Schichtzulage???

Begonnen von Clubman, 17.02.2019 21:37

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Clubman

Hallo zusammen

Es gibt folgende Arbeitszeiten:

Woche 1
Montag 11-18:15
Dienstag 11:45-21:15
Mittwoch 11-18:15
Donnerstag 11:45-21:15
Freitag 8:15-17:30
Samstag 7-14:00

Woche 2
Montag bis Donnerstag 6:45-15:45
Freitag 6:45-14:00

jeweils immer im Wechsel

Steht hier eine Schichtzulage/Zusatzurlaub nach Tvöd §8/27 zu?

LG


Spid

Gibt es einen Schichtplan?

Clubman


Spid

Sofern Du nicht Schulhausmeister in NRW bist, steht Dir die Zulage zu.

Clubman

Ok. Kannst du mir bitte sagen wo man das finden kann?!

Warum nicht für Schulhausmeister? Zeitspanne von 2 bzw 13 Stunden im Monat ist ja gegeben...

Gruß

Clubman

.... Es ist kein geteilter Dienst wir sind mit drei Mann in den Verschieden Schichten.

Spid

Der landesbezirkliche Tarifvertrag sieht die Möglichkeit der pauschalen Abgeltung von Zulagen und sonstigen Sonderzahlungen vor. Mithin kann bei Schulhausmeistern in NRW ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages und der jeweiligen Dienstvereinbarungen keine pauschale Aussage über den individuellen Anspruch auf die Schichtzulage treffen.