Neueste Beiträge

#61
Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 14:23Selbst wenn das fiktive Partnereinkommen insgesamt für die Dh fiskalisch eine super tolle Idee darstellen würde, so ist es doch ein Ansatz, der letztlich vom BVerfG kassiert wird.

Ich stelle mal absichtlich eine provokante Frage: Wenn der Dienstherr den Beamten wirklich "4K" alimentiert, warum sollte dieser dann z.B. noch eine kostenlose Ganztagsbetreuung für die Kinder oben drauf bekommen? Die Alimentation ist doch dann so gewährt, dass der Ehepartner sich um die Kinder kümmern kann?

Es wird sicherlich argumentativ schwierig darzustellen sein, dass die Beamtenfamilie beides bekommt.

Wenn jeder Beamte wirklich "4K-aA" alimentiert wird, hängen dort auch für den Beamten einige "Unannehmlichkeiten" dran. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass die Beihilfe komplett abgeschafft wird. Dann müsste jedoch sichergestellt sein, dass der Beamte die Versicherung der Familie in dieser Hinsicht selber stemmen kann.

Gerade bei diesem Punkt sehe ich "Sparpotenzial" und man käme dem "Willen" der Bevölkerung nach. Dann zahlt der Beamte für sich, seinen Ehepartner und seine Kinder vollständig in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ein (was natürlich die Mindestalimentation ordentlich steigert) und die ganzen "Neider" sind befriedigt.
#62
Zitat von: RandomValue in Gestern um 15:37Mein Eindruck ist folgender:
  • Die Besodlung ändert sich immer nur aus Gründen: Preisniveau, Konkurrenz,...
  • Ohne diese externen Trigger bleibt das Besoldungsniveau konstant
  • Zumindest in der öffentlichen Diskussion werden diese externen Größen regelmäßig als jährliche Größen dargestellt (auch prognostiziert in die Zukunft)
  • Damit ist eigentlich jede Besoldungserhöhung ein Ausgleich einer externen Vergleichs-Benachteiligung.
  • Diese wird mindestens in der öffentlichen Diskussion über ein Jahr geglättet/gemittelt. An dieser Zahl orientiert sich dann das politische Geschachere über die Besoldungserhöhung.
  • Würde man auf politischerweise das Besoldungsniveau auf Basis der Jahresbesoldung entsprechend anheben (also immer für das ganze Jahr), wären Besoldung und externer Trigger gleichlaufend.
  • Unterjährig bleibt (bei mir zumindest) der Eindruck, dass die Besoldung dem externen Trigger hinterherläuft, und erst im Monat der Erhöhung aufschließt
  • Die Monate vor der Erhöhung verbuche ich als Einsparung im Haushalt auf Kosten der Beamten
  • Ich arbeite noch daran dies in den Zahlen im Berliner Urteil zu finden, wenn nicht liege ich damit eben falsch

Eine ,,Spitzausrechnung", bei der alle Veränderungen der Besoldung und der Tariflöhne minutiös abgebildet werden, würde der ersten Prüfungsstufe eine vermeintliche Objektivität zumessen, die ihr nicht zukommt.

Der Besoldungsindex wird zudem typisierend über die höchste Erfahrungsstufe gebildet, auf Jahresbasis. Damit ist die unterjährige Mechanik methodisch herausdefiniert.
#63
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von jrs - Gestern um 16:16
Zitat von: Finanzer in Gestern um 08:34Und ich denke, das vor allem dort abgeschöpft werden muss, wo die letzten Jahrzehnte das Geld hingeflossen ist. So lange die Körperschaftssteuersenkung bestehen bleibt, meint es diese Regierung nicht ernst.

Kann die Aussage nicht so ganz nachvollziehen und wäre daher für eine Erläuterung der Aussage dankbar.

Meines Wissens:

15% KSt + 5,5% Soli, ergibt rechnerisch 15,825%
zzgl. Gewerbesteuer (bei Körperschaften nicht anrechenbar) ergibt sich
bei der Gesellschaft eine Gesamtbelastung von rund 30%.

Schüttet sich der Gesellschafter dann noch Gewinne aus kommt grundsätzlich
noch einmal eine Steuerbelastung von 26,38% (KSt u. Soli) hinzu.

Zudem zahlt der Gesellschafter/ Geschäftsführer aus seine monatlichen Bezüge
noch ganz normal ESt nach Tabelle.

Den internationalen Vergleich der Steuerbelastung sollte man sich in diesem Zusammenhang
einmal anschauen.

Vielleicht habe ich ja aber etwas nicht richtig verstanden.

Deshalb meine Bitte um Erläuterung.
#64
Hallo RandomVallue,

im gewissen Umfang wurde ein Nachlaufen der Besoldung hinter der Inflation hat das BVerfG m.E. als unproblematisch befunden. Sonst hätte er nicht zugelassen, dass der Besoldungsindex um bis zu 5% von den Vergleichindizes abweichen darf, sondern hätte eine schärfere Grenze, z.B. bei einem oder zwei Prozent, gezogen. Eine Abweichung von 5% ist schon relativ viel, v.a. im Hinblick auf duiie üblichen Größenordnungen der Tariferhöhung von zwei bis drei Prozent. Da kann der Besoldungsgesetzgeber schon ein Jahr zugucken, in welche Richtung die Inflation geht, bzw. notfalls noch eine höhere Jahressonderzahlung am Jahresende gewähren. Immer vorausgesetzt der Besoldungsgesetzgeber ist nicht schon mit einer just eben noch geglückte Fortschreibungsprüfung ins neue Besoldungsjahr gestartet.

Höhere Dienste müssen vor Gericht m. E. herausarbeiten, dass die Fortschreibungsprüfung nur relative Größen, das heißt die prozentuale Änderung, bemessen und keinerlei Aussagen darüber machen, wie hoch das Besoldungsniveu absolut sein muss. Man kann mit einem Start-Monatsbrutto von 1000 € die Fortschreibungsprüfung exzellent bestehen.

Die absolute Besoldungshöhe wird durch die Mindestbesoldung und dem Abstandsgebot vorgegeben. Der kleinste Beamte hat die Mindestbesoldung zu erhalten und darauf aufbauend sind dann die über das Abstandsgebot die A-, B-, W- und R-Besoldung aufzubauen.

Den Untershcied wzsichen relativen Größen und absoluten Größen müsste man m.E. vor GEricht deutlicher ausarbeiten. Gerade zum Abstandsgebot hat das jüngste BVerfG-Urteil sich nicht besonders detailliert ausgelassen, sondern nur durch die fehlende Mindestbesoldung eine mittelbare Verletzung des ABstandsgebotes festgestellt.

In der zweiten Porfungstufe in der Beurteilung der Verfassungswidrigkeit werden drei relative Parameter (Abweichung vom Tariflohn, den Verbraucherpreisen ud den Nominallöhnen), aber nur ein absoluter Parameter (Abstand) bemessen. Man kann sich fragen, ob das eine schlüssige Vorgehensweise ist, wenn allein das Einhalten der drei relativen Parameter schon zu einer nicht verfassungswidrigen Besoldung führt. Vielleicht kann man das Gericht mit konstruierten Beispielen, die zu absurden Ergebnissen führen, überzeugen.

Von meiner Logik her muss man in der ersten Stufenprüfung nicht nur die Midnestbesoldung sondern auch die Besoldungsabstände aufnehmen oder eine dritte Prüfungsstufe mit dem Abstabdsgebot einführen.

Man könnte wie folgt argumentieren:
1. Prüfungssufe: Wurde die Mindestbesoldung eingehalten?
2. Prüfungsstufe: Wurde das Leistungsprinzip, genauer die Abstände der Besoldungsguppen zu einander, eingehalten?
3. Prüfungsstufe: Haben die Beamten an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung teilgehabt?





#65
Habe ich auch zunächst. Und im März diesen Jahres haben alle einen Ablehnungsbescheid bekommen. Das betrifft aber nur das Abstandsgebot. Für die a.A. kam nichts.

Die Argumentation lautet vereinfacht:

1. Die Anhebung auf A13 sei keine normale Besoldungserhöhung.
2. Sie sei eine ,,strukturelle Neubewertung" der Lehrämter.
3. Deshalb müsse man nicht automatisch A13Z, A14, A15 usw. erhöhen.
4. Der Gesetzgeber dürfe die Wertigkeit der Ämter neu ordnen.
5. Daher liege kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.
#66
Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 14:32Ich kann das ansatzweise nachvollziehen, dass du nach Gründen suchst, um eine höhere Besoldung zu begründen. Ganz nicht, weil es vermutlich wenig zu holen gibt und sicher nicht glücklich macht, so eine Defizitsicht zu haben. Aber wie dem auch sei, auch bei der Suche von Argumenten muss man aufpassen, gleiche Dinge gleich zu bewerten. Inflation wird jahresweise gemessen, das bedeutet aber nicht, dass die Preise zu Jahresbeginn einfach um 3 Prozent steigen (da hat Swen einfach einen absoluten Mist in die Welt gesetzt, der andere inspiriert selbst falsche Dinge anzunehmen). Das liegt schon daran, dass Inflation vierteljährlich erhoben wird und trotzdem meist nur der Jahreswert am Ende veröffentlicht wird. Der *Trommelwirbel* genau wie bei Färber bestimmt wird. Insofern kann man unmöglich aus der Inflation irgendwas mit unterjährig konstruieren, das ist einfach Unsinn. Überhaupt muss man sich davon lösen, dass man mit einem Vergleich von Prozentzahlen irgendwas sinnvolles erreichen könnte in dem Bereich. Die Mindestbesoldung bezieht sich auf einen absoluten Eurobetrag und daran muss alles andere anknüpfen. Prozentwerte kann man danach dann bilden, wenn dieser erste Schritt erfolgt ist, weil man so leichter vergleichen kann. Im theoretischen Fall, dass die Mindestbesoldung erreicht wäre, könnte man auch Prozentzuwachsraten vergleichen. Da das aber nicht so ist, ist das nicht hilfreich.

Mein Eindruck ist folgender:
  • Die Besodlung ändert sich immer nur aus Gründen: Preisniveau, Konkurrenz,...
  • Ohne diese externen Trigger bleibt das Besoldungsniveau konstant
  • Zumindest in der öffentlichen Diskussion werden diese externen Größen regelmäßig als jährliche Größen dargestellt (auch prognostiziert in die Zukunft)
  • Damit ist eigentlich jede Besoldungserhöhung ein Ausgleich einer externen Vergleichs-Benachteiligung.
  • Diese wird mindestens in der öffentlichen Diskussion über ein Jahr geglättet/gemittelt. An dieser Zahl orientiert sich dann das politische Geschachere über die Besoldungserhöhung.
  • Würde man auf politischerweise das Besoldungsniveau auf Basis der Jahresbesoldung entsprechend anheben (also immer für das ganze Jahr), wären Besoldung und externer Trigger gleichlaufend.
  • Unterjährig bleibt (bei mir zumindest) der Eindruck, dass die Besoldung dem externen Trigger hinterherläuft, und erst im Monat der Erhöhung aufschließt
  • Die Monate vor der Erhöhung verbuche ich als Einsparung im Haushalt auf Kosten der Beamten
  • Ich arbeite noch daran dies in den Zahlen im Berliner Urteil zu finden, wenn nicht liege ich damit eben falsch
#67
In wirtschaftlich guten Zeiten: Besoldungserhöhungen? - Große Sprünge gibt die Kassenlage nicht her. Das gewährte Almosen geht schon an die Schmerzgrenze dessen, was möglich ist.

In wirtschaftlich schlechten Zeiten:Große Sprünge gibt die Kassenlage nicht her. Das gewährte Almosen geht schon an die Schmerzgrenze dessen, was möglich ist.

Das war schon immer so und wird sich auch nie ändern.

Ich frage mich, ob ich nicht in der Höhe der Differenz zwischen dem, was man mir gewährt und dem, was mir zusteht, eine Spendenquittung einfordern soll.....!?
#68
Beamte Baden-Württemberg / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von Versuch - Gestern um 14:56
Zitat von: Ozymandias in Gestern um 10:29Für höhere Besoldungsgruppen ist es immer noch schwierig.

Auch der Beschluss vom September hat ja folgendes geurteilt:
Und das in Berlin wo grottig bezahlt wurde und für untere Besoldungsgruppen ordentlich nachgezahlt werden muss. Da stellt sich die Frage, ob durch das Reparaturgesetz dann das Abstandsgebot erst so richtig verletzt wird.

Aber: Wir hatten schon bundesweit Reparaturgesetze mit ordentlichen Nachzahlungen für niedrige Besoldungsgruppe und da war das bislang nirgends der Fall.
Daher sieht es momentan eher schlecht aus.

Überraschend ist auch, dass BW nach der Rechtsprechungsänderung auf das MÄE (mit zweithöchstem MÄE in BW) fast gar nichts ändern musste. Wenn man es ganz kurz zusammenfasst wurde einfach nur das fiktive Partnereinkommen um 100 Euro im Monat erhöht.

War da eigentlich immer optimistisch, dass dann nachgezahlt wird.
Andererseits wäre es ja ein Witz, wenn a9 wie a12 nachgezahlt wird und über A10 alle leer ausgehen.
Da wäre nix mit Abstandgebot und Besoldung nach Eignung...

Zugleich war ich mir immer sicher, dass dem Land die Streichung der unteren Besoldungsgruppen ohne Kompensation der oberen um die Ohren fliegen muss
#69
Zitat von: Rheini in Gestern um 07:40Ich finde in dieser Situation, müssen ALLE bereit sein, was dazuzugeben.

Und genau dieser Punkt, so richtig er ist, macht mir wenig Hoffnung, dass sich für uns Beamte etwas zum besseren kehrt.
Auf dem Ticket wird die Politik nur allzu gerne den Beamten Zumutungen angedeien lassen, bspw. keine verfassungskonforme Umsetzung der Besoldungsnovelle. Damit haben die Beamten dann aber gleich doppelt "gegeben". Sie wurden in wirtschaftlich besseren Zeiten zu gering bezahlt und nun in den wirtschaftlich schwächeren Zeiten passt die gebotene Anpassung nicht in das gesellschaftliche Gesamtbild.
#70
Zitat von: Michel68 in Gestern um 14:06Seit der Teilprivatisierung der Deutschen Bundesbahn , hat man den Restbestand an Beamten am langen Arm Verhungern lassen . Beförderung vom A8 zum A9 gute 20 Jahre . Den Z erreichen die restlichen Beamten gar nicht mehr , da er kein offizielles Beförderungsamt ist . Sollte doch mal ein Z vergeben werden , dann erst kurz bevor der MA in den Ruhestand geht .

Du beschreibst genau den Zustand der Hamburger Steuerverwaltung