Jahressonderzahlung bei Freistellung ?

Begonnen von Lakai, 15.11.2018 15:54

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Lakai

Hallo,

ich bin seit August 18 für zwei Jahre zwecks Umschulung von der Arbeit freigestellt (ohne Bezüge). Zähle aber noch als Beschäftigter.
Bekomme ich in diesem Fall noch die Jahressonderzahlung ? Wenn ja, auch in 2019?

Lars73

Für 2018 gibt es Anspruch (gekürzt um Monate ohne Bezahlung).
2019 nicht, wenn das ganze Jahr ohne Bezahlung freigestellt.