Zitat von: matzl in Gestern um 07:04Es ist nicht das OLG Köln sondern das OVG Münster, da die ursprüngliche Klage vor dem VG Köln verhandelt wurde. Aktenzeichen dort ist 1 A 2992/25.Danke für die Infos. Also versehe ich es richtig, dass die Verhandlung dort schon war und eine Entscheidung getroffen wurde oder kurz bevor steht? Ich finde dazu online leider rein garnichts.
Zitat von: Finanzer in Heute um 09:30Beamten in Hessen, frohlocket!
https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/poseck-verspricht-verfassungskonforme-besoldung-in-hessen-noch-in-diesem-jahr-94154619.html
Noch in diesem Jahr werden wir Verfassungskonform Besoldet!
Ich tippe auf Anrechnung Partnereinkommen und Streichung der unteren Besoldungsstufen.
Und Stauchung der Abstände.
Zitat von: MeTe in Heute um 11:19... Wenn Firmen es schaffen Leute zu kündigen, wieso nicht der öD.
Eine "normale" betriebsbedingte Kündigung (Wegfall von Aufgaben, Umstrukturierung, Einsparmaßnahmen, etc.) ist doch aum im öD möglich.
Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 10:58Es ging wie geschrieben um die Endstufen-Grundbesoldung (die auch für die Fortschreibungsprüfung herangezogen wird). Diese liegt in Bayern in den Mietstufen I, II, III, IV, V und VI wie erwähnt bei 107.599,76 €. Lediglich in Mietstufe VII sind es stattdessen 109.586,84 €, also immer noch weniger als in Sachsen oder Hessen.
ZitatKündigen geht nicht, da kein gerichtsfester Grund vorhanden ist