Eingruppierung

Begonnen von Anonym999, 24.01.2019 13:15

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Anonym999

Hallo,

ich bin in E7 Stufe 3 eingruppiert (seit 01.06.17). Ich würde ja ab 01.06.20 in E7 Stufe 4 rutschen. Sehe ich doch richtig oder!?
Nun wechsel ich am 01.03.19 in einen anderen Fachbereich. Dies ist eine E8-Stelle. Da ich keinen AI habe, kann ich nicht in E8 eingruppiert werden, bleibe also in E7 und bekomme eine persönliche Zulage. Bekomme ich dann E7 Stufe 3 + die Differenz zu E8 Stufe 3?
Wie ist es dann ab dem 01.06.20? Erhalte ich dann eine Zulage zu E8 Stufe 4?

Danke für eure Antworten.

Spid

Warum steht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Eingruppierung in E7 nicht entgegen?

Anonym999

Mir solls recht sein..  ;D Für die neue Stelle ist aber geplant, dass ich irgendwann einmal den AI mache.

Spid

Die Antwort auf meine Frage besitzt erhebliche Relevanz für die Beantwortung Deiner Frage.

Anonym999

Und wat is nu mit der Zulage, lieber Spid!?  :o  Nach welcher Stufe wird diese berechnet? Ist es richtig, dass ich jetzt die Differenz von E7 Stufe 3 zu E8 Stufe 3 bekomme und ab 06/2020 dann die Differenz von E7 Stufe 4 zu E8 Stufe 4?
Hm? :-\

Mask

Zitat von: Anonym999 in 24.01.2019 14:01
Und wat is nu mit der Zulage, lieber Spid!?  :o  Nach welcher Stufe wird diese berechnet? Ist es richtig, dass ich jetzt die Differenz von E7 Stufe 3 zu E8 Stufe 3 bekomme und ab 06/2020 dann die Differenz von E7 Stufe 4 zu E8 Stufe 4?
Hm? :-\

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