Zitat von: clarion am Heute um 12:05Und dass Ergänzungszuschläge nicht bei der Berechnung der aA zu berücksichtigen sind, geht aus dem Urteil hervor. Daher ist das fiktive Partnereinkommen sowas von tot, lebt leider aber als Zombi weiter, zumindest in Bayern.

ZitatDabei kann jede bayerische Rechtsvorschrift dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung vorgelegt werden, ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht werde in verfassungswidriger Weise verletzt. Der Verfassungsgerichtshof überprüft das Gesetz dann anschließend auf Übereinstimmung mit dem vollständigen bayerischen Verfassungsrecht und stellt gegebenenfalls dessen Verfassungswidrigkeit fest. Damit wäre das Gesetz nicht mehr anzuwenden.
Zitat von: derSchorsch am Heute um 07:46Zitat von: Surfer am Gestern um 18:45Wollte gerade den Widerspruch hochladen über das Mitarbeiterportal.
Es kommt eine Fehlermeldung das die Organisationsnummer nicht stimmt. Also ich weiß nicht, aber fünf Zahlen kann ich noch ablesen und eingeben.
Riecht stark nach "Eingriff von Oben"....
Das wäre ja hart. Versuch es weiter und halt uns hier auf dem Laufenden. Parallel den Widerspruch noch auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein einschicken. Das würde ich immer machen. Das Mitarbeiterportal ist schon nice. Aber letztlich hat der "Gegner" die Hand drauf. Und Technik kann versagen. Man bekommt zwar eine Bestätigung als PDF, aber reicht das vor Gericht? Ich weiß es nicht.