Zitat von: AltStrG in Gestern um 14:39Vergesst nicht, dass Bayern noch mit dem 20.000 Euro Partnereinkommen rechnet. Dies aus der Gleichung herausgerechnet und schon sieht die Besoldung GANZ anders aus.
Zitat von: Illunis in Gestern um 10:05In meinem Fall beim Bund ~50€ mehr im Jahr.
mit 2 Kindern wäre es aber anders, dann hätte Bayern riesige ~250€ Vorsprung.![]()
ein A3 mag es in Bayern noch besser haben, aber dann wird der Abstand schnell klein. Wahrscheinlich aber auch nur, weil Bayern ja "korrigiert" hat.
Zitat von: GeBeamter in Gestern um 14:22Auch wenn ich diese Auffassung teile: in den meisten Rechtskreisen muss dann aber die Grundbesoldung hoch. Wenn bei einer 50% Stelle eines verbeamteten Partners 1.800€ netto pro Monat bleiben (mit der Tendenz nicht zu steigen, weil die familienbezogenen Bestandteile ja herausgerechnet werden sollen), davon noch 350€ PKV abgehen, Fahrtkosten zu begleichen sind und Kita-Gebühren gegengerechnet werden, die nur anfallen , weil beide Partner irgendwie arbeiten, dann kann man sich die Frage stellen, ob die Erwerbstätigkeit des Partners überhaupt noch lohnt.
Und ob eine solche Vorgehensweise am Ende fair ist gegenüber Konstellationen, wo ein Partner im öD ist und familienbezogene Alimentationsbestandteile erhält, während der andere Partner evtl von seinem Arbeitgeber Zuschläge zu Kita, Haushaltsführung etc erhält, bleibt auch fraglich.
Zitat von: AltStrG in Gestern um 14:18Weiter vorne schon längst in aller Ausführlichkeit besprochen. Auf die Beamten werden mit Sicherheit längere Standzeiten in den Statusämtern, mehr Arbeitszeit, längere Lebensarbeitszeit, weniger Beförderungen, mehr Verantwortung in den unteren Statusämtern (was in den 70, 80 und 90´er Jahren normal war!), längere Standzeiten in den Erfahrungsstufen und insgesamt weniger Personaleinstellungen zukommen. Dazu wird stärker bei der Einstellung gesiebt werden, Stichwort Eignung und Leistung.
Zitat von: AltStrG in Gestern um 14:18Weiter vorne schon längst in aller Ausführlichkeit besprochen. Auf die Beamten werden mit Sicherheit längere Standzeiten in den Statusämtern, mehr Arbeitszeit, längere Lebensarbeitszeit, weniger Beförderungen, mehr Verantwortung in den unteren Statusämtern (was in den 70, 80 und 90´er Jahren normal war!), längere Standzeiten in den Erfahrungsstufen und insgesamt weniger Personaleinstellungen zukommen. Dazu wird stärker bei der Einstellung gesiebt werden, Stichwort Eignung und Leistung.
Zitat von: GoodBye in Gestern um 13:50Es muss doch ein berücksichtigungsfähiges "Partnereinkommen" geben. Dieses kann aber nur für die Sonderkonstellation gelten, dass beide Partner in einem besonderen Treueverhältnis als Beamte stehen. Wäre diese Berücksichtigung nicht möglich, würde der alimentative Mehrbedarf, der z.B. durch den Fz1 oder Kinderzuschläge abgedeckt wird, doppelt berücksichtigt. Für mich ist das ein gutes Argument, weshalb das BVerfG nicht sagen kann, dass es kein berücksichtigungsfähiges Partnereinkommen gebe. Es kann m.E. aber nur in diesen besonderen Fällen gelten, weil der der Partner, auf dessen Einkommen "zurückgegriffen" wird, ebenfalls in einem besonderen Treueverhältnis als Beamter ist.
Zitat von: OnkelU in Gestern um 14:07Welches Szenario ich mir beim Thema Partnereinkommen oft ausmale ist die Situation, in der neue Beamte für den Dienst gewonnen werden wollen.Das GehaltDie Alimente sind zumindest für den hD in Führungspositionen nicht üppig im Vergleich zur freien Wirtschaft. Und jetzt sagt man den Bewerbern auch noch ,,Jaahaa, aber Deine Frau verdient ja auch noch Geld. du brauchst also gar nicht so viel!"
Also im Ernst? im Jahr 2026? Da fassen sich doch alle Bewerber an den Kopf! Wer lässt sich bei solch absurden Argumentationen des DH noch verbeamten?
Mit ähnlicher Argumentation hat man viele Jahrzehnte Frauen schlechter bezahlt, aber da ist unsere Gesellschaft doch eigentlich rausgewachsen. Dachte ich.
Und ja, ich kenne mich im Beamtenrecht einigermaßen gut aus und habe das Alimentationsprinzip durchaus verstanden. Potentiellen Bewerbern ist es aber vermutlich erstmal völlig egal wie das Kind genannt wird. Und wenn selbst der Innenminister von leistungsgerechter Bezahlung spricht, ist das auch nachvollziehbar.
Zitat von: Julianx1 in Gestern um 09:07Bis jetzt kann jeder Besoldungsgeber auch mühelos Bayern als Beispiel nehmen. Erst wenn hier entschieden würde dass es verfassungswidrig ist, muss sich der Bund Gedanken machen.
gesprochen. Was zu massiven finanziellen Nachteilen führt.
Auch eine restriktive Beförderungspolitik des Bundes kann zu Haushaltsentspannung führen ohne das hier ein Sonderopfer benannt wurde.
Mich wundert es auch ein wenig, dass hier niemand Stelleneinsparungen und damit einhergehend Arbeitsverdichtungen in die ganze Diskussion mit einbezieht.
