Zitat von: untersterDienst in Gestern um 14:20Ich muss nochmal ganz doof nachfragen, tut mir leid. Ich stolpere gedanklich über die letzten Worte:
Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung
(vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayeri
schen Staatsregierung gerade vorbereitet.
...wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet.
Die Staatsregierung ?
Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 14:03,, Gem. heute veröffentlichten Beschluss des BVerfG..."
Ich hab auf der offiziellen Website nichts Neues finden können. Link/Quelle bitte.
Zitat von: Rowhin in Gestern um 13:05Ich habe hierzu kurz recherchiert, aber noch keinen vollen Überblick.Zitat von: Organisator in Gestern um 12:53Als unterlegener Bewerber kannst du Einsicht in die Auswahldokumentation verlangen.Jup. Denn: der Transparenz bei Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst kommt eine besondere Bedeutung zu.
Zitat von: Robertbob in Gestern um 13:35Was das Nichteinreichen eines Widerspruchs betrifft, kann ich aus Erfahrung nur sagen, das bei Kommunalverwaltungen einige den deshalb nicht einreichen, weil sie sich dadurch Nachteile bei einer späteren Beförderung/Aufstieg ausrechnen. Der DH könnte das ja persönlich nehmen.
Zitat von: Schmiss in Gestern um 13:17Mir stellen sich anlässlich der aA in NRW ein paar Fragen:
1. Vor ein paar Jahren, ich meine, mit der Erhöhung der Besoldung vor zwei Jahren um erst 200 Euro und dann noch mal 5,5%, wurde in den Gesetzesberatungen von der Opposition gefragt, wie denn mit den Vorjahren umzugehen sei und den etwaigen Nachzahlungen. Konkret ging es um die Höhe der PKV. Es galt ja noch der 15%-Abstand zum Bürgergeld. Der Herr FM hat jedes Mal geantwortet, dass die Berechnungen der Vorjahre noch nicht abgeschlossen war, weil die Zahlen noch nicht vorliegen. Das müsste doch nun aber alles transparent vorliegen, oder nicht?
2. Für welchen Zeitraum wird das Gesetz wohl zurückreichen? Ab 2025, 2026 oder erst ab 2027? Bremen, BB und S-H haben doch, glaube ich, sogar das Jahr 2024 noch einmal angefasst. Warum eigentlich?
3. Mein Dienstherr erinnert alle Beamten stets Anfang Dezember an den einzulegenden Widerspruch. Er ist fast formlos und sagt nur aus, dass man Widerspruch gegen die Besoldung einlegt. Nicht, wogegen konkret. Ich mache das jetzt seit 2019. Ich frage mich aber, wo das hinführen soll. Immerhin wurde seitdem das fiktive Partnereinkommen eingeführt und die Berechnungsgrundlage der aA geändert. Wann werde ich also einen Rückrechnung der Jahre von 2019 erhalten und wie soll die aussehen? Oder werde ich die Ansprüche noch vererben? Bin ja fast 48 Jahre alt.
4. Die Kommunen, die ohnehin unter finanziellen Engpässen leiden, müssen ja irgendwann einen gewaltigen Batzen an Geld locker machen um die Widersprüche (siehe 3.) abzugelten. Auch wenn kumuliert mehr Zahlungen angefallen wären, wenn für alle die Besoldung zu jeder Zeit aA gewesen wäre, stellt das doch eine große Summe auf einen Schlag dar. Ich würde als Bürgermeister oder als Kämmerer gerne vom Land mal eine Wasserstandsmeldung haben und auch, wann das ganze kommen soll. Sonst haben wir in 20 Jahren extrem hohe Nachzahlungsbeträge.
Was denkt Ihr?
Zitat von: Nordlicht97 in 03.08.2026 17:44Spannend find ich den Nebensatz, dass noch dieses Jahr ein Urteil bzgl. der Weihnachtsgeldgeschichte ,,zugesagt" ist