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#61
Hallo Godbye,

nehmen wir, die Besoldung würde aufgrund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts in 2027 eine Sprung nach oben machen, weil die Dienstherren einsähen, es bringt nicht die Beamtmenschaft weiterhinknapp bei Kasse zu halten. Träumen darf man ja. Dann würden die Besoldungsindizes einen großen Sprung nach aber machen, während die Nominallohnindizes, der  Verbraucherindex und wahrscheinlich auch die Tariflöhne keine sprunghaft Entwicklung vornehmen.

Das würde bedeuten, die Fortschreibungsprüfung würde auf Jahre nicht anschlagen, wenn die Basis 1996 bliebe. Man kann zwar die Nachzahlungen rückwärts in diejenigen Jahre einrechnen, für die nachgezahlt wurde. Für 1996 wird es allerdings definitiv keine Nachzahlung geben.

#62
Zitat von: conny111 in Gestern um 22:16Der Unterschied zwischen Bundesbeamten und TVöD-Angestellten beträgt 2 Stunden pro Woche, nicht 0,7. Wenn ich persönlich mich mit meinem Mann und Sohn in der freien Wirtschaft vergleiche, diese arbeiten 37,5 bzw. 35 Stunden pro Woche. Und zumindest mein Mann macht deutlich mehr Pause als ich. Ist halt in einem sehr großen Unternehmen. Ich vergleiche mich also mit meinem direkten Umfeld.
Die 0,7h war nicht der Unterschied der TVöD Angestellten zum Beamten, sondern der Durchschnittswochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zum Beamten.

Und wenn du dich mit deinem Mann und deinem Sohn in der freien Wirtschaft vergleichst, dann vergleich auch bitte alles und nicht nur einzelne "Parameter".

Ich würde mich fast wetten trauen, das ein Großteil sich verbeamten lässt weil das "Gesamtpaket" besser ist und nicht weil es die Stelle nur als Beamtendienstposten gibt.

Und nein, das soll jetzt nicht bedeuten das man als Beamter alles schlucken muss, aber man sollte doch irgendwann auch mal die Kirche im Dorf lassen. Es hat eigentlich jeder gewusst unter welchen Vorraussetzungen er sich verbeamten hat lassen.
#63
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Letzter Beitrag von Anya179On - Heute um 04:36
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#64
Zitat von: Jepsen in Gestern um 00:12Was gilt es sonst zu tun/unterlassen?
Das sagt das LBV Baden-Württemberg zum Thema Elternzeit:
Zitathttps://lbv.landbw.de/-/elternzeit


Zitat von: Jepsen in Gestern um 00:12Wieviel leistet die Beihilfe?
Das sagt das LBV Baden-Württemberg zum Thema Beihilfe während der Elternzeit:
ZitatBesteht während der Mutterschutzfristen bzw. der Elternzeit ebenfalls eine Beihilfeberechtigung?
Während Ihrer Mutterschutzfristen haben Sie Anspruch auf Bezüge und somit einen Anspruch auf Beihilfe. Während der Elternzeit werden Ihnen keine Bezüge gezahlt, eine Beihilfeberechtigung besteht daher nicht. Statt dessen erhalten Sie aber nach § 46 Abs. 1 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung "Krankenfürsorge" in Anlehnung an die Beihilfeverordnung. Sie müssen daher Ihre Krankheitskosten unverändert mit dem Antragsvordruck LBV 301 (Beihilfeantrag) bei uns unter Angabe Ihrer Personalnummer geltend machen.
Quelle: https://lbv.landbw.de/-/beihilfeberechtigung
#65
Beamte Baden-Württemberg / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von Admin - Heute um 01:07
Zitat von: Aloaboy in Gestern um 08:58@Admin bitte den Rechner entsprechend anpassen (3. Kind wird nicht erhöht).

erledigt. Danke für den Hinweis!

ZitatZusätzlich noch aus W ein S machen in der Tabelle, da die Umsetzung ersichtlich schlechter ist, als der Tarifabschluss.

wir betrachten für die Übersicht +2,8% mind. 100 Euro oder 2,82% beides als wirkungsgleich, weisen jetzt aber mit Fußnote auf das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein des Mindesterhöhungsbetrags hin.
#66
Zitat von: GoodBye in Gestern um 23:07Wie willst du Mindestbesoldung und Fortschreibung denn trennen?

Wenn ich in 2026 die Mindestbesoldung unter Berücksichtigung der Abstandsregeln aufhole, dann werden die Parameter der Fortschreibungsprüfung die nächsten Jahre nicht anschlagen.

Weil die Fortschreibung nämlich eines nicht kann:

Differenzierung zwischen wirtschaftlicher Teilhabe und Reparatur vergangener Sünden, die voraussichtlich nicht einmal in den Betrachtungszeitraum ab 1996 fallen.

Ich würde zumindest vortragen, dass es unter tatsächlichen Umständen eben ab 1996 keine wirtschaftliche Teilhabe gab, weil Erhöhungen vielmehr durch Verletzung der Mindestbesoldung aufgezehrt wurden, im Sinne von Priorisierung der Altschulden.

Ich habe mich hier vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Natürlich gibt es ein Zusammenspiel zwischen Mindestbesoldung und Fortschreibung. Aus meiner Sicht aber nicht in dieser "Absolutheit", wie Swen sie beschrieben hat.

Aus meiner Sicht soll bei der Fortschreibungspüfung (volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen) einfach nur die "Realität" bzw. die tatsächliche Besoldungsentwicklung (wie hat sich die Besoldung im Vergleich zu den Vergleichsgrößen prozentual entwickelt) abgebildet werden.

Ansonsten teile ich deine Einschätzung und vermute auch, dass die Besoldung in 1996 nicht verfassungsgemäß war. Ich kann dem Beschluss jedenfalls nicht entnehmen, dass Karlsruhe hier eine verfassungsgemäße Besoldung (als Fiktion) unterstellt hat.
#67
Zitat von: clarion in Gestern um 23:151996 hat keiner geklagt, also hatte das Gericht auch nicht zu entscheiden.

@GoodBye, Nachzahlungen in 2027 dürfen nicht an der Fortschreibungsprüfung für das Jahr 2027 und folgende Teilnehmen weil es halt Nachzahlungen sind.

Durch eine neue Besoldungstabelle kann natürlich der Besoldungsindex einen heftigen Sprung machen. Schön wäre es jedenfalls. Dann beginnt m.E. ein neues Zeitalter und man müsste überlegen,  ob die neue Tabelle das neue Basisjahr bildet.

Das was ich beschreibe sind keine Nachzahlungen. Der Gesetzgeber beschließt schlichtweg, sich endlich an die Mindestbesoldung und die Abstände zu halten.

Und jetzt stellst du so mirnichtsdirnichts fest, dass man ein neues Basisjahr wählen müsse?!

Was ist denn in 1997, wenn 1996 die Mindestbesoldung nicht erfüllt wurde? Ist die Erhöhung dann anders zu betrachten?

Wenn es eine drastisch verletzte Mindestbesoldung gibt und man diese für die Zukunft heilt, dann schafft man die Fortschreibungsprüfung für einen bestimmten Zeitraum ab.

Böswilliger Dienstherr:

Wir haben die Besoldung in 2026 vollständig neu gestaltet und die Beamten sind damit wertschätzend am wirtschaftlichen Wachstum beteiligt worden.

copy paste 2027, 2028, 2029....

Wenn ich eine Sonderlösung ab 2027 durch ein neues Basisjahr fordere, muss ich auch jedes Jahr ab 1996 so handhaben, wenn dort die Mindestbesoldung nicht erfüllt wurde.

Heisst, jedes Jahr in dem die Mindestbesoldung nicht erreicht wurde, bleibt bei 100, oder nicht?
#68
1996 hat keiner geklagt, also hatte das Gericht auch nicht zu entscheiden.

@PolareuD, die Verbraucherpreisindex ist auch in Mittelwert über das Jahr hinweg. Der aktuelle Tankrabatt  wird Auswirkungen auf den Verbraucherpreisindex  haben, er ist aber weder am 1.1 eingeführt worden, noch wird er am 1.1 beendet werden.

@Swen, Dein Ausführungen zum Haushalt sind obsolet. Das Geld hat der Dienstherr zu haben, oder verzichtet umgekehrt etwa Finanzamt, wenn Du ihm im Hinblick auf eine Steuernachzahlung sagst, ich bin gerade knapp bei Kasse und zahle irgendwann mal?

@GoodBye, Nachzahlungen in 2027 dürfen nicht an der Fortschreibungsprüfung für das Jahr 2027 und folgende Teilnehmen weil es halt Nachzahlungen sind.

Durch eine neue Besoldungstabelle kann natürlich der Besoldungsindex einen heftigen Sprung machen. Schön wäre es jedenfalls. Dann beginnt m.E. ein neues Zeitalter und man müsste überlegen,  ob die neue Tabelle das neue Basisjahr bildet.
#69
Wie willst du Mindestbesoldung und Fortschreibung denn trennen?

Wenn ich in 2026 die Mindestbesoldung unter Berücksichtigung der Abstandsregeln aufhole, dann werden die Parameter der Fortschreibungsprüfung die nächsten Jahre nicht anschlagen.

Weil die Fortschreibung nämlich eines nicht kann:

Differenzierung zwischen wirtschaftlicher Teilhabe und Reparatur vergangener Sünden, die voraussichtlich nicht einmal in den Betrachtungszeitraum ab 1996 fallen.

Ich würde zumindest vortragen, dass es unter tatsächlichen Umständen eben ab 1996 keine wirtschaftliche Teilhabe gab, weil Erhöhungen vielmehr durch Verletzung der Mindestbesoldung aufgezehrt wurden, im Sinne von Priorisierung der Altschulden.

#70
allgemeine Diskussion / Aw: Irgendein Laberthread über...
Letzter Beitrag von Warnstreik - Gestern um 22:50
Zitat von: Hugo Stieglitz in Gestern um 16:05Schon interessant, dass Warnstreik ausgerechnet diese Epochen ausgewählt hat, da man genau hier die unterschiedliche Entwicklung sehen kann. Der Westen war ja weiterhin christlich geprägt, hat Warnstreik ja selbst beschrieben und trotzdem hat sich eine Entwicklung aufgetan zu mehr individueller Freiheit, Fortschritt und Wohlstand, wohingegen der Orient eine gegenteilige Entwicklung durchgemacht hat, die im Prinzip bis heute anhält.


Jetzt drehst du mir das Wort im Munde um: Meine Sicht ist, dass ein Teil des Erfolges "des Westens" war, das dogmatische Christentum zu überwinden und die Bindung zum Staat Stück für Stück zu lösen. Bei uns ist der Glaube Privat - es gibt nur noch wenige Auswüchse in der die Kirche versucht sich in staatliche Belange einzumischen (beim Thema Religionsunterricht zb). Diese Entwicklung hat nur ein Teil des nahen Ostens gemacht und war auch dort erfolgreich. Überall wo Religion auf staatlicher Ebene mehr Einfluß gewinnt, geht es bergab: sei es in Islamischen Staaten oder in einigen orthodoxen oder evangelikalen Ländern.