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#61
TV-L / Antw:Teilrente TV-L möglich?
Letzter Beitrag von MoinMoin - Gestern um 09:28
Nein, dein AG kann dir weder eine Teil noch Vollrente ablehnen.
Warum auch, du arbeitest weiter wie gehabt, es gibt doch keine Änderung beim AV.
Wie auch er kann doch auch kein Zustimmungsbescheid herausgeben.

Bei einer Vollrente musst du allerdings deinen AG darüber informieren, da es dann keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt und der KV Beitrag sinkt, so weit ich weiß.
#62
Vielleicht unterscheiden wir hier ab sofort einfach nach de facto und de jure?

Es mag ja sein, dass der neue Beschluss des BVerfG "eindeutig" ist, auch, wenn es im selben Beschluss steht, dass die Sache mit dem Partnereinkommen, nicht eindeutig beschlossen ist.

Solange es noch Rechtskreise mit angerechnetem Psrtnereinkommen gibt, gibt es auch "geschädigte Beamte". Nämlich all diejenigen, die keinen Widerspruch einlegen.
#63
Zitat von: AltStrG am Gestern um 02:00Das Partnereinkommen wird die kommenden Beschlüsse auch nicht überleben, der Beschluss vom 19.11.25 hat es quasi schon erledigt.

Genau, du sagst es selbst. Das Partnereinkommen wird die kommenden Beschlüsse nicht überleben. Die Betonung liegt hier auf das Wort "kommenden". Insofern ist das Partnereinkommen noch nicht tot. Wenn es tot wäre, würde Bayern es nicht mehr anwenden oder hätte dies zumindest bereits angekündigt.
#64
allgemeine Diskussion / Antw:neuer Server und Foren Up...
Letzter Beitrag von PiratJack1991 - Gestern um 08:48
Moin,

Sorry für den Doppelpost, es gibt eine weitere Sache, die mir aufgefallen ist:
Wenn man einen Beitrag sieht, gibt es die Möglichkeit diesen zu Zitieren und mehr anzuklicken, unter Mehr verbirgt sich bei anderen Beiträgen dann nur noch den Moderator zu Informieren, hier wäre es eventuell sinnvoll, diesen Button direkt anzuzeigen.
#65
allgemeine Diskussion / Antw:neuer Server und Foren Up...
Letzter Beitrag von PiratJack1991 - Gestern um 08:41
Moin zusammen,

optisch ist das Forum erfrischend hell. Ob es mir gefällt, weiß ich nicht.
Aber eine Sache ist mir aufgefallen, die mich nervt.
Wenn ich mir die Beiträge anzeigen lasse, die neu sind und mir diese als Tab geöffnet habe, dann möchte ich die gerne als Gelesen markieren, mich stört dann die Bestätigung, ob ich das wirklich will. Ob man das in den Einstellungen ausschalten kann, habe ich noch nicht geprüft.
#66
Beamte Bayern / Antw:Ablehnung Widerspruch amt...
Letzter Beitrag von derSchorsch - Gestern um 07:46
Zitat von: Surfer am 20.12.2025 18:45Wollte gerade den Widerspruch hochladen über das Mitarbeiterportal.
Es kommt eine Fehlermeldung das die Organisationsnummer nicht stimmt. Also ich weiß nicht, aber fünf Zahlen kann ich noch ablesen und eingeben.

Riecht stark nach "Eingriff von Oben"....

Das wäre ja hart. Versuch es weiter und halt uns hier auf dem Laufenden. Parallel den Widerspruch noch auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein einschicken. Das würde ich immer machen. Das Mitarbeiterportal ist schon nice. Aber letztlich hat der "Gegner" die Hand drauf. Und Technik kann versagen. Man bekommt zwar eine Bestätigung als PDF, aber reicht das vor Gericht? Ich weiß es nicht.
#67
Mit dieser Aussage drängt sich mir die Frage auf, warum jetzt die Verwaltungsgerichte - egal in welchem BL - nicht die Verfahren wieder aufnehmen und das fiktive Partnereinkommen ins Nirvana befördern?

Beschlüsse des BVerfG entwickeln Gesetzeskraft. Somit könnten doch jetzt alle Verfahren anhand des letzten Urteils zügig abgeschlossen werden, wenn die Aussage von @AltStrg richtig ist! Oder übersehe ich hier noch etwas, oder ist das Urteil doch nicht so eindeutig, oder haben die Richter nicht den juristischen Sachverstand wie AltStrg, oder, oder, oder...

Und sollten die Gerichte so handeln, wer legt dann die Besoldungshöhe fest? Wieder die Besoldungsgesetzgeber (und das Spiel beginnt von vorne) oder machen dann die Gerichte eine Festsetzung?

Gerade in Bayern würde mich die aktuelle Berechnung, wie die aA eingehalten wird, brennend interessieren! Mit der jährlichen Anpassung des Partnereinkommens müsste es nie wieder Besoldungserhöhungen für den BY-Beamten geben...

Schönen 4. Advent an alle!!
#68
Beamte Bayern / Antw:Ablehnung Widerspruch amt...
Letzter Beitrag von derSchorsch - Gestern um 07:43
Zitat von: Tesla am 20.12.2025 14:47Hat jemand einen Muster-Widerspruch da, der sich nur auf das Jahr 2025 bezieht?

Ich möchte den Mustertext des BBB nicht verwenden, weil er sich ja auf die vergangenen 3 Jahre bezieht und es mal hieß, dass man nur haushaltsnah, also nur für das aktuelle Jahr, widersprechen kann. Klingt zwar ersteinmal lukrativ, aber es wäre schade, wenn auf Grund eines möglichen Formfehlers das Ganze scheitern würde.

Danke euch  :)

Hier im Länderforum gibt es einen vom BDK und einem Text, der letztes Jahr durch Swen erarbeitet wurde. Ich habe dazu eine mögliche Ergänzung gepostet.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127217.0.html

Du kannst auch für jedes Jahr einen separaten Widerspruch einreichen. Auch jetzt kannst du das ja nicht versuchen. Dann werden evtl. wegen Formfehlers auch nur einzelne Widersprüche abgelehnt.
#69
Beamte Bayern / Antw:Ablehnung Widerspruch amt...
Letzter Beitrag von derSchorsch - Gestern um 07:40
Zitat von: webs96 am 20.12.2025 14:22Sind eigentlich derzeit Klagen (ggf. am BVerfG) am Laufen zum fiktiven Partnereinkommen? Es wird ja gelinde gesagt kritisch gesehen, ob dies überhaupt verfassungsgemäß sein kann.

Ja, hier hat sogar schon einer der Musterkläger (unterstützt durch den BDK) gepostet. Demnach wird die Klage vsl. im kommenden Jahr an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben.
Die Klage richtet sich auch gegen das Partnereinkommen.

Angeblich gibt es auch Von der DPolG Bayern unterstützte Klage. Kenne aber keine Details.
#70
Beamte Bayern / Antw:Ablehnung Widerspruch amt...
Letzter Beitrag von derSchorsch - Gestern um 07:38



Ich habe dieses Jahr noch nicht widersprochen und bin jetzt hin und hergerissen, ob ich einen Widerspruch nur für 2025 machen soll oder den o. g. ,,Mustertext" für 2022-2025 verwenden soll. Anmerkung: Ich habe die letzten Jahr noch nicht widersprochen, das wäre jetzt das erste Mal.

Was meint ihr?
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Wieso überhaupt widersprechen? Es wurde doch schon festgestellt, dass alles passt..... ;D ;)
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Denkbar wäre es auch, für jedes Jahr einen separaten Widerspruch einzulegen.