Berücksichtigung Eingruppierung

Begonnen von anikasue, 01.02.2019 22:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

anikasue

Hallo,

ich hätte mal eine Frage bzgl. der Eingruppierung. Werden Vertretungstätigkeiten, beim gleichen Arbeitgeber aber ohne Vertrag (ging auf Übungsleiterpauschale), für die Eingruppierung auch berücksichtigt oder nur Arbeitsverhältnisse mit Vertrag?


LG anikasue

Spid

Eine nach §3 Nr. 26 EStG privilegierte Tätigkeit setzt voraus, daß sich diese nebenberufliche Tätigkeit von der hauptberuflichen Tätigkeit deutlich abgrenzt. Mithin wäre ohnehin nicht von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis (und somit einer Eingruppierung für die Gesamttätigkeit) auszugehen.