Vertretungszulage nur anteilig erlaubt?

Begonnen von Andrea, 16.12.2018 11:49

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Andrea

Hallo, ich habe folgende Frage: Ich bin Angestellter im im Tvöd Bund und in EG11 Stufe 6 eingruppiert. Arbeite dort seit mehr als 10 Jahren. Der Abteilungsleiter hat folgende Stellenbeschreibung  EG 15 für Stellv.GESCHÄFTSFÜHRUNG 50% - EG 14 Personal 25% - EG 14 Finanzen 25%
Ich soll nun die Vertretung übernehmem: Abteilungsleiter übernimmt komplette GF, 25% Personalleitung bleibt auch bei ihm.
25% aus Finanzen werden mir übertragen (zumindest für die nächsten 6 Monate). Darf der Arbeitgeber mir nur die 25%ige Zulage zahlen, obwohl die Abteilung aus 50% Personal und 50% Finanzen besteht? Dankeschön.

Spid

Die Zulage ist zu der Entgeltgruppe zu zahlen, die sich aufgrund der gesamten auszuübenden Tätigkeit ergäbe, wenn die Tätigkeit dauerhaft übertragen würde.

MoinMoin

Es ist doch erstmal zu prüfen, welche EG sich ergibt, wenn man 25% Personal (EG14) und der Rest Tätigkeit xy (EG11) ist.
Könnte doch auch sein, dass dann alles bei EG11 bleibt, oder?

Spid

Ja, diese Möglichkeit ist meiner Wiedergabe der maßgeblichen tariflichen Regelungen immanent.

Organisator

@ Andrea

Zunächst einmal brauchst Du eine neue Tätigkeitsdarstellung. Erst dann kann geprüft werden, ob neue auszuübende Tätigkeiten vorliegen und wie diese eingruppiert sind.

Bei 75 % E 11 wären 25 % E 14 nicht bewertungsrelevant.

Spid

Wobei der Anspruch unabhängig von der Prüfung ist.

Organisator

Stimmt, aber in der Praxis hat es sich bewährt, zunächst dem Arbeitgeber die Abgabe seiner Rechtsmeinung einzuräumen.  ;)

Spid

Zumindest dann, wenn man davon ausgeht, daß er das in vertretbarer Zeit schafft. Es gibt da höchst unterschiedliche Erfahrungen...