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#71
Beamte der Länder / Aw: [Allg] Beschluss des Bunde...
Letzter Beitrag von Illunis - Heute um 13:00
Sie wissen auch, dass für die Jahre die das Verfahren dauern wird, jeder der keinen Widerspruch einlegt gespartes Geld ist.

Denke grundsätzlicher Widerspruch ist eh wichtig, egal wie Reparaturversuche aussehen werden.
#72
Beamte der Länder / Aw: [NW] Vaterschaftsurlaub au...
Letzter Beitrag von Landesdiener - Heute um 12:44
Zitat von: matzl in Gestern um 07:04Es ist nicht das OLG Köln sondern das OVG Münster, da die ursprüngliche Klage vor dem VG Köln verhandelt wurde. Aktenzeichen dort ist 1 A 2992/25.
Danke für die Infos. Also versehe ich es richtig, dass die Verhandlung dort schon war und eine Entscheidung getroffen wurde oder kurz bevor steht? Ich finde dazu online leider rein garnichts.
#73
Beamte der Länder / Aw: [Allg] Beschluss des Bunde...
Letzter Beitrag von AltStrG - Heute um 12:33
Zitat von: Finanzer in Heute um 09:30Beamten in Hessen, frohlocket!

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/poseck-verspricht-verfassungskonforme-besoldung-in-hessen-noch-in-diesem-jahr-94154619.html

Noch in diesem Jahr werden wir Verfassungskonform Besoldet!

Ich tippe auf Anrechnung Partnereinkommen und Streichung der unteren Besoldungsstufen.
Und Stauchung der Abstände.

Wird nach dem Beschluss des BVerfG nicht mehr möglich sein. Falls doch: Gleich wieder Widerspruch führen und auf Klage vorbereiten. Und genau DAS weiß auch Hessen.
#74
TVöD Kommunen / Aw: Seit Monaten ohne Stelle.....
Letzter Beitrag von troubleshooting - Heute um 12:06
Zitat von: MeTe in Heute um 11:19... Wenn Firmen es schaffen Leute zu kündigen, wieso nicht der öD.

Eine "normale" betriebsbedingte Kündigung (Wegfall von Aufgaben, Umstrukturierung, Einsparmaßnahmen, etc.) ist doch aum im öD möglich.


Zu 1.: In der PW kann man es aber auch drauf anlegen vors Arbeitsgericht gezerrt zu werden und sich dort zu einigen, zB mit Abfindung. Das kannst im ÖD vergessen, dann müsste zunächst ja irgendeiner eine Begründung dazu schreiben, warum wieso weshalb man diesen Kollegen nicht mehr einsetzen kann. Und, dass auch die Sozialauswahl berücksichtigt wurde. Stell dir jetzt noch vor, es geht vor Gericht - Vergleich wird gescheut, wie der Teufel das Weihwasser - Prozessrisiko -> Verlorener Prozess? Himmel hilf, schlechte Presse etc. und dann hätten sie den Kollegen doch wieder an der Backe.

Zu 2. Wurde schon gesagt, dass daran eben Bedingungen geknüpft sind. Kann man den Kollegen wirklich nirgendwo anders einsetzen? Und, wenn das mit nein beantwortet ist, wurde die Sozialauswahl berücksichtigt?

Da legt man es lieber drauf an, die Kollegen zu zermürben. Aber auch das gibt es in der PW. Ein Bekannter hat das bei der Bank durch. Saß mehrere Jahre, 5 Tage die Woche in einem Büro der Bank ohne jegliche Aufgaben bis er in Rente gehen konnte.
Musst halt aufpassen, dass man nicht auf die sonstigen Tricks reinfällt, die AG so spielen, um eine verhaltensbedingte Kündigung hin zu bekommen.
#75

In der Rn. 115 hebt der Senat in der Anwendung seiner Maßstäbe hervor:

"Dabei ist auch für die Berliner Besoldungsgesetze die Bezugsgröße – nicht normatives Leitbild – für die Bemessung der Mindestbesoldung ......"

Es kann nicht verfassungsgemäß sein, einfach die Bezugsgröße von einem Jahr auf das andere, wie in 'Bayern geschehen, um 20.000 € brutto zu kürzen. Übrigens hat Swen angedeutet, dass bei einer Bezugsgröße "Doppelverdienermodell" die Besoldung wesentlich angehoben werden müsste. Hierzu würden mich deine Gedankengänge interressieren, Swen.
#76
Guten Abend zusammen,
Ich interessiere mich für den Fortbildungslehrgang zum Verwaltungsfachwirt. Allerdings lese ich immer nur, dass eine Berufserfahrung in der Landes- oder Kommunalverwaltung erforderlich ist. Diese habe ich nicht. Hat hier jemand Erfahrung? Kann man den Fortbildungslehrgang auch als Bundesbeamter absolvieren, um sich dann anschließend auf eine Stelle im gD in der Landes- oder Kommunalverwaltung bewerben?
#77
Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 10:58Es ging wie geschrieben um die Endstufen-Grundbesoldung (die auch für die Fortschreibungsprüfung herangezogen wird). Diese liegt in Bayern in den Mietstufen I, II, III, IV, V und VI wie erwähnt bei 107.599,76 €. Lediglich in Mietstufe VII sind es stattdessen 109.586,84 €, also immer noch weniger als in Sachsen oder Hessen.

Dann reden wir hier in Bayern aber über einen abschmelzenden Zuschlag, bei dem man ohnehin die Frage stellen darf, ob er verfassungsrechtlich zulässig wäre.

Im Vergleich geht es hier ja auch um den Bund, der im Gegensatz zu Bayern, Hessen, Sachsen und NRW nicht auf das Urteil aus 2020 reagiert hat.
#78
Beamte Niedersachsen / Aw: Zusätzliche Einmalzahlung
Letzter Beitrag von Finanzer - Heute um 11:22
Ist das schon öffentlich einsehbar?
#79
TVöD Kommunen / Aw: Seit Monaten ohne Stelle.....
Letzter Beitrag von MeTe - Heute um 11:19
ZitatKündigen geht nicht, da kein gerichtsfester Grund vorhanden ist

Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht so ganz. Für Angestellte im öD gelten weitegehend die gleichen, die ganz normalen Gesetze wie für jeden anderen Angestellten auch. Wenn Firmen es schaffen Leute zu kündigen, wieso nicht der öD.

Eine "normale" betriebsbedingte Kündigung (Wegfall von Aufgaben, Umstrukturierung, Einsparmaßnahmen, etc.) ist doch aum im öD möglich.
#80
Mich würde interessieren ob hier alte Hasen da sind, die kurz oder schon in der Pension sind und in wieweit sich da die Beiträge verändern. Ob man die 30% auch bemerkt oder ob es grad so weiter geht mit den Erhöhungen.

Muss glaub noch einmal Papa werden, anders gehts kaum. ;)