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allgemeine Diskussion / Antw:Vorzimmerdamen 9a
Letzter Beitrag von FearOfTheDuck - Gestern um 23:53
Zitat von: Faunus am Gestern um 16:02
Zitat von: Hain am 18.12.2025 15:14Moin,

für die AGinnen in Nds. und Mitglieder des KAV gibt es eine Ermächtigung des KAV zur übertariflichen Eingruppierung von Vorzimmerkräften vom 03.03.1997 das mehrfach angepasst wurde und eine gestaffelte Eingruppierung (danach wessen Vorzimmer es ist) bis EG 9a (entsprechende Überleitung der BAT Vergütungsgruppen.

VG Hain

Ich denke, dass ist nachvollziehbar. Wirklich gute Vorzimmerkräfte sind echte Allrounder und damit eigentlich m.M. nach in Ausnahmefällen sogar den Anforderungen einer E10 standhalten könnten. 

Sofern es die Tätigkeit hergibt. "Vorzimmerdame" oder "Sekretärin" ist schließlich kein abschließend festgesetzter Aufgabenbereich.
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TVöD Kommunen / Antw:Wer entscheidet über frei...
Letzter Beitrag von FearOfTheDuck - Gestern um 23:50
Da das ne einzelvertragliche Änderung wäre, die du mit deinem AG vereinbaren müsstest, gilt es für dich deinen AG dahingehend zu überzeugen. Evtl. könntest du mit eurem Personalrat oder eurer Gleichstellungsbeauftragten sprechen.
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TVöD Kommunen / Wer entscheidet über freien Ta...
Letzter Beitrag von Cindy88 - Gestern um 23:39
Hallo, ich kehre im Februar aus der Elternzeit zurück und habe bereits eine Arbeitszeitreduzierung auf 19,5h beantragt. Diese wurde auch genehmigt. Ich möchte nur noch 4 Tage arbeiten und möchte unbedingt den Freitag als freien Tag. Dies ist der einzige Tag der aus Betreuungsgründen für meine Kinder als freier Tag Sinn macht und aus dem ich den meisten Nutzen ziehen kann. Am Freitag gibt es an den Schulen meiner beiden Söhne keine Ganztagsbetreuung und auch meine Tochter möchte ich Freitags früher aus der Kita holen. Ich müsste an diesem Tag zwangsläufig kürzer arbeiten und wegen 4h auf Arbeit fahren, während an allen anderen Tagen die Kinderbetreuung bis mindestens 15.00 Uhr gedeckt ist. Nun komme ich auf eine neue Stelle und man möchte man mir diesen Tag nicht geben, weil die Kollegin mit der ich mich vetreten muss und welche ich verstärken soll bereits Freitags frei hat. Verzichten möchte sie auch nicht. Sie hat keine kleinen bzw. Schulpflichtigen Kinder mehr. Meine Vorgesetzten möchten, dass der Freitag welcher bisher nie abgedeckt war nun aber von mir abgedeckt wird. In wie weit muss ich mich denn fügen, bzw. kann ich etwas tun um den freien Freitag für mich durchzusetzen?
#74
Guten Tag zusammen,

ich bin seit 2024 Beamter und habe in diesem Zuge zur Debeka in die private Krankenversicherung gewechselt. Zu Beginn lag mein monatlicher Beitrag bei 313 €. Zum Januar 2025 wurde dieser auf 375 € erhöht. Nun überlege ich zur Barmenia zu wechseln. Bisher habe ich bei der Debeka keine Rechnungen eingereicht, dennoch eher schlechte Erfahrungen gemacht, da ich Informationen benötigt habe die mir einfach nicht zugesandt wurden nach mehrmaligen Anrufen und Mails (bin irgendwann persönlich zur Berater).

Sorgen bereitet mir jedoch, dass es bei der Barmenia und anderen Anbietern (mit Ausnahme der Debeka und der DBV) immer wieder neue Tarife gibt, die später geschlossen werden, sodass für diese keine Neuverträge mehr abgeschlossen werden können. Das würde bedeuten, dass die Versichertengemeinschaft innerhalb eines solchen Kollektivs im Durchschnitt immer älter wird. In der Folge steigt eher die Anzahl der erkrankten Personen sowie die Schwere der Erkrankungen, was wiederum zu höheren Kosten und Beiträgen führen kann.

Bei der Debeka hingegen befinden sich in meinem Kollektiv viel mehr Versicherte und dieses steht auch länger als bei anderen Anbietern für neue Verträge offen. Dadurch kommen regelmäßig junge und gesunde Versicherte hinzu, was die Krankheitsquote etc. und damit auch die Kosten eher niedrig hält.

Ist dieser Gedankengang korrekt? Falls ja, wie hoch sind die PKV-Beiträge für Pensionäre bei Versicherungen (Debeka und DBV ausgeschlossen)?

Vielen Dank schon mal vorab :)
#75
Danke für eure Hilfe
#76
Beamte der Länder / Antw:[Allg] Beschluss des Bund...
Letzter Beitrag von P33t - Gestern um 22:29
Zitat von: Paterlexx am Gestern um 21:02Ich würde ein 13tes und ein 14tes Monats Gehalt nehmen und für den steuerlichen Ausgleich das 15te. Dann würde die aA auch passen. Hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist.

Anders lässt sich, bei den aktuellen Gehältern, auch nicht die aA erreichen. Entweder massiv rauf in den 12 Monaten oder ein 13., 14. und 15. ;D
#77
Hallo Forum

Ich habe in Kürze ein Vorstellungsgespräch bei der Senatskanzlei in Berlin.

Kann mir jemand sagen wie die HomeOffice-Regelung dort ist? Gibt es eine DV oder sowas?
Und kann mir jemand, der in Senatsverwaltung von Berlin arbeitet, das Organigramm der Senatskanzlei reinstellen? Aus völlig unerklärlichen Gründen ist das Organigramm aus dem freien Internet nicht erreichbar.

Viele Grüße
Michael
#78
TVöD Kommunen / Antw:Home Office kürzen durch ...
Letzter Beitrag von MoinMoin - Gestern um 22:01
Einseitige Änderungen von Verträgen sind isR nicht möglich und damit auch rechtlich irrelevant.

Wer sich mit seinem AG anlegt muss selber wissen wo er steht.
Wenn ein AG sich mit seinem AN anlegt muss er wissen was er davon hat.
#80
Wir haben eine Info über den Dienstherrn bekommen, dass es einen technischen Fehler gab und deshalb die Nettobezüge im Januar niedriger sind. Man müsse nichts unternehmen und das Geld wird später nachgezahlt.