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#61
Die Beamten mit vielen Kindern kriegen dermaßen hohen Zuschläge, die können auch für Ehefrau und Kinder mitbezahlen.

Macht dann 174.000 für die Beamtenfamilie mit 4 Kindern.
#62
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von MeTe - Heute um 13:11
ZitatWarum greifst Du dann den Teilaspekt auf?

Auf die Gefahr hin dass ich mich immer und immer wieder wiederhole: Weil der Fragesteller genau diesen Teilaspekt angesprochen had und du gefragt hast ob der Gehaltsunterschied auch noch bestehen würde bei gleicher Stundenzahl. Das hast DU gefragt. Ich habe DEINE Nachfrage beantwortet: Ja sie besteht immer noch und beträgt in meinem Fall z.B. 10-15.000€ pro Jahr.

Ich greife den Teilaspekt auf weil dieser Teilaspekt die Frage des Fragestellers ist bzw. DU danach gefragt hast. Kann echt nicht nachvollziehen wieso das so ein Problem für dich ist.

Zitataber diese "Kluft ohne Ausreden" ansprichst
"ohne Ausrede" daher, weil bei dem Thema erfahrungsgemäß immer sofort versucht wird, es anzuzweifeln ob es denn wirklich so ist (was auch dein erster Reflex war -> "aber mehr Stunden"). Nein, der Unterschied ist vorhanden. Kann sich jeder für seine Gehaltsgruppe ausrechnen, wobei mir die ganz konkret genannte Zahl herauskommt. Mit dem Verweis auf "ohen Ausreden" möchte ich zum Ausdruck bringen dass all diese 0815-Standardeinwäde die dann fast reflexhaft kommen ("aber mehr Stunden, aber PKV, und überhaupt") bei der genannten Zahl natürlich berücksichtigt wurden und der Gehaltsunterschied zwischen Beamten (mehr) und Arbeitnehmern (weniger) bei gleicher Aufgabe, Arbeitszeit und Qualifikation einfach tatsächlich real wirklich vorhanden ist. Es gibt ihn einfach. Er ist da. Ob es dir oder mir jetzt passt oder nicht. Das ist keine Wertung, keine Diskussion über die Hintergründe, keine Abwägung, es ist einfach nur eine faktenbasierte Feststellung.

Wieso es dir so schwer fällt diesen Fakt einfach hinzunehmen erschließt sich mir nicht - insbesondere da du doch danach gefragt hast. Ich habe deine Frage beantwortet mit ganz konkreten Zahlen für meinen konkreten Fall. Statt zufrieden zu sein, dass ich deine Frage beantwortet habe (-> ja, der Gehaltsunterschied ist deutlich vorhanden, auch wenn man solche Faktoren wie von dir genannt berücksichtigt - das kann ich dir u.a. so genau sagen weil ich bei der Überlegung ob Verbeamtung oder nicht eben genau sowas durchgerechnet habe), diskutierst du jetzt über was auch immer genau.
#63
Beamte der Länder / Aw: [MV] Besoldungsrunde 2025-...
Letzter Beitrag von Max Guru - Heute um 13:04
Zitat von: DT65 in Heute um 11:11Als dbb Mitglied habe ich eine Erläuterung des Landesvorsitzenden dbb zum Thema Besoldungsanpassung per Mail bekommen.
Es wird, vereinfacht gesagt, erläutert dass eine Berechnung der amtsangemssenen Alimentation durch das FM  bis Ende April nicht zu schaffen ist...
Die Verfassungswidrigkeit der Mecklenburger Besoldung wird offenbar durch das FM erkannt...


Immerhin: dann wäre man in MV schon einiges weiter, als in Sachsen-Anhalt. Dort scheint man fest der Überzeugung zu sein, dass mit der Besoldung alles in Ordnung war & ist.
#64
Beamte Bayern / Aw: Vaterschaftsurlaub
Letzter Beitrag von LiberBavarica - Heute um 12:44
Zitat von: Landesdiener in Heute um 11:35Die Argumente und Gegenargumente sind soweit klar.

Bevor du deinen Widerspruch einlegst: gab es eine Rechtsbehelfsbelehrung? Falls nicht, würde ich erstmal auf Zeit spielen und den Widerspruch erst kurz vor Ablauf eines Jahres einlegen. In der Hoffnung, dass es bis dorthin Neues gibt.

Ja, gab eine formgerechte Rechtsbehelfsbelehrung. Ich hatte ursprünglich angeboten, dass bis zur endgültigen Entscheidung durchs BVerwG oder den EuGH mein Antragsverfahren ruhend zu stellen, das wollte man offenbar nicht. Jetzt würde ich das auch nicht mehr wollen.
#65
TV-L / Aw: Tarifrunde TV-L 2025 - Dis...
Letzter Beitrag von BTSV1 - Heute um 12:41
Bald ist die Inflation  wieder bei 5-6 % und wir bekommen 2,8% ;-)
#66
TV-L / TV-L Versetzung Stufenzuordnun...
Letzter Beitrag von Liora - Heute um 12:35
Hallo zusammen,

ich habe die Chance mich auf eine Stelle zu bewerben, die nach EG 11 bezahlt wird. Diese Tätigkeit habe ich einige Jahre ausgeübt, da war es noch eine EG 9, inzwischen hat eine Neubewertung der Stelle stattgefunden. Bevor die Neubewertung durch war, habe ich mich erfolgreich auf eine andere Position in einer anderen Behörde beworben. In dieser Position bin ich nun in EG 10 Stufe 4 eingeordnet. Falls ich mich erfolgreich (zurück) auf die EG 11 bewerbe, würde ich versetzt werden - von einer Behörde zu einer anderen Behörde im gleichen Bundesland.

Laut meiner Recherche handelt es sich bei einer Versetzung tarifrechtlich um eine Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit und ist dadurch in diesem Fall eine Höhergruppierung. Bei einer Höhergruppierung gilt ja vereinfacht gesagt, dass man beim Übergang in eine höhere Entgeltgruppe nicht weniger verdienen darf, als zuvor. Dementsprechend würde ich in Entgeltgruppe 11 Stufe 4 eingeordnet. Nun gilt aber auch, dass die Stufenzuordnung nach einschlägiger Berufserfahrung vorgenommen wird. Theoretisch habe ich nun ca. ein Jahr eine komplett andere Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeübt. Besteht die Gefahr, dass mein Jahr in einer anderen Behörde als nicht einschlägige Berufserfahrung ausgelegt wird und eine Eingruppierung in EG 11 Stufe 2 vorgenommen wird?

Hoffentlich war das verständlich, meldet euch bei Rückfragen gern!

Ich freu mich auf eure fachkundigen Rückmeldungen :)
...und freue mich sehr, ein derart kompetentes Forum gefunden zu haben!
#67
Zitat von: GoodBye in Heute um 11:35Könnte ja jeder 29.000 Euro zahlen und die Staatsverschuldung hätte sich erledigt.

Das wäre doch mal was.

Wäre ich dafür. Das Problem sind nur die Gruppen die nicht wollen oder können .....

Was machen wir mit denen?
#68
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von Rheini - Heute um 12:25
Zitat von: MeTe in Heute um 12:06Wo habe ich gesagt dass ich nicht weiter zufrieden bin mit meiner Wahl? Nur weil ich es wage einen nachprüfbaren Fakt zu nennen? Das ist ein Strohmann"argument" (sofern man es Argument nennen möchte).

Wieso ich es wage anzusprechen? Du hast gefragt:
Ich habe das anhand meines konkreten Beispiels beantwortet. Ja, auch nach gleichsetzung der Arbeitsstunden bleibt oft (in meiner Gruppe) ein deutlicher Unterschied beim Gehalt, welcher bei mir ganz konkret etwa 10-15.000€ pro Jahr beträgt. Ganz einfach, das ist halt so. Wenn ich es nicht ausspreche, bleibt es auch weiter so. Ist ja weiterhin kein Geheimnis da für jeden nachlesbar. Wieso das nennen von nachprüfbaren Fakten so ein Problem sein soll erschließt sich mir nicht.  Es wäre mir neu, dass man persönlich oder emotional betroffen sein muss um Fakten nennen zu dürfen. Erneut eine sehr seltsame Argumentation.

Ne was ich nicht verstehe, warum Du mit deiner Wahl zufrieden bist, aber diese "Kluft ohne Ausreden" ansprichst.

Eine Berufswahl sollte ja eine Gesamtschau aller Vor- und Nachteile sein und Du hast die (vor Jahren oder Jahrzehnten) für dich sicherlich auch gemacht und dich daher entschlossen, Angestellter zu werden. Warum greifst Du dann den Teilaspekt auf?

Ich denke es ist Dir nicht verborgen geblieben, dass in seinem Beruf es nicht nur "The Best of all ..." gibt. Oder ist Dir das Neu?

#69
Zitat von: netzguru in Heute um 11:37Und dann fangen die sofort wieder neue Schulden zu machen.
Das Geld wird dann nicht mit der Mistgabel verteilt, sondern mit dem Miststreuer XXL.

Das Bild gefällt mir. Noch besser: Der Staat gibt das Heu, Silo und viele leckereien den großen fetten Kühen und Schweinen (wer das ist kann man je nach politischer Präferenz einfügen), die sofort rumbrüllen wenn sie nicht genug gefüttert werden. Mit dem Unterschied noch, das die Tiere in unsrerem Beispiel nicht an Ende geschlachtet werden, sondern peu a peu den Bauern auffressen.

Der Part mit dem Miststreuer, das ist dann das Geld das für die Normalbevölkerung abfällt.
#70
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von MeTe - Heute um 12:06
ZitatWenn Du froh mit deiner Wahl bist, wieso sprichst Du den Unterschied beim Gehalt an, statt weiter froh mit deiner Wahl zu sein?

Wo habe ich gesagt dass ich nicht weiter zufrieden bin mit meiner Wahl? Nur weil ich es wage einen nachprüfbaren Fakt zu nennen? Das ist ein Strohmann"argument" (sofern man es Argument nennen möchte).

Wieso ich es wage anzusprechen? Du hast gefragt:
ZitatP. S. Die von Dir beschriebene Kluft trifft auch nach dem Vergleich der Wochenarbeitsstunden zu?

Ich habe das anhand meines konkreten Beispiels beantwortet. Ja, auch nach gleichsetzung der Arbeitsstunden bleibt oft (in meiner Gruppe) ein deutlicher Unterschied beim Gehalt, welcher bei mir ganz konkret etwa 10-15.000€ pro Jahr beträgt. Ganz einfach, das ist halt so. Wenn ich es nicht ausspreche, bleibt es auch weiter so. Ist ja weiterhin kein Geheimnis da für jeden nachlesbar. Wieso das nennen von nachprüfbaren Fakten so ein Problem sein soll erschließt sich mir nicht.  Es wäre mir neu, dass man persönlich oder emotional betroffen sein muss um Fakten nennen zu dürfen. Erneut eine sehr seltsame Argumentation.