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#81
Zitat von: BalBund in 19.09.2026 21:18@Swen

Meine Prognose bleibt weiterhin unverändert, die fachliche Seite weiß um das Thema, die Hausleitungen der beiden federführenden Ministerien ebenso, aber beide verfolgen die Scholz-Lindner Linie unbeirrt fort. Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre).

Da jedes Gesetz vorher in der StS-Runde abgestimmt wird, müssten BMI/F auf den Kanzler (bzw. die Kanzleramtsministerin) zurückgreifen, damit das Thema ohne vorherigen Konsens ins Kabinett geht.

Das mag dort irgendwann opportun erscheinen, ein besonders großer Freund von Beamten war der BK aber nie.

Weitere Erkenntnisgewinnung wird daher nur über Rechtsprechung oder eine gelungene politische Kampagne eines Dritten zeitnah erfolgen können.



Danke, Bal, damit sieht man diesbezüglich hier schon mal etwas klarer im Unklaren.

Die Länge der vorherigen Beiträge, auf die Du mit Deinem Beitrag 5611 reagiert hast (übrigens für mich durchaus nachvollziehbar, da mein Schreiben wiederkehrend umständlich ist; ich hatte dazu bereits in der Vergangenheit wiederholt geschrieben: Wollte ich die Umständlichkeit entfernen, müsste ich darin mehr Zeit investieren, als ich bereit bin, sie hier im Forum zu leisten - niemand ist gezwungen, zu lesen, was ich schreibe; es gibt insbesondere die Funktion, mich zu blocken), ist unabhängig vom individuellen Charakter des Schreibenden m.E. in der Sache am Ende notwendig. Wenn's jemand kürzer und präziser kann, Hut ab.

Denn die Sachlage bleibt weiterhin - so ist meine Sichtweise - sachlich unklar und unübersichtlich. Diese sachliche Unklarheit und Unübersichtlichkeit ist das Resultat aus dem, was (auch) ich vor dem Beitrag geschrieben habe, den ich auf Wunsch noch einmal zusammengefasst habe. Um die Zusammenfassung zu durchdringen, kann man also nicht ausklammern, was ich in den vorherigen Beiträgen geschrieben hatte. Die Konsequenz der Beiträge liegt am Ende allerdings auf der Hand: Für den einzelnen Bundesbeamten wird es am Ende mit einiger Wahrscheinlichkeit um viele tausende Euro gehen, je nachdem, was heute Sachlage ist. Darin liegt der Grund meines Insistierens. Wäre es nicht so, wäre mir die Sache herzlich egal.

Und da die Sachlage ggf. weiterhin unklar und ggf. nicht minder an zentraler Stelle unübersichtlich ist, kann es nicht ausbleiben, hinreichend lange Beiträge zu formulieren (so jedenfalls meine Sicht auf die Dinge, die zugegebenermaßen einem wiederkehrend - zu - umständlich denkenden Gehirn entspringen). Denn mit eher kurzen Einlassungen trifft man nach meiner Lebenserfahrung regelmäßig entsprechende Sachverhalte nicht hinreichend (und mit zu langen macht man sie nicht immer klar - das Leben bleibt kompliziert).

Zwei ggf. zentrale Fragen, die zwangsläufig aus dem resultieren, was ich in den letzten Tagen geschrieben habe, sind hinsichtlich des Problems, welchem Bundesbeamten es nach Abschluss des aktuellen Gesetzgebungsverfahren möglich ist, sein Begehren in einer Klage durchzusetzen, sind die folgenden (vorausgesetzt, es endete mit einem Gesetz und das Gesetz entspräche im Grundsatz dem, was der Entwurf Stand April 2026 regeln würde):

1. Ändert sich für all die Bundesbeamten wesentlich etwas an der Sach- oder Rechtslage, für die im Gesetz keine Nachzahlungen geregelt werden?

2. Für die zweite Frage kann man mindestens vier Gruppen von Bundesbeamte unterscheiden, nämlich:

a) Die Beamten, die sich zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben.

b) Die Beamten, die sich zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung, aber nicht mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben.

c) Die Beamten, die sich nicht zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung gewehrt, die also nur nachträglich Widerspruch geführt haben.

d) Die Beamten, die sich nicht gegen die Höhe ihrer Besoldung gewehrt haben.

Die Frage lautet für jede dieser vier Gruppen, also für den jeweiligen Bundesbeamten, der am Ende einer dieser vier Gruppen zugeordnet werden wird: Wann beginnt und wann endet für sie die Frist, um Klage zu erheben, nachdem ein Gesetzentwurf wie der aktuelle Gesetzeskraft erlangte?

Für die erste genannte Gruppe ist das Ergebnis klar: Die Klagefrist beginnt für sie mit dem Tag, da ihnen die negative Bescheidung zugestellt worden ist. Sie endet einen Monat später. Auf dieser Grundlage gehe ich davon aus, dass diesen Bundesbeamten am Ende keine hinreichenden Steine in den Weg gelegt werden können, um ihnen über kurz oder lang ihr Klagebegehren zu verwehren.

Letztlich wird es für die weiteren drei Gruppen - das war unser Thema in den letzten Tagen, auf die für diese drei Gruppen zu gebenden Antworten läuft es zumindest hinaus - hinsichtlich der Möglichkeiten zur Anspruchsdurchsetzung darauf hinauslaufen, die resultierenden Fragen hinreichend zu klären.

Und ggf. sehe ich das falsch und das Thema ist gar nicht komplex und unübersichtlich oder ich sehe es nicht falsch und das Thema ist doch komplex und/oder unübersichtlich.

Eines aber ist klar, auch ich würde mich darüber freuen, wenn die beiden Fragen kurz und knapp und dabei hinreichend beantwortet werden können. Allein mir fehlt bis auf Weiteres der Glaube, dass dem so ohne Weiteres möglich sei.
#82
Zitat von: SAS in 19.09.2026 23:44Die Vorstellung man könnte sich bei irgendeinem Politiker rächen indem man sich selbst ins Knie schießt geht mir nicht in den Kopf.

Personen die glauben mit Protestwählen irgendetwas erreichen zu können haben maßgeblich dazu Beigetragen das es diese extremen Parteien so groß geworden sind. Das einzige was diese Parteien können ist unser Land und unseren Wohlstand nachhaltig zu zerstören.

Angesehen davon, dass die Politik der letzten 10 Jahre dazu beigetragen hat, dass Wähler sich umorientiert haben, muss dein letzter Satz wirklich Satire sein.
#83
Zitat von: SAS in 19.09.2026 23:44Die Vorstellung man könnte sich bei irgendeinem Politiker rächen indem man sich selbst ins Knie schießt geht mir nicht in den Kopf.

Personen die glauben mit Protestwählen irgendetwas erreichen zu können haben maßgeblich dazu Beigetragen das es diese extremen Parteien so groß geworden sind. Das einzige was diese Parteien können ist unser Land und unseren Wohlstand nachhaltig zu zerstören.

Sag mal wo ist das Problem andere Parteien zu wählen? In welchem Land sind wir bitte sehr? Jeder kann das wählen was er will, dir wird auch vorgesagt wo du dein Kreuz machen sollst.
Die mindestens letzten 10 Jahre wurde nur scheisse von der Regierung gemacht, da ist es kein Wunder dass Menschen andere Parteien wählen.
#84
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von MaxBy - Gestern um 06:18
Zitat von: AltStrG in 19.09.2026 21:37Zur Frage: die Rechtsposition der beamtenrechtlichen Versorgung und Alimentierung ist durch 33 GG extrem stark, und viel, viel, viel stärker als Rente oder Betriebsanwartschaften, betriebliche Altersvorsorge, Aktien-Rente u.a.
Und warum wird dann die Pension und nicht die Rente gekürzt um eine "angebliche" Überversorgung zu verhindern?
#85
Beamte Nordrhein-Westfalen / Aw: amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von EnErWe - Gestern um 00:19
Wir haben eine Regierung und einen Dienstherren, der höchstwahrscheinlich weiterhin verfassungswidrig handelt. Macht es das besser?
#86
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von 2strong - 19.09.2026 23:57
Zitat von: BalBund in 19.09.2026 21:18Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre).
Das sagst Du so leicht. Eure Reste im hier m. E. maßgeblich in Rede stehenden flexibilisierten Bereich betragen nur einen Bruchteil der von Dir genannten Größenordnung (die mit RegE 27 ohnehin nochmal deutlich reduziert wurde). Damit könntet Ihr, wenn ich das richtig überschlage, die Mehrausgaben allenfalls im ersten Jahr ausgleichen.
#87
Beamte Nordrhein-Westfalen / Aw: amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von SAS - 19.09.2026 23:44
Zitat von: A8ReichtSchon in 19.09.2026 22:04Es tut sich leider erst was, wenn diese Politiker nachhaltig merken, dass Sie die Macht verlieren könnten - so merkwürdig wie es klingt aus dem Mund eines Beamten. Es ist halt leider nunmal die bittere Wahrheit. Kaum sind die Wahlergebnisse aus Sachsen Anhalt da merkt man wie die CDU & auch Wüst andere Töne spucken und siehe da - Tankrabatt etc - natürlich passend unmittelbar kurz vor den Wahlen in MV und Berlin.

Also bedeutet für uns zu hoffen und beten, dass CDU & Grüne, SPD so schlecht wie möglich abschneiden in der Umfragen vor der Wahl.

Meine einzige Hoffnung, dass diese Landesregierung noch was positives in unserem Sinne tut, ist das die sich noch einige der potentiell hunderttausenden Stimmen der Beamten (samt Partnereinkommen Erzielenden :o ) für die anstehende Wahl sichern will.

Mit diesem Clowns Entwurf weiß ich wo mein Kreuz nämlich sonst landet. Erspart mir bitte die Predigt. Habe selber Migrationshintergrund. Juckt mich nicht die Bohne mehr.

Wüst braucht ein gutes Ergebnis - sonst war es das mit seiner zukünftigen Kanzlerkandidatur. Das kriegt er aber nur hin, wenn breite Teile der Mitte der Gesellschaft hinter ihm stehen. Ich zähle uns zu dieser Mitte.
 

Die Vorstellung man könnte sich bei irgendeinem Politiker rächen indem man sich selbst ins Knie schießt geht mir nicht in den Kopf.

Personen die glauben mit Protestwählen irgendetwas erreichen zu können haben maßgeblich dazu Beigetragen das es diese extremen Parteien so groß geworden sind. Das einzige was diese Parteien können ist unser Land und unseren Wohlstand nachhaltig zu zerstören.
#88
Zitat von: AltStrG in 19.09.2026 21:37Interessant ist vielmehr, was zum Thema "Private Einkünfte", "Vertrauensschutz" (haha) und Mindestversorgung gesagt wird.

Und: Wenn man das Papier querliest und rück-interpretiert, dann ist ein fiktives Partnereinkommen nicht möglich.

Zur Frage: die Rechtsposition der beamtenrechtlichen Versorgung und Alimentierung ist durch 33 GG extrem stark, und viel, viel, viel stärker als Rente oder Betriebsanwartschaften, betriebliche Altersvorsorge, Aktien-Rente u.a.

Alimentationsprinzip vs. Äquivalenzprinzip, zwei verschiedene Rechtskreise.

Beamtenversorgung (Art. 33 Abs. 5 GG) = Grundgesetzlich garantierter Verfassungsgrundsatz
Gesetzliche Rente (Art. 14 GG) = Einfachgesetzlicher Rentenanspruch mit Eigentumsschutz
Betriebliche & private Vorsorge / Aktienrente = Privatrechtlicher oder tarifvertraglicher Vertragsschluss, ebenfalls Einfachgesetzlich.



Das fand ich eben auch so interessant.
Ersten wird explizit wieder von einer Alleinverdienerfamilie gesprochen, andererseits werden alle Punkte bzgl. der Besoldung angesprochen und auch noch mal mehrfach explizit die Voraussetzungen unter denen der Gesetzgeber an der Besoldung sparen kann.
Nur vom fPE liest man nirgends auch nur das geringste .
#89
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von Maximus - 19.09.2026 22:59
Zitat von: ExponentialFud in 19.09.2026 22:43Für eine weitere Reform der Schuldenbremse gibt es dank AfD und Brandmauer  keine parlamentarische Mehrheit mehr. Das war ja der Ausgangspunkt der Hypothek gebrochenes Wahlversprechen des BK.

Die Brandmauer - zuerst nach links, später auch nach rechts - wird fallen. In Zeiten größter wirtschaftlicher Not wird man dann auch die Schuldenbremse zu Fall bringen. Wenn es Hart auf Hart kam, hat man bisher immer die Schatulle geöffnet. So wird es auch wieder passieren...

#90
Beamte der Länder / Aw: [SH] Besoldungsrunde 2025-...
Letzter Beitrag von Paterlexx - 19.09.2026 22:51
Aber 11% sind doch erstmal stabil. Schaut man nach HH sind es nur noch +0,3% und das nicht mal Rückwirkend.