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#41
TV-L / Antw:Wann Gehalt im Dezember?
Letzter Beitrag von Lisa1991hoppe - Heute um 10:48
Zitat von: Mig82 am Heute um 10:32
Zitat von: Rowhin am Heute um 09:30Wie FearOfTheDuck schon sagt, können wir das nicht wissen, da dein AG hier von den generellen Vorgaben abzuweichen scheint.

In der Logik meines AGs würde es heißen, dass am 23. gezahlt wird - Zahltag durch Feier bzw. Wochenendtage vorverlegt, aber das ist nur Spekulation.

Also bei uns (Bund) sind der 29.12 und 30.12 normale Arbeitstage und es muss Urlaub genommen oder Stunden abgebaut werden.

Bei uns ist
Zitat von: Mig82 am Heute um 10:32
Zitat von: Rowhin am Heute um 09:30Wie FearOfTheDuck schon sagt, können wir das nicht wissen, da dein AG hier von den generellen Vorgaben abzuweichen scheint.

In der Logik meines AGs würde es heißen, dass am 23. gezahlt wird - Zahltag durch Feier bzw. Wochenendtage vorverlegt, aber das ist nur Spekulation.

Also bei uns (Bund) sind der 29.12 und 30.12 normale Arbeitstage und es muss Urlaub genommen oder Stunden abgebaut werden.

Denke das wird immer so sein, gibt aber einige AG die eben früher zahlen und Dezember halt vor Weihnachten um Verspätungen zu umgehen. Ich hatte das beim tvöd schon einmal das am 23. Gezahlt wurde. Bei uns zahlt der Hund scheinbar auch immer schön 26/27, egal ob der letzte Tag am Wochenende ist oder nicht
#42
TV-L / Antw:Wann Gehalt im Dezember?
Letzter Beitrag von Mig82 - Heute um 10:32
Zitat von: Rowhin am Heute um 09:30Wie FearOfTheDuck schon sagt, können wir das nicht wissen, da dein AG hier von den generellen Vorgaben abzuweichen scheint.

In der Logik meines AGs würde es heißen, dass am 23. gezahlt wird - Zahltag durch Feier bzw. Wochenendtage vorverlegt, aber das ist nur Spekulation.

Also bei uns (Bund) sind der 29.12 und 30.12 normale Arbeitstage und es muss Urlaub genommen oder Stunden abgebaut werden.
#43
üblicherweise müsstest Du einen Bescheid über die "Zulassung zur höheren Laufbahn" erhalten haben am Anfang. Da muss dezidiert aufgeführt sein, welche Zeiträume für was zählen plus dem Hinweis, aufgrund welcher Abwesenheiten sich diese verlängern.

Viele DH verfahren so, dass es zunächst eine Zuweisung für die 30 Monate gibt, danach nochmal gesondert für die 6 Monate Bewährung, das ist aber nicht gottgegeben.
#44
Zitat von: Unknown am Heute um 07:34Du brauchst noch die 6 Monate Bewährungszeit auf dem Dienstposten. Wenn diese rum sind, dann wirst du befördert. Der Aufstieg nach BLV 24 dauert insgesamt drei Jahre. Einmal die 2,5 Jahre Laufbahnbefähigung und die sechs Monate nach der Befähigung auf dem Dienstposten.


Danke 🙏
#45
Beamte der Länder / Antw:[Allg] Beschluss des Bund...
Letzter Beitrag von cyrix42 - Heute um 09:49
Zitat von: Dogmatikus am Gestern um 01:28Wie BVErfGBeliever korrekt sagt: Die Musik spielt beim Partnereinkommen. Ob monatlich am Ende 1.200€ oder 1.300€ netto/Monat mehr gezahlt werden müssen, ist doch fast nur noch eine Detailfrage vor dem Hintergrund, dass die Länder weiterhin mit aller Macht versuchen werden, exakt 0,00 € mehr zu zahlen, weil der Partner / der Hund / der imaginäre Jugendfreund ja angeblich auch was zum Einkommen beiträgt.

Natürlich ist das reine Polemik; ich will den Punkt aber trotzdem richtig stellen: Es geht den Ländern mit der Berücksichtigung des Partnereinkommens ja offensichtlich nicht um die Besoldung des Beamten selbst, sondern um die die Frage, in welchem Umfang weitere Familienmitglieder zum gemeinsamen Haushaltseinkommen beitragen und wie viel also vom Dienstherrn diese über die Besoldung, die der Beamte qua Amt für sich beanspruchen muss, hinaus zu alimentieren sind. Der Hund oder imaginäre Jugendfreund sind auch bisher nicht zu alimentieren, sodass deren Einkommen offensichtlich irrelevant wäre. Wenn aber ein Ehegatte mitfinanziert werden muss, dann wird hier schon berechtigt die Frage gestellt, warum dieser alimentiert werden muss, wenn er sich durch eigene Erwerbstätigkeit auch selbst finanzieren kann. Wenn der Gesetzgeber von einer Mehrverdiener-Ehe ausgehen kann (und damit ein fiktives Partnereinkommen ansetzen darf), dann wäre es töricht und unwirtschaftlich — also vor allen Steuerzahlern nicht zu rechtfertigen — dies nicht zu tun: Warum sollten nicht notwendige Ausgaben getätigt werden, ohne, dass es einen politischen Willen, hier Beamte überzuversorgen, dazu gibt?

Natürlich steht und fällt diese Argumentationslinie mit der Frage, ob ein Wechsel zu einem Mehrverdiener-Modell juristisch abgedeckt und möglich ist. Die Meinung im Forum ist da ja weitgehend einhellig, dass dem nicht so sei. Das BVerfG hat sich dazu jedenfalls explizit noch nicht geäußert. Man mag sich dies aus dem Urteil irgendwie zusammenreimen, aber faktisch und glasklar ausgeschlossen ist es derzeit jedenfalls nicht.

Entsprechend ist es mehr als nur nachvollziehbar, wenn die verschiedenen Besoldungsgesetzgeber jetzt diesen Weg gehen — bis sie durch die nächste Leitplanke des BVerfGs weiter in ihrer Gesetzesausgestaltung eingeschränkt werden. Bis dahin sind sie aber quasi auch gezwungen, den kosteneffizientesten Weg zu gehen.
#46
allgemeine Diskussion / Antw:Vorzimmerdamen 9a
Letzter Beitrag von MoinMoin - Heute um 09:32
Eben, bei den einen ist die Sitzungsvorbereitung mit dem Kaffe kochen erschöpft, andere bereiten Beschlussvorlagen vor, zT inhaltlich.
#47
TV-L / Antw:Wann Gehalt im Dezember?
Letzter Beitrag von Rowhin - Heute um 09:30
Wie FearOfTheDuck schon sagt, können wir das nicht wissen, da dein AG hier von den generellen Vorgaben abzuweichen scheint.

In der Logik meines AGs würde es heißen, dass am 23. gezahlt wird - Zahltag durch Feier bzw. Wochenendtage vorverlegt, aber das ist nur Spekulation.
#48
TV-L / Antw:Teilrente TV-L möglich?
Letzter Beitrag von MoinMoin - Heute um 09:28
Nein, dein AG kann dir weder eine Teil noch Vollrente ablehnen.
Warum auch, du arbeitest weiter wie gehabt, es gibt doch keine Änderung beim AV.
Wie auch er kann doch auch kein Zustimmungsbescheid herausgeben.

Bei einer Vollrente musst du allerdings deinen AG darüber informieren, da es dann keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt und der KV Beitrag sinkt, so weit ich weiß.
#49
Vielleicht unterscheiden wir hier ab sofort einfach nach de facto und de jure?

Es mag ja sein, dass der neue Beschluss des BVerfG "eindeutig" ist, auch, wenn es im selben Beschluss steht, dass die Sache mit dem Partnereinkommen, nicht eindeutig beschlossen ist.

Solange es noch Rechtskreise mit angerechnetem Psrtnereinkommen gibt, gibt es auch "geschädigte Beamte". Nämlich all diejenigen, die keinen Widerspruch einlegen.
#50
Zitat von: AltStrG am Heute um 02:00Das Partnereinkommen wird die kommenden Beschlüsse auch nicht überleben, der Beschluss vom 19.11.25 hat es quasi schon erledigt.

Genau, du sagst es selbst. Das Partnereinkommen wird die kommenden Beschlüsse nicht überleben. Die Betonung liegt hier auf das Wort "kommenden". Insofern ist das Partnereinkommen noch nicht tot. Wenn es tot wäre, würde Bayern es nicht mehr anwenden oder hätte dies zumindest bereits angekündigt.