Neueste Beiträge

#1
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von Beamtin89 - Heute um 15:17
Welche Entgelt/Besoldungsgruppen wurden denn konkret für die Differenz von 10.-15.000€ zugrunde gelegt? Wenn ich nur mal A13/1 (62.300€) ggü E13/1 (60.000€ Jahresbrutto) vergleiche, komme ich in keinster Weise auf diese Summe. Und da ist im direkten Vergleich weder PKV (locker 400€/Monat), noch die zwei Stunden mehr pro Woche eingepreist. Klar kann man jetzt auch A15 vs E13 rechnen, aber das ist einfach ein Äpfel/Birnen—Vergleich.
#2
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von MeTe - Heute um 15:07
ZitatUnd wenn Du damit zufrieden bist, dann heul nicht rum  8).

Weiterhin frage ich mich zwar, wieso du erst eine Frage stellst, dann aber die Antwort auf die Frage als "rumheulen" bezeichnest. Man könnte fast meinen da ärgert sich jemand weil die Fakten nicht zum (vorher zurecht gelegten) Narrativ passen und meint deswegen jetzt persönlich werden zu müssen.

Kurzum, wenn bei dir das schlichte nennen von überprüfbaren Fakten als Antwort auf deine konkrete Frage "rumheulen" ist, dann sehe ich keine Grundlage für weiteren Austausch welchen ich somit auch beende. Offensichtlich besteht entweder kein Interesse an oder nicht die charakterliche Eignung für einen halbwegs anständigen und nicht-polemischen Austausch.
#3
Beamte der Länder / Aw: [TH] Besoldungsrunde 2025-...
Letzter Beitrag von unnamed - Heute um 15:05
Danke für die Mitteilung! Also ist es durchaus realistisch, so wie es Herr Voigt angekündigt an, dass März/April bereits der Gesetzentwurf vorliegen wird?
#4
allgemeine Diskussion / Aw: Umsetzung -> Stelle aussch...
Letzter Beitrag von Schokobon - Heute um 14:57
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bestimmt ihr mit?

Der Beschäftigte, der auf die freigewordene Stelle unter Zwang umgesetzt werden soll, ist damit nicht einverstanden. Das liegt im Wesentlichen daran, dass er die Aufgabe nicht erledigen möchte und sich auf diese auch nicht beworben hat.
#5
Zitat von: GoodBye in Heute um 14:53Würde aber passen. Schöne Zusatzbestrafung für Eltern.

Wieso Bestrafung? Die Kinder partizipieren doch auch von den Einzahlungen der Älteren am längsten ....
#6
Würde aber passen. Schöne Zusatzbestrafung für Eltern.
#7
TV-L / Aw: Kinderkrankengeld
Letzter Beitrag von Rentenonkel - Heute um 14:51
Der Arbeitgeber berechnet den Nettoverdienstausfall anhand der Lohnabrechnung für den Monat mit und ohne Kinderkrankenschein. Die Differenz zwischen beiden Beträgen ist der Nettoverdienstausfall, den er der Krankenkasse mitteilt.

Durch das progressive Steuersystem kann es daher sein, dass bei einem geringeren Bruttoverdienst von 158,49 EUR tatsächlich netto nur 92,35 EUR weniger ausgezahlt wurden als ohne Kinderkrankenschein. (und nicht die von Dir genannten 109,87 EUR).

Davon beträgt das Brutto-Kinderkrankengeld 90 %, also 83,12 EUR. Das Kinderkrankengeld ist um den Eigenanteil zur Sozialversicherung zu mindern, also auf 72,81 EUR täglich.

Davon ausgehend dass die Beträge des AG richtig sind und Du für den Monat 92,35 EUR weniger ausgezahlt bekommen hast, ist das Kinderkrankengeld etwa 20 EUR pro Tag geringer als Gehalt.
#8
Beamte Niedersachsen / Aw: Zusätzliche Einmalzahlung
Letzter Beitrag von ExponentialFud - Heute um 14:40
Wie sie alle nach den 500 € Einmalzahlung lechzen, während man ihnen Zehntausende verfassungswidrig vorenthält.
Alles richtig gemacht, Niedersachsen.
#9
TV-L / Aw: TV-L Versetzung Stufenzuor...
Letzter Beitrag von Liora - Heute um 14:37
Zitat von: E15TVL in Heute um 14:03Das ist ist ganz normale Höhergruppierung von E 10/4 nach E 11/4. Berufserfahrung spielt bei der Stufenfestsetzung eine Rolle, also bspw. bei Neueinstellung, aber nicht bei der Höhergruppierung.

Also ist es richtig, dass eine Versetzung wie eine Höhergruppierung betrachtet wird, obwohl ein Wechsel zwischen zwei Behörden stattfindet auf Initiative des Arbeitnehmers? Wenn man ehrlich ist, verliert ja eine Behörde einen Mitarbeiter, was die ja nicht zwingend gut finden.

Zitat von: Rowhin in Heute um 14:26Abgesehen von der völlig korrekten Antwort über mir: wie lange hast du denn noch bis in Stufe 5? Eventuell könnte es sich lohnen, die abzuwarten, da bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit erneut beginnt. Je nachdem, wie lange die ursprüngliche/neue Stelle ausgeschrieben bleibt, Bewerbungsfristen, etc.

Das dauert noch 4 Jahre. Da ist die Lage ausnahmsweise mal eindeutig  :D

Aber nehme ich richtig an, dass die Behörde, bei der ich mich bewerbe, mich nach Tarifrecht nicht in EG 11 Stufe 2 eingruppieren dürfte? Oder muss ich damit rechnen, je nachdem wer in der Personalstelle sitzt?
#10
Beamte Bayern / Aw: Ansparurlaub Beamte - Wech...
Letzter Beitrag von Pumpkin76 - Heute um 14:32
Zitat von: Beamtin22 in Heute um 11:32Guten Tag Miteinander,

ich habe eine Frage zum Ansparurlaub. Ich bin Beamtin und war bis zum 31.01.2026 in Vollzeit, ab 01.02.2026 habe ich zur Teilzeit mit 70 % und einer 4 Tage Woche gewechselt. Zum 01.01.2026 hatte ich 13 Tage Ansparurlaub, die mir durch den Wechsel in die 4 Tage Woche auf 10 Tage gekürzt wurden.

Die Personalstelle war sich aber zunächst nicht sicher, ob diese Kürzung korrekt war, da die Ansparurlaubsregelung neu war. Ich war der Meinung, dass Ansparurlaub Bestandschutz hat (so wurde es mir auch vor dem Wechsel telefonisch zugesagt)

Weiß zufälligerweise, wie es sich mit dem Ansparurlaub verhält oder wo ich mich informieren kann.

Gilt hier evtl. die "Tirol-Entscheidung" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. April 2010 (Rechtssache C-486/08) ist ein Grundsatzurteil zum Arbeitsrecht, das den Schutz von Urlaubsansprüchen beim Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitarbeit stärkt.

Vielen Dank im voraus.
Schöne Grüße

Verstehe ich nicht ganz - warum soll das nicht korrekt sein? Die Teilzeitkürzung des Ansparurlaubs ist doch nichts Neues und auch sinnvoll, weil jemand der eine Viertagewoche hat wneniger Urlaubstage benötigt um dieselbe Wochenanzahl frei zu haben, wie der in der Fünftagewoche.