Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 17:00Weshalb sollte das dann bei Beamten anders sein?
Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 17:03Wie viel Unwissenheit willst du hier eigentlich noch...
Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 12:23@GoodBye, richtig. Ich hatte ja geschrieben, dass man nach deiner etwaigen Ausnahme-Anpassung (z.B. im nächsten Jahr) die Fortschreibungsprüfung neu "starten" sollte, um ein verfassungskonformes Besoldungsniveau als Ausgangspunkt für die Bewertung der zukünftigen Entwicklung zu haben.
Ansonsten nochmals kurz zurück zum Verhältnis zwischen der Mindestbesoldung und den höheren Besoldungsgruppen: Das Hamburger Gericht hat ja wie berichtet festgestellt, dass die Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten im Jahr 2009 um mindestens 35% (!) hätte höher liegen müssen als der tatsächliche Wert. Diesbezüglich kommt es wortwörtlich zu folgender Einschätzung:
"Der oben dargestellte Verstoß niedrigerer Besoldungsgruppen gegen das Mindestabstandsgebot [eigentlich Mindestbesoldungsgebot, Anm. von mir] hat im Rahmen der Gesamtabwägung erhebliches Gewicht. Denn die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es zu dessen Behebung zu einer (auch) für die Besoldungsgruppe des Klägers positiven Anpassung des Besoldungsgefüges kommen muss, ist (noch) hoch. Im Hinblick auf die gebotene Mindestbesoldung der Besoldungsgruppen bis A 10 gibt es hinreichende Anhaltspunkte für den Bedarf nach einer erheblichen Neugestaltung der Besoldungsrechtslage, die wegen des Abstandsgebots jedenfalls noch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch in der Besoldungsgruppe R 1 zu einer höheren Besoldung führen wird. Deutlich wird dies zudem daran, dass der Fehlbetrag zwischen der Prekaritätsschwelle und der Nettobesoldung der im jeweiligen Besoldungsjahr niedrigsten Besoldungsgruppe erheblich ist, so dass für die Behebung des Verstoßes auch erhebliche Auswirkungen auf die Besoldung bis jedenfalls einschließlich der Besoldungsgruppe R 1 zu erwarten sind."
Insbesondere die genannten "zu erwartenden erheblichen Auswirkungen" auf die R1-Besoldung erscheinen mir absolut folgerichtig und nachvollziehbar. Dennoch vollzieht das Gericht im Anschluss quasi eine 180-Grad-Wende, weil es sich (nach meinem Verständnis) durch die Randnummern 154 und 155 des BVerfG-Beschlusses "gebunden" fühlt..
Zitat von: SonicBoom in Gestern um 16:25Eine ,,Spitzausrechnung", bei der alle Veränderungen der Besoldung und der Tariflöhne minutiös abgebildet werden, würde der ersten Prüfungsstufe eine vermeintliche Objektivität zumessen, die ihr nicht zukommt.
Der Besoldungsindex wird zudem typisierend über die höchste Erfahrungsstufe gebildet, auf Jahresbasis. Damit ist die unterjährige Mechanik methodisch herausdefiniert.
Zitat von: RandomValue in Gestern um 13:46Danke Ryan, wie gesagt so eine Tabelle habe ich selbst auch angelegt und hier gezeigt.
Dir fehlt noch etwas: Warum im ersten Jahr überhaupt eine Steigerung stattfinden soll?
Wenn die Erhöhung der montlichen Bezüge in deinem Kalenderjahr 1 um 33% erfolgt, dann doch nur weil für das Kalenderjahr eine Inflation von 33% angenommen werden kann?
Dies ist für mich der Konnex der Politik (Erhöhung qua Gesetz) zu den allgemeinen Lebensumständen.
Ich erweitere dein Beispiel und sehe folgende Punkte:
- Keine Motivation für die Erhöhung der Monatsbezüge (um 33%) im Kalenderjahr 1, wird damit eine Rückstand aufgeholt? Wird ein Rückstand verfestigt?
- Im zweiten Jahr erfolgt eine Erhöhung des Preisniveaus um 21%
- Die unterjährige Erhöhung der Besoldung um 13% ist nicht an eine politisch relevante ökonomische Größe gekoppelt, wäre es die Inflation müsste man statt 13% eine Erhöhung um 21% (gewerkschaftlich) anstreben. Wo ist der Rest geblieben?
- auch in deinem Beispiel mit dem Preiniveau bleibt die Jahresbetrachtung der Besoldung hinter der Entwicklung der Inflation um 3% hinterher, erlaubt aber nicht schön.
- zur Verdeutlichung meiner Ideen habe ich ein dritter Jahr hinzugefügt, in dem die Besoldungserhöhung zum 1.7. der Steigerung des Preisniveaus in diesem Jahr entspricht.
- Bei der Betrachtung der Werte für das ganze Jahr und Vorjahr sind die Abstände schon höher und kratzen in diesem Beispiel an der 5% Marke.
- Die Betrachtung Differenzen erschließt sich mir noch nicht
Noch mal zu Klarstellung: Als Beamter im höheren Dienst komme ich im Hamburger Urteil schlecht weg. Daher suche ich nach Argumenten, die jetzt noch nicht in den Urteilen vorkommen. Mir ist am Ende egal ob ein Index, eine politische oder sonst eine Argumentation letztendlich dafür sorgt, in den Reigen der Nachzahlungen aufgenommen zu werden.
Ich werde mir auch noch die Zahlen zum Hamburger Urteil genauer anschauen müssen, für generische Beispiele (wie meine) ist es hilfreich, die ausgedachten Besoldungssteigerungen zu motivieren, um sinnvoll die Erhöhung der Monatswerte zu den Jahresniveaus anderer Werte in Verbindung zu bringen.| | 1. Kalenderjahr | 2, Kalenderjahr | 3. Kalenderjahr | Differenz 1. KJ 2.KJ | | | | | |
+-----------------------------------------------------------------------+-----------------+-----------------+-----------------+---------------+--+--+--+--+--+
| 1, Halbjahr | 30.000,00 € | 40.000,00 € | 45.000,00 € | 10.000,00 € | | | | | |
| 2. Halbjahr | 40.000,00 € | 45.000,00 € | 53.000,00 € | 5.000,00 € | | | | | |
| Monate 1-6 | 5.000,00 € | 6.666,67 € | 7.500,00 € | 1.666,67 € | | | | | |
| Monate 7-12 | 6.666,67 € | 7.500,00 € | 8.833,33 € | 833,33 € | | | | | |
| Erhöhung zum 1.7. relativ zu 1.6. [(B(1.7.)-B(1.6.))/B(1.6.)] | 33% | 13% | 18% | | | | | | |
| Jahresgesamt | 70.000,00 € | 85.000,00 € | 98.000,00 € | | | | | | |
| Jahresgesamt Erhöhung zum Vorjahr [(B(N+1. KJ) - B(N. KJ))/B(N. KJ)] | n/a | 18% | 13% | | | | | | |
| Preisniveau | 700 | 850 | 1000 | | | | | | |
| Preisniveau Steigerung zum Vorjahr [(PN(N+1. KJ)-PN(N. KJ)/PN(N. KJ)] | n/a | 21% | 18% | | | | | | |
Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 15:20In wirtschaftlich guten Zeiten: Besoldungserhöhungen? - Große Sprünge gibt die Kassenlage nicht her. Das gewährte Almosen geht schon an die Schmerzgrenze dessen, was möglich ist.
In wirtschaftlich schlechten Zeiten:Große Sprünge gibt die Kassenlage nicht her. Das gewährte Almosen geht schon an die Schmerzgrenze dessen, was möglich ist.
Das war schon immer so und wird sich auch nie ändern.
Zitat von: jrs in Gestern um 16:16Kann die Aussage nicht so ganz nachvollziehen und wäre daher für eine Erläuterung der Aussage dankbar.
Meines Wissens:
15% KSt + 5,5% Soli, ergibt rechnerisch 15,825%
zzgl. Gewerbesteuer (bei Körperschaften nicht anrechenbar) ergibt sich
bei der Gesellschaft eine Gesamtbelastung von rund 30%.
Schüttet sich der Gesellschafter dann noch Gewinne aus kommt grundsätzlich
noch einmal eine Steuerbelastung von 26,38% (KSt u. Soli) hinzu.
Zudem zahlt der Gesellschafter/ Geschäftsführer aus seine monatlichen Bezüge
noch ganz normal ESt nach Tabelle.
Den internationalen Vergleich der Steuerbelastung sollte man sich in diesem Zusammenhang
einmal anschauen.
Vielleicht habe ich ja aber etwas nicht richtig verstanden.
Deshalb meine Bitte um Erläuterung.
Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 16:42Ich stelle mal absichtlich eine provokante Frage: Wenn der Dienstherr den Beamten wirklich "4K" alimentiert, warum sollte dieser dann z.B. noch eine kostenlose Ganztagsbetreuung für die Kinder oben drauf bekommen? Die Alimentation ist doch dann so gewährt, dass der Ehepartner sich um die Kinder kümmern kann?
Es wird sicherlich argumentativ schwierig darzustellen sein, dass die Beamtenfamilie beides bekommt.
Wenn jeder Beamte wirklich "4K-aA" alimentiert wird, hängen dort auch für den Beamten einige "Unannehmlichkeiten" dran. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass die Beihilfe komplett abgeschafft wird. Dann müsste jedoch sichergestellt sein, dass der Beamte die Versicherung der Familie in dieser Hinsicht selber stemmen kann.
Gerade bei diesem Punkt sehe ich "Sparpotenzial" und man käme dem "Willen" der Bevölkerung nach. Dann zahlt der Beamte für sich, seinen Ehepartner und seine Kinder vollständig in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ein (was natürlich die Mindestalimentation ordentlich steigert) und die ganzen "Neider" sind befriedigt.