Zitat von: GeBeamter in Gestern um 15:14Basierend auf den Zahlen läge der Wert für den Vergleichsmaßstab der Vorabprüfung für den Bund 2025 bei Soll (2410*1,84) = 4434,40€ netto
zu
Ist (A3, St. 1, verh., 2 Kinder) = 2741,71€ netto
Maß der inzidenten Verletzung der Mindestbesoldung = 1.692,69€.
Hossa.
Da wäre sogar A13, St. 1 verh., 2 Kinder noch unterhalb der Mindestalimentation.
Zitat von: Umlauf (Hervorhebungen durch Fettdruck jeweils durch mich) in 27.01.2026 15:57Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
Damit gelten alle Zeiten bei Bund, Land, Kommune u.a.
Zitat von: GeBeamter in Gestern um 14:59Vor allem scheint das ZDF dort die MÄE Zahl für 2025 aufgetan zu haben, die das BMI zuletzt als vermisst gemeldet hat.
Zitat von: GeBeamter in Gestern um 14:59Vor allem scheint das ZDF dort die MÄE Zahl für 2025 aufgetan zu haben, die das BMI zuletzt als vermisst gemeldet hat.Naja, wenn das stimmt, wären das für eine 4k Familie 4434,40€ Netto.
Zitat von: netzguru in Gestern um 14:53https://www.zdfheute.de/wirtschaft/armut-statistik-einkommen-alleinerziehend-100.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
Guter Artikel
Zitat von: GoodBye in Gestern um 14:28Ich wollte damit ausführen, dass Partnereinkommen bereits berücksichtigt werden. Aus diesem Grund kann das BVerfG m.E. nicht sagen, dass die Berücksichtigung von Partnereinkommen vollkommen ausgeschlossen ist. Etwas was ja von vielen erwartet wird.
Zitat von: Finanzer in Gestern um 11:22Ist das schon öffentlich einsehbar?
Zitat von: Zwillingsopa in Gestern um 13:11Der 4K Musterbeamte hat keinen erwerbstätigen Ehepartner in dessen gesetzlicher Krankenversicherung auch noch Kinder beitragsfrei einbezogen sein könnten. Daher ist der Ansatz der PV für die gesamte 4K-Beamtenmusterfamilie methodisch folgerichtig korrekt.