Neueste Beiträge

#71
Zitat von: untersterDienst in Gestern um 14:20Ich muss nochmal ganz doof nachfragen, tut mir leid. Ich stolpere gedanklich über die letzten Worte:

Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung
(vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayeri
schen Staatsregierung gerade vorbereitet.


...wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet.

Die Staatsregierung ?

Es geht ja um die Gesetzesänderung zum bayerischen Besoldungsgesetz. Daher Staatsregierung.
Und die bayerische Staatsregierung nimmt in dem Gesetz keine direkte Ausnahme von der innerstastlichen Rechtswegausschöpfung vor, sondern der bayerische Richterbund zeigt hier die Konsequenzen eines derart verfassungswidrigen Gesetzentwurfes auf. Vulgo: der Gesetzentwurf spiegelt so dermaßen den Unwillen des Besoldungsgesetzgebers wider, die verfassungsrechtliche Rechtsprechung umzusetzen, dass daraus ein direkter Weg an den EGMR im Sinne des effektiven Rechtschutzes gegeben sein könnte.
#72
Ich muss nochmal ganz doof nachfragen, tut mir leid. Ich stolpere gedanklich über die letzten Worte:

Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung
(vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayeri
schen Staatsregierung gerade vorbereitet.


...wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet.

Die Staatsregierung ?
#73
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/roland-theis/fragen-antworten/wie-ist-der-aktuelle-sachstand-zur-amtsangemessen-alimentation

Antwort vom 06.08.2026

"Ich habe Deine Nachricht deshalb zum Anlass genommen, direkt bei den zuständigen Kollegen in der Fraktion nach dem aktuellen Stand nachzufragen. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass sich der Gesetzentwurf derzeit in der Überarbeitung befindet. Im Anschluss an diese Anpassungen soll die Länder- und Verbändebeteiligung erneut durchgeführt werden. Einen konkreten Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte gibt es derzeit allerdings noch nicht."
#74
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von cowagge - Gestern um 14:08
Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 14:03,, Gem. heute veröffentlichten Beschluss des BVerfG..."


Ich hab auf der offiziellen Website nichts Neues finden können. Link/Quelle bitte.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/07/cs20260723_2bvc002026.html?nn=68112
#75
,, Gem. heute veröffentlichten Beschluss des BVerfG..."


Ich hab auf der offiziellen Website nichts Neues finden können. Link/Quelle bitte.
#76
allgemeine Diskussion / Aw: Abweichung von Bewerbungsv...
Letzter Beitrag von D-x - Gestern um 14:01
Zitat von: Rowhin in Gestern um 13:05
Zitat von: Organisator in Gestern um 12:53Als unterlegener Bewerber kannst du Einsicht in die Auswahldokumentation verlangen.
Jup. Denn: der Transparenz bei Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst kommt eine besondere Bedeutung zu.
Ich habe hierzu kurz recherchiert, aber noch keinen vollen Überblick.
Gilt das sowohl im Tarifbeschäftigten- als auch im Beamtenbereich? Als interner und auch als externer Bewerber? Ist die maßgebliche Rechtsnorm ausschließlich der Art. 33 Abs. 2 GG?
Kann der Bewerber selbst die Einsicht in die Unterlagen verlangen, oder nur via Anwalt bzw. sogar durch Klage?
Eine Website schrieb, dass ggf. direkt Kopien verlangt werden sollten für ein eventuelles Verfahren. Was darf man denn da erwarten, auch in Hinsicht auf Datenschutz? Nur den Auswahlvermerk? Auch die eingereichten Unterlagen der Bewerber? Ich bin überrascht.
Bei Haufe war ein nicht näher genanntes BAG-Urteil genannt, hat da jemand Aktenzeichen oder Link zur Hand?

Kann jemand aus der Praxis berichten, wie oft das vorkommt?
#77
TV-L / Aw: Krankengeld bei Teilrente
Letzter Beitrag von ToWi - Gestern um 13:59
michaelholt@
Woher haben Sie denn diese Informationen?
mfG
#78
Zitat von: Robertbob in Gestern um 13:35Was das Nichteinreichen eines Widerspruchs betrifft, kann ich aus Erfahrung nur sagen, das bei Kommunalverwaltungen einige den deshalb nicht einreichen, weil sie sich dadurch Nachteile bei einer späteren Beförderung/Aufstieg ausrechnen. Der DH könnte das ja persönlich nehmen.

Selber Schuld, wenn man sich seinen unbegründeten Ängsten so sehr ergibt...
#79
Zitat von: Schmiss in Gestern um 13:17Mir stellen sich anlässlich der aA in NRW ein paar Fragen:

1. Vor ein paar Jahren, ich meine, mit der Erhöhung der Besoldung vor zwei Jahren um erst 200 Euro und dann noch mal 5,5%, wurde in den Gesetzesberatungen von der Opposition gefragt, wie denn mit den Vorjahren umzugehen sei und den etwaigen Nachzahlungen. Konkret ging es um die Höhe der PKV. Es galt ja noch der 15%-Abstand zum Bürgergeld. Der Herr FM hat jedes Mal geantwortet, dass die Berechnungen der Vorjahre noch nicht abgeschlossen war, weil die Zahlen noch nicht vorliegen. Das müsste doch nun aber alles transparent vorliegen, oder nicht?

2. Für welchen Zeitraum wird das Gesetz wohl zurückreichen? Ab 2025, 2026 oder erst ab 2027? Bremen, BB und S-H haben doch, glaube ich, sogar das Jahr 2024 noch einmal angefasst. Warum eigentlich?

3. Mein Dienstherr erinnert alle Beamten stets Anfang Dezember an den einzulegenden Widerspruch. Er ist fast formlos und sagt nur aus, dass man Widerspruch gegen die Besoldung einlegt. Nicht, wogegen konkret. Ich mache das jetzt seit 2019. Ich frage mich aber, wo das hinführen soll. Immerhin wurde seitdem das fiktive Partnereinkommen eingeführt und die Berechnungsgrundlage der aA geändert. Wann werde ich also einen Rückrechnung der Jahre von 2019 erhalten und wie soll die aussehen? Oder werde ich die Ansprüche noch vererben? Bin ja fast 48 Jahre alt.

4. Die Kommunen, die ohnehin unter finanziellen Engpässen leiden, müssen ja irgendwann einen gewaltigen Batzen an Geld locker machen um die Widersprüche (siehe 3.) abzugelten. Auch wenn kumuliert mehr Zahlungen angefallen wären, wenn für alle die Besoldung zu jeder Zeit aA gewesen wäre, stellt das doch eine große Summe auf einen Schlag dar. Ich würde als Bürgermeister oder als Kämmerer gerne vom Land mal eine Wasserstandsmeldung haben und auch, wann das ganze kommen soll. Sonst haben wir in 20 Jahren extrem hohe Nachzahlungsbeträge.

Was denkt Ihr?

Zu 1: Die alten Berechnungsmodalitäten sind obsolet. Grundsätzlich erwarte ich eine entsprechende Berechnung der letzten Jahre auf der Basis des Beschlusses des BVerfG aus 2025. Die Zahlen hierfürcsollten dem FM vorliegen.

Zu 2:Ich habe den FM auf abgeordnetenwatch gefragt,ob mit dem Gesetz auch die Vergangenheit gereinigt wird. Bislang erfolgte keine Antwort. In Abhängigkeit von der möglicherweise noch kommenden Antwort würde ich dann noch nachfragen wollen, wie weit zurück er zu gehen beliebt. Ich habe Widersprüche für die Jahre 2021 bis 2025 eingereicht, die alle noch schwebend sind.

Zu 3: Du schreibst seit 2019 Widersprüche gegen die Besoldung, jedoch ohne hinreichender Bestimmung des Grundes? - Ansonsten verweise ich auf meine Einlassungen zu 2.! Ich bin 62 und nehme das Thema vermutlich noch mit in den Ruhestand....

Zu 4: Für die Kommunen wird die Sache tatsächlich u.U. schwierig. Erste Kommunen haben schon angefangen Rückstellungen für die Jahre 2021 bis 2025 zu bilden.Die Rückstellungsbeträge sind allerdings teilweise unrealistisch niedrig. Das ist aber vermutlich der jeweiligen aktuellen Haushaltssituation der Kommune geschuldet und spiegelt nicht die fachgerechte Risikoeinschätzung aus der Sache heraus.
#80
Beamte der Länder / Aw: [SH] Besoldungsrunde 2025-...
Letzter Beitrag von Oberamtsrat - Gestern um 13:45
Zitat von: Nordlicht97 in 03.08.2026 17:44Spannend find ich den Nebensatz, dass noch dieses Jahr ein Urteil bzgl. der Weihnachtsgeldgeschichte ,,zugesagt" ist

"Wo" kommt diese Info denn eigentlich her? Gibt es dazu eine öffentliche Information?