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#51
Zitat von: Reisinger850 in Gestern um 12:39Na klar. Man kann sich natürlich alles irgendwie passend machen. Evtl. sollte man aber auch einfach mal objektiv sein:

1. Trump 1. Amtszeit (Januar 2017 – Januar 2021)
•  Durchschnittliche jährliche Inflation: ca. 1,9 % bis 2,5 %

2. Biden-Amtszeit (Januar 2021 – Januar 2025)
•  Durchschnittliche jährliche Inflation: ca. 4,9–5,0 %
•  Investopedia und mehrere Quellen geben 4,95 % an. investopedia.com

3. Trump 2. Amtszeit (seit Januar 2025 – Stand September 2026)
•  Noch unvollständig (bisher ca. 20 Monate) → kein vollwertiger Vergleich möglich.
•  Bisheriger Verlauf:
    •  2025 Jahresdurchschnitt: ca. 2,6–2,7 %

Was den Rest angeht: Als Lehrer der eine Klasse mit 98% Migrationshintergrund unterrichtet, nutzen diese Zahlen nichts. Es ist bereits zu spät. Andere Kulturen sind wichtig in einer Gruppe von Menschen, nur wird es schwer, wenn die Basis fehlt.
 Man muss jetzt sehen, dass andere Dinge vorangetrieben werden: Bürgergeld reduzieren (zB durch gedeckelte Wohnkosten, knallhart Abschiebungen bei der kleinsten Straftat).

Ich bin unzufrieden, weil Deutschland weiterhin ein Hochsteuerland ist und die Kaufkraft weiter schwindet. Trotz oder gerade deshalb ist Deutschland wirtschaftlich auf dem absteigenden Ast, limitiert durch die EU und Ausstieg von Atomenergie und kein Russland Öl/Gas langfristig geschwächt gegen Grossmächte USA/China
Du mischst da einiges zusammen, was nicht zusammengehört und stellst Zusammenhänge her, die fragwürdig sind.
In Bidens Amtszeit fiel zum Beispiel die Aufarbeitung der Corona Pandemie.
Aktuell ist es Trump, der die Welt in Unruhe stürzt und vertraute Partner und Bündnisse vergrault statt für Stabilität zu sorgen.
Deutschland steckt in einer schwierigen Phase, das ist richtig, aber wirtschaftlich sind wir lange nicht angehängt und auch die ursprünglichen Prognosen der Wirtschaftsinstitute wurden inzwischen wieder korrigiert und sehen Deutschland wieder als eine der führenden Wirtschaftsnationen der Welt, trotz seiner geringen Größe und trotz aller Schwierigkeiten.
Wie wir das Problem der fehlenden Fachkräfte noch in den Griff bekommen wollen, nachdem wir jahrelang alles verpennt haben kann ich allerdings auch nicht sagen.
Ich unterrichte in einer Millionenstadt und kann nur sagen, dass der Zugang zu Bildung und Lernfortschritte nicht von der Herkunft abhängen. Ich verstehe auch nicht warum es falsch sein soll Straftäter abzuschieben oder zu bestrafen. Manche Menschen tun so als sei das in Frage zu stellen. Das ist natürlich Unsinn.
Woran ich aber nicht glaube, das sind einfache Antworten auf komplexe Fragen. Ich hoffe nicht, dass Du, lieber Kollege, deine SuS suggerierst, dass das möglich sei, denn das wäre unseriös.
#52
Beamte Nordrhein-Westfalen / Aw: amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von SAS - Gestern um 13:57
Zitat von: Reisinger850 in Gestern um 12:39Na klar. Man kann sich natürlich alles irgendwie passend machen. Evtl. sollte man aber auch einfach mal objektiv sein:

1. Trump 1. Amtszeit (Januar 2017 – Januar 2021)
•  Durchschnittliche jährliche Inflation: ca. 1,9 % bis 2,5 %

2. Biden-Amtszeit (Januar 2021 – Januar 2025)
•  Durchschnittliche jährliche Inflation: ca. 4,9–5,0 %
•  Investopedia und mehrere Quellen geben 4,95 % an. investopedia.com

3. Trump 2. Amtszeit (seit Januar 2025 – Stand September 2026)
•  Noch unvollständig (bisher ca. 20 Monate) → kein vollwertiger Vergleich möglich.
•  Bisheriger Verlauf:
   •  2025 Jahresdurchschnitt: ca. 2,6–2,7 %

Was den Rest angeht: Als Lehrer der eine Klasse mit 98% Migrationshintergrund unterrichtet, nutzen diese Zahlen nichts. Es ist bereits zu spät. Andere Kulturen sind wichtig in einer Gruppe von Menschen, nur wird es schwer, wenn die Basis fehlt.
 Man muss jetzt sehen, dass andere Dinge vorangetrieben werden: Bürgergeld reduzieren (zB durch gedeckelte Wohnkosten, knallhart Abschiebungen bei der kleinsten Straftat).

Ich bin unzufrieden, weil Deutschland weiterhin ein Hochsteuerland ist und die Kaufkraft weiter schwindet. Trotz oder gerade deshalb ist Deutschland wirtschaftlich auf dem absteigenden Ast, limitiert durch die EU und Ausstieg von Atomenergie und kein Russland Öl/Gas langfristig geschwächt gegen Grossmächte USA/China


Was die Inflation angeht vertraue ich der anerkannten Wirtschaftswissenschaft mehr als ihrer Milchmädcherechnung. Trump hat bisher nichts zurück Senkung der Inflation getan er profitiert bestenfalls von der Zinspolitik der Fed die er aber eigentlich ablehnt weil er eigentlich weniger Zinsen haben will un mehr Schulden machen zu können.

Das Problem in den Schulen ist auch ein Problem der Prioritäten es ist scheinbar wichtiger Spritpreise Künstlich niedrig zu halten als in Schulen zu investieren. Ich bekomme das grade live in Duisburg mit was es heißt wenn nicht genug Geld für Schulen da ist. Ohne die Migranten würden am Ende auch eher Schulen geschlossen. Für die paar Kartoffeln braucht man doch nicht nicht mehr soviele Schulen. Im übrigen die Kartoffeln sind auch nicht unbedingt motivierter. da ist mir ein motivierter Syrer ohne Deutschkenntnisse lieber als ein wohlstandsverwahrlosster der nichts auf die Kette bekommt nur auf Instagram unterwegs ist und außer heißer Luft nichts auf die Kette bekommt.
#53
Zitat von: SAS in Gestern um 12:15Biden hatte auch mit den Folgen der Pandemie und dem externen Enegieschock durch Putin umzugehen. Außerdem hat die Fed viel zu spät die Zinsen erhöht. Am Ende der Amtszeit ging die Inflation wieder zurück. Trump hingegen hat durch Zölle und Kriege die Ursachen für den Wiederanstieg der Inflation selber herbeigeführt Obwohl die Fed bereits die Zinsen wieder stark angezogen hat er hat also wesentlich günstigere Grundvoraussetzung bekommt es aber trotzdem nicht hin das die Inflation sinkt.

Zu Ihrem Kommentar der niedrigen Zuwanderung.
In Deutschland sinken die Zuwanderungszahlen gemesen daran(Ihrem eigenen Maßstab) müssten sie doch mit der aktuellen Regierung sehr zufrieden sein.

Na klar. Man kann sich natürlich alles irgendwie passend machen. Evtl. sollte man aber auch einfach mal objektiv sein:

1. Trump 1. Amtszeit (Januar 2017 – Januar 2021)
•  Durchschnittliche jährliche Inflation: ca. 1,9 % bis 2,5 %

2. Biden-Amtszeit (Januar 2021 – Januar 2025)
•  Durchschnittliche jährliche Inflation: ca. 4,9–5,0 %
•  Investopedia und mehrere Quellen geben 4,95 % an. investopedia.com

3. Trump 2. Amtszeit (seit Januar 2025 – Stand September 2026)
•  Noch unvollständig (bisher ca. 20 Monate) → kein vollwertiger Vergleich möglich.
•  Bisheriger Verlauf:
   •  2025 Jahresdurchschnitt: ca. 2,6–2,7 %

Was den Rest angeht: Als Lehrer der eine Klasse mit 98% Migrationshintergrund unterrichtet, nutzen diese Zahlen nichts. Es ist bereits zu spät. Andere Kulturen sind wichtig in einer Gruppe von Menschen, nur wird es schwer, wenn die Basis fehlt.
 Man muss jetzt sehen, dass andere Dinge vorangetrieben werden: Bürgergeld reduzieren (zB durch gedeckelte Wohnkosten, knallhart Abschiebungen bei der kleinsten Straftat).

Ich bin unzufrieden, weil Deutschland weiterhin ein Hochsteuerland ist und die Kaufkraft weiter schwindet. Trotz oder gerade deshalb ist Deutschland wirtschaftlich auf dem absteigenden Ast, limitiert durch die EU und Ausstieg von Atomenergie und kein Russland Öl/Gas langfristig geschwächt gegen Grossmächte USA/China

#54
TVöD Kommunen / Aw: Wünsche für die nächste Ta...
Letzter Beitrag von Ramirez - Gestern um 12:37
Zitat von: MoinMoin in 19.09.2026 10:54...

Wie kann das denn dann sein, dass pro Behandlung beim PKVler mehr Ausgaben bei der PKV sind, aber pro PKVler die Kasse weniger Einnahmen hat, ist da die Solidargemeinschaft der PKVler einfach gesünder? weniger verschwenderisch und gehen nicht wegen jeden schnuppen zum Arzt? Oder....

Es gibt eben keine Solidargemeinschaft der PKVler, jeder zahlt sein Risiko selbst. Dazu gibt es den individuellen Anreiz der Beitragsrückerstattung. Außerdem irren Sie, pro PKVler hat die Kasse deutlich höhere Durchschnittseinnahmen als die GKV. Die GKV ist dagegen defakto nichts anderes als eine Steuer.
#55
Ist hier jemand im Forum, der die Seite in Berlin betreibt? 😅
Lustig das ich den Bericht des wissenschaftlichen Dienstes gestern poste und heute kommt ein Artikel dazu. 😁

https://www.berliner-besoldung.de/gestaltungsspielraeume-und-grenzen-bei-der-gesetzlichen-ausgestaltung-der-beamtenversorgung/
#56
Zitat von: Libor in Gestern um 11:52Inhaltlich will ich hier nur auf einen Aspekt eingehen, bevor sich auch hier (erneut) ein falsches Verständnis festsetzt. Das (Miss-)verständnis, es gehe bei der Frage der "zeitnahen Geltendmachung" um die Zulässigkeit der Klage gehe, scheint sich mittlerweile eingeschwungen zu haben. Es ist ein bisschen wie der Kampf gegen Windmühlen, aber es geht um eine Frage der Begründetheit der Klage.

Eine andere Frage ist die Zulässigkeit der Vorlage eines Gerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG, die das Bundesverfassungsgericht prüft.

Das BVerfG prüft zunächst, ob das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit der in der Vorlagefrage zur Prüfung gestellten Norm überzeugt ist:

Deswegen meine verblüffte Nachfrage, ob der User AltStrG es wirklich Ernst meint, wenn er schreibt, das VG Hamburg sei sich  im Vorlagebeschluss "selber nicht sicher" gewesen und habe "daher ausgesetzt und vorgelegt". Denn ich war davon ausgegangen, dass AltStrG ein Volljurist sei und mit juristischer Vollausbildung ist das gelinde gesagt "überraschend". Daher wollte noch einmal sichergehen, bevor ich die entsprechenden Schlüsse hinsichtlich der Einordnung der Beiträge des Users auch im Übrigen ziehe, aber das hat sich geklärt. 

Weiter prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist.


Es muss also für den Ausgang des Rechtsstreit auf die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommen. Welche Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorlegt wurde, ergibt sich aus der jeweiligen Vorlagefrage (die müsste man halt einfach nur richtig lesen).

Wichtig aber hier: Das Bundesverfassungsgericht legt hier einen ganz beschränkten Prüfungsmaßstab an; es prüft nur, ob die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts nicht "offensichtlich unhaltbar" ist.

Um mal ein Beispiel für diesen Maßstab hinsichtlich der hier relevanten Frage der "zeitnahen Geltenmachung" zu nennen: Hier hatte das vorlegende Gericht es für unschädlich erachtet, dass der Kläger erst Ende 1994 erstmals (!) Ansprüche für den Zeitraum ab dem Jahr 1990 (!) geltend machte, allein (!) deswegen, weil er davon ausgehen durfte, dass der Besoldungsgesetzgeber eine im Jahr 1990 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen werde! Selbst und bereits das (!) reichte dem Bundesverfassungsgericht aus


Da Du ja selbst die Entscheidung vom 24. November 1998 nennst, kann ich Dir nur empfehlen, Dich gleichfalls mit jenen Vorlagen zu beschäftigen, die beim Bundesverfassungsgericht in den 2000er Jahren anhängig geworden sind und die wiederkehrend vom Schrifttum nicht betrachtet werden, weil sie qua Ergebnis keine unmittelbare Wirkung erzielt haben. Sie sind heute allesamt lange vergessen, liegen aber zum Glück nicht nur als Dokumente der Zeitgeschichte noch immer vor. Das ist ein interessantes Feld. Auch deshalb habe ich wiederholt davon gesprochen, dass die Beinfreiheit des BVerfG, was die Zulässigkeit von Vorlagen anbelangt, für es ausreichend erheblich ist, um dem auszuweichen, dem es ausweichen will.

Du magst das anders sehen, was für mich in Ordnung ist. Die von Dir zu Beginn der Debatte aufgeworfene Frage war lohnenswert, diskutiert zu werden, da von ihr Wirkung ausgehen konnte - und nur die ist hier für die Nutzer des Forums von Interesse (das haben die zwischenzeitlich diesbezüglich nachvollziehbar gemachten Einwürfe hinlänglich gezeigt), weil es am Ende für alle jene, die keinen oder ggf. keinen statthaften Widerspruch für den Zeitraum ab 2021 geführt haben, auf sie ankommen kann. Wie wiederholt gesagt, man kann versuchen, hier im Rahmen der Netiquette und mit dem Ziel, die Debatte im Sinne der Kolleginnen und Kollegen voranzubringen, diskutieren. Oder man lässt es, was nach meiner Erfahrung hier im Forum meistens dazu führt, dass alsbald nicht mehr diskutiert wird.
#57
Beamte Nordrhein-Westfalen / Aw: amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von SAS - Gestern um 12:15
Zitat von: Reisinger850 in Gestern um 12:01Zu viel öffentlichen Rundfunk konsumiert?

"Aktueller Stand (Trumps zweite Amtszeit ab Jan. 2025)
Die Inflation lag 2025 bei durchschnittlich etwa 2,6 % und bewegte sich 2026 zeitweise um 3–3,5 % (teilweise durch Energiepreise und geopolitische Ereignisse beeinflusst). Sie liegt damit klar unter den Biden-Jahren 2021–2023, aber etwas über dem sehr niedrigen Niveau der ersten Trump-Amtszeit.
Die reinen Zahlen zeigen klar: Die Inflation war unter Biden höher – sowohl im Durchschnitt als auch kumulativ und beim Peak" Quelle KI

In seiner ersten Amtszeit war sie nochmal niedriger.

Dazu steigt die Verschuldung der USA jährlich egal wer regiert. Das ist nur möglich, weil der Dollar die Weltwährung ist und hat nichts mit dem Präsidenten zu tun.

Das ist aktuell auch ein Grund für den Niedergang der Altparteien. Verdrängung und bewusste Propaganda gegen Konservative. Lass nicht zu, dass linke Weltanschauungen dich lenken!

Im ZDF wird ja zB auch solch ein Fakt:

"Illegale Einwanderung (gemessen an CBP-Border-Encounters / Southwest-Border-Apprehensions) war unter Biden deutlich höher als unter Trump."

als negativ dargestellt bzw. nicht lobenswert hervorgehoben...sagt das nicht alles?

Biden hatte auch mit den Folgen der Pandemie und dem externen Enegieschock durch Putin umzugehen. Außerdem hat die Fed viel zu spät die Zinsen erhöht. Am Ende der Amtszeit ging die Inflation wieder zurück. Trump hingegen hat durch Zölle und Kriege die Ursachen für den Wiederanstieg der Inflation selber herbeigeführt Obwohl die Fed bereits die Zinsen wieder stark angezogen hat er hat also wesentlich günstigere Grundvoraussetzung bekommt es aber trotzdem nicht hin das die Inflation sinkt.

Zu Ihrem Kommentar der niedrigen Zuwanderung.
In Deutschland sinken die Zuwanderungszahlen gemesen daran(Ihrem eigenen Maßstab) müssten sie doch mit der aktuellen Regierung sehr zufrieden sein.
#58
Zitat von: SAS in Gestern um 10:11Ich kann die Faszination für extreme in Teilen nachvollziehen das man das beeindruckend findet wie radikal Politik vorgehen kann.
Ich betrachte Politik aber nicht vom Anschein her sondern schaue aif die Ergebnisse. In den USA ist die Inflation höher als vor Trump, die USA befinden sich in einem nicht gewinnbaren Krieg mit Iran. Die gesamte Welt leidet unter den Zöllen der USA, die Verschuldung der USA ist weiter gestiegen und nicht gesunken.


Zu viel öffentlichen Rundfunk konsumiert?

"Aktueller Stand (Trumps zweite Amtszeit ab Jan. 2025)
Die Inflation lag 2025 bei durchschnittlich etwa 2,6 % und bewegte sich 2026 zeitweise um 3–3,5 % (teilweise durch Energiepreise und geopolitische Ereignisse beeinflusst). Sie liegt damit klar unter den Biden-Jahren 2021–2023, aber etwas über dem sehr niedrigen Niveau der ersten Trump-Amtszeit.
Die reinen Zahlen zeigen klar: Die Inflation war unter Biden höher – sowohl im Durchschnitt als auch kumulativ und beim Peak" Quelle KI

In seiner ersten Amtszeit war sie nochmal niedriger.

Dazu steigt die Verschuldung der USA jährlich egal wer regiert. Das ist nur möglich, weil der Dollar die Weltwährung ist und hat nichts mit dem Präsidenten zu tun.

Das ist aktuell auch ein Grund für den Niedergang der Altparteien. Verdrängung und bewusste Propaganda gegen Konservative. Lass nicht zu, dass linke Weltanschauungen dich lenken!

Im ZDF wird ja zB auch solch ein Fakt:

"Illegale Einwanderung (gemessen an CBP-Border-Encounters / Southwest-Border-Apprehensions) war unter Biden deutlich höher als unter Trump."

als negativ dargestellt bzw. nicht lobenswert hervorgehoben...sagt das nicht alles?
#59
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von Libor - Gestern um 11:52
Zitat von: SwenTanortsch in 19.09.2026 08:13(...) zu einer reinen Rechthaberei-Diskussion ohne zwischenzeitlich irgendeinen praktisch Mehrwert geworden, die darüber hinaus von Libors Seite letztlich ausklammert, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende bereits unter Zulässigkeitsgesichtspunkten das betreffende Normenkontrollverfahren beenden wird (...)

Inhaltlich will ich hier nur auf einen Aspekt eingehen, bevor sich auch hier (erneut) ein falsches Verständnis festsetzt. Das (Miss-)verständnis, es gehe bei der Frage der "zeitnahen Geltendmachung" um die Zulässigkeit der Klage gehe, scheint sich mittlerweile eingeschwungen zu haben. Es ist ein bisschen wie der Kampf gegen Windmühlen, aber es geht um eine Frage der Begründetheit der Klage.

Eine andere Frage ist die Zulässigkeit der Vorlage eines Gerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG, die das Bundesverfassungsgericht prüft.

Das BVerfG prüft zunächst, ob das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit der in der Vorlagefrage zur Prüfung gestellten Norm überzeugt ist:

Zitat von: BVerfG 1 BvL 19/91, Rn. 17, Hervh. nur hierIn dem Vorlagebeschluß muß nicht nur der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab genannt, sondern auch die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher begründet werden. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit genügen nicht (vgl. BVerfGE 80, 54 <59> m.w.N.).

Deswegen meine verblüffte Nachfrage, ob der User AltStrG es wirklich Ernst meint, wenn er schreibt, das VG Hamburg sei sich  im Vorlagebeschluss "selber nicht sicher" gewesen und habe "daher ausgesetzt und vorgelegt". Denn ich war davon ausgegangen, dass AltStrG ein Volljurist sei und mit juristischer Vollausbildung ist das gelinde gesagt "überraschend". Daher wollte noch einmal sichergehen, bevor ich die entsprechenden Schlüsse hinsichtlich der Einordnung der Beiträge des Users auch im Übrigen ziehe, aber das hat sich geklärt. 

Weiter prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist.

Zitat von: BVerfG 1 BvL 8/12, Rn. 18Es muss dargelegt sein, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle der Ungültigkeit.


Es muss also für den Ausgang des Rechtsstreit auf die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommen. Welche Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorlegt wurde, ergibt sich aus der jeweiligen Vorlagefrage (die müsste man halt einfach nur richtig lesen).

Wichtig aber hier: Das Bundesverfassungsgericht legt hier einen ganz beschränkten Prüfungsmaßstab an; es prüft nur, ob die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts nicht "offensichtlich unhaltbar" ist.

Um mal ein Beispiel für diesen Maßstab hinsichtlich der hier relevanten Frage der "zeitnahen Geltenmachung" zu nennen: Hier hatte das vorlegende Gericht es für unschädlich erachtet, dass der Kläger erst Ende 1994 erstmals (!) Ansprüche für den Zeitraum ab dem Jahr 1990 (!) geltend machte, allein (!) deswegen, weil er davon ausgehen durfte, dass der Besoldungsgesetzgeber eine im Jahr 1990 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen werde! Selbst und bereits das (!) reichte dem Bundesverfassungsgericht aus

Zitat von: BVerfG 2 BvL 26/91, Rn. 30Das gilt auch für das Verfahren 2 BvL 10/96. Dort hat das vorlegende Gericht die Auffassung vertreten, daß den erstmals im Dezember 1994 und Januar 1995 rückwirkend für vergangene Haushaltsjahre erhobenen Besoldungsansprüchen eine mangelnde zeitnahe Geltendmachung (vgl. BVerfGE 81, 363 <385>) nicht entgegengehalten werden könne. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 hätten die Kläger der Ausgangsverfahren davon ausgehen dürfen, daß der Gesetzgeber seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur Herstellung einer verfassungsmäßigen Besoldungsrechtslage ab dem Jahre 1990 nachkommen werde. Diese Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts ist nicht offensichtlich unhaltbar und daher für das Bundesverfassungsgericht bindend (vgl. nur BVerfGE 93, 386 <395>; stRspr).
(BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 – 2 BvL 26/91 –, BVerfGE 99, 300-332, Rn. 30)
#60
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von GoodBye - Gestern um 11:50
Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 11:33Das Argument ist für ledige Beamte mindestens genauso relevant (worauf VierBundeslaender gestern im Parallelthread hingewiesen hat). Denn zumindest bislang wird seitens des BVerfG im Rahmen des Gebots der Mindestbesoldung bekanntlich ausschließlich die Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern geprüft (Rn. 70). Daraus ergeben sich folgende Implikationen:

1.) Situation ohne Anrechnung eines Partnereinkommens
- Die Nettoalimentation der kleinsten vierköpfigen Beamtenfamilie darf bekanntlich nicht unterhalb der Prekaritätsschwelle (80% * 2,3 * MÄE) liegen. Ohne Anrechnung eines Partnereinkommens muss also die 4K-Besoldung hoch genug sein, um die Bedingung zu erfüllen.
- Wenn diese Bedingung erfüllt ist (und wenn darüber hinaus der Familienzuschlag "gewisse Grenzen" nicht überschreitet, siehe Rn. 92), dann ist das Mindestbesoldungsgebot "automatisch" auch für den kleinsten unverheirateten Beamten erfüllt.
- Gleiches gilt für den kleinsten Versorgungsempfänger: Wenn die Besoldung des kleinsten (aktiven) 4K-Beamten hoch genug ist, um die Prekaritätsschwelle zu erreichen, dann "passt" auch die Versorgung des kleinsten Penisonärs (zumindest im Rahmen des Mindestbesoldungsgebots).

2.) Situation mit Anrechnung eines Partnereinkommens
- In diesem Fall reicht die Besoldung des kleinsten 4K-Beamten alleine nicht aus, um die Prekaritätsschwelle zu erreichen. "Macht nix", sagen die Gesetzgeber, denn zusammen mit dem angerechneten Partnereinkommen werde die Bedingung des BVerfG ja trotzdem erfülllt (weil die Summe aus Besoldung und Partnereinkommen oberhalb der Prekaritätsschwelle liegt).
- Was aber ist mit dem kleinsten unverheirateten Beamten? Seine Besoldung ist deutlich niedriger als unter Punkt 1. Wer füllt die "Lücke", um das Gebot der Mindestbesoldung zu erfüllen?
- Gleiches gilt für den kleinsten Versorgungsempfänger: Seine Versorgung ist deutlich geringer als unter Punkt 1. Ist die Rente des Partners zwingend hoch genug, um die "Lücke" zu füllen? Was ist, wenn es gar keinen Partner (mehr) gibt?

Die Frage ist zumindest was das Fiktive angeht mit Nein zu beantworten, da das angenommene fiktive Partnereinkommen nicht ausreicht, um nennenswerte Renteneinkünfte zu erzielen.

Oh, und mal ein Hinweis auf die Tenorierung in der Begründetheit des letzten Beschlusses: Das BVerfG spricht von Grundgehaltssätzen (!).