Kündigungsfrist/Beschäftigungszeit

Begonnen von snipped, 20.12.2018 08:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

snipped

Guten Tag,

kurze Fakten:

dreijährige Ausbildung 2012-2015
-> anschließend übernommen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende, weil Ausbildungsverhältnis keine Beschäftigungszeit ist, da kein Arbeitsverhältnis im Sinne des §34 ?

oder Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende, weil die Ausbildung doch angerechnet wird ?


Vielen Dank schon jetzt für eure Kommentare.

Lars73

Die Ausbildungszeit zählt nicht als Beschäftigungszeit im Sinne des § 34 TVöD. (Also 6 Wochen zum Quartalsende.)