Zitat von: Faunus am Gestern um 16:02Zitat von: Hain am 18.12.2025 15:14Moin,
für die AGinnen in Nds. und Mitglieder des KAV gibt es eine Ermächtigung des KAV zur übertariflichen Eingruppierung von Vorzimmerkräften vom 03.03.1997 das mehrfach angepasst wurde und eine gestaffelte Eingruppierung (danach wessen Vorzimmer es ist) bis EG 9a (entsprechende Überleitung der BAT Vergütungsgruppen.
VG Hain
Ich denke, dass ist nachvollziehbar. Wirklich gute Vorzimmerkräfte sind echte Allrounder und damit eigentlich m.M. nach in Ausnahmefällen sogar den Anforderungen einer E10 standhalten könnten.

Zitat von: Paterlexx am Gestern um 21:02Ich würde ein 13tes und ein 14tes Monats Gehalt nehmen und für den steuerlichen Ausgleich das 15te. Dann würde die aA auch passen. Hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist.