TVÖD VKA und TV-N NW/ Verhältnis?

Begonnen von Silvia83, 11.11.2018 10:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Silvia83

Hallo zusammen,

der TV-N NW lässt leider viele Dinge unberücksichtigt wie z.B. Urlaub an Heiligabend oder Elterneut und Jahressonderzahlung etc. Der TVÖD VKA hingegen regelt solche Tatbestände. Wie ist das Verhältnis TVÖD zum TV-N NW. Ist der TVÖD ein "Auffangbecken" für solche Tatbestände, die der TV -N NW unberücksichtigt lässt bzw. Nicht regelt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Spid

Es sind zwei unterschiedliche Tarifverträge, deren jeweilige Regelungsgehalte im Geltungsbereich des respektive anderen ohne Bedeutung sind.

nichts_tun

Sprich, wenn du unter den Geltungsbereich des TV-N NW fällst, gilt der TVöD nicht.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob du den TV-N NW kennst? Nach meiner kraft Google betriebenen Recherche ist dort bspw. im § 17 eine Regelung zur Jahressonderzahlung getroffen. http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/RepTVVO/1-01-TVN-NW-idF-10-AeTV-30-05-2014.pdf