Zitat von: Magda in Heute um 09:28Ich hab den Artikel gerade komplett gelesen: Immerhin sind Beamte mit Kindern unter 12 oder die nahe Angehörige pflegen ausgenommen davon. Dann betrifft mich die Regelungen zumindest vorerst nicht (wobei ich sie trotzdem nicht gut heiße, da sie keinen Effekt auf den Haushalt haben wird).Eine solche Differenzierung zwischen Beamten erster Klasse (solche mit Kindern) und dem Rest halte ich aufgrund eines unzulässigen Differenzierungskriteriums für bass rechtswidrig
Zitat von: Kräuterhexe1234 in Heute um 16:09Nach der jüngsten Auslegung der Mindestbesoldungsvorschriften wird selbstverständlich sichergestellt, dass kein Beamter ohne (fiktives) Partnereinkommen benachteiligt bleibt. Zu diesem Zweck wird dem musterhaften Alleinstehenden ab sofort eine freie Partnerwahl eingeräumt – selbstverständlich nur im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.
Der Musterbeamte kann demnach aus dem ,,Zentralverzeichnis geeigneter fiktiver Einkommensspender" eine Person seines Vertrauens auswählen. Zur Auswahl stehen etwa die Gattin des Nachbarn, ein symbolischer Lebensgefährte aus der Steuerstatistik oder – in besonders prekären Fällen – eine solidarisch mitverdienende Schattenperson der oberen Besoldungsgruppen.
Sollte der Beamte von diesem Recht keinen Gebrauch machen, wird ihm von Amts wegen ein Partnereinkommen in Höhe von 20.000 Euro fiktiv zugewiesen. Dies dient selbstverständlich nur der Wahrung der geregelten Lebensführung und der statistischen Gerechtigkeit und kann bei Bedarf auf Antrag in mehreren Raten imaginär ausgezahlt werden.
Denn wo ein Wille ist, muss auch ein Einkommen sein – und sei es nur in der Datei des Finanzministeriums.
Zitat von: bazilloBW in Heute um 18:04• Laufzeit 27–30 Monate, was für die Länder haushalterische Planungssicherheit schafft und die jährliche Mehrbelastung dämpft.