Neueste Beiträge

#1
So die ,,wenigen Wochen" gem. Dobrindt sind vorüber. Bedeuten wenige Wochen bei den Politikern wenige Jahre? Ich frag fürn Freund.
#2
Beamte der Länder / Aw: [HB] Arbeitszeit ab 01.01....
Letzter Beitrag von totoughtotame - Heute um 21:55
Zitat von: Magda in Heute um 09:28Ich hab den Artikel gerade komplett gelesen: Immerhin sind Beamte mit Kindern unter 12 oder die nahe Angehörige pflegen ausgenommen davon. Dann betrifft mich die Regelungen zumindest vorerst nicht (wobei ich sie trotzdem nicht gut heiße, da sie keinen Effekt auf den Haushalt haben wird).
Eine solche Differenzierung zwischen Beamten erster Klasse (solche mit Kindern) und dem Rest halte ich aufgrund eines unzulässigen Differenzierungskriteriums für bass rechtswidrig
#3
Ich nehme an, eine fiktive Ehe erlaubt der Vatikan, dem Zölibat wird so ja Genüge getan.
#4
Zitat von: Kräuterhexe1234 in Heute um 16:09Nach der jüngsten Auslegung der Mindestbesoldungsvorschriften wird selbstverständlich sichergestellt, dass kein Beamter ohne (fiktives) Partnereinkommen benachteiligt bleibt. Zu diesem Zweck wird dem musterhaften Alleinstehenden ab sofort eine freie Partnerwahl eingeräumt – selbstverständlich nur im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.

Der Musterbeamte kann demnach aus dem ,,Zentralverzeichnis geeigneter fiktiver Einkommensspender" eine Person seines Vertrauens auswählen. Zur Auswahl stehen etwa die Gattin des Nachbarn, ein symbolischer Lebensgefährte aus der Steuerstatistik oder – in besonders prekären Fällen – eine solidarisch mitverdienende Schattenperson der oberen Besoldungsgruppen.

Sollte der Beamte von diesem Recht keinen Gebrauch machen, wird ihm von Amts wegen ein Partnereinkommen in Höhe von 20.000 Euro fiktiv zugewiesen. Dies dient selbstverständlich nur der Wahrung der geregelten Lebensführung und der statistischen Gerechtigkeit und kann bei Bedarf auf Antrag in mehreren Raten imaginär ausgezahlt werden.

Denn wo ein Wille ist, muss auch ein Einkommen sein – und sei es nur in der Datei des Finanzministeriums.

Und was ist mit den Priestern?
#5
TV-L / Aw: Einstellung nach Aktenlage
Letzter Beitrag von clarion - Heute um 21:33
Ja, ist bei uns auch so. Gerade wenn Du diejenige mit der höchsten EG in Kombination mit der besten Beurteilung bist, wird nach Aktenlage entschieden.
#6
allgemeine Diskussion / Aw: Schwieriges Arbeitsklima K...
Letzter Beitrag von clarion - Heute um 21:31
Hallo,

Ich habe den Eindruck,  es gibt zwei "Lager", diejenigen, die von der IT-Leitung gefördert werden und diejenigen, die schon ein paar Jahre da sind.

Nun ist schwer zu beurteilen und deshalb will ich es mit Fragen beenden lassen.

Es wurde neue Systeme eingeführt, warum?
Haben die alten Hasen Veränderungsbereitschaft gezeigt oder gebremst?
Wurde kommuniziert, warum Zulagen gestrichen wurden?
Warum muss der Personalrat die IT kennen, um Euch helfen zu können?
Wurde der PR nur von ein oder zwei Personen kontaktiert oder allen Betroffenen?
Wurde versucht mit dem Vorgesetzten der IT Leitung gesprochen?

Und noch mal für Dich: Love it, Change it, Leave it
#7
Sozialversicherungen / Vergütungssystem der Allgemein...
Letzter Beitrag von Bastel - Heute um 21:22
Hat jemand die Merkmale für die Eingruppierungen VG12 /VG 13 zur Hand? Online lässt sich leider nichts finden.
#8
TV-L / Aw: Tarifrunde TV-L 2025 - Dis...
Letzter Beitrag von Rowhin - Heute um 21:18
Zitat von: bazilloBW in Heute um 18:04•    Laufzeit 27–30 Monate, was für die Länder haushalterische Planungssicherheit schafft und die jährliche Mehrbelastung dämpft.

Wer hat denn die KI trainiert, Dressel etwa?  ;)
#9
Beamte Hessen / Dienstunfähigkeit und Pension
Letzter Beitrag von Neuling96 - Heute um 21:00
Hallo zusammen,
ich bin seit jetzt knapp 3 Jahren fleissiger Beamter bei einer hessischen Mittelbehörde und fast genau so lange großer Fan und regelmäßiger - passiver - Mitleser dieses Forums.

Ich hoffe, Ihr seht es mir nach, dass mein erster "Beitrag" eine Frage in eigener Sache ist, aber es gibt etwas, was mich seit nun schon einiger Zeit umtreibt und ich selbst nicht weiterkomme, weil ich die Gesetze nicht verstehe. Und vielleicht kann ja irgendwann auch mal jemand anderes von der Frage profitieren:)

Folgendes (vielleicht Problem) habe ich: Als ich vor 3 Jahren in den Job eingestiegen bin, sprang gleich ein Versicherungsmakler "der Behörde" auf mich und hat mir eine PKV- und eine Dienstunfähigkeitsversicherung "verkauft". Mit der PKV läuft alles prima, die Frage stellt sich in Sachen Dienstunfähigkeit. Der gute Mann hat mir damals was davon erzählt, dass die (nicht ganz günstige) Versicherung sinnvollerweise nur die Zeit bis zu meinem regulären Renteneintrittsalter abdecken müsse. Sie leistet also im Versicherungsfall bis zu meinem 65. LJ (wobei das natürlich auch eher schon nicht hinkommt).

Jetzt habe ich vor einiger Zeit in einem Gespräch aber mal mitbekommen, dass sich die "Frührente" wie auch die normale "Pension" nach der Zeit, in der man tatsächlich gearbeitet hat, richtet. Das würde dann also (so wie ich es verstehe) bedeuten, dass man - sagen wir mal bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro - bei einer in jungen Jahren eingetretenen Unfähigkeit nur z.B. 1500 Euro mtl. bekommt. Was ja auch während der Auszahlungszeit der Versicherung Sinn macht, für die Differenz ist sie ja da. Im Netz lese ich immer was von Versorgungsabzügen und davon, dass man mit jedem Dienstjahr X.Y % Pensionsansprüche erwirbt.....

Aber - und das ist das Problem was ich jetzt erst sehe - Wenn die Auszahlung wegfällt, dann bekommt man doch auch später, mit 65, 67, 70 und 80 Jahren weiterhin immer nur noch die 1500? Oder sehe ich da was falsch? Ändert sich was von dem "abgespeckten" Gehalt, wenn man in die Regelpension kommt? Ansonsten wäre das ja Wahnsinn, dann macht die Versicherung ja eigentlich in der Form keinen Sinn und ich müsste mich für eine unbestimmte Dauer zusatzversichern?

Kennt sich von euch vielleicht jemand besser aus als ich?

Vielen Dank schonmal!
#10
Beamten-Krankenversicherungen / Wechsel GKV zur PKV
Letzter Beitrag von Neuromancer - Heute um 20:34
Hallo zusammen,

Ich bin seit dem 01.02.2026 Beamter auf Probe und bin dementsprechend zum 01.02.26 zu einer PKV gewechselt. Ich habe am 20.01.26 meine PKV Bestätigung erhalten anschließen den Versicherungsschein an die GKV versendet. Am 27.01.26 habe ich meine Ernennungsurkunde erhalten.

Nun kommt meine GKV um die Ecke und sagt wenn ich bin zum 10.02. die Kündigung einreiche kann ich zum 31.03.26 aus der GKV austreten und bin tatsächlich nun etwas baff dass die jetzt so um die Ecke kommen. Ergo müsste Februar und März den vollen Betrag bezahlen.

Wie ist der Sachverhalt hier, komme ich nicht direkt aufgrund des Wechsels ins Beamtentum aus der GKV raus ? Hab mich natürlich nun intensiver eingelesen, liegt es dann doch daran dass ich freiwillig gesetzlich versichert bin?( sprich weil ich über der JAEG bin?)

Es gab wohl vor kurzer Zeit bereits einen Beitrag, allerdings gibt es noch eins bei mir zu beachten:

Bei der Einstellung im Jahr 2024 war ich über der JAEG-Grenze, 2025 aufgrund der Erhöhung der JAEG-Grenze nicht mehr. (Aufgrund Erhöhung der JAEG-Grenze). Allerdings habe ich vom Arbeitgeber keine Bestätigung der Unterschreitung der Grenze erhalten, obwohl ich in der Dezember-Jahresaufstellung des ZV-Brutto Gehaltes unter der JAEG war.

Kann mir da jemand Licht ins dunkle bringen, bzw. hat einen ähnlichen Fall gehabt ?

Schönen Abend zusammen,
Mancer