ZitatUnd wenn Du damit zufrieden bist, dann heul nicht rum.
Zitat von: GoodBye in Heute um 14:53Würde aber passen. Schöne Zusatzbestrafung für Eltern.
Zitat von: E15TVL in Heute um 14:03Das ist ist ganz normale Höhergruppierung von E 10/4 nach E 11/4. Berufserfahrung spielt bei der Stufenfestsetzung eine Rolle, also bspw. bei Neueinstellung, aber nicht bei der Höhergruppierung.
Zitat von: Rowhin in Heute um 14:26Abgesehen von der völlig korrekten Antwort über mir: wie lange hast du denn noch bis in Stufe 5? Eventuell könnte es sich lohnen, die abzuwarten, da bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit erneut beginnt. Je nachdem, wie lange die ursprüngliche/neue Stelle ausgeschrieben bleibt, Bewerbungsfristen, etc.
Zitat von: Beamtin22 in Heute um 11:32Guten Tag Miteinander,
ich habe eine Frage zum Ansparurlaub. Ich bin Beamtin und war bis zum 31.01.2026 in Vollzeit, ab 01.02.2026 habe ich zur Teilzeit mit 70 % und einer 4 Tage Woche gewechselt. Zum 01.01.2026 hatte ich 13 Tage Ansparurlaub, die mir durch den Wechsel in die 4 Tage Woche auf 10 Tage gekürzt wurden.
Die Personalstelle war sich aber zunächst nicht sicher, ob diese Kürzung korrekt war, da die Ansparurlaubsregelung neu war. Ich war der Meinung, dass Ansparurlaub Bestandschutz hat (so wurde es mir auch vor dem Wechsel telefonisch zugesagt)
Weiß zufälligerweise, wie es sich mit dem Ansparurlaub verhält oder wo ich mich informieren kann.
Gilt hier evtl. die "Tirol-Entscheidung" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. April 2010 (Rechtssache C-486/08) ist ein Grundsatzurteil zum Arbeitsrecht, das den Schutz von Urlaubsansprüchen beim Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitarbeit stärkt.
Vielen Dank im voraus.
Schöne Grüße