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#81
Zitat von: Rheini am Gestern um 21:09Können nach Auffassung des DH dem Beamten bei Ausübung einer genehmigten Nebenbeschäftigung die Bezüge gekürzt werden? Eigenes Einkommen ist ja noch höher zu bewerten, wie ein (fiktives) Partnereinkommen.

Frage für einen Freund ...

Mir sind die Bezüge nie kürzt worden, nur einmal hat die Personalstelle gesagt mein Stundenlohn ist zuhoch.

Jetzt bei der Pesion wird die Pacht und Landwirtschaft angerechnet. Wird aber nichts mehr in der Zukunft daraus, FA hat ein Lustgewerbe (Liebhaberei) aus dem Ganzen gemacht. ;D
#82
Zitat von: Rheini am Gestern um 21:09Können nach Auffassung des DH dem Beamten bei Ausübung einer genehmigten Nebenbeschäftigung die Bezüge gekürzt werden?

Aus Sicht des bayerischen Gesetzgebers mit Sicherheit. Und bei einer Erbschaft wird direkt die komplette Besoldung für einige Jahre ausgesetzt. Besteht ja schließlich kein unmittelbares "reales Armutsrisiko" (nach Leitsatz 7)..

[Den Sarkasmus-Hinweis kann ich mir hoffentlich sparen]
#83
als technischer Beamter (Ing. und schon lange Pensionär) verstehe ich diese seitenlangen juristischen Ausarbeitungen eh nicht so richtig,drum die Frage:

Was ist wenn der Beamte (m/w/d) einen Partner (m/w/d) hat, der aus welchen Gründen auch immer kein eigenes Einkommen hat?
Dann wäre ein vom DH angenommenes fiktives Einkommrn ja fast Betrug???
#84
allgemeine Diskussion / Antw:neuer Server und Foren Up...
Letzter Beitrag von despaired - Gestern um 21:33
Jippie - endlich am mobilen Endgerät ordentlichen zu nutzen!!
#85
Können nach Auffassung des DH dem Beamten bei Ausübung einer genehmigten Nebenbeschäftigung die Bezüge gekürzt werden? Eigenes Einkommen ist ja noch höher zu bewerten, wie ein (fiktives) Partnereinkommen.

Frage für einen Freund ...
#86
Beamte der Länder / Antw:[Allg] Beschluss des Bund...
Letzter Beitrag von Paterlexx - Gestern um 21:02
Ich würde ein 13tes und ein 14tes Monats Gehalt nehmen und für den steuerlichen Ausgleich das 15te. Dann würde die aA auch passen. Hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist.
#87
Dann sollte man den fiktiven Fall nochmal prüfen, ob:

-auf "Master-Niveau" eine tatsächliche (!) Anerkennung im Rahmen des jeweils gültigen Laufbahngesetzes oder -verordnung ermöglicht (liegt ein geeigneter Master-Abschluss vor?)

-ob diese Anerkennung gleichzeitig die tatsächliche Laufbahnbefähigung beinhaltet und diese durch den Dienstherren auch eingesetzt wird, Stichwort Erprobung und Stellenfestsetzung.
#88
allgemeine Diskussion / Antw:Wie lange dauert der Vers...
Letzter Beitrag von Rowhin - Gestern um 20:29
Man kann auf jeden Fall mal bei der entsendenden Einrichtung höflich nachfragen.
#89
allgemeine Diskussion / Antw:Wie lange dauert der Vers...
Letzter Beitrag von kittyka - Gestern um 20:27
Also sollte man sich bei 8 Wochen langsam mal Gedanken machen, ob es nicht
evtl einfach vergessen wurde?
#90
allgemeine Diskussion / Antw:Wie lange dauert der Vers...
Letzter Beitrag von Rowhin - Gestern um 20:17
Sobald die Personaler sich darum kümmern, ein paar Tage.

Steht aber oft nicht oben auf der ToDo Liste.