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Zitat von: Max_Muster in Gestern um 13:40Widersprüche landen nicht in der Personalakte, zumindest nicht beim Land. Das habe ich überprüft.
Das mag auch so sein, nur bei kleinen, oder mittleren Kommunen  und da kenn ich mich aus, ist dem Bürgermeister sogar bekannt, wenn man auf dem Flur sich mal negativ über irgendwas in der Verwaltung ausgelassen hat. Da werden Dienstposten nicht nach Qualifikation sondern nach Nasenfaktor vergeben.
#82
TVöD Kommunen / Aw: Wünsche für die nächste Ta...
Letzter Beitrag von Faunus - Gestern um 13:41
Zitat von: ohjeee in Gestern um 13:30und "die Industrie" soll nun in Eigenverantwortung lauter 3-jährige Umschulungen finanzieren?

Was glaubst Du eigentlich, was Berufsausbildungen sind? Und es gibt Firmen/Konzerne, die das seit Jahrzehnten vormachen - nur halt bei Azubis und die Fortbildung nur bei unter 30-jährigen. Da wird viel finanziert und teilweise leisten die MA das in Ihrer Freizeit und am Abend. 
Daraus kann man eine WIN-WIN-Situation machen.
Ich mache meine Fortbildung auch in der Freizeit - am Wochenende Vollzeit und teilweise Do&Fr Urlaub genommen, da auch Präsenz mehrfach an 4 zusammenhängenden Tagen gefordert ist.
Mir hat mein AG nie etwas vorgeschlagen oder auf Vorschlag finanziert - mal so von 1-Tages-Schnickschnack abgesehen. Es gobt auch in Bayern keinen Anspruch auf  "Bildungsurlaub"! Eigentlich ertaunlich, dass dieses Bundesland noch die Nase vorne hat.

#83
Widersprüche landen nicht in der Personalakte, zumindest nicht beim Land. Das habe ich überprüft.
#84
Was das Nichteinreichen eines Widerspruchs betrifft, kann ich aus Erfahrung nur sagen, das bei Kommunalverwaltungen einige den deshalb nicht einreichen, weil sie sich dadurch Nachteile bei einer späteren Beförderung/Aufstieg ausrechnen. Der DH könnte das ja persönlich nehmen.
#85
Beamte Bayern / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von momi - Gestern um 13:30
Sehr schön 👍

Für mich steht mittlerweile völlig außer Frage das diese Bande gerichtlich dermaßen eine vorn Latz geknallt bekommt von der sie sich so schnell nicht mehr erholt.
Das einzige was noch völlig unvorhersehbar ist, ist die Frage wie lange das noch Dauer
#86
TVöD Kommunen / Aw: Wünsche für die nächste Ta...
Letzter Beitrag von ohjeee - Gestern um 13:30
Zitat von: Faunus in Gestern um 12:54Ich finde es von der Industrie schon bemerkenswert seit Jahren über Fachkräftemangel zu klagen, offensichtlich zu zusehen, wie das Bildungssystem in die Knie geht und selber aber nicht die Umschulungen bereit sein zu finanzieren/organisieren. Würde letztlich vergleichbar oder gar weniger kosten als etwaige Abfindungen. Aber sie wissen ja selbst nicht, was sie in heute Abend für qualifizierte Fachkräfte benötigen.

Ich drücke jetzt mit 62 auch wieder die Schulbank - auf eigene Kosten und zu meinem Privatvergnügen, weil ich de Nase von dieser Sinnlosigkeit voll habe!
und "die Industrie" soll nun in Eigenverantwortung lauter 3-jährige Umschulungen finanzieren?
#87
Gem. heute veröffentlichten Beschluss des BVerfG ist deren "erfrischende" Feststellung richtig, wäre aber auch zu Besoldungsthematiken noch erfrischender angebracht, aber dort nicht zu finden. Der verallgemeinerte Zustand ist wie folgt:

"Gleichwohl hat das Organ (der Bundestag, Länderparlamente, Senate in Berlin, Karlsruhe, usw.)  die Pflicht seiner Aufgabe aus [dem] Grundgesetz zeitnah und sachgerecht nachzukommen.

... festgestellt, dass sich nicht ohne Weiteres erschließe, warum ... die ... erforderlichen Schritte nicht unverzüglich (nach seiner Konstituierung) einleitete ... Auch der Senat vermag einen zwingenden Grund für dieses Zuwarten nicht zu erkennen.

Es ist auch nicht ersichtlich, dass das Organ (der Bundestag, Länderparlamente, Senate in Berlin, Karlsruhe, usw.)  hinreichende Anstrengungen unternommen hätte, Verzögerungen ... aufzuholen."

Man könnte solche Sätze aus Karlsruhe auch als letzter beschönigender Versuch auffassen, dem EGMR Handlungsfähigkeit in Exekutive, Legislative und Judikative vorzugaukeln.

Ist-Zustand:
1. Wahl
Top 1 Konstituierung
Top 2 Pöstchenverteilung
Top 3 Diätenanpassung
Top 4 vor der Wahl zugesicherte geheimgehaltene Klientel-Lobby Interessen vertreten
Top ...
lange nichts
Top X Unteralimentation

Soll-Zustand:
1. Wahl
Top 1 Konstituierung (Pöstchenverteilung)
Top 2 amtsangemessene Alimentation
Top ...

Unwahrscheinlich das nach den kommenden Wahlen so die TOP-Verteilung aussehen wird, und die AFD, CDU, Grüne, SPD (Sortierung nach Anfangsbuchstaben) amtsangemessene Alimentationsgesetzentwürfe unverzüglich einbringen

BVerfG: Tenor "Regelungen treffen" In Wirklichkeit wurden bereits verschriftliche Regelungsentwürfe angetroffen, in (Sonntagsreden) im Grundsatz begrüßt, allerdings danach stehen gelassen und nicht verabschiedet. Und wenn Sie (die Regelungen) nicht vergilbt sind, dann sind sie immer noch in der untersten Schublade hinter Schloss und Riegel. (Tenor erfüllt)
#88
Beamte Nordrhein-Westfalen / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von Schmiss - Gestern um 13:17
Mir stellen sich anlässlich der aA in NRW ein paar Fragen:

1. Vor ein paar Jahren, ich meine, mit der Erhöhung der Besoldung vor zwei Jahren um erst 200 Euro und dann noch mal 5,5%, wurde in den Gesetzesberatungen von der Opposition gefragt, wie denn mit den Vorjahren umzugehen sei und den etwaigen Nachzahlungen. Konkret ging es um die Höhe der PKV. Es galt ja noch der 15%-Abstand zum Bürgergeld. Der Herr FM hat jedes Mal geantwortet, dass die Berechnungen der Vorjahre noch nicht abgeschlossen war, weil die Zahlen noch nicht vorliegen. Das müsste doch nun aber alles transparent vorliegen, oder nicht?

2. Für welchen Zeitraum wird das Gesetz wohl zurückreichen? Ab 2025, 2026 oder erst ab 2027? Bremen, BB und S-H haben doch, glaube ich, sogar das Jahr 2024 noch einmal angefasst. Warum eigentlich?

3. Mein Dienstherr erinnert alle Beamten stets Anfang Dezember an den einzulegenden Widerspruch. Er ist fast formlos und sagt nur aus, dass man Widerspruch gegen die Besoldung einlegt. Nicht, wogegen konkret. Ich mache das jetzt seit 2019. Ich frage mich aber, wo das hinführen soll. Immerhin wurde seitdem das fiktive Partnereinkommen eingeführt und die Berechnungsgrundlage der aA geändert. Wann werde ich also einen Rückrechnung der Jahre von 2019 erhalten und wie soll die aussehen? Oder werde ich die Ansprüche noch vererben? Bin ja fast 48 Jahre alt.

4. Die Kommunen, die ohnehin unter finanziellen Engpässen leiden, müssen ja irgendwann einen gewaltigen Batzen an Geld locker machen um die Widersprüche (siehe 3.) abzugelten. Auch wenn kumuliert mehr Zahlungen angefallen wären, wenn für alle die Besoldung zu jeder Zeit aA gewesen wäre, stellt das doch eine große Summe auf einen Schlag dar. Ich würde als Bürgermeister oder als Kämmerer gerne vom Land mal eine Wasserstandsmeldung haben und auch, wann das ganze kommen soll. Sonst haben wir in 20 Jahren extrem hohe Nachzahlungsbeträge.

Was denkt Ihr?
#89
allgemeine Diskussion / Aw: Abweichung von Bewerbungsv...
Letzter Beitrag von Rowhin - Gestern um 13:05
Zitat von: Organisator in Gestern um 12:53Als unterlegener Bewerber kannst du Einsicht in die Auswahldokumentation verlangen.

Jup. Denn: der Transparenz bei Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst kommt eine besondere Bedeutung zu. Stellenbesetzungen stehen hier unter dem Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG. Danach müssen öffentliche Ämter grundsätzlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden. Bewerbungsverfahren sollen deshalb nachvollziehbar und anhand sachlicher Kriterien durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht vollkommen legitim, Fragen zum Ablauf eines Auswahlverfahrens zu stellen. Dies sollte grundsätzlich nicht als problematisch oder konfliktträchtig angesehen werden. (Wird es aber, seien wir mal ehrlich, ab und zu dennoch. Alles nur Menschen.)

Insbesondere kannst du in der Regel nachfragen,

  • ob das Auswahlverfahren abgeschlossen wurde,
  • ob die Stelle tatsächlich besetzt oder das Verfahren eingestellt wurde,
  • nach welchen allgemeinen Kriterien die Auswahl erfolgte,
  • ob deine Bewerbung aus formalen oder fachlichen Gründen nicht weiter berücksichtigt wurde,
  • und welche Möglichkeiten bestehen, nähere Informationen zum Verfahren zu erhalten.

Der Vollständigkeit halber: Darüber hinaus kannst du dich grundsätzlich auf dein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO berufen. Dieses gibt dir das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über dich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeitet wurden. Ein Anspruch auf Offenlegung der Daten anderer Bewerber oder sämtlicher interner Auswahlüberlegungen ergibt sich daraus allerdings regelmäßig nicht.

Die Frage nach der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen oder der geführten Vorstellungsgespräche erscheint demgegenüber grundsätzlich unproblematisch, da hierbei üblicherweise keine personenbezogenen Daten anderer Bewerber offengelegt werden. Ob die Personalstelle entsprechende Informationen herausgibt, hängt letztlich von den jeweiligen Regelungen und der Verwaltungspraxis der Behörde ab (und teils der Frage, wieviel Kaffee der Sachbearbeiter an dem Tag schon hatte). Fragen darfst du danach jedoch selbstverständlich.

Solltest du wiederholt den Eindruck gewinnen, dass Ausschreibungen nicht ergebnisoffen durchgeführt werden oder dass Verfahrensangaben den tatsächlichen Abläufen widersprechen, kann es sinnvoll sein, den Personalrat oder gegebenenfalls weitere im Haus zuständige Stellen einzubeziehen, sofern vorhanden und kompetent. Diese können häufig erläutern, welche Verfahrensregeln gelten und in welchem Umfang Auswahlentscheidungen dokumentiert und überprüfbar sein müssen.
#90
Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 12:52Eine Freundin von mir war bis vor ein paar Monaten Lehrerin und hat aber dann aufgegeben. Sie ist mit der Gesamtsituation nicht mehr klar gekommen und ist jetzt in der Erwachsenenbildung tätig. Sie ist jetzt deutlich zufriedener und glücklicher.
Das höre und lese ich auch immer öfter.