Besitzstand Urlaub ab 50

Begonnen von TheMetal, 08.01.2019 07:50

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TheMetal

Servus!
Es gibt doch, so viel ich weiß, für die Jahrgänge bis 1969 einen Besitzstand, der besagt, dass diese AN ab dem 50. Geburtstag 33 Tage Urlaub bekommen!?
Wo genau kann man das nachlesen?
Danke!!  :)

Kat

#1
Bei einer 5-Tage-Woche? Die haben nie 33 Tage Urlaub bekommen, immer max. 30. Von daher gibt es auch keinen Beisitzstand, den es zu wahren gilt.
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Gemeindefuzzi

#2
Zitat von: Kat am 08.01.2019 09:08
Bei einer 5-Tage-Woche? Die haben nie 33 Tage Urlaub bekommen, immer max. 30. Von daher gibt es auch keinen Beisitzstand, den es zu wahren gilt.

Ich wäre aber dafür!
..und um das zu kompensieren, bekommen die unter dreißigjährigen 5 Tage abgezogen! (es gibt ja mehr Ü50, als U30)!  ;D


TV-Ler

Zitat von: Kat am 08.01.2019 09:08
Bei einer 5-Tage-Woche? Die haben nie 33 Tage Urlaub bekommen, immer max. 30
In Hessen schon.

Lars73

@TV-Ler
Auch im TVöD oder nur im TV-H?

Kat

Zitat von: TV-Ler am 08.01.2019 10:23
Zitat von: Kat am 08.01.2019 09:08
Bei einer 5-Tage-Woche? Die haben nie 33 Tage Urlaub bekommen, immer max. 30
In Hessen schon.

In den Hessischen Kommunen?

Hain

Moin,

§ 15 Abs. 5 TVÜ-H, in Unkenntnis, ob dieser weiterhin gilt. Also nicht Geltungsbereich des TVöD!

Grüße
Hain

TheMetal

Zitat von: Kat am 08.01.2019 10:56
Zitat von: TV-Ler am 08.01.2019 10:23
Zitat von: Kat am 08.01.2019 09:08
Bei einer 5-Tage-Woche? Die haben nie 33 Tage Urlaub bekommen, immer max. 30
In Hessen schon.

In den Hessischen Kommunen?

Ja!

Lars73

Die Regelung findet sich in einem bezirklichen Tarifvertrag [landesbezirklichen Tarifvertrag Nr. 24/2010 v. 24.08.2011 bzw. ggf. eine entsprechende Nachfolgeregelung] (der mir aber nicht vorliegt)  i.V.m. der Hessischen Urlaubsverordnung (siehe § 17 HUrlVO). Die tarifliche Regelung müsste beim Arbeitgeber vorliegen. Neben dem Alter kommt es auch darauf an den Anspruch schon seit einiger Zeit zu haben. Neueingestellt Personen in dem Alter haben ggf. keinen Anspruch.

Kryne

Also ich habe in meiner Abteilung (Kommune in Hessen) einige Kollegen die vor 69 geboren sind. Zwei davon sind seit über 30 Jahren hier und haben 33 Tage Urlaub im Jahr. Mein Chef hingegen (ebenfalls Ü50) ist erst seit kurzem hier (generell im ÖD) und hat keinen Anspruch auf 33 Tage, sondern nur die normalen 30 Tage.

TheMetal

Zitat von: Kryne am 09.01.2019 09:33
Also ich habe in meiner Abteilung (Kommune in Hessen) einige Kollegen die vor 69 geboren sind. Zwei davon sind seit über 30 Jahren hier und haben 33 Tage Urlaub im Jahr. Mein Chef hingegen (ebenfalls Ü50) ist erst seit kurzem hier (generell im ÖD) und hat keinen Anspruch auf 33 Tage, sondern nur die normalen 30 Tage.

Der neue AG kann frei entscheiden, ob 30 oder 33 Tage gewährt werden...