Entgeltumwandlung

Begonnen von Verwaltung, 27.01.2019 10:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Verwaltung

Hallo,
vielleicht hat einer das gleiche Problem wie ich und kann mir helfen bzw. Tipps geben.
Vor wenigen Tagen bekam ich vom Lohnbüro eine Rückrechnung für den Monat 11/2018. Seit Jahren stecke ich einmal im Jahr (mit der Abrechnung im November, also mit der Jahressonderzahlung) 678 Euro in eine Direktversicherung/Entgeltumwandlung. Ich bekam nun zwei völlig unterschiedlich aufgebaute Abrechnungen.
In den letzten Jahren war dies nicht so. Fakt ist doch, dass dieser Beitrag nicht sozialversicherungspflichtig ist, oder ? Ich zahle jedes Jahr die Pauschalsteuer in Höhe von 20 % auf diese 678 Euro (= 135,60 Euro), habe aber im Gegenzug keine Sozialabgaben drauf.
Die Frage ist nun: wie wird richtig abgerechnet, damit ich keinen Nachteil habe ?

Spid

Der TVÖD trifft zur Sozialversicherungspflicht naheliegenderweise keine Regelung.