Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 14:23Selbst wenn das fiktive Partnereinkommen insgesamt für die Dh fiskalisch eine super tolle Idee darstellen würde, so ist es doch ein Ansatz, der letztlich vom BVerfG kassiert wird.
Zitat von: RandomValue in Gestern um 15:37Mein Eindruck ist folgender:
- Die Besodlung ändert sich immer nur aus Gründen: Preisniveau, Konkurrenz,...
- Ohne diese externen Trigger bleibt das Besoldungsniveau konstant
- Zumindest in der öffentlichen Diskussion werden diese externen Größen regelmäßig als jährliche Größen dargestellt (auch prognostiziert in die Zukunft)
- Damit ist eigentlich jede Besoldungserhöhung ein Ausgleich einer externen Vergleichs-Benachteiligung.
- Diese wird mindestens in der öffentlichen Diskussion über ein Jahr geglättet/gemittelt. An dieser Zahl orientiert sich dann das politische Geschachere über die Besoldungserhöhung.
- Würde man auf politischerweise das Besoldungsniveau auf Basis der Jahresbesoldung entsprechend anheben (also immer für das ganze Jahr), wären Besoldung und externer Trigger gleichlaufend.
- Unterjährig bleibt (bei mir zumindest) der Eindruck, dass die Besoldung dem externen Trigger hinterherläuft, und erst im Monat der Erhöhung aufschließt
- Die Monate vor der Erhöhung verbuche ich als Einsparung im Haushalt auf Kosten der Beamten
- Ich arbeite noch daran dies in den Zahlen im Berliner Urteil zu finden, wenn nicht liege ich damit eben falsch
Zitat von: Finanzer in Gestern um 08:34Und ich denke, das vor allem dort abgeschöpft werden muss, wo die letzten Jahrzehnte das Geld hingeflossen ist. So lange die Körperschaftssteuersenkung bestehen bleibt, meint es diese Regierung nicht ernst.
Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 14:32Ich kann das ansatzweise nachvollziehen, dass du nach Gründen suchst, um eine höhere Besoldung zu begründen. Ganz nicht, weil es vermutlich wenig zu holen gibt und sicher nicht glücklich macht, so eine Defizitsicht zu haben. Aber wie dem auch sei, auch bei der Suche von Argumenten muss man aufpassen, gleiche Dinge gleich zu bewerten. Inflation wird jahresweise gemessen, das bedeutet aber nicht, dass die Preise zu Jahresbeginn einfach um 3 Prozent steigen (da hat Swen einfach einen absoluten Mist in die Welt gesetzt, der andere inspiriert selbst falsche Dinge anzunehmen). Das liegt schon daran, dass Inflation vierteljährlich erhoben wird und trotzdem meist nur der Jahreswert am Ende veröffentlicht wird. Der *Trommelwirbel* genau wie bei Färber bestimmt wird. Insofern kann man unmöglich aus der Inflation irgendwas mit unterjährig konstruieren, das ist einfach Unsinn. Überhaupt muss man sich davon lösen, dass man mit einem Vergleich von Prozentzahlen irgendwas sinnvolles erreichen könnte in dem Bereich. Die Mindestbesoldung bezieht sich auf einen absoluten Eurobetrag und daran muss alles andere anknüpfen. Prozentwerte kann man danach dann bilden, wenn dieser erste Schritt erfolgt ist, weil man so leichter vergleichen kann. Im theoretischen Fall, dass die Mindestbesoldung erreicht wäre, könnte man auch Prozentzuwachsraten vergleichen. Da das aber nicht so ist, ist das nicht hilfreich.
Zitat von: Ozymandias in Gestern um 10:29Für höhere Besoldungsgruppen ist es immer noch schwierig.
Auch der Beschluss vom September hat ja folgendes geurteilt:
Und das in Berlin wo grottig bezahlt wurde und für untere Besoldungsgruppen ordentlich nachgezahlt werden muss. Da stellt sich die Frage, ob durch das Reparaturgesetz dann das Abstandsgebot erst so richtig verletzt wird.
Aber: Wir hatten schon bundesweit Reparaturgesetze mit ordentlichen Nachzahlungen für niedrige Besoldungsgruppe und da war das bislang nirgends der Fall.
Daher sieht es momentan eher schlecht aus.
Überraschend ist auch, dass BW nach der Rechtsprechungsänderung auf das MÄE (mit zweithöchstem MÄE in BW) fast gar nichts ändern musste. Wenn man es ganz kurz zusammenfasst wurde einfach nur das fiktive Partnereinkommen um 100 Euro im Monat erhöht.
Zitat von: Rheini in Gestern um 07:40Ich finde in dieser Situation, müssen ALLE bereit sein, was dazuzugeben.
Zitat von: Michel68 in Gestern um 14:06Seit der Teilprivatisierung der Deutschen Bundesbahn , hat man den Restbestand an Beamten am langen Arm Verhungern lassen . Beförderung vom A8 zum A9 gute 20 Jahre . Den Z erreichen die restlichen Beamten gar nicht mehr , da er kein offizielles Beförderungsamt ist . Sollte doch mal ein Z vergeben werden , dann erst kurz bevor der MA in den Ruhestand geht .