,

- Koordination der Arbeit in einzelnen Fächern und Lernbereichen,

- Mitarbeit bei der Erstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen.
#49
Beamte Nordrhein-Westfalen / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von AR76 - Gestern um 19:12
Zitat von: blub1984w in Gestern um 17:08Das stimmt. Wir leben in Wuppertal, Mietenstufe 3 (was hoffentlich bald mal erhöht wird). Praktisch einen Steinwurf weiter in Solingen oder Haan wären wir bei Mietenstufe 4. Angenommen ich bekäme dort für uns eine Wohnung zu gleichem Mietpreis, habe ich ein kleines Gehaltsplus, weil der Familienzuschlag höher ist. Bei mir wären das ca 100 Euro netto mehr pro Monat.

Es wäre bürokratischer Wahnsinn, aber fairer wäre es, den Zuschlag nach der tatsächlichen Miete zu bemessen. Und dann wie z. B. bei Kita-Gebühren entsprechende Stufen zuzuteilen.


Äh, wir haben 3 in Solingen seit der letzten Änderung. 4 war es vorher....nützt dir also nichts...
#50
Ich glaube hier wird am Ziel des Urteils des BVERFG vorbei debattiert, es geht um die Erhöhung des Grundgehaltes und nur und ausschließlich darum. Wer glaubt, das es bei einer eventuellen Erhöhung auch um den Familienzuschlag geht, wird sich sichlich enttäuscht sehen. Diese Erhöhung wurde vor einigen Jahren durchgeführt,  in der Hoffnung das Grundgehalt für alle nicht anpassen zu müssen. (Stichwort Kostenersparnis)