Kommunaler Wahlbeamter und Tarifbeschäftigung beim Bund

Begonnen von Casiopeia1981, 17.01.2019 15:55

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Casiopeia1981

Hallo zusammen,

Ein Bekannter von mir möchte nächstes Jahr in NRW als Bürgermeisterkandidat für eine Partei antreten. Er ist derzeit Tarif beschäftigter beim Bund. Wir fragen uns, ob er im Fall eines Wahlsiegs kündigen müsste oder ob sein Arbeitsverhältnis ruht. die Bundesbeamten werden nach der Dienstrechtsreform nicht mehr entlassen.

Lars73

Grundsätzlich sollte Sonderurlaub nach § 28 TVöD möglich sein.