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Beamte der Länder / Antw:[Allg] Beschluss des Bund...
Letzter Beitrag von cyrix42 - Heute um 15:35
Zitat von: clarion am Heute um 12:05Und dass Ergänzungszuschläge nicht bei der Berechnung der aA zu berücksichtigen sind, geht aus dem Urteil hervor. Daher ist das fiktive Partnereinkommen sowas von tot, lebt leider aber als Zombi weiter, zumindest in Bayern.

Das aktuelle Urteil bezieht sich nur auf die Vergangenheit, bei der das BVerfG davon ausgeht, dass die beklagte Berliner Besoldungsgesetzgeberin von einer 4K-Alleinverdiener-Ehe ausgegangen ist, weil sie in der Gesetzgebung erst danach davon abgewichen ist. Inwiefern hier jetzt Ergänzungszuschläge im Falle einer Mehrverdiener-Ehe als Ausgangspunkt für nicht arbeitende Ehepartner nun möglich oder ausgeschlossen sind, wurde explizit nicht addressiert.

Wenn also nun ein Besoldungsgesetzgeber für ein neues Besoldungsgesetz ab 2026 sich auf eben jene Position zurückzieht, dass jetzt wohlbegründet, man den Ausgangspunkt anders wählt, dann wären Ergänzungszuschläge für nicht arbeitende Ehepartner genauso denkbar wie für das dritte und weitere Kind(er). (Ob diese je nach Besoldungsgruppe/ Stufe nach oben hin abschmelzend sein dürfen, wäre eine weitere Frage, die zu klären ist.)
#2
Beamte Bayern / Antw:Berechnung Mindestbesoldu...
Letzter Beitrag von Ozymandias - Heute um 15:24
Genau, nur dieses Mal rein über das fiktive Partnereinkommen.
Am besten ein verwitwter Beamte in niedriger Besoldungsgruppe mit 2 Kindern. Da hätte ich gerne die Meinung des "Landesverfassungsgerichts" hierzu.
#3
Vielleicht lässt es sich ja so zusammenfassen und jeder findet sich darin wieder:

Ausgangspunkt der Prüfung ist immer das unterste Amt des jeweiligen Dienstherrn – beim Bund also A3 Stufe 1, bei den Ländern entsprechend. Dafür ist typisierend eine vierköpfige Familie anzusetzen.

Für diesen Mindestfall darf kein Partnereinkommen eingerechnet werden. Die amtsangemessene Alimentation muss der Dienstherr selbst gewährleisten, ein Rückgriff auf das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners scheidet aus.

Wird diese Mindestbesoldung unterschritten, ist das System bereits für sich genommen verfassungswidrig. Dann braucht es keine weitere Fortschreibungsprüfung mehr.

Darauf aufbauend muss das Besoldungsgefüge nach oben echte Abstände wahren (A3 → A4 → A5 usw.). Diese Abstände dürfen nicht nur formal bestehen, sondern müssen materiell spürbar sein.

Familienzuschläge kommen erst nachgelagert hinzu, um reale Familien zu unterstützen. Sie dürfen aber keine zu niedrige Grundbesoldung kompensieren. Die Grundbesoldung bleibt der zentrale und pensionsrelevante Bestandteil – nicht ,,exorbitant" hoch, aber tragfähig für beide Seiten.
#5
TVöD Bund / Entgelt Dezember 2025 niedrige...
Letzter Beitrag von angestellteroed - Heute um 15:15
Hallo zusammen,

aus meiner Dezember Abrechnung geht ein ca 15 Euro niedrigeres Netto Entgelt hervor.

Wie ich aus der Abrechung ersehen konnte , fällt die Lohnsteuer entsprechend höher aus.

Gibt es Probleme bei der Erstellung der Abrechnungen?

Zur Info : Tarifvertrag TV - TgDrv findet Anwendung

Danke für eure Hilfe!
#6
allgemeine Diskussion / Antw:neuer Server und Foren Up...
Letzter Beitrag von Rowhin - Heute um 15:13
Die Funktion, Teile des Textes eines Posts zu markieren und direkt nur diese zu zitieren, ist ebenfalls großartig - spart mir viel Kleinarbeit ;)
#7
Beamte Bayern / Antw:Berechnung Mindestbesoldu...
Letzter Beitrag von Ozymandias - Heute um 15:04
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVfGHG-55?hl=true

In Bayern wäre doch eine Popularklage gegen das fiktive Partnereinkommen ein schneller Weg um Recht zu bekommen? Da müsste man nicht Jahrzehnte auf das BVerfG warten.

ZitatDabei kann jede bayerische Rechtsvorschrift dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung vorgelegt werden, ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht werde in verfassungswidriger Weise verletzt. Der Verfassungsgerichtshof überprüft das Gesetz dann anschließend auf Übereinstimmung mit dem vollständigen bayerischen Verfassungsrecht und stellt gegebenenfalls dessen Verfassungswidrigkeit fest. Damit wäre das Gesetz nicht mehr anzuwenden.

Statt Art. 6 GG, nimmt man eben Art. 124 der bayerischen Verfassung als Grundlage.


Art. 124
(1) Ehe und Familie sind die natürliche und sittliche Grundlage der menschlichen Gemeinschaft und stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf/true

Nimmt man das verfasste Dokument von Di Fabio als Grundlage könnte man da ziemlich schnell etwas zusammenzimmern.

#8
Beamte Bayern / Antw:Ablehnung Widerspruch amt...
Letzter Beitrag von Surfer - Heute um 14:43
Zitat von: derSchorsch am Heute um 07:46
Zitat von: Surfer am Gestern um 18:45Wollte gerade den Widerspruch hochladen über das Mitarbeiterportal.
Es kommt eine Fehlermeldung das die Organisationsnummer nicht stimmt. Also ich weiß nicht, aber fünf Zahlen kann ich noch ablesen und eingeben.

Riecht stark nach "Eingriff von Oben"....

Das wäre ja hart. Versuch es weiter und halt uns hier auf dem Laufenden. Parallel den Widerspruch noch auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein einschicken. Das würde ich immer machen. Das Mitarbeiterportal ist schon nice. Aber letztlich hat der "Gegner" die Hand drauf. Und Technik kann versagen. Man bekommt zwar eine Bestätigung als PDF, aber reicht das vor Gericht? Ich weiß es nicht.

Sodele, irgendwann ging es dann doch. Warum auch immer.
#9
Das Partnereinkommen wird sich verfassungsrechtlich nicht legitimieren lassen, da ohne eine Heirat kein Partnereinkommen angerechnet werden kann und, wie z.B. in Niedersachsen ein Ergänzungszuschlag gewährt wird. Bei unverheirateten Beamtenpaaren würde dies dazu führen, dass kein Partnereinkommen angerechnet werden kann und bei den Ergänzungszuschlag erhalten, Sobald sie heiraten, haben sie als Paar deutlich weniger auf der Gehaltsmitteilung. Das wird niemals mit Art. 6 GG vereinbar sein! Allerdings spart es den Dienstherren aktuell Geld und solange es kein Urteil dazu gibt, wird das Spiel weitergehen, weil ja nur x% Widerspruch einlegen und in sofern über y Jahre Besoldungszahlungen gespart werden können. Danach ist man überrascht, dass so etwas nicht verfassungsgemäß war. Die vielen Gutachten dazu hat man natürlich vorher niemals zur Kenntnis genommen. Es ist inzwischen nur noch traurig, wie der Dienstherr mit unserer Verfassung umgeht.
#10
allgemeine Diskussion / Antw:neuer Server und Foren Up...
Letzter Beitrag von Admin - Heute um 13:35
PiratJack: das sind auf jeden Fall sinnvolle Vorschläge, aber ich weiss nicht wie diese in der SMF Forensoftware umzusetzen sind.
Im Programmcode zu ändern ist einfach, aber wenn wir nun in diesem "rumpfuschen" geht die Änderung beim nächsten Update natürlich wieder verloren. Und bei jedem Update das Programm ändern ist natürlich keine gute Idee.