Zitat von: Blablublu in Gestern um 17:58Warum Troll? Zumindestens den ersten Satz halte ich für realistisch und auch der zweite drückt etwas überspitzt eine gewisse Verbitterung darüber aus, dass hier ein riesen Theater um zustehendes Geld gemacht wird und versucht wird, möglichst jeden Anspruch noch zu klein zu rechnen, während auf der anderen Seite zig hunderte Milliarden in den Jahren seit 2021 in aller Welt verteilt worden und werden...
Zitat von: Faunus in Gestern um 10:12Die Pfandflaschensammler sind real.
Es sind keine klassischen "Obdachlose".
Aber es stimmt: ich kenne ihre Biographie nicht - könnte auch "Hungerkünstler"/Dauersozialhilfeempfänger/formals Reiche, die ihr Einkommen verjubelt haben/Alleinerziehende im Teilzeitjob" 45 Jahre lang gewesen sein. Ich frage die Leute, die in Mülleimern nach Flaschen und Dosen suchen in der Regel nicht, wie lange sie irgendwo eingezahlt haben.
Zitat von: blub1984w in Gestern um 17:08Das stimmt. Wir leben in Wuppertal, Mietenstufe 3 (was hoffentlich bald mal erhöht wird). Praktisch einen Steinwurf weiter in Solingen oder Haan wären wir bei Mietenstufe 4. Angenommen ich bekäme dort für uns eine Wohnung zu gleichem Mietpreis, habe ich ein kleines Gehaltsplus, weil der Familienzuschlag höher ist. Bei mir wären das ca 100 Euro netto mehr pro Monat.Gerechter wäre es, auch die Höhe der Kita-Gebühren mit einzubeziehen. In Düsseldorf sind die Mieten zwar hoch, aber die KiTa-Gebühren niedrig.
Es wäre bürokratischer Wahnsinn, aber fairer wäre es, den Zuschlag nach der tatsächlichen Miete zu bemessen. Und dann wie z. B. bei Kita-Gebühren entsprechende Stufen zuzuteilen.
Zitat von: Crazyprof in Gestern um 08:13Vergiss in deinem Vergleich nicht die auf den Monat umgelegte jährliche Sonderzahlung. Wenn du diese hinzu ziehst, sieht die Sache anders aus. Diese gibt es im Bund nicht. Deshalb lassen sich die Tabellen so nicht vergleichen. Inwieweit diese zukünftig durch eine strukturelle Form gegebenenfalls in das Grundgehalt umgewandelt wird, ist noch offen. Mit einbeziehen in einen Vergleich müsste man sie meiner Meinung aber jetzt schon, wenn man streng genommen das Gesamteinkommen vergleicht und nicht lediglich das Grundgehalt aus der Tabelle.
ZitatVor diesem Hintergrund hält der vbob folgende Anpassungen für erforderlich:
1. Rückwirkende amtsbezogene Überprüfung und Korrektur der einzelnen Besoldungsgruppen
Der Referentenentwurf darf nicht bei familienzuschlagszentrierten Korrekturmechanismen
stehen bleiben. Erforderlich ist eine echte rückwirkende amtsbezogene Überprüfung und
Korrektur der einzelnen Besoldungsgruppen, damit die Betroffenen nicht nur Ergänzungsregime, sondern eine nachvollziehbare Nachholung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation ihrer jeweiligen Statusämter erhalten. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist es nicht
hinnehmbar, dass Jahre verfassungsrechtlicher Defizite am Ende überwiegend über Sondermechanismen verwaltet werden, während die eigentliche Wertigkeit der Ämter rückwirkend unangetastet bleibt.
2. Realwertgerechte Ausgestaltung der Nachzahlungsregelungen
Die Nachzahlungsregelungen müssen Inflations- und Zeitverlust sowie die wirtschaftliche
Entwertung verspäteter Zuflüsse wirksam berücksichtigen. Eine bloß nominale Nachzahlung
ersetzt keine materiell gleichwertige Alimentation, wenn Kaufkraftverlust, Zeitverzug und
steuerliche Progressionswirkungen unberücksichtigt bleiben. Wer zu spät zahlt, hat nicht
schon deshalb vollständig erfüllt, weil er irgendwann den Nominalbetrag nachreicht.
3. Administrativ tragfähiges Umsetzungskonzept mit personeller und organisatorischer
Vorsorge für die Besoldungsreferate
Wer zusätzliche Prüf-, Nachweis-, Prognose- und Rückforderungsregime schafft, muss zugleich belastbar darlegen, mit welchem Personal, welchen Verfahren und welchen technischen Mitteln diese Aufgaben bewältigt werden sollen. Eine weitere Verdichtung der Arbeit
in ohnehin belasteten Referaten ohne erkennbaren Ressourcenausgleich ist weder verwaltungspraktisch noch personalpolitisch verantwortbar. Vor Inkrafttreten neuer Besoldungstatbestände ist ein tragfähiges Umsetzungskonzept mit zusätzlicher personeller
und organisatorischer Vorsorge für die Besoldungsreferate vorzulegen.
4. Überprüfung des Doppelverdienermodells und der Unterstellung eines Partnereinkommens am Maßstab des Art. 33 GG
Die Konstruktion des unterstellten Partnereinkommens ist im Hinblick auf Lebenswirklichkeit, Statusbezug der Alimentation, die althergebrachten Grundsätze der Beamtenbesoldung aus Art. 33 GG und das Gebot verfassungsgemäßer Besoldung grundlegend zu überprüfen. Eine Alimentationsordnung, die zentrale Elemente der Mindestalimentation in die
private Erwerbssphäre verlagert, bedarf einer besonders tragfähigen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Solange diese Rechtfertigung nicht überzeugend erbracht ist, wird
dem Doppelverdienermodell in seiner jetzigen Ausgestaltung entschieden entgegengetreten.
5. Ehe und Familie als eigenständige, legitime und schutzwürdige Lebensform ernst nehmen
Die Ehe darf im Besoldungsrecht nicht als statistisch zu korrigierender Ausnahmefall behandelt werden. Sie ist im Lichte des Art. 6 GG weiterhin als eigenständige, legitime und
schutzwürdige Lebensform ernst zu nehmen. Ein System, das die Ehe entspezifiziert, relativ
schlechter stellt und fiskalisch entlastend nutzt, verfehlt diese Schutzdimension. Aus Sicht
der Beschäftigten und ihrer gewerkschaftlichen Vertretungen ist deshalb klar zu verlangen,
dass Ehe und Familie nicht zum Instrument staatlicher Einsparlogik werden dürfen. [...]
ZitatDer vbob erkennt den bestehenden Reformbedarf im Besoldungsrecht ausdrücklich an. Der
vorliegende Referentenentwurf stellt jedoch keine tragfähige Grundlage für eine nachhaltige und rechtssichere Neuregelung dar.
Ohne grundlegende Überarbeitung besteht die Gefahr, dass die angestrebten Ziele – insbesondere die Herstellung von Rechtssicherheit und die Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes – nicht erreicht werden.[...]
Zitat von: Faunus in Gestern um 17:50Ich wiederhole mein Frage an Dich:Ich wiederhole meine Antwort: Es wird niemandem geschadet. Und ein Verhalten, das ich persönlich vielleicht nicht billige, aber keinem Dritten schadet, ist für mich als Liberalen "völlig okay".
Was ist für Dich also nicht an der Beschreibung von NelsonMuntz verwerflich/verkehrt?
Zitat von: Faunus in Gestern um 17:46Ich denke, Du kennst den Unterschied zw. "verboten und verkehrt/verwerflich" oder ist Deutsch nicht Deine Muttersprache?Da Du bereits persönlich wirst, hast Du die Diskussion an dieser Stelle bereits verloren. Ich antworte Dir trotzdem noch inhaltlich.
Zitat von: Faunus in Gestern um 17:46Du hast nicht explizit nach "Gesetz & Verordung (Bußgeldbescheid) gefragt",Genau darauf will ich hinaus: Es ist nicht verboten, während die von Dir als "perfekt" passende Ergänzung ein verbotenes Verhalten beschreibt.
sondern "was daran verkehrt ist"?
Es ist verkehrt sich nur 1x im Jahr die Zähne zu putzen - verboten ist es nicht!
Zitat von: Faunus in Gestern um 17:46Aber da ist sie wieder die beliebt diffamierende und aktuell auch funktionierende Angst-machen-Masche der AFD:Keine Diffamierung, sondern eine zutreffende Beschreibung kultureller Unterschiede. Dass der Vollzug der Ehe mit neunjährigen Mädchen nach weltlichem Recht legal ist, weil der Prophet der vorherrschenden Religion dies vor fast 1.400 Jahren vorgelebt hat bzw. haben soll, wäre in der westlichen Welt jetzt eher untypisch.
Zitat von: Faunus in Gestern um 17:46Fragt sich jetzt bloss, wer das AFD-Versprechen "viel mehr Rente" bezahlen soll, wenn die Remigration auch versprochen ist.Da Du zu diesem Thema offenbar belesener bist als ich: Wer wäre denn von den Plänen der AfD zur "Remigration" betroffen und in welchem Positionspapier der AfD kann ich das nachlesen?