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#2
Moin zusammen,

was sollte man als Beamter (gerne allgemein, aber gerne auch speziell in Baden-Württemberg) während der Elternzeit beachten? Was passiert mit der PKV? Wieviel leistet die Beihilfe? Was gilt es sonst zu tun/unterlassen?

Grüße
#3
Moin zusammen,

was sollte man als Beamter (speziell in Baden-Württemberg) während der Elternzeit beachten? Was passiert mit der PKV? Wieviel leistet die Beihilfe? Was gilt es sonst zu tun/unterlassen?

Grüße
#4
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von Finanzer - Gestern um 23:11
@jrs und Rheini: führe ich zeitnah in einer PM aus, um den Thread sauber zu halten.
#5
Nur bringt ne Präzisierung den höheren Besoldungsgruppen nix, wenn sie nicht schnell kommt.
Oder seht ihr das anders?

Mich schocken diese Randnummern ehrlicherweise.
Die sind so krank, dass ich am Rechtsstaat (ver)zweifle.
#6
@SonicBoom, @PolareuD und @BVerfBeliever, warum so rüde???

@Ryan, wie Annahme, der Gesetzesgeber würde grundsätzlich zu spät besolden, muss bewiesen werden und nicht darf vorausgesetzt werden.

@PolareuD, der Schwand Index rechnet aus, um wieviel Prozent höher die reale Jahresbesoldung steigt im Verhältnis dazu, dass es keine Besoldungserhöhung im betreffenden Jahr gäbe. Das ist eine rein fiktive Zahl, wenn die Besoldung steigt kann sie ja nicht gleichzeitig nicht steigen.

@Swen, der Bewrtungswiderspruch im BVerfG Beschluss, Randnr. 154 und 155 finde ich auch sehr befremdlich. Einerseits hat die weitaus überwiegende Anzahl der Besoldungsgruppen noch nicht mal die Mindestalimentation erreicht, trotzdem sind die höheren Besoldungsgruppen "weit genug weg" und daher aa alimentiert. Da möchten man doch den Richtern zurufen: "Was ist mit dem Abstandsgebot?" Wäre es Deiner Einschätzung nach möglich die Inkonistenz dieses Bewertungswiderspruch noch besser herauszuarbeiten, siehe mein Post #535. Mathegenies sind die BVerfG Richter auch nicht, sonst wären sie anders vorgegangen. Relativgrößen sagen nämlich Null über die absolute notwendigen Größen aus. Aber die Geschichte hat ja gezeigt, dass das BVerfG die Rechtsprechung auch mal präzisiert.
#7
    Zitat von: Ryan in Gestern um 21:12In Deiner Tabelle https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,128213.msg460894.html#msg460894
    machst Du genau den gleichen Fehler wie Swen.
    Ich würde mich freuen, wenn du den Fehler benennen kannst. Ich habe versucht die Spaltenbeschriftung verständlich zu machen.


    Zitat von: Ryan in Gestern um 21:12[...]
    Warum die Besoldung zwischen Jahr x und y angehoben wurde, ist dafür irrelevant. Wir wollen zunächst (nur) messen.
    Nein und nein ;). Ihr ja, ich nicht.
    Die hier laufende Diskussion um Index hier Index dort vergleicht mMn Äpfel und Birnen. Mir geht es auch nicht um den Swan-Index, nur um das klar zu stellen. Ich möchte auf etwas anderes hinaus.

    In Verbindung mit:
    Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 20:11@RandomValue, bei deiner Frage nach unterjährigen Zahlungen musst du zwei Sachverhalte unterscheiden. [...]
    Das ist mir alles klar, darum geht es mir auch nicht.
    Ich möchte keinen Besoldungsindex erstellen, den es schon gibt und keinen Raum zur Diskussion in der Berechnung gibt. Den nehme ich zu Kenntnis, trotzdem überlege ich, ob er für mich sinnvoll ist oder andere Größen aus den Zahlen berechnet werden können.


    Zitat von: Ryan in Gestern um 21:12[...]
    Du möchtest scheinbar schon Bewertungen, Motive etc. in die Messung einspeisen.
    Ja weil ich das für relevant halte. Ich kann es ggf. trotz Wiederholung nicht besser erklären als zuvor: Besoldungserhöhungen fallen nicht vom Himmel. Die Frage die mich wirklich beschäftigt, ist:
    Warum nutzt der Gesetzgeber Monats- statt Jahrestabellen? Warum wird die Besoldung auf die Monatsbeträge wirksam und nicht auf die Jahressummen? Welchen Vorteil hat der Besoldungsgeber durch dieses Vorgehen?

    Und ja, für mich ist der Gedankengang wie oben beschrieben: Bei Tarifverhandlungen wird die allgemeine Wirtschaftsentwicklung und Inflation als Argument herangezogen bzw. als Vergleich verwendet. Die Lohnsteigerungen orientieren sich dann an der Höhe der Inflation, und zwar der (geschätzten) Jahresbetrachtung. Warum wird dann nicht auch das Jahresbrutto des Lohns und der Besoldung erhöht sondern oft genug unterjährig die Monatsbeträge? In meiner Tabelle schreibe ich nur (in einfachen Formeln) auf, dass eine unterjährige Erhöhung pro ausgelassenem Monat einen Betrag dem Besoldungsgeber zu Lasten des Beamten spart, und damit die Entwicklung systematisch hinter der Infaltion zurückbleiben kann (außer sie wird höher angesetzt).

    Daher auch die Spitzfindigkeit:
    • "Erhöhung" der Besoldung ist ein einmaliges Ereignis verknüpft einer Zahl X, es verändert die Monatsbesoldung
    • Erhöhtes Besoldungsniveau vergleicht monatliche Besoldungen nach und vor einer Erhöhung
    • Erhöhte Besoldung vergleicht Monatshöhen zwischen zwei Jahren
    • Besoldungsindex vergleicht (tatsächliche) Jahresbesoldungen zwischen zwei Jahren

    Der Besoldungsindex nimmt tatsächliche Zahlen als Grundlage. Er hat nicht die Aufgabe zu bemessen, was es bedeutet, dass eine Erhöhung zum 1.1. hätte stattfinden sollen, damit die Besoldung mit einer Vergleichsgröße, die ebenfalls aufs ganze Jahr gemessen wurde, sich gleich entwickeln würde.

    Und natürlich muss man dann auch darüber diskutieren inwieweit ein Überholen der Vergleichsgrößen ein vorheriges Defizit ausgleichen können soll.

    Zitat von: Ryan in Gestern um 21:12Die Werte in meiner Tabelle sollten stimmen. Die Preisniveaus sind "zufällig" je ein Hundertstel der Besoldungen; insofern müssen auch die Wachstumsraten übereinstimmen. Bei Dir sind aber Fehler drin, denke ich.

    Hier die Tabelle mit Formeln, welche Fehler meinst du genau?
    +-----------------------------------------------------------------------+-----------------+-----------------+-----------------+-------------------------+--+--+--+--+--+
    |                                                                       | 1. Kalenderjahr | 2, Kalenderjahr | 3. Kalenderjahr | Differenz 2. KJ zu 1.KJ |  |  |  |  |  |
    +-----------------------------------------------------------------------+-----------------+-----------------+-----------------+-------------------------+--+--+--+--+--+
    | 1, Halbjahr                                                           | 30000           | 40000           | 45000           | =C2-B2                  |  |  |  |  |  |
    | 2. Halbjahr                                                           | 40000           | 45000           | 53000           | =C3-B3                  |  |  |  |  |  |
    | Monate 1-6                                                            | =B2/6           | =C2/6           | =D2/6           | =C4-B4                  |  |  |  |  |  |
    | Monate 7-12                                                           | =B3/6           | =C3/6           | =D3/6           | =C5-B5                  |  |  |  |  |  |
    | Erhöhung zum 1.7. relativ zu 1.6. [(B(1.7.)-B(1.6.))/B(1.6.)]         | =(B5-B4)/B4     | =(C5-C4)/C4     | =(D5-D4)/D4     |                         |  |  |  |  |  |
    | Jahresgesamt                                                          | =B3+B2          | =C3+C2          | =D3+D2          |                         |  |  |  |  |  |
    | Jahresgesamt Erhöhung zum Vorjahr [(B(N+1. KJ) - B(N. KJ))/B(N. KJ)]  | n/a             | =(C7-B7)/C7     | =(D7-C7)/D7     |                         |  |  |  |  |  |
    | Preisniveau                                                           | 700             | 850             | 1000            |                         |  |  |  |  |  |
    | Preisniveau Steigerung zum Vorjahr [(PN(N+1. KJ)-PN(N. KJ)/PN(N. KJ)] | n/a             | =(C9-B9)/B9     | =(D9-C9)/C9     |                         |  |  |  |  |  |
    +-----------------------------------------------------------------------+-----------------+-----------------+-----------------+-------------------------+--+--+--+--+--+

    [/list]
    #8
    Zitat von: Dominic231 in Gestern um 16:13Habe ich auch zunächst. Und im März diesen Jahres haben alle einen Ablehnungsbescheid bekommen. Das betrifft aber nur das Abstandsgebot. Für die a.A. kam nichts.

    Die Argumentation lautet vereinfacht:

    1. Die Anhebung auf A13 sei keine normale Besoldungserhöhung.
    2. Sie sei eine ,,strukturelle Neubewertung" der Lehrämter.
    3. Deshalb müsse man nicht automatisch A13Z, A14, A15 usw. erhöhen.
    4. Der Gesetzgeber dürfe die Wertigkeit der Ämter neu ordnen.
    5. Daher liege kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.

    Dann verklage ich die Landesregierung!
    #9
    Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 20:21Ich bin gespannt, ob man dann noch nach 45 Dienstjahren mit 65 in Pension gehen kann, oder ob die Rentenkommission auch bei Beamte das abschaffen möchte.

    Letztendlich werden die aktuellen Reformen nicht dazu führen, das aktuelle System zu retten.

    Wieso sollten nun junge Menschen früh beginnen zu arbeiten, wenn sie wissen, dass sie erst mit fast 70 Rente bekommen? Da wäre es doch schlau, mindestens bis 25 zu studieren, Master, Weltreise etc., somit bewirkst du, dass allgemein trotzdem weniger eingezahlt wird. Es wird vermutlich mehr dazu führen, dass junge Menschen in attraktiven Ländern wie Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Singapur etc. auswandern. (wenig Steuern, geiles Wetter und alles sicher, was will man mehr?)

    Darüberhinaus finde ich es eine Frechheit, dass 45 Beitragsjahre nicht ausreichen sollen.. aber ist eine politische Entscheidung.


    Letztendlich wirst du niemanden zwingen können, bis fast 70 zu arbeiten. Daher werden die Krankheitsquoten in den entsprechenden Jahren 65+ extrem hoch sein, was auch niemanden hilft...

    Aber wenn sie es so wollen...
    #10
    Zitat von: Knecht in Gestern um 20:12Und werden weiterhin. Mittlerweile nicht mehr "nur" durch erhöhte Arbeitszeit, sondern auch noch durch unser Thema hier.

    Leider ist der Eindruck in einem Großteil der Bevölkerung, dass die Beamten eben genau nicht bluten mussten.

    Und dieser Stammtischeindruck wird leider - befürchte ich - das politische Handeln prägen.