Zitat von: Kalliope73 in 19.06.2026 20:25Infos vom LfF zu den Bezügeanpassungen:
https://www.lff.rlp.de/service/aktuelles/detail/bezuegeanpassung-zum-01042026-01072026-01032027-sowie-01012028
Kurz gesagt (aus den FAQ der obigen Meldung): "Die erhöhten Beträge sowie eine Nachzahlung für die Monate April bis August 2026 werden voraussichtlich mit den Septemberbezügen ausgezahlt."
Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 12:37Ich denke, auch diesbezüglich ist es sinnvoll, die Thematik zu konkretisieren, nämlich anhand des aktuellen Entwurfs.
Hier ein paar konkrete Daten aus dem aktuellen Entwurf zum BAlimentG, der die Besoldungs- und Tariflohndaten anhand einer Zwei-Punkte-Methode bemessen hat:
1. Das BAlimentG plant zum Mai 2026 den Grundgehaltssatz
a) in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 3 von 2.846,21 € auf 3.107,26 € um 9,2 %
b) in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3 von 3.137,81 € auf 3.645,87 um 16,2 %
c) in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 16 von 7.123,78 € auf 8.350,46 € um 17,2 %
d) in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 16 von 8.978,48 € auf 9.797,90 € um 9,1 %
anzuheben.
2. Der Gesetzentwurf geht im Rahmen einer Zwei-Punkte-Methode von einer typisierten Anhebung der Besoldung
a) zwischen 1996 und 2025 von
aa) 183,71 % in der Besoldungsgruppe A 3 und
bb) 172,14 % in der Besoldungsgruppe A 16 aus
und
b) zwischen 1996 und 2026 von
aa) 205,4 % in der Besoldungsgruppe A 3 und
bb) 183,96 % in der Besoldungsgruppe A 16 aus
3. Darüber hinaus betrachtet der Gesetzentwurf den ersten Parameter - Vergleich der Tariflohn- und Besoldungsentwicklung - mit dem Basisjahr 2006 (erst seitdem ist der TVöD geregelt, vorheriger Gegenstand war BAT) und bemisst hier:
a) einen Besoldungsindex und Tariflohnindex für das Jahr 2025 von
aa) 169,02 % und 168,53 % in der Besoldungsgruppe A 3 und Tariflohngruppe E 3 sowie
bb) 157,97 % und 154,63 % in der Besoldungsgruppe A 16 und Tariflohngruppe E 15Ü
b) und für das Jahr 2026
aa) 188,64 % und 173,76 % in der Besoldungsgruppe A 3 und Tariflohngruppe E 3 sowie
bb) 168,81 % und 160,59 % in der Besoldungsgruppe A 16 und der Tariflohngruppe E 15Ü
4. Der Nominallohn- und Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 1996 lag 2025 bei 181,60 % und 168,95 %.
5. Zugleich geht der Besoldungsgesetzgeber 2026 von einer Nettobesoldung (mit Betrachtung eines Partnereinkommens von brutto 22.648,- €) in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 3 von 55.326,52 € aus, während die Prekaritätschwelle bei 54.727,64 € liegt.
Das sind zwar nun nur einige Daten, aber sie entstammen dem aktuellen Entwurf, sind also konkretisiert, was den Vorteil hat, dass ein Gegenstand gegeben ist, der nicht von uns konstruiert wurde.
Was schließt Du, was schließen anderen aus den Daten insbesondere hinsichtlich der geplanten Reparatur?
Darüber hinaus: Gibt es Wertungswidersprüche?
Zitat von: Ryan in Gestern um 10:57Wenn (!) eine Erhöhung der Grundgehälter von 25% notwendig wäre, dann wären die Maßstäbe der Fortschreibungsprüfung, so wie sie jetzt festgelegt sind (und insbesondere das Niveau des Basisjahres), tatsächlich unbrauchbar.
Umgekehrt: die derzeitigen Maßstäbe der Fortschreibungsprüfung lassen (jedenfalls für sich genommen) nicht darauf schließen, dass die Grundgehälter um 25% erhöht werden müssten.
Zitat von: Ozymandias in Gestern um 10:29Überraschend ist auch, dass BW nach der Rechtsprechungsänderung auf das MÄE (mit zweithöchstem MÄE in BW) fast gar nichts ändern musste. Wenn man es ganz kurz zusammenfasst wurde einfach nur das fiktive Partnereinkommen um 100 Euro im Monat erhöht.
Zitat von: RandomValue in 20.06.2026 23:36Und Swen und auch ich in meinem Post oben wollen zeigen, dass es mehr Geld gegeben hätte, wenn die Erhöhung zum 1.1. statt gefunden hätte.
Eine Besoldungserhöhung um x% sind politisch und faktisch meist an der Teuerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten ausgerichtet. Diese werden als jährliche Größe kommuniziert, während die Besoldungsanpassung auf Monatswerte bezogen ist. Daher ist schon zu vermuten, dass im Jahr 1 eine Besoldungssteigerung zum Mitte des Jahres um 10% mit einer Inflation von 10% korreliert, durch die unterjährige Anpassung zum 1.7. aber auf 5% entwertet wird.
Die jährliche Betrachtung "reset zum 1.1." ist schon sinnvoll, denn der Inflationswert wird ebenfalls ab dem 1.1. neu berechnet und kommuniziert.
Eine Erhöhung orientiert sich nunmal in der Realität bisher zu großen Teilen an der Inflation. Neues Jahr, neue Inflation.