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TVöD Kommunen / Aw: Seit Monaten ohne Stelle.....
Letzter Beitrag von Olympe de Gouges - Heute um 10:59
Zitat von: clarion in 29.01.2026 21:01Doch so etwas gibt es. Man wird die Aufgabe, die der TE vor der Erkrankung gemacht hat, einer
oder mehreren anderen Person gegeben haben. Man hat festgestellt,  dass es gut klappt und braucht den TE nicht mehr.  Also ist er in eine andere Abteilung gesetzt worden, wo man ihn auch nicht zu brauchen scheint.

Kündigen kann man dem TE nicht, mit welcher Begründung?  Personenbedingt kann man nicht kündigen, wenn er sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Bei einer Betriebsbedingten Kündigung  müsste man eine Sozialauswahl treffen, und je größer der Laden, umso schwerer ist die Begründung einer betriebsbedingten Kündigung einer Einzelperson.
Niemand spricht darüber, aber tatsächlich ist das eine nicht seltene Vorgehensweise. Aus welchem Grund auch immer (Aufgaben anderweitig vergeben, keine freien Stellenanteile mehr vorhanden etc.), wird die Person nicht mehr benötigt. Kündigen geht nicht, da kein gerichtsfester Grund vorhanden ist, dann also Straining. Die Person muss zur Arbeit erscheinen und ihre Arbeitskraft nachweisbar anbieten, wird auch (allein) irgendwohin gesetzt, bekommt aber keine Aufgaben. Man wartet einfach bis sie nahe dem "Boreout" ist und aus Verzweiflung kündigt. Problem gelöst! Und die Person kann eigentlich nicht viel tun. Wichtig ist wirklich, dass man belegbar das Gespräch gesucht hat, Leistungsbereitschaft gezeigt hat, den Personalrat einbezogen hat. Damit könnte man dann auch noch dem Schritt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen, bevor man kündigt.
#82
Der Witz ist ja, dass jeder mit nem hohen BMI bereits n Risikozuschlag erhält, es reicht schon ne Allergie, auch wenn man nur 3 Packungen im Jahr benötigt..

Meine Ärztin beim BAD hat auch gesagt, dass ich nicht aussehe wie über 100kg, da ich sehr viel Muskelmasse habe.

Interessiert die PKV nicht, BMI ist BMI ^^ zahle ca. 420 Euro nur für mich und bin seit 2,5 Jahren Beamter, gesund bin ich, bald machen mich die Beiträge krank.
#83
Zitat von: Alexander79 in Heute um 10:08Was für eine Mietenstufe?
Es ging wie geschrieben um die Endstufen-Grundbesoldung (die auch für die Fortschreibungsprüfung herangezogen wird). Diese liegt in Bayern wie erwähnt bei 107.599,76 €. Darüber hinaus gibt es beispielsweise für Single-Beamte ("Stufe L") in Mietstufe VII einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 165,59 €, so dass diese insgesamt maximal 109.586,84 € bekommen (also immer noch weniger als in Sachsen oder Hessen).
#84
Beamte Niedersachsen / Aw: Zusätzliche Einmalzahlung
Letzter Beitrag von Goldene Vier - Heute um 10:54
Zitat von: ExponentialFud in 03.02.2026 16:40Siehe oben, das ist die erwähnte Anhörung und nichts Neues.
Die Drucksache ist der alte, inzwischen rechtlich unhaltbare Beschluss der Landesregierung zu den lächerlichen Sonderzahlungen.

Das sit aber neu:

Ausschussprotokoll Ausschuss für Haushalt und Finanzen 19/130 (Tagesordnung) 04.02.2026
hierzu: Berechnung des Finanzministeriums zum Parameter der Mindestbesoldung (Vorlage 1)
#85
Chefarztrechnungen werden von der Beihilfe bezahlt. Ebenso Belegarztrechnungen.

Ja der Chefarzt kommt bei größeren Geschichten, nur zahlt die private deinen Anteil dann nicht, wenn dieser abrechnet.
#86
TVöD Kommunen / Aw: Höhergruppierung, Zulage u...
Letzter Beitrag von Entebla - Heute um 10:45
Zitat von: Petar Tudzharov in Gestern um 08:48Stellen oder deren Bewertung sind unbeachtlich, sie werden auch nicht ein- oder höhergruppiert. Eingruppiert werden Beschäftigte und zwar auf Grundlage ihrer nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten.

Wir reden hier sicherlich über eine Nachzahlung.

Ich interpretiere den SV so, dass der AG bei unveränderten Aufgaben seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung geändert hat. Es gilt die tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten. Du musst deine Ansprüche, unabhängig davon, ob es um die Eingruppierung oder eine Zulage geht, schriftlich geltend machen. Wenn der Arbeitgeber freiwillig für einen längeren Zeitraum nachzahlst, hast du Glück.

Hallo, danke für die schnelle Rückmeldung. Also hat man aber auch im falle von der Zulage (Voraussetzungen liegen noch nicht vor) Anspruch auf Nachzahlung von 6 Monaten? Diese muss ich dann schriftlich geltend machen?
Kannst du mir noch die Rechtsgrundlage mitteilen, auf die ich mich berufen kann?
#87
TVöD Kommunen / Stellenbewertung ab EG 13
Letzter Beitrag von Olympe de Gouges - Heute um 10:32
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die Stellenbewerter*innen unter euch:

die Aufgabenerledigung einer Stelle erfordert eindeutig ein wissenschaftliches Hochschulstudium.

Beginnt die aufbauende Prüfung der Tätigkeitsmerkmale bei der Erstellung des Bewertungsgutachtens schon bei EG 9b (sodass zunächst auch dargelegt werden müsste, warum ein Bachelor nicht ausreicht?) oder tatsächlich erst bei EG 13?

Zur Erklärung: ich hab selten eine EG 13 zu bewerten (also genau genommen, diese...heute...zum erstenmal :) )

Vielen Dank vorab für eure Expertisen!   
#88
Beamte der Länder / Aw: [Allg] Beschluss des Bunde...
Letzter Beitrag von WikingerBrot - Heute um 10:29
Zitat von: Finanzer in Heute um 09:30Beamten in Hessen, frohlocket!

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/poseck-verspricht-verfassungskonforme-besoldung-in-hessen-noch-in-diesem-jahr-94154619.html

Noch in diesem Jahr werden wir Verfassungskonform Besoldet!

Ich tippe auf Anrechnung Partnereinkommen und Streichung der unteren Besoldungsstufen.
Und Stauchung der Abstände.

Gab eigentlich in NRW eine Stellungnahme ob etwas getan wird?
Wenn ja hat jemand auch eine Quelle?
#89
nö.
Es sei denn, hausinterne Regelungen verlangen das.
#90
allgemeine Diskussion / Stellenausschreibungspflicht i...
Letzter Beitrag von atal - Heute um 10:19
Servus,

eine Vorgesetztenstelle ist bei uns frei gewesen, da die Person, die diese Stelle besetzt hatte, nicht mehr im Hause tätig ist. Man hat einfach die Kollegin gefragt, die diese Person bereits vertreten hat und dessen Aufgaben erledigt hat, ob sie die Stelle will. Wollte sie, also bekam sie diese Stelle.

Hätte diese Stelle nicht mind. intern oder sogar extern ausgeschrieben werden müssen?

Danke.

LG